Schreddern von Grünabfällen und Sieben von Kompost Referenznummer der Bekanntmachung: 2021.0015
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Winsen/Luhe
NUTS-Code: DE933 Harburg
Postleitzahl: 21423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-harburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schreddern von Grünabfällen und Sieben von Kompost
Schreddern von Grünabfällen, Sieben von Kompost.
Kompostplatz Tostedt und Kompostplatz Drage Harburger Straße 26, 21255 Tostedt,
Kompostplatz Drage Winsener Straße 2, d 21423 Drage
— 170 000 m3 Schreddern,
— 170 000 m3 Rohkompost sieben.
Die Laufzeit des Vertrages beträgt 36 Monate. Sie beginnt am 1.8.2021 und endet am 31.7.2024. Der Vertrag verlängert sich bis zum 31.7.2025, wenn er nicht bis spätestens 31.7.2023 durch den Auftragnehmer oder den Auftraggeber gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb von 3 Kalendertagen folgende Unterlagen vorzulegen:
— Übersicht der Maschinen die zur Auftragserfüllung zur Verfügung stehen,
— Siebanlagen,
— Siebgrößen,
— Schredderanlagen (mit Angabe der Korbgrößen),
— Radlader,
— Stubbenbrecher,
— Referenz der letzten 3 Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
— Im Falle einer Unterbeauftragung sind diese Unterlagen auch für den Subunternehmer vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Landkreis Harburg, Schloßplatz 6, 21423 Winsen / Luhe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind im Internet unter dem oben unter Ziffer I.3) genannten Link frei zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht.
Eine Angebotsabgabe per E-Mail oder über eine Nachricht an die Vergabestelle im Bereich
„Kommunikation“ der Vergabeplattform ist nicht zulässig!
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber / Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Bieterfragen sind ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle über die Vergabeplattform „vergabe.Niedersachsen“ (http://www.dtvp.de/Center) oder per E-Mail ([removed]) zu richten.
Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bewerbern im Internet unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter dem angegebenen Link veröffentlicht werden.
Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO):
Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter*innen angeben, werden diese durch die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Harburg erhoben, verarbeitet und gespeichert.
Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.
Bekanntmachungs-ID: CXTMYYDYDY9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 4131150
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).