Raumlufttechnische Anlagen – Sanierung der Stadthalle Referenznummer der Bekanntmachung: 268_2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.goettingen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Raumlufttechnische Anlagen – Sanierung der Stadthalle
Leistungsgegenstand ist das Errichten der gesamten Raumlufttechnischen Anlagen.
Zu den auszuführenden Leistungen gehören:
— Gesamtes Luftkanalnetz (mehr als 2 000 m2 Kanalnetz),
— 4 RLT-Geräte,
— 1 Küchenabluftgerät,
— Rohrventilatoren,
— Luftbefeuchter für die Bühnenzuluft,
— 6 Brandgasventilatoren,
— ca. 98 Quellluft-, ca. 133 Drallauslässe, ca. 95 Brandschutzklappen, ca. 85 Regelgeräte, ca.100 Schalldämpfer.
Stadthalle Göttingen
Albaniplatz 2
37073 Göttingen
Die Stadthalle Göttingen wurde in den Jahren 1962 bis 1964 errichtet. Es ist geplant, eine Grundsanierung des Gebäudes mit einigen wenigen Flächenerweiterungen im Kerngebäude und einem Rück- und Neubau der Technik- und Küchenflächen in gleicher Lage durchzuführen.
Im Rahmen dieser Sanierung sind die gesamten Raumlufttechnische Anlagen inklusive Leitungsnetz neu zu errichten.
Durch den AN sind u. a. folgende Leistungen zu erbringen:
— Erstellung Werk-/Montageplanung für sämtliche Teilgewerke,
— Errichten Raumlufttechnischer Anlagen,
— Errichtung Brandgasventilatoren inklusive Anschluss und Montage,
— Anbindung aller Auslässe, Regelgeräte, Schalldämpfer, Brandschutzklappen, Entrauchungsklappen,
— Errichtung gesamtes Kanalnetz,
— Alle erforderlichen Prüfungen und Inbetriebnahmen der neu errichteten Raumlufttechnischen Anlagen,
— Erstellung der Revisionspläne und Bedienanleitungen für einzelne Teilgewerke.
Der Auftraggeber hat Fördermittel gemäß der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalem Umfeld (Kommunalrichtlinie)“ beantragt; eine Entscheidung über den Antrag liegt derzeit
Noch nicht vor. Ein Vertragsschluss durch Zuschlagserteilung erfolgt erst nach Bewilligung der beantragten Zuwendung. Gleichwohl ist von einem Leistungsbeginn wie in Ziff. II.2.7) beschrieben auszugehen. Dies gilt
Auch für die unter Ziff. IV.2.6) ausgewiesene Bindefrist des Angebots.
Durchführung aller Wartungstätigkeiten zur Sicherstellung des Gewährleistungsanspruchs für 4 Jahre
Es ist beabsichtigt (spätestens bis zur Leistungsabnahme), mit dem Auftragnehmer Wartungs- und ggfls. Serviceverträge abzuschließen.
Die dafür vorgesehenen Preis-Position der Wartungsverträge in der Leistungsbeschreibung werden bei der Auswertung der Angebote berücksichtigt, allerdings besteht kein Anspruch auf Abschluss der Wartungs- bzw. Serviceverträge.
Zu II.2.7) Der Ausführungsbeginn ist frühestmöglicher Zeitpunkt.
Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung = 5 % der Auftragssumme. Sie wird in Teilbeträgen von den Zahlungen einbehalten (10 % der jeweiligen Zahlung bis 5 % der Auftragssumme erreicht sind).
Sicherheitsleistung für etwaige Mängelansprüche = 3 % der Auftragssumme
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Raumlufttechnische Anlagen – Sanierung der Stadthalle
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60596
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.klimabau.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html