Schulzentrum Alexanderstrasse, Erweiterung und Sanierung, Vergabe von Architektenleistungen nach HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: 2021OL000017
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26121
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.oldenburg.de
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schulzentrum Alexanderstrasse, Erweiterung und Sanierung, Vergabe von Architektenleistungen nach HOAI
Das Schulzentrum Alexanderstraße, bestehend aus einem gymnasialen Teil (NGO) sowie einer Oberschule (OBS) soll erweitert, saniert und funktional optimiert werden. Hierzu sind folgende Teilaufgaben erforderlich:
1. Erweiterung des NGO um einen Zug, mit einer Option für einen 5. Zug.
2. Optimierung, innere Sanierung und Erweiterung der OBS im Hinblick auf neue, differenzierte Unterrichtformen.
Leistungen Objektplanung gem. HOAI §§33 ff., Phase 2-8
Das Schulzentrum Alexanderstraße, bestehend aus einem gymnasialen Teil (NGO) sowie einer Oberschule (OBS) soll erweitert, saniert und funktional optimiert werden. Hierzu sind folgende Teilaufgaben erforderlich:
1. Erweiterung des NGO um einen Zug, mit einer Option für einen 5. Zug.
2. Optimierung, innere Sanierung und Erweiterung der OBS im Hinblick auf neue, differenzierte Unterrichtformen.
Beide Schulformen sollen organisatorisch und funktional eigenständig bleiben und gleichzeitig sollen Synergien durch gemeinschaftlich genutzte Räume geschaffen werden. Es ist unstrittig, dass dieses Ziel nur durch 2 unabhängige Erweiterungsbauten erreicht werden kann (siehe Anlage 5). Inhaltlich sind die pädagogischen Konzepte der jeweiligen Schulformen zu beachten (siehe Anlage 8) Zur Lösung der Aufgabe ist der gesamte Gebäudebestand zu beachten. Es können sich Änderungen der jetzigen Raumnutzung ergeben, wenn dies funktional und wirtschaftlich sinnvoll ist.
Bedarfsabhängig kann ein weiterer Bauabschnitt notwendig werden.
Bewertet wird mit je einem Punkt, wenn für die Pflichtreferenzprojekte die Leistungsphasen 6-8 im eigenen Büro erbracht wurden. Ebenfalls, wenn Referenzprojekt 1 die Planung eines neuen pädagogischen Konzeptes beeinhaltet. Eine dritte, beliebige optionale Referenz wird anhand der Platzierung in einem Wettbewerb bewertet, nach folgendem Schema:
Platzierung bei einem offenen oder nichtoffenen Wettbewerb gem. RPW o. glw. (1. Platz: 2 Punkte, 2. -3. Platz: 1 Punkt)
Gewinn eines VGV- Verfahrens mit Lösungsvorschlägen: 1 Punkt
Gewinn eines Wettbewerbs im Rahmen einer General- oder Totalunternehmerausschreibung: 1 Punkt. Sollten mehr als die gewünschten 5 Teilnehmer die maximale Punktzahl erreichen, werden aus dieser Gruppe 5 Teilnehmer ausgelost. Sollten weniger als 5 Bewerber die maximale Punktzahl erreichen, werden die restlichen Bewerber in Gruppen mit gleicher Punktzahl eingeteilt. Unter punktgleichen Bewerbern werden die Teilnehmer ausgelost, bis die gewünschten 5 Teilnehmer feststehen.
Weitere Angaben siehe Anlage 2
Stufenweise Beauftragung geplant, zunächst bis Lph. 3, danach ggf. 4-5 und 6-8. (Kein Anspruch auf Beauftragung des vollen Leistungsumfanges). Die Beauftragung erfolgt vorbehaltlich der erforderlichen Beschlüsse kommunaler Gremien.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen oder nach den EU- Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zu werden.
Die verantwortlichen Planer müssen über eine angemessene Berufspraxis – in der Regel mindestens 5 Jahre – verfügen.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten benennen.
Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren für gleichartige Dienstleistungen mind. 1 Mio EUR netto pro Geschäftsjahr.
Vorlage von mindestens einem Referenzprojekt aus dem Bereich Ausbildung, Wissenschaft, Forschung (ohne Pausen-/ Spielhallen und Studentenhäuser), mind. Honorarzone III, BWK mind. 2,5 Mio EUR netto, sowie eine beliebige Referenz (Wertung aller Objekte außer: Wohnen, Wirtschaftsgebäude, Lagerhallen, Ladenbauten, Hallen, die keine Versammlungsstätten sind, Infrastruktur) mit BWK mind. 5,0 Mio netto, wobei mindestens die Leistungsphasen 2 bis 5 im eigenen Büro erbracht worden sein müssen.
(Siehe auch Anlage zu §10.2 HOAI sowie Anlage 2)
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen oder nach den EU- Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zu werden.
Die verantwortlichen Planer müssen über eine angemessene Berufspraxis — in der Regel mindestens 5 Jahre — verfügen.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugtist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten (§ 97 Abs. 6GWB) durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei muss das Unternehmen darlegen,dass ein Schaden entstanden ist oder dieser zu entstehen droht.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB müssen erkannte Verstöße innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Stadt Oldenburg gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstextoder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebotsfrist gerügt werden. Hilft die Stadt Oldenburg der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Oldenburg, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist allerdings unzulässig, wenn die genannten Fristen nicht eingehalten wurden (§ 160 Abs. 3 GWB). Darüber hinaus ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
Postleitzahl: 26121
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.oldenburg.de