Unterhalts- und Grundreinigung in div. Gebäuden des Landkreises Emsland Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/0001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Meppen
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 49716
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.emsland.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts- und Grundreinigung in div. Gebäuden des Landkreises Emsland
Unterhalts- und Grundreinigung in div. Gebäuden des Landkreises Emsland.
Unterhalts- und Grundreinigung, Berufsbildende Schulen Papenburg
Papenburg
Unterhalts- und Grundreinigung in der Berufsbildenden Schule Papenburg mit Sporthalle, Fahnenweg 31-39, 26871 Papenburg
Fläche gesamt: ca. 27 656 m2.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt wurde. Bedingung für eine Verlängerung des Vertrages über den 30.6.2024 hinaus ist die erneute Vorlage einer Verpflichtungserklärung des AN gemäß § 4 NTVergG bis zum 15.12.2023 nach Aufforderung durch den AG. Der Vertrag endet spätestens am 30.6.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Vorübergehende Mehrleistungen („Nds. Rahmen-Hygieneplan Corona Schule“)
Unterhalts- und Grundreinigung, Gebäude in Papenburg und Aschendorf
Papenburg, Aschendorf
Unterhalts- und Grundreinigung in den Gebäuden
— Gymnasium Papenburg mit Sporthalle, Russellstraße 33, 26871 Papenburg
— Pestalozzischule Papenburg mit Sporthalle, Kreuzweg 9-11, 26871 Papenburg
— Schule am Draiberg, Bokeler Straße 26, 26871 Aschendorf
— Kreishaus Außenstelle Aschendorf, Große Straße 32, 26871 Papenburg
— Medienzentrum Papenburg, Wiek rechts 22, 26871 Papenburg
Fläche gesamt: ca. 20 876 m2.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt wurde. Bedingung für eine Verlängerung des Vertrages über den 30.6.2024 hinaus ist die erneute Vorlage einer Verpflichtungserklärung des AN gemäß § 4 NTVergG bis zum 15.12.2023 nach Aufforderung durch den AG. Der Vertrag endet spätestens am 30.6.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Vorübergehende Mehrleistungen („Nds. Rahmen-Hygieneplan Corona Schule“)
Unterhalts- und Grundreinigung, Gebäude in Dörpen, Esterwegen und Sögel
Dörpen, Esterwegen und Sögel
Unterhalts- und Grundreinigung in den Gebäuden
— Gymnasium Dörpen, Schulstraße 6, 26892 Dörpen
— Waldschule Esterwegen, Hauptstraße 58, 26897 Esterwegen
— Hümmling Gymnasium Sögel mit Mensa und Sporthalle, Schlaunallee 10, 49751 Sögel
— Erich-Kästner-Schule Sögel mit Sporthalle, Im Eickel 1, 49751 Sögel
— Feuerwehrtechnische Zentrale Sögel, General-Clay-Straße 16, 49751 Sögel
Fläche gesamt: ca. 24 241 m2.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt wurde. Bedingung für eine Verlängerung des Vertrages über den 30.6.2024 hinaus ist die erneute Vorlage einer Verpflichtungserklärung des AN gemäß § 4 NTVergG bis zum 15.12.2023 nach Aufforderung durch den AG. Der Vertrag endet spätestens am 30.6.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Vorübergehende Mehrleistungen („Nds. Rahmen-Hygieneplan Corona Schule“)
Unterhalts- und Grundreinigung, Gebäude in Haselünne, Meppen und Haren (Ems)
Haselünne, Meppen und Haren (Ems)
Unterhalts- und Grundreinigung in den Gebäuden
— Kreisgymnasium St. Ursula Haselünne mit Sporthalle, Klosterstraße 1, 49740 Haselünne
— Windthorst-Gymnasium Meppen mit Aula, Kirche und Sporthallen, Gymnasialstraße 3, 49716 Meppen
— Freisportanlage Meppen, Helter Damm, 49716 Meppen
— Pestalozzischule Meppen mit Sporthalle, Schillerring 20, 49716 Meppen
— Gymnasium Haren mit Sporthalle, Kirchstraße 28, 49733 Haren (Ems)
Fläche gesamt: ca. 33 910 m2.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt wurde. Bedingung für eine Verlängerung des Vertrages über den 30.6.2024 hinaus ist die erneute Vorlage einer Verpflichtungserklärung des AN gemäß § 4 NTVergG bis zum 15.12.2023 nach Aufforderung durch den AG. Der Vertrag endet spätestens am 30.6.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Vorübergehende Mehrleistungen („Nds. Rahmen-Hygieneplan Corona Schule“)
Unterhaltsreinigung, Gebäude der Kreisverwaltung und Emsland Archäologie Museum Meppen
Meppen
Unterhalts- und Grundreinigung in den Gebäuden
— Kreishäuser I und II Meppen, Ordeniederung 1, 49716 Meppen
— Kreishaus III Meppen, Herzog-Arenberg-Straße 12, 49716 Meppen
— Emsland Archäologie Museum, An der Koppelschleuse 19, 49716 Meppen
— Verwaltung, Margaretenstraße 23 und 25, 49716 Meppen
Fläche gesamt: ca. 20 972 m2.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt wurde. Bedingung für eine Verlängerung des Vertrages über den 30.6.2024 hinaus ist die erneute Vorlage einer Verpflichtungserklärung des AN gemäß § 4 NTVergG bis zum 15.12.2023 nach Aufforderung durch den AG. Der Vertrag endet spätestens am 30.6.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Unterhalts- und Grundreinigung, Berufsbildende Schulen Meppen
Meppen
Unterhalts- und Grundreinigung in der Berufsbildenden Schule Meppen Schulgebäude, Studienseminar und Sporthalle, Nagelshof 83, 49716 Meppen
Fläche gesamt: ca. 26 733 m2.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt wurde. Bedingung für eine Verlängerung des Vertrages über den 30.6.2024 hinaus ist die erneute Vorlage einer Verpflichtungserklärung des AN gemäß § 4 NTVergG bis zum 15.12.2023 nach Aufforderung durch den AG. Der Vertrag endet spätestens am 30.6.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Vorübergehende Mehrleistungen („Nds. Rahmen-Hygieneplan Corona Schule“)
Unterhalts- und Grundreinigung, Gebäude in Lingen (Ems), Emsbüren und Freren
Lingen (Ems), Emsbüren und Freren
Unterhalts- und Grundreinigung in den Gebäuden
— Gymnasium Georgianum Lingen mit Sportzentrum, Kardinal-von-Galen-Straße 7-9, 49809 Lingen (Ems)
— Gesamtschule Emsland mit Sporthalle, Heidekampstraße 1, 49809 Lingen (Ems)
— Medienzentrum Lingen, Heidekampstraße 5, 49809 Lingen (Ems)
— BBS Lingen (Wirtschaft) mit Sporthalle, Nöldekestraße 7, 49809 Lingen (Ems)
— Hermann-Gmeiner-Schule Emsbüren, Hanwische Straße 19, 48488 Emsbüren
— Paul-Moor-Schule Freren, Schulstraße 9, 49832 Freren
Fläche gesamt: ca. 39 375 m2.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt wurde. Bedingung für eine Verlängerung des Vertrages über den 30.6.2024 hinaus ist die erneute Vorlage einer Verpflichtungserklärung des AN gemäß § 4 NTVergG bis zum 15.12.2023 nach Aufforderung durch den AG. Der Vertrag endet spätestens am 30.6.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Vorübergehende Mehrleistungen („Nds. Rahmen-Hygieneplan Corona Schule“)
Unterhalts- und Grundreinigung, Berufsbildende Schulen Lingen
Linghen (Ems)
Unterhalts- und Grundreinigung in der Berufsbildenden Schule Lingen (TG/AS) mit Sporthalle, Beckstraße 23, 49809 Lingen (Ems)
Fläche gesamt: ca. 25 479 m2.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt wurde. Bedingung für eine Verlängerung des Vertrages über den 30.6.2024 hinaus ist die erneute Vorlage einer Verpflichtungserklärung des AN gemäß § 4 NTVergG bis zum 15.12.2023 nach Aufforderung durch den AG. Der Vertrag endet spätestens am 30.6.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Vorübergehende Mehrleistungen („Nds. Rahmen-Hygieneplan Corona Schule“)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung gemäß § 48 VgV des Bieters darüber abzugeben, dass der Bieter als ordentliches Mitglied in der Handwerksrolle (oder einer vergleichbaren Institution) eingetragen ist.
Als Ersatz für die Eigenerklärung gemäß § 48 VgV akzeptiert der Auftraggeber als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV.
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie zur ggf. notwendigen Eintragung in ein Berufsregister behält sich der Auftraggeber vor, folgenden Nachweis zu verlangen:
— Bescheinigung über die Eintragung in der Handwerksrolle oder einer vergleichbaren Institution.
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung gemäß § 48 VgV des Bieters darüber abzugeben, dass der Bieter
— seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
— die jeweils gültigen Tariflöhne, welche für allgemeinverbindlich erklärt wurden, seinen Mitarbeitern bezahlt,
— in einer evtl. tariflosen Zeit den jeweils zuletzt gültigen Tariflohn weiterbezahlt, bis eine neue Tarifvereinbarung getroffen wurde.
Außerdem ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung des Bieters über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie eine Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG einzureichen.
Als Ersatz für die Eigenerklärung gemäß § 48 VgV akzeptiert der Auftraggeber als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit behält sich der Auftraggeber vor, folgende Nachweise zu verlangen:
— aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) nicht älter als ein Jahr.
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung gemäß § 48 VgV des Bieters darüber abzugeben, dass
— der Betrieb des Bieters in technischer, kaufmännischer, personeller und finanzieller Hinsicht so ausgestattet ist, dass er eine fach- und fristgerechte Ausführung der zu erbringenden Leistung garantieren kann,
— im Betrieb des Bieters die technischen Kenntnisse vorhanden sind, die für die Vorbereitung und Ausführung der geforderten Leistungen erforderlich sind,
— der Bieter eine sorgfältige und einwandfreie Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen entsprechend den rechtlichen und technischen Normen (einschließlich Gewährleistungen) gewährleisten kann,
— der Bieter im Verfahren keine unzutreffende Erklärung in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat.
Als Ersatz für die Eigenerklärung gemäß § 48 VgV akzeptiert der Auftraggeber als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV.
Reinigungsvertrag des Auftraggebers mit Ausführungsbestimmungen für die Unterhalts- und Grundreinigung (den Vergabeunterlagen zu entnehmen)
Abschnitt IV: Verfahren
Landkreis Emsland
Ordeniederung 1
49716 Meppen
Die Anwesenheit von Bietern und Bevollmächtigten beim Öffnungsverfahren ist gemäß § 55 VgV nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YD0YT49
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21335
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Belehrung über die Antragsfrist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB:
Nachprüfungsanträge sind innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB. Ein Nachprüfungsantrag, der erst nach Ablauf der Antragsfrist zugeht, wird als unzulässig zurückgewiesen.