Sicherheitsdienst für das Impfzentrum des Landkreises Lüneburg

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
NUTS-Code: DE935 Lüneburg, Landkreis
Postleitzahl: 21335
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-lueneburg.de/Home-Landkreis-Lueneburg.aspx
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Sicherheitsdienst für das Impfzentrum des Landkreises Lüneburg

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Objektbewachung; Einlasskontrolle; Videoüberwachung.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Niedrigstes Angebot: [Betrag gelöscht] EUR / höchstes Angebot: [Betrag gelöscht] EUR das berücksichtigt wurde
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE935 Lüneburg, Landkreis
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Objektbewachung des Impfzentrums des Landkreises Lüneburg 24/7; Einlasskontrolle zu den Öffnungszeiten; Videoüberwachung des Geländes und des Impfstofflagers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Erläuterung:

Sofern der geschätzte Auftragswert den EU-Schwellenwert von [Betrag gelöscht] EUR erreicht oder überschreitet, ist unter Beachtung des NTVergG ein Vergabeverfahren nach Teil 4 des GWB sowie (in der Regel) nach der hierzu erlassenden Vergabeverordnung durchzuführen. In diesem Zusammenhang hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mit Rundschreiben vom 19.3.2020 auf Möglichkeiten zur Beschleunigung und Vereinfachung der Verfahren hingewiesen. Insbesondere kommen Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 119 Abs. 5 GWB i. V. m. §§ 14 Abs. 4, 17 VgV in Betracht. Dazu müssten die Voraussetzungen von § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV vorliegen. Demnach muss ein nicht voraussehbares Ereignis vorliegen. Zudem sind äußerst dringliche und zwingende Gründe notwendig, die die Einhaltung der in anderen Verfahren vorgeschriebenen Fristen nicht zulassen. Außerdem muss ein kausaler Zusammenhang zwischen dem unvorhergesehenen Ereignis und der Unmöglichkeit bestehen, die Fristen anderer Vergabeverfahren einzuhalten. Das nicht voraussehbare Ereignis ist in diesem Fall die unvorhersehbar schnelle Entwicklung von Impfstoffen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie, die seit dem Frühjahr dieses Jahres erhebliche Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung hat. Bei weiterem ungebremsten Verlauf ist mit zunehmenden Infektionszahlen und infolgedessen mit der Zunahme von Erkrankungen, auch mit tödlichen Verläufen, zu rechnen. Um diesem Verlauf zu begegnen und die Gesundheit sowie das Leben der Bürger zu schützen, ist eine äußerst kurzfristige massenhafte Impfung der Bevölkerung und somit der unvorhersehbar kurzfristige Aufbau und Betrieb von Impfzentren zwingend erforderlich. Die Zulassung und Verfügbarkeit eines oder mehrerer Impfstoffe gegen das SARS-Cov-2-Virus ist kurzfristig zu erwarten. Um diesen Impfstoff schnellstmöglich massenhaft verimpfen zu können, sind geeignete Strukturen erforderlich. Diese bestehen nicht, müssen mithin zunächst geschaffen werden. Aufgrund der im Zuge der Pandemie erheblich beschleunigten Entwicklung eines Impfstoffes und der parallel betriebenen Zulassungsverfahren konnten angesichts der unklaren Informationslage zu möglichen Impfstoffen (benötigte Anzahl der Impfungen, Lagerbedingungen, quantitative Verfügbarkeit von Impfdosen etc.) hierfür zuvor keine Planungen angestellt werden. Die Einhaltung der Mindestfristen im offenen bzw. nicht offenen Verfahren steht damit dem Interesse einer schnellstmöglichen Impfung und damit verbunden einem Schutz der Gesundheit der Bevölkerung entgegen. Damit die Gesundheit und das Leben der Bürger möglichst schnell geschützt werden kann, können die Mindestfristen dieser Verfahren nicht abgewartet werden. Das Sicherheitskonzept ist für den Betrieb des Impfzentrums ab dem ersten Tag der Inbetriebnahme zwingend notwendig. Ohne ein solches Konzept kann der Betrieb des Impfzentrums nicht aufrechterhalten und eine schnellstmögliche Impfung der Bevölkerung somit nicht gewährleistet werden. Wie bereits den obigen Ausführungen zur Dringlichkeit zu entnehmen ist, stehen die unvorhersehbare kurzfristige Bereitstellung von Impfstoffen sowie die erforderliche äußerst kurzfristige Impfung gegen das SARS-Cov-2-Virus und Schaffung der dafür notwendigen Strukturen, somit auch der Umsetzung eines Sicherheitskonzeptes, in direkter Kausalität zueinander. Damit sind die Voraussetzungen für das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb erfüllt, aufgrund des Vorliegen der vorgenannten Voraussetzungen sind gemäß dem BMWi-Schreiben auch sehr kurze Fristen für die Angebotsabgabe (sogar bis zu 0 Tage) denkbar. Gemäß § 20 VgV müssen jedoch weiterhin angemessene Fristen gesetzt werden. Für die Auftragsvergabe des Sicherheitsdienstes für das Impfzentrum wird daher das Verfahren der Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb gewählt. Die Frist wird aufgrund der Vorgabe des Landes, zur Einrichtung eines Impfzentrums bis zum 15.12.2020 auf 0 Tage reduzieren.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Sicherheitsdienst für das Impfzentrum des Landkreises Lüneburg

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
01/01/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE935 Lüneburg, Landkreis
Postleitzahl: 30659
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Niedrigstes Angebot: [Betrag gelöscht] EUR / höchstes Angebot: [Betrag gelöscht] EUR das berücksichtigt wurde
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/01/2021

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