Sicherheitsdienst für das Impfzentrum des Landkreises Lüneburg
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
NUTS-Code: DE935 Lüneburg, Landkreis
Postleitzahl: 21335
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-lueneburg.de/Home-Landkreis-Lueneburg.aspx
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienst für das Impfzentrum des Landkreises Lüneburg
Objektbewachung; Einlasskontrolle; Videoüberwachung.
Objektbewachung des Impfzentrums des Landkreises Lüneburg 24/7; Einlasskontrolle zu den Öffnungszeiten; Videoüberwachung des Geländes und des Impfstofflagers.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Sofern der geschätzte Auftragswert den EU-Schwellenwert von [Betrag gelöscht] EUR erreicht oder überschreitet, ist unter Beachtung des NTVergG ein Vergabeverfahren nach Teil 4 des GWB sowie (in der Regel) nach der hierzu erlassenden Vergabeverordnung durchzuführen. In diesem Zusammenhang hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mit Rundschreiben vom 19.3.2020 auf Möglichkeiten zur Beschleunigung und Vereinfachung der Verfahren hingewiesen. Insbesondere kommen Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 119 Abs. 5 GWB i. V. m. §§ 14 Abs. 4, 17 VgV in Betracht. Dazu müssten die Voraussetzungen von § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV vorliegen. Demnach muss ein nicht voraussehbares Ereignis vorliegen. Zudem sind äußerst dringliche und zwingende Gründe notwendig, die die Einhaltung der in anderen Verfahren vorgeschriebenen Fristen nicht zulassen. Außerdem muss ein kausaler Zusammenhang zwischen dem unvorhergesehenen Ereignis und der Unmöglichkeit bestehen, die Fristen anderer Vergabeverfahren einzuhalten. Das nicht voraussehbare Ereignis ist in diesem Fall die unvorhersehbar schnelle Entwicklung von Impfstoffen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie, die seit dem Frühjahr dieses Jahres erhebliche Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung hat. Bei weiterem ungebremsten Verlauf ist mit zunehmenden Infektionszahlen und infolgedessen mit der Zunahme von Erkrankungen, auch mit tödlichen Verläufen, zu rechnen. Um diesem Verlauf zu begegnen und die Gesundheit sowie das Leben der Bürger zu schützen, ist eine äußerst kurzfristige massenhafte Impfung der Bevölkerung und somit der unvorhersehbar kurzfristige Aufbau und Betrieb von Impfzentren zwingend erforderlich. Die Zulassung und Verfügbarkeit eines oder mehrerer Impfstoffe gegen das SARS-Cov-2-Virus ist kurzfristig zu erwarten. Um diesen Impfstoff schnellstmöglich massenhaft verimpfen zu können, sind geeignete Strukturen erforderlich. Diese bestehen nicht, müssen mithin zunächst geschaffen werden. Aufgrund der im Zuge der Pandemie erheblich beschleunigten Entwicklung eines Impfstoffes und der parallel betriebenen Zulassungsverfahren konnten angesichts der unklaren Informationslage zu möglichen Impfstoffen (benötigte Anzahl der Impfungen, Lagerbedingungen, quantitative Verfügbarkeit von Impfdosen etc.) hierfür zuvor keine Planungen angestellt werden. Die Einhaltung der Mindestfristen im offenen bzw. nicht offenen Verfahren steht damit dem Interesse einer schnellstmöglichen Impfung und damit verbunden einem Schutz der Gesundheit der Bevölkerung entgegen. Damit die Gesundheit und das Leben der Bürger möglichst schnell geschützt werden kann, können die Mindestfristen dieser Verfahren nicht abgewartet werden. Das Sicherheitskonzept ist für den Betrieb des Impfzentrums ab dem ersten Tag der Inbetriebnahme zwingend notwendig. Ohne ein solches Konzept kann der Betrieb des Impfzentrums nicht aufrechterhalten und eine schnellstmögliche Impfung der Bevölkerung somit nicht gewährleistet werden. Wie bereits den obigen Ausführungen zur Dringlichkeit zu entnehmen ist, stehen die unvorhersehbare kurzfristige Bereitstellung von Impfstoffen sowie die erforderliche äußerst kurzfristige Impfung gegen das SARS-Cov-2-Virus und Schaffung der dafür notwendigen Strukturen, somit auch der Umsetzung eines Sicherheitskonzeptes, in direkter Kausalität zueinander. Damit sind die Voraussetzungen für das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb erfüllt, aufgrund des Vorliegen der vorgenannten Voraussetzungen sind gemäß dem BMWi-Schreiben auch sehr kurze Fristen für die Angebotsabgabe (sogar bis zu 0 Tage) denkbar. Gemäß § 20 VgV müssen jedoch weiterhin angemessene Fristen gesetzt werden. Für die Auftragsvergabe des Sicherheitsdienstes für das Impfzentrum wird daher das Verfahren der Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb gewählt. Die Frist wird aufgrund der Vorgabe des Landes, zur Einrichtung eines Impfzentrums bis zum 15.12.2020 auf 0 Tage reduzieren.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sicherheitsdienst für das Impfzentrum des Landkreises Lüneburg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE935 Lüneburg, Landkreis
Postleitzahl: 30659
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland