Hydrochemisches und hydraulisches Monitoring am Gesamtstandort Morgenstern 2021-2025 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-06
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Goslar
NUTS-Code: DE916 Goslar
Postleitzahl: 38640
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hydrochemisches und hydraulisches Monitoring am Gesamtstandort Morgenstern 2021-2025
Hydrochemisches und hydraulisches Monitoring am Gesamtstandort Morgenstern 2021-2025.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Landkreis Goslar führt im Bereich des Gesamtstandortes Morgenstern ein hydraulisches und hydrochemisches Monitoring durch und beabsichtigt, Leistungen aus den Bereichen der Durchführung (Probenahme, Analytik, Drucksondenbetrieb) und der gutachterlichen Begleitung und Überwachung (Plausibilitätsprüfung, Bewertung) für die Jahre 2021 bis einschließlich 2025 zu vergeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zur Eignung, Erklärung gem. § 4 Abs. 1 NTVergG
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.