Planungsleistungen von NGA-Breitbandnetzen für die Schulen und Gewerbegebiete Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-12-LKD
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Diepholz
NUTS-Code: DE922 Diepholz
Postleitzahl: 49356
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wr-recht.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen von NGA-Breitbandnetzen für die Schulen und Gewerbegebiete
Der Auftraggeber beabsichtigt Planungsleistungen entsprechend der Leistungsphasen 4 bis 9 jeweils einschließlich der vorbereitenden Tätigkeiten gemäß Leistungsbeschreibung in Anlehnung an die HOAI § 43 und § 55 für den geförderten Ausbau von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen (sog. NGA-Netze im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in der Fassung vom 15.11.2018) mit schnellen Internetanschlüssen zu vergeben.
Das Ausbaugebiet unterteilt sich in 3 Lose.
— Los 1: Schulen,
— Los 2: Gewerbegebiete A,
— Los 3: Gewerbegebiete B.
Es ist möglich, im Rahmen dieser Ausschreibung ein Nebenangebot in Form eines Kombinationsangebotes abzugeben, welches alle Lose (Los 1-3) beinhaltet. Die Anforderungen und die Bewertung für die Nebenangebote sind in der Vergabeunterlage aufgeführt.
Planungsleistungen von NGA-Breitbandnetzen für die Schulen
Los 1 (Schulen):
Der Auftraggeber beabsichtigt, zur Versorgung der Schulen im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten die Planungsleistungen entsprechend der Leistungsphasen 4 bis 9 jeweils einschließlich der vorbereitenden Tätigkeiten gemäß Leistungsbeschreibung in Anlehnung an die §§ 43, 55 HOAI für den geförderten Ausbau eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes (NGA-Netzes) zu vergeben. Mit der Ausschreibung sollen die Planungsleistungen für den geförderten Ausbau von NGA-Netzen durch Telekommunikationsnetzbetreiber im Projektgebiet beschafft werden, damit eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung im Projektgebiet
Hergestellt und aufrechterhalten werden kann. Der Auftraggeber hat sich dabei für ein Betreibermodell im Sinne von Ziffer 3.2 der Förderrichtlinie des Bundes entschieden. Fest beauftragt werden vorerst nur die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Planungsleistungen in Anlehnung an den Leistungsphasen 4 bis 7
Jeweils einschließlich der vorbereitenden Tätigkeiten. Die Leistungsphasen 8 und 9 sind optional anzubieten
Und werden bei der Bewertung der Angebote berücksichtigt. Der Auftraggeber entscheidet zu einem späteren Zeitpunkt über die Beauftragung dieser Leistungsbestandteile (Anlehnung LPH 8-9 HOAI). Es ist deshalb von einer stufenweisen Vergabe auszugehen.
Des Weiteren beabsichtigt der Auftraggeber für den Auftragsgegenstand und den späteren Netzausbau Fördermittel des Bundes und des Landes in Anspruch zu nehmen. Hierzu hat der Auftraggeber Förderanträge nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“, Bekanntmachung des BMVI vom 22.10.2015 in der Fassung vom 15.11.2018 gestellt und einen vorläufigen Zuwendungsbescheid am 7.10.2019 erhalten. Zudem beabsichtigt der Auftraggeber, Mittel der Landesförderung des Landes Niedersachsen gemäß der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen in Niedersachsen“, Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung vom 25.6.2019 – DIG-3074/0103 (RL Giganetzausbau NI) in Anspruch zu nehmen.
Die Beauftragung erfolgt insbesondere unter Beachtung folgender Vorgaben:
— Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem Schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) vom 26.1.2013,
— Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung,
— Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 in der jeweils gültigen Fassung,
— vorläufiger Zuwendungsbescheid des Bundes einschließlich Auflagen und Nebenbestimmungen,
— GIS Nebenbestimmungen, Version 4.0 vom 1.8.2019,
— einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus in der Version 4.1 vom 2.4.2019,
— Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus des BMVI und der atene KOM GmbH vom 1.8.2018,
— Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen in Niedersachsen vom 25.6.2019.
Die Leistungsphasen 8 und 9 sind optional anzubieten und werden bei der Bewertung der Angebote berücksichtigt.
Planungsleistungen von NGA-Breitbandnetzen für die Gewerbegebiete A
Los 2 (Gewerbegebiet A):
Der Auftraggeber beabsichtigt, zur Versorgung der Gewerbetreibenden im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten die Planungsleistungen entsprechend der Leistungsphasen 4 bis 9 jeweils einschließlich der vorbereitenden Tätigkeiten gemäß Leistungsbeschreibung in Anlehnung an die §§ 43, 55 HOAI für den geförderten Ausbau eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes (NGA-Netzes) zu vergeben. Mit der Ausschreibung sollen die Planungsleistungen für den geförderten Ausbau von NGA-Netzen durch Telekommunikationsnetzbetreiber im Projektgebiet beschafft werden, damit eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung im Projektgebiet hergestellt und aufrechterhalten werden kann. Der Auftraggeber hat sich dabei für ein Betreibermodell im Sinne von Ziffer 3.2 der Förderrichtlinie des Bundes entschieden. Fest beauftragt werden vorerst nur die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Planungsleistungen in Anlehnung an den Leistungsphasen 4 bis 7 jeweils einschließlich der vorbereitenden Tätigkeiten. Die Leistungsphasen 8 und 9 sind optional anzubieten
Und werden bei der Bewertung der Angebote berücksichtigt. Der Auftraggeber entscheidet zu einem späteren Zeitpunkt über die Beauftragung dieser Leistungsbestandteile (Anlehnung LPH 8-9 HOAI). Es ist deshalb von einer stufenweisen Vergabe auszugehen.
Des Weiteren beabsichtigt der Auftraggeber für den Auftragsgegenstand und den späteren Netzausbau Fördermittel des Bundes und des Landes in Anspruch zu nehmen. Hierzu hat der Auftraggeber Förderanträge nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“, Bekanntmachung des BMVI vom 22.10.2015 in der Fassung vom 15.11.2018 gestellt und einen vorläufigen Zuwendungsbescheid am 6.12.2019 erhalten. Zudem beabsichtigt der Auftraggeber, Mittel der Landesförderung des Landes Niedersachsen gemäß der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen in Niedersachsen“, Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung vom 25.6.2019 – DIG-3074/0103 (RL Giganetzausbau NI) in Anspruch zu nehmen.
Die Beauftragung erfolgt insbesondere unter Beachtung folgender Vorgaben:
— Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem Schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) vom 26.1.2013,
— Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung,
— Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 in der jeweils gültigen Fassung,
— vorläufiger Zuwendungsbescheid des Bundes einschließlich Auflagen und Nebenbestimmungen,
— GIS Nebenbestimmungen, Version 4.0 vom 1.8.2019,
— einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus in der Version 4.1 vom 2.4.2019,
— Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus des BMVI und der atene KOM GmbH vom 1.8.2018,
— Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen in Niedersachsen vom 25.6.2019.
Die Leistungsphasen 8 und 9 sind optional anzubieten und werden bei der Bewertung der Angebote berücksichtigt.
Planungsleistungen von NGA-Breitbandnetzen für die Gewerbegebiete B
Los 3 (Gewerbegebiet B):
Der Auftraggeber beabsichtigt, zur Versorgung der Gewerbetreibenden im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten die Planungsleistungen entsprechend der Leistungsphasen 4 bis 9 jeweils einschließlich der vorbereitenden Tätigkeiten gemäß Leistungsbeschreibung in Anlehnung an die §§ 43, 55 HOAI für den geförderten Ausbau eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes (NGA-Netzes) zu vergeben. Mit der Ausschreibung sollen die Planungsleistungen für den geförderten Ausbau von NGA-Netzen durch Telekommunikationsnetzbetreiber im Projektgebiet beschafft werden, damit eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung im Projektgebiet hergestellt und aufrechterhalten werden kann. Der Auftraggeber hat sich dabei für ein Betreibermodell im Sinne von Ziffer 3.2 der Förderrichtlinie des Bundes entschieden. Fest beauftragt werden vorerst nur die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Planungsleistungen in Anlehnung an den Leistungsphasen 4 bis 7 jeweils einschließlich der vorbereitenden Tätigkeiten. Die Leistungsphasen 8 und 9 sind optional anzubieten
Und werden bei der Bewertung der Angebote berücksichtigt. Der Auftraggeber entscheidet zu einem späteren Zeitpunkt über die Beauftragung dieser Leistungsbestandteile (Anlehnung LPH 8-9 HOAI). Es ist deshalb von einer stufenweisen Vergabe auszugehen.
Des Weiteren beabsichtigt der Auftraggeber für den Auftragsgegenstand und den späteren Netzausbau Fördermittel des Bundes und des Landes in Anspruch zu nehmen. Hierzu hat der Auftraggeber Förderanträge nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“, Bekanntmachung des BMVI vom 22.10.2015 in der Fassung vom 15.11.2018 gestellt und einen vorläufigen Zuwendungsbescheid am 6.12.2019 erhalten. Zudem beabsichtigt der Auftraggeber, Mittel der Landesförderung des Landes Niedersachsen gemäß der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen in Niedersachsen“, Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung vom 25.6.2019 – DIG-3074/0103 (RL Giganetzausbau NI) in Anspruch zu nehmen.
Die Beauftragung erfolgt insbesondere unter Beachtung folgender Vorgaben:
— Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem Schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) vom 26.1.2013,
— Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung,
— Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 in der jeweils gültigen Fassung,
— vorläufiger Zuwendungsbescheid des Bundes einschließlich Auflagen und Nebenbestimmungen,
— GIS Nebenbestimmungen, Version 4.0 vom 1.8.2019,
— einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus in der Version 4.1 vom 2.4.2019,
— Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus des BMVI und der atene KOM GmbH vom 1.8.2018,
— Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen in Niedersachsen vom 25.6.2019.
Die Leistungsphasen 8 und 9 sind optional anzubieten und werden bei der Bewertung der Angebote berücksichtigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbar, der nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist,
b) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bzw. im Falle des Vorliegens von Ausschlussgründen Eigenerklärung, ob und welche Maßnahmen des Bewerbers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB getroffen
Wurden (bereitgestelltes Formular),
c) Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (bereitgestelltes Formular).
a) Vorlage der Jahresabschlüsse i. S. d. § 242 HGB (Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung) bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht und falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist. Ist ein Bewerber gemäß § 264 Abs. 3 HGB bzw. § 291 HGB von den Pflichten zur Erstellung und Veröffentlichung eines Jahresabschlusses befreit, da das Jahresergebnis mit in den Konzernabschluss eingeht, so liegt hierin nach Auffassung des Auftraggebers ein berechtigter Grund i.S. des § 45 Abs. 5 VgV. In diesem Fall sieht der Auftraggeber folgende Unterlagen als geeignet an: Konzernabschlüsse des Mutterkonzerns der letzten 3 Geschäftsjahre, sowie
(i) entweder Regelungen zur Verlusttragung zwischen dem Bewerber und dem den Konzernabschluss erstellenden Mutterkonzern formlos zu versichern;
(ii) oder die Erklärung einer gemeinschaftlichen Haftung von Bewerber und dem den Konzernabschluss erstellenden Mutterkonzern vorzulegen.
b) Vorlage einer entsprechenden Bonitätsauskunft (z. B. Creditreform oder Bankunternehmen), die nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist;
c) Erklärung über den Umsatz bezüglich der entsprechenden Dienstleistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, sofern der Bewerber bereits seit dieser Zeit besteht, andernfalls Erklärung über den Umsatz des Bewerbers bezüglich der entsprechenden Dienstleistungen seit dessen Bestehen. Hierzu
Hat der Bewerber das Formblatt Eigenerklärung zum Umsatz zu nutzen (bereitgestelltes Formular).
Los 1 Schulen: Mindestvoraussetzung für Los 1 ist ein kumulierter Mindestumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren von insgesamt [Betrag gelöscht] EUR (netto).
Los 2 Gewerbegebiete A: Mindestvoraussetzung für Los 2 ist ein kumulierter Mindestumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren von insgesamt [Betrag gelöscht] EUR (netto).
Los 3 Gewerbegebiete B: Mindestvoraussetzung für Los 3 ist ein kumulierter Mindestumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren von insgesamt [Betrag gelöscht] EUR (netto).
d) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung bzw. Betriebshaftpflichtversicherung. Die Deckungssummen
Müssen mindestens betragen:
(i) Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR,
(ii) Sach-/Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR,
(iii) sonstige Schäden [Betrag gelöscht] EUR.
Die Maximierung der Ersatzleistungen pro Jahr muss mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen betragen.
Der Nachweis des Versicherungsschutzes kann durch eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) geführt werden. Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherung ist mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung des Bewerbers vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird.
a) Benennung von Referenzen aus den letzten 5 Jahren, die mit den angebotenen Projektlosen – auch im Hinblick auf die Trassenlänge und Adresszahl – vergleichbar sind (Beplanung und Bauüberwachung vergleichbarer NGA-Netze). Sofern das Unternehmen noch keine 5 Jahre besteht, entsprechende Referenzen seit Bestehen des Unternehmens. (bereitgestelltes Formular).
Los 1 – Schulen:
Mindestvoraussetzung für Los 1: Referenz mit mind. 150 Adressen, mind. 50 km geplante und bauüberwachte Trasse, LPH 8 muss abgeschlossen sein.
Los 2 – Gewerbegebiete A:
Mindestvoraussetzung für Los 2: Referenz mit mind. 250 Adressen, mind. 20 km geplante und bauüberwachte Trasse, LPH 8 muss abgeschlossen sein.
Los 3 – Gewerbegebiete B:
Mindestvoraussetzung für Los 3: Referenz mit mind. 550 Adressen, mind. 30 km geplante und bauüberwachte Trasse, LPH 8 muss abgeschlossen sein.
Für die Vergabe von mehr als einem Los muss der Bewerber eine oder mehrere Referenzen nachweisen, die die o. g. Mindestanforderungen an die Adresszahl UND km geplanter Trasse für jedes angebotene Los einzeln oder in Summe erfüllen.
b) Vorlage einer Beschreibung der technischen Ausrüstung(Betriebsausstattung).
c) Darlegung der fachlichen Qualifikation der für das Projekt verantwortlichen und handelnden Personen. Mindestvoraussetzungen: 1 verantwortlicher Mitarbeiter mit der Qualifikation eines Ingenieurs (oder entsprechend).
d) Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung des Qualitäts- und Projektmanagements.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei Inanspruchnahme von Nachunternehmern oder der Bildung von Bietergemeinschaften sind die beteiligten Unternehmen zu benennen und die entsprechenden Erklärungen gem. Abschnitt III) abzugeben.
Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Zusätzlich ist bei Vorliegen von Bietergemeinschaften die „Erklärung der Bietergemeinschaft“ (bereitgestelltes Formular) abzugeben. Bei Einsatz von Nachunternehmern ist das Formblatt „Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer“ (bereitgestelltes Formular) und die „Verpflichtungserklärung Nachunternehmer“ (siehe bereitgestelltes Formular) einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9CDQUQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
§ 160 GWB.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich
Dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen
Beteiligten benennen.