Neubau Haus Ledenhof Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-004-WB-OP
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49074
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stiftungen-osnabrueck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Haus Ledenhof
Die Evangelischen Stiftungen Osnabrück agieren als rechtlich selbständige, gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Ein Objekt der Evangelischen Stiftungen Osnabrück ist das stationäre Pflegeheim Haus Ledenhof. Das stationäre Pflegeheim Haus Ledenhof wird durch die Diakonie Osnabrück an anderer Stelle durch einen zeitgemäßen Baukörper ersetzt. Auf dem Plangrundstück soll daher das neue Haus Ledenhof für betreutes Wohnen entstehen. Der Auslober beabsichtigt im Haus Ledenhof sowohl Wohnflächen, Räume für kirchliche Einrichtungen als auch Gastronomie und für die übrigen Flächen gewerblichen Raum zu realisieren. Die Wohnflächen sollen barrierefrei für betreutes Wohnen vorgesehen werden. Diese Nutzungen sollen in einem vierstöckigen Gebäude, einem Nicht-Vollgeschoss und einem Untergeschoss abgebildet werden.Hierbei stellt das 4. Vollgeschoss eine Erweiterungsfläche dar, bei der die Ausführung erst im Zuge des Wettbewerbs verifiziert wird. Für den Standort wird ein Gebäude erwartet, dass der besonderen städtebaulichen Situation Rechnung trägt, die Ecksituation am Ledenhof aufwertet und den vorhandenen historischen Gebäuden angemessen und sensibel gegenüber tritt. Die Platzsituation Ledenhof soll durch das neue Gebäude belebt werden. Es wird ein Entwurfskonzept erwartet, dass die vielfältigen funktionalen Anforderungen bestmöglich erfüllt und in der Errichtung wie auch im laufenden Erhalt möglichst kostensparend ist. Um die beste Lösung zu finden, ist ein nichtoffener Wettbewerb mit 12 Teilnehmern nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren vorgesehen. Der Wettbewerb richtet sich an Architektinnen und Architekten.
Abschnitt IV: Verfahren
Die eingereichten Arbeiten werden anhand folgender Kriterien beurteilt, wobei die Reihenfolge der Nennung keine Rangfolge zum Ausdruck bringt:
— Städtebauliche und architektonische Qualität,
— Raumprogramm und Funktionalität,
— Wirtschaftlichkeit (Bau- und Lebenszykluskosten).
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70176
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48153
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01127
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y43DPSY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die im anschließenden Verhandlungsverfahren unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens Unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland