Betrieb einer viergruppigen Kita Neubaugebiet Referenznummer der Bekanntmachung: 30.02-2021/998 L
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lehrte
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 31275
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auschreibungen-hannover.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30169
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]/22023/23556
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ausschreibungen-hannover.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb einer viergruppigen Kita Neubaugebiet
Betrieb einer viergruppigen Kita Neubaugebiet „Gartenquartier“ Lehrte Kernstadt.
31275 Lehrte
Neubaugebiet „Gartenquartier“ Lehrte (Kernstadt).
Betrieb einer neuen viergruppigen Kindertagesstätte mit 2 Krippengruppen (30 Plätze unter 3) und 2 Kindergartengruppen (50 Plätze über 3) im Neubaugebiet „Gartenquartier“ in Lehrte (Kernstadt).
Verlängerung bis zu 360 Monate;
Beschreibung der Verlängerung siehe unter
4.4 – Vertragseckpunkte
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bewerber in Frage stellt,
— Tariftreueerklärung nach NTVergG,
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft,
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung,
— Angaben zur Eintragung ins Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens,
— Angaben zu Arbeitskräften.
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Angaben über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der zu vergebenen Leistungsart, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre,
— Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
— Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet/die Eröffnung beantragt/mangels Masse abgelehnt/ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und deren Bevollmächtigte sind zum Verfahren nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vergabeunterlagen in elektronischer Form:
Informationen zum Abruf der Vergabeunterlagen: siehe I.3).
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) oder an die unter I.3) genannte Adresse gestellt werden.
Angebotsabgabe:
Schriftliche Angebote sind nicht zugelassen!
Angebote können nur elektronisch in Textform abgegeben werden.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) zu übermitteln.
Zugang zur elektronischen Kommunikation bzw. Angebotsabgabe als registrierter Nutzer der B_I eVergabe über den Menüpunkt – Meine Vergaben – unter dem B_I code D442172594 im Bereich – Mitteilungen – bzw. – Angebot.
Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:
https://www.bi-medien.de/bi-medien/produkte/de-bimedien-produkte.bi.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [removed]/1335/1336
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de
Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wurde, ist gegen diese Entscheidung ein Antrag auf Nachprüfung durch die Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg, auf der Hude 2, 21339 Lüneburg, zulässig. Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Nach § 161 GWB ist der Antrag schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen, unverzüglich zu begründen und soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).