Landkreis Oldenburg – Gestellung und Betrieb eines Wertstoffhofs Referenznummer der Bekanntmachung: 913/2020
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wildeshausen
NUTS-Code: DE94D Oldenburg, Landkreis
Postleitzahl: 27793
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.oldenburg-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landkreis Oldenburg – Gestellung und Betrieb eines Wertstoffhofs
Der Landkreis Oldenburg ist öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger und nimmt seine diesbezüglichen Aufgaben im Amt für Bodenschutz und Abfallwirtschaft wahr. Ein Dritter stellt und betreibt für ihn einen Wertstoffhof einschließlich Problemstoffsammelstelle in der Gemeinde Ganderkesee. Dieses Vertragsverhältnis läuft zum 31.12.2021 aus. Daher müssen die Vorhaltung und der Betrieb eines Wertstoffhofs in der Gemeinde Ganderkesee neu ausgeschrieben werden.
Gemeinde Ganderkesee
Die Leistungen betreffen die Einrichtung und den Betrieb eines Wertstoffhofs mit Problemstoffsammelstelle einschließlich:
— Abfallannahme, Beratung und Gebühreneinzug,
— Organisation der Entsorgungslogistik,
— Durchführung von Reinigungs- und Verkehrssicherungsmaßnahmen,
— Unterhaltung der Anlage,
— Einhaltung der Informations-, Dokumentations-, Sicherheits- und Arbeitsschutzerfordernisse
Zur Einrichtung sind verschiedene technische Varianten denkbar.
Die Containergestellung und die weitere Entsorgung der angenommenen Abfälle obliegen dem Auftraggeber bzw. seinen Beauftragten.
Der Umfang der anzunehmenden Abfallstoffe, die zulässigen Kundengruppen und die Abfallmenge je Kunde richten sich nach der Satzung über die Abfallbewirtschaftung im Landkreis Oldenburg in der jeweils gültigen Fassung.
Der Vertrag soll sieben Jahre mit einer einseitigen Verlängerungsoption des Auftraggebers um weitere 3 Jahre laufen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für jeden Bewerber, jedes Mitglied von Bewerbergemeinschaften.
BB 1 Unternehmensbeschreibung
Als Anlage zum Teilnahmeantrag ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beigefügt, aus welcher Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen.
BB 2 Registereintrag
Als Anlage zum Teilnahmeantrag ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist, beigefügt.
Der Bewerber, jedes Mitglied von Bewerbergemeinschaften und jeder Unterauftragnehmer hat zu den Ausschlusskriterien der §§ 123 f. GWB sowie zu § 4 Abs.1 NTVergG eine Erklärung abzugeben. Die abzugebende Erklärung ist in Kap. 4.4 der Teilnahmeunterlagen bzw. des Bewerbungsformulars enthalten.
Für jeden Bewerber, jedes Mitglied von Bewerbergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer. Sollte ein Bewerber keine Umsätze mit vergleichbaren Leistungen aufweisen, so sind die Umsätze des Unterauftragnehmers anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 4.3.2 der Teilnahmeunterlagen einreichen.
Angaben jeweils für 2017, 2018, 2019 und Mittelwert 2017-2019:
— WL 1 Angaben zum Gesamtumsatz,
— WL 2 Angaben zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen bezogen auf sämtliche Umsätze, die mit der Gestellung und/oder dem Betrieb von Wertstoffhöfen bzw. vergleichbaren Abfallentsorgungsanlagen erzielt wurden.
Berufliche Leistungsfähigkeit
Für jeden Bewerber (mindestens ein Mitglied von Bewerbergemeinschaften) sowie für Unterauftragnehmer.
Sollte ein Bewerber keine Referenzen aufweisen, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer einzutragen. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 4.3.2 der Teilnahmeunterlagen einreichen.
BL 1 Referenzen
Mindestens eine Referenz für die Gestellung und/oder den Betrieb von Wertstoffhöfen bzw. vergleichbaren Abfallentsorgungsanlagen im kommunalen Auftrag; die Referenz darf nicht älter als 3 Jahre sein. Mit Angabe:
— des Auftraggebers,
— Name und Adresse der Anlage,
— des Zeitraums,
— ggf. Anmerkungen,
— Name, E-Mail und Telefon-Nr. des jeweiligen Ansprechpartners.
Für den Standort sind folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Erklärung des Bewerbers, dass er Eigentümer des Grundstücks ist bzw. einen Grundbuchauszug; ist der Bewerber nicht Grundeigentümer, hat er außerdem eine Bestätigung des Eigentümers vorzulegen, dass der Standort verfügbar ist.
b) Kartendarstellung (Katasterplan oder Grundkarte) mit Kennzeichnung des Standortes, Adresse des Standortes.
c) Lageplan mit Darstellung der auf dem Gelände vorhandenen betrieblichen Einheiten, Bezeichnung der Fläche, die für die Annahmestelle vorgesehen werden soll.
d) Kurze Beschreibung des vorgesehen Standortes (derzeitige Nutzung, baulicher Zustand der Lager- und Verkehrsflächen, Sozial- und sonstige Betriebsgebäude, sonstige Ausstattung des Standortes).
e) Erklärung, dass für den Standort die erforderliche Genehmigung zur Annahme von Abfällen vorliegt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu I.3) Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung: Gemäß § 9 Abs. 3 VgV ist der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, den Zugang zu den Unterlagen ohne Registrierungspflicht zu ermöglichen. Um an der Kommunikation in diesem Teilnahmewettbewerb teilzunehmen (Fragen stellen sowie automatische Benachrichtigungen bei Rundschreiben erhalten), sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei DTVP für diesen Teilnahmewettbewerb registrieren. Anderenfalls kann nicht sichergestellt werden, dass Rundschreiben den Interessenten erreichen. Unterbleibt die Registrierung, trägt alleine der Bewerber das Risiko, einen Teilnahmeantrag auf nicht mehr aktueller Grundlage einzureichen.
Zu I.3) Kommunikation: Weitere Auskünfte erteilt die oben genannte Kontaktstelle: Bestehen nach Auffassung des Bewerbers in den Teilnahmeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Dies gilt auch für sonstige auftretende Fragen und Probleme. Fragen auf anderem Wege (z. B. per E-Mail oder Fax) werden nicht beantwortet. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über das Portal DTVP erteilt. Für die Kommunikation zwischen Bewerbern und Vergabestelle wird auf den Bereich Kommunikation im Projektraum von DTVP verwiesen; insbesondere werden an dieser Stelle Rundschreiben der Vergabestelle veröffentlicht.
Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) hingewiesen.
Für Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Teilnahmeunterlagen; insbesondere erklärt der Bewerber sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten und bereitgestellten Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb von der Vergabestelle gespeichert und verarbeitet werden. Der Bewerber ist außerdem verpflichtet sicherzustellen, dass die Übermittlung der personenbezogenen Daten durch ihn an die Vergabestelle rechtmäßig ist. Soweit notwendig, hat der Bewerber die betroffenen Personen über die Übermittlung der Daten an die Vergabestelle und deren Verarbeitung für Zwecke des Teilnahmewettbewerbs zu informieren und die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen. Eine gesonderte Information an die betroffenen Personen durch die Vergabestelle erfolgt nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJDX5B
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]/3307/3306
Fax: [removed]
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.