Sanierungsträger für das Sanierungsgebiet „Werlte – Stadtmitte“

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Werlte
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 49757
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 5951 / 2014-31
Fax: +49 5951 / 201-53
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sgwerlte.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E58782495
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E58782495
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Sanierungsträger für das Sanierungsgebiet „Werlte – Stadtmitte“

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Stadt Werlte beabsichtigt, eine mit Städtebauförderungsmitteln des Landes Niedersachsen geförderte städtebauliche Sanierungsmaßnahme nach §§ 136 ff. BauGB durchzuführen. Zur Unterstützung und Begleitung der Stadt Werlte soll ein Sanierungsträger/Sanierungsbeauftragter nach § 158 BauGB für das Sanierungsgebiet „Werlte-Stadtmitte“ beauftragt werden.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
66161000 Treuhandverwaltung
79421000 Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten
79416000 Öffentlichkeitsarbeit
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE949 Emsland
Hauptort der Ausführung:

Stadt Werlte

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe von Sanierungsträgerleistungen gemäß § 157 BauGB für das Sanierungsgebiet „Werlte - Stadtmitte“.

Die Stadt Werlte beabsichtigt, eine mit Städtebauförderungsmitteln des Landes Niedersachsen geförderte städtebauliche Sanierungsmaßnahme nach §§ 136 ff. BauGB durchzuführen. Zur Unterstützung und Begleitung der Stadt Werlte soll ein Sanierungsträger/Sanierungsbeauftragter nach § 158 BauGB für das Sanierungsgebiet „Werlte-Stadtmitte“ beauftragt werden.

Am 14.7.2020 hat der Stadtrat Werlte die Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet „Werlte-Stadtmitte“ beschlossen.

Die Sanierung wird im umfassenden Verfahren durchgeführt.

Die Dauer des Sanierungsverfahrens wird gemäß § 142 Abs. 3 Satz 3 BauGB auf 10 Jahre befristet.

In den Vorbereitenden Untersuchungen aus dem Jahr 2018 wurde festgestellt, dass der Untersuchungsbereich städtebauliche Missstände im Sinne des § 136 Abs. 2 und 3 BauGB aufweist. Diese umfassen insbesondere den baulichen Modernisierungs- und Instandsetzungsbedarf sowie Funktionsschwächen in einzelnen Bereichen. Für einen wesentlichen Teilbereich des Untersuchungsgebietes wurde daher die Festlegung als Sanierungsgebiet zur Durchführung von Sanierungsmaßnahmen empfohlen.

Die Sanierung schließt Ordnungs-, Bau- und Erschließungsmaßnahmen innerhalb der Stadtmitte ein.

Förderungsprogramm für das Programmjahr 2019 „Stadtumbau West“ mit Gesamtsanierungskosten von ca. 14 Mio. EUR. Das aktuelle Städtebauförderprogramm ist „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“.

Weitere Einzelheiten können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Berufserfahrung Projektleiter / Gewichtung: 40
Qualitätskriterium - Name: Präsentation / Gewichtung: 30
Kostenkriterium - Name: Honoarabfrage / Gewichtung: 30
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Es soll zunächst eine vierjährige Grundlaufzeit vereinbart werden mit anschließender (automatischer) Verlängerung um jeweils 2 Jahre, wenn der Vertrag nicht zuvor gekündigt wird. Eine Verlängerung ist mehrfach bis zum Abschluss der städtebaulichen Maßnahme möglich.

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

3 Referenzen – Mindestanforderungen wie folgt:

— 3 Referenzprojekte mit einer Sanierungsfläche von min. 390 000 qm,

— 3 Referenzprojekte mit mindestens 13 Mio. EUR Gesamtkosten der Sanierungsmaßnahme,

— die Referenzobjekte müssen in den letzten 5 Jahren abgeschlossen und vollständig abgerechnet worden sein. Die Auftraggeberin weist gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV darauf hin, dass sie Leistungen berücksichtigen wird, die bis zu 5 Jahre zurückliegen (Stichtag 1.1.2016 – Sind die dem Sanierungsträger übertragenen Aufgaben erfüllt, so zeigt er dies unter Übersendung eines abschließenden Berichts an. Übersendung Abschlussbericht – Definition Stichtag).

Referenzen müssen zwingend Sanierungsträgerreferenzen nach §§ 157, 158 BauGB sein – oder einer vergleichbaren Regelung des Herkunftslandes des Bewerbers.

Sollten mehr als 5 Bewerber die geforderten Mindestreferenzen vorlegen, entscheidet ein Losverfahren.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Grundsätzlich akzeptiert die Stadt Werlte die Vorlage von Eigenerklärungen um die Eignung gemäß den §§ 43 bis 47 VgV und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen (§ 48 Absatz 1 VgV). Gemäß § 48 VgV Absatz 3 akzeptiert die Stadt Werlte als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 – https://uea.publicprocurement.be/.

— BB 1: Eigenerklärung: Erklärung zum Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen § 48 VgV,

— BB 2: Gewerbezentralregisterauskunft wird durch den Auftraggeber beantragt, bei Aufträgen über [Betrag gelöscht] EUR netto. Bei Herkunftsländern ohne ein Gewerbezentralregisterauskunft ist eine Eigenerklärung des Bewerbers abzugeben,

— BB 3: Eigenerklärung Gewerbeanmeldung, soweit vorhanden,

— BB 4: Eigenerklärung Eintragung Industrie und Handelskammer, soweit vorhanden,

— BB 5: Eigenerklärung – Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt bzw. Bescheinigung in Steuersachen,

— BB 6: Eigenerklärung – Entrichtung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (§ 8 Abs. 2 NTVergG),

— BB 7: Eigenerklärung – Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft, soweit vorhanden,

— BB 8: Eigenerklärung, der Bewerber ist nicht selbst als Bauunternehmer tätig oder von einem Bauunternehmen abhängig (entsprechend § 158 BauGB),

— BB 9: – Eigenerklärung Handelsregistereintrag, soweit vorhanden.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Grundsätzlich akzeptiert die Stadt Werlte die Vorlage von Eigenerklärungen um die Eignung gemäß den §§ 43 bis 47 VgV und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen (§ 48 Absatz 1 VgV). Gemäß § 48 VgV Absatz 3 akzeptiert die Stadt Werlte als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 – https://uea.publicprocurement.be/.

— WL 1: § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit Deckungssummen mindestens für: Personenschäden 3 Mio. und Vermögens- und Sachschäden von min. 3 Mio. EUR. Für den Fall des Nichtvorliegens einer Betriebshaftpflichtversicherung (mit den entsprechenden Deckungssummen) kann auch die Erklärung (des Versicherers) oder Bewerbers vorgelegt werden, im Auftragsfall eine solche abzuschließen bzw. den Deckungsrahmen entsprechend zu erhöhen,

— WL 2: § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers – jährlicher Mindestumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Sanierungsträgerleistungen ohne Treuhandleistungen) von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto (§ 45 Abs. 2 VgV) in den Jahren 2018, 2019 und 2020 (durchschnittlich) – KO Kriterium,

— WL 3: § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV Eigenerklärung Gesamtumsatz in den Jahren 2018, 2019 und 2020,

— WL 4: auf gesondertes Verlangen können Informationen über die Bilanzen des Bewerbers verlangt werden, § 45 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 4 VgV.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers – jährlicher Mindestumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Sanierungsträgerleistungen ohne Treuhandleistungen) von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto (§ 45 Abs. 2 VgV) – KO Kriterium Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit Deckungssummen mindestens für: Personenschäden 3 Mio. und Vermögens- und Sachschäden von min. 3 Mio. EUR.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Grundsätzlich akzeptiert die Stadt Werlte die Vorlage von Eigenerklärungen um die Eignung gemäß den §§ 43 bis 47 VgV und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen (§ 48 Absatz 1 VgV). Gemäß § 48 VgV Absatz 3 akzeptiert die Stadt Werlte als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 – https://uea.publicprocurement.be/.

— TL 1: Eigenerklärung (§ 46 Abs. 3 VgV) – Anzahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) jahresdurchschnittlich im auftragsrelevanten Bereich (Sanierungsträgerleistungen) beschäftigten Personen, gegliedert nach:

1. Sonstige Bürokräfte/Assistenz (alle sonstigen fachspezifischen Tätigkeiten, insbesondere die Treuhandbuchhaltung oder sonstige Verwaltungstätigkeiten, die von Fachkräften mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung ausgeführt werden und notwendigerweise auszuführen sind.

2. Sonstige unmittelbar mit den Aufgaben befasste Fachkräfte (qualifizierte Fachkräfte mit Hochschulabschluss oder einem vergleichbaren Qualifikationsniveau ausgeführt werden und notwendigerweise auszuführen sind. Hierzu zählen insbesondere Ingenieurleistungen sowie konzeptionelle Leistungen im Bereich Vermarktung).

3. Projektleiter sowie ihm übergeordnete Prokuristen, Abteilungsleiter, Geschäftsführer (Führungskräfte mit besonderer Qualifikation) (leitende Tätigkeiten).

— TL 2: Eigenerklärung – 3Referenzen (§ 46 Abs. 3 VgV) mit den folgenden Angaben:

—— Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),

—— Projektleiter,

—— Größe/Umfang des Sanierungsgebietes in qm (mindestens 390 000 qm),

—— Gesamtkosten der Sanierungsmaßnahme (mindestens 13 Mio. EUR) – Summe Sanierungs- und Entwicklungsträgerleistung, ohne treuhänderisch verwaltete Summen – netto,

— Leistungszeitraum,

— kurze Beschreibung der Maßnahme,

— TL 3: Eigenerklärung: Organigramm der Mitarbeiter (§ 46 Abs. 3 VgV), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen,

— TL 4: Eigenerklärung: welche Teile des Auftrags (§ 46 Abs. 3 VgV) vom Bewerber an andere Unternehmen vergeben werden sollen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

1. Referenzen – Mindeststandarts – Eigenerklärung – Anzahl der Referenzen 3:

— Referenzprojekte mit einer Sanierungsfläche von min. 390 000 qm,

— Referenzprojekte mit mindestens 13 Mio. EUR netto Gesamtkosten der Sanierungsmaßnahme – Summe Sanierungs- und Entwicklungsträgerleistung, ohne treuhänderisch verwaltete Summen,

— die Referenzobjekte müssen in den letzten 5 Jahren abgeschlossen und vollständig abgerechnet worden sein. Die Auftraggeberin weist gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV darauf hin, dass sie Leistungen berücksichtigen wird, die bis zu 5 Jahre zurückliegen (Stichtag 1.1.2016). Definition Abschluss der Leistungen – Übersendung des Abschlussberichts: Sind die dem Sanierungsträger übertragenen Aufgaben erfüllt, so zeigt er dies unter Übersendung eines abschließenden Berichts an.

2. Maßnahmen zur Qualitätssicherung: DIN EU – Eigenerklärung -§ 49 Abs. 1 VgV Qualitätssicherheitssystem, zertifiziertes Qualitätssicherheitssystem, nach DIN ISO 9001:2008 oder DIN ISO 9001:2015.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

— Eigenerklärung (§§ 46 Abs. 2, 48 Abs. 2 S. 1 VgV) mit diesem Inhalt:

Dem Unternehmen können die Aufgaben als Sanierungsträger nur übertragen werden, wenn:

1. das Unternehmen nicht selbst als Bauunternehmen tätig oder von einem Bauunternehmen abhängig ist,

2. das Unternehmen nach seiner Geschäftstätigkeit und seinen wirtschaftlichen Verhältnissen geeignet und in der Lage ist, die Aufgaben eines Sanierungsträgers ordnungsgemäß zu erfüllen,

3. das Unternehmen, sofern es nicht bereits kraft Gesetzes einer jährlichen Prüfung seiner Geschäftstätigkeit und seiner wirtschaftlichen Verhältnisse unterliegt, sich einer derartigen Prüfung unterworfen hat oder unterwirft,

4. die zur Vertretung berufenen Personen sowie die leitenden Angestellten die erforderliche geschäftliche Zuverlässigkeit besitzen,

— Eigenerklärung zu § 4 NTVergG - Mindestlohnzahlung,

— Vorlage einer Berufshaftpflichtversicherung mit der vorgegebenen Deckungssumme von je 3 Mio. EUR,

— die Aufrechterhaltung der Voraussetzungen für die Beauftragung als Sanierungsträgers gemäß § 158 BauGB,

— die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Niedersachsen zur Einhaltung der Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) werden Vertragsbestandteil, ebenso wie die zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) des Landes Niedersachen für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Nichtoffenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 26/02/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 01/03/2021
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Kommunikation erfolgt auf deutsch.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

— § 160 GWB:

1. die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,

2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Werlte
Postleitzahl: 49757
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.sgwerlte.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
26/01/2021

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