Juristische Unterstützung bei der öffentlichen Bereitstellung nichtstaatlicher Fach- und Bewertungsdaten auf der Grundlage des Geologiedatengesetzes (GeolDG)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Juristische Unterstützung bei der öffentlichen Bereitstellung nichtstaatlicher Fach- und Bewertungsdaten auf der Grundlage des Geologiedatengesetzes (GeolDG)
Juristische Leistungen mit Blick auf die öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher Fach- und Bewertungsdaten nach Geologiedatengesetz. Aufgabe des AN ist u. a. die juristische Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung der Entscheidungen des AG über die öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher Fach- und Bewertungsdaten. Diese Leistungen werden auf Basis eines Rahmenvertrages erbracht.
BGE Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH
Eschenstraße 55
31224 Peine
Juristische Leistungen mit Blick auf die öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher Fach- und Bewertungsdaten nach Geologiedatengesetz. Aufgabe des AN ist u. a. die juristische Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung der Entscheidungen des AG über die öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher Fach- und Bewertungsdaten. Diese Leistungen werden auf Basis eines Rahmenvertrages erbracht.Siehe hierzu Leistungsbeschreibung.
Der Rahmenvertrag beginnt mit Zuschlagserteilung durch den AG und hat eine Laufzeit von 24 Monaten, jedoch mit der Maßgabe, dass die Leistungserbringung bereits erteilter Einzelabrufe – bis zur vollständigen Abarbeitung der dortigen Aufgabeninhalte – über die vorstehende Laufzeit hinaus erfolgen darf.
Der AG hat die Option, den im Rahmenvertrag innerhalb der 24-monatigen Vertragslaufzeit um bis zu 250 Personentage zu er-höhen, falls die Erfüllung der Aufgaben nach dem Geologiedatengesetz durch den AG dies erfordert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.