Verbindende Maßnahmen Maritime Erlebniswelt Papenburg
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Papenburg
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 26871
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.papenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verbindende Maßnahmen Maritime Erlebniswelt Papenburg
Die LGS gGmbH ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Stadt Papenburg und damit betraut, mit der Maritimen Erlebniswelt ein neues attraktives touristisches Angebot zu schaffen. Mit der Maritimen Erlebniswelt soll die besondere Historie der Stadt Papenburg als Seehandels- und Werftstandort für Bürger und Besucher erlebbar und erfahrbar gemacht werden. Die Planungsleistungen der Ausstellungskonzeption für die Maritime Erlebniswelt wurden bereuts vergeben und liegen vor. Wesentlicher Bestandteil der Maritimen Erlebniswelt wird das denkmalgeschützte Gebäude „Zeitspeicher“ auf dem Forum Alte Werft in Papenburg. Im Zeitspeicher sollen im Zuge der Maritimen Erlebniswelt ein Entrée in die Maritime Erlebniswelt sowie im 1. und 2. OG die Entdeckwerft für die Maritime Erlebniswelt entstehen. Ein weiterer zentraler Bestandteil der Maritimen Erlebniswelt wird ein historisches Schiff mit Teilen der interaktiven Ausstellung im Außenbereich. Die verschiedenen Elemente der Maritimen Erlebniswelt sollen durch sog. verbindende Maßnahmen digital miteinander verknüpft werden. Letztere sind Gegenstand der vorliegenden Vergabe.
Stadt Papenburg
Vorliegend sollen die verbindenden Maßnahmen vergeben werden. Ziel der verbindenden Maßnahmen ist die Entwicklung eines übergeordneten Konzeptes als Grundlage und ortsunabhängige Begleitung der Informationsvermittlung im Rahmen der Maritimen Erlebniswelt und zur Attraktivierung des Standortes Papenburg. Ziel ist die Ermöglichung einer digitalen Customer Journey, welche Besucher in die Maritime Erlebniswelt lockt, vor Ort eine spielerische Informationsverfügbarkeit und Anreicherung touristischer Informationen ermöglicht und nach dem Besuch an Spannung behält. Kernaufgabe wird die Konzeption und Erstellung einer Mobilen App und einer Website sein.
EFRE Touristische Infrastruktur
Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verbindende Maßnahmen Maritime Erlebniswelt Papenburg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de
Das Verfahren für Verstöße gegen das Vergaberecht richtet sich im vorliegenden Fall nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden kann. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots, den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, nachdem der Antragsteller den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen, § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB.