Vg. Grundstück E17 Referenznummer der Bekanntmachung: 05-20 DVHV Fläche E17
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE942 Emden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26122
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nports.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vg. Grundstück E17
Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (im Folgenden: Niedersachsen Ports) ist der größte Infrastrukturbetreiber öffentlicher Seehäfen, Inselversorgungshäfen und Regionalhäfen an der deutschen Nordseeküste.
Niedersachsen Ports steht als Eigentümer im Bereich des Nordkais das Grundstück E17 zur Verfügung. Das Grundstück E17 umfasst insgesamt 20 744 m2 und befindet sich im Neuen Binnenhafen. Das Grundstück umfasst eine Lagerfläche mit 20 500 m2 und eine Fläche mit 244 m2.
Auf dem Grundstück E17 soll ein Unternehmen des Hafengewerbes (z. B. Umschlagunternehmen) angesiedelt werden, welches hafenaffine Dienstleistungen erbringt.
Seehafen Emden
26725 Emden
Der von Niedersachsen Ports betriebene Seehafen Emden ist der drittgrößte Nordseehafen und westlichste Seehafen Deutschlands. Er liegt am Nordufer der Ems ca. 38 Seemeilen südöstlich der Flussmündung an der Nordsee. Grundsätzlich können Schiffe bis zu einem Tiefgang von 8,50 m den Hafen jederzeit erreichen; tideabhängig beträgt der maximale Zugangstiefgang ca. 10,70 m.
Der Seehafen Emden besteht aus 2 Teilen:
— dem tideoffenen Außenhafen mit Wybelsumer Polder, Larrelter Polder und dem Hafenentwicklungsgebiet Rysumer Nacken sowie
— dem durch 2 Seeschleusen zugänglichen tidefreien Binnenhafen, bestehend aus Binnenhafen und Neuem Binnenhafen.
Die rund um die Uhr betriebene Große Seeschleuse verfügt über eine Kammer mit 260 m Länge und 40 m Breite sowie eine Drempeltiefe von NN -11,76 m. Die Nesserlander Schleuse steht der Schifffahrt mit einer Länge von 170 m, einer Breite von 18 m und einer Drempeltiefe von NN -7,00 m zur Verfügung.
Emden ist ein bedeutender Ro-Ro-Hafen und leistungsstarker Universalhafen mit festen Standbeinen im Automobilumschlag, im Umschlag von Flüssiggütern, Forstprodukten, Baustoffen und von On- und Offshore-Windkraftanlagen. Jährlich werden hier mehr als 6 Mio. Tonnen Güter umgeschlagen. Direkt am Fahrwasser der Ems und damit am seeschiffstiefen Wasser bieten große Erweiterungsflächen gute Zukunftsperspektiven.
Wichtige Aufgaben am Standort Emden sind insbesondere der Betrieb eigener Umschlagseinrichtungen, der Betrieb der Eisenbahninfrastruktur und der Seeschleusen, das Festmachen von Seeschiffen in den Schleusen sowie die Organisation der Schiffsabfallentsorgung. Niedersachsen Ports ist zudem als Energieversorgungsunternehmen im Bereich des Hafens tätig.
Der Seehafen Emden profitiert von seiner guten Infrastruktur, einer starken Hafenwirtschaft und den entsprechenden Umschlagseinrichtungen. Hierzu gehören:
— 9 Ro-Ro-Liegeplätze und eine sehr leistungsstarke mobile Ro-Ro-Rampe,
— Umschlags- und Lagerinfrastruktur für Güter in Flüssig- und Soleform im Bereich des Ölhafens,
— Einrichtungen für die Lagerung und Veredelung von Rohstoffen, für die Papiererzeugung,
— moderne Kaianlagen und Terminals mit leistungsstarken Umschlagseinrichtungen für feste Güter aller Art,
— Infrastruktur für den Umschlag von On- und Offshore-Windkraftanlagen sowie Offshore-Versorgung und
— sichere Bereiche für den Umschlag von Gefahr- und Militärgütern.
Die Hafenanlagen in Emden sind über die Güterbahnhöfe „Emden“ und „Emden-Außenhafen“ an das Schienennetz der Deutschen Bahn angebunden. Die Strecke Emden-Rheine-Ruhrgebiet ist 2-gleisig elektrifiziert und für die höchste DB-Lastenklasse zugelassen.
Über die Autobahnanschlussstellen Emden-West (Entfernung zum Außenhafen: 3,8 km) und Emden-Ost (Entfernung zum Binnenhafen: 2 km) der Bundesautobahn A 31 ist der Emder Hafen hervorragend an das deutsche und niederländische Fernstraßennetz angebunden.
Die Ems und der Dortmund-Ems-Kanal verbinden den Hafen nach Süden mit dem bundesdeutschen Wasserstraßennetz. Nach Westen eröffnet der Eemskanaal den Zugang zum niederländischen Kanalnetz und zum Niederrhein.
Der Seehafen Emden verfügt außerdem über enorme Flächenreserven zur weiteren Hafenentwicklung.
Niedersachsen Ports steht als Eigentümer im Bereich der Niederlassung Emden das Grundstück E17 zur Verfügung. Das Grundstück E17 umfasst insgesamt ca. 20 744 m2 und befindet sich am Nordkai in Emden. Die Fläche A umfasst ca. 20 500 m2 und die Fläche B ca. 244 m2.
Die Fläche B ist, mit einem im Fremdeigentum stehenden Abfertigungsgebäude bebaut. Dieses kann ggfs. käuflich vom Eigentümer erworben werden.
Auf dem Grundstück E17 soll ein Unternehmen des Hafengewerbes (z. B. Umschlagunternehmen) angesiedelt werden, welches hafenaffine Dienstleistungen erbringt.
Vor dem vorstehend geschilderten Hintergrund führt Niedersachsen Ports dieses Verhandlungsverfahren für hafenaffine, gewerbliche Ansiedlungen auf dem Grundstück E17 mittels Abschluss eines Miet- oder Erbbaurechtsvertrages (mit Verpflichtung zur Nutzung gem. verhandeltem hafenaffinen Nutzungszweck sowie im Falle des Erbbaurechtsvertrages zum Bau und zur Inbetriebnahme) durch.
Niedersachsen Ports weist ausdrücklich darauf hin, dass die Lagerung und der Umschlag von Gefahrgütern auf dem hier gegenständlichen Grundstück nur mit vorheriger ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung von Niedersachsen Ports zulässig ist. Zur Vereinfachung werden Miet- und Erbbaurechtsvertrag im Folgenden zusammenfassend als „Grundstücksvertrag“ bezeichnet.
Unternehmen, die sich für den Abschluss eines Grundstücksvertrages interessieren, werden im Folgenden unabhängig vom jeweiligen Verfahrensstand zusammenfassend „Bieter“ genannt. Dies gilt auch für Unternehmenszusammenschlüsse/Bietergemeinschaften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mietvertrag Nr. 250
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Erhalten die Bekanntmachung oder die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat er Niedersachsen Ports unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
2. Sofern Rückfragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden diese allen anderen zu diesem Zeitpunkt bereits bekannten Bietern anonymisiert und zusammen mit der Antwort von Niedersachsen Ports zur Verfügung gestellt. Die Bieter geben mit Einreichung ihrer jeweiligen Frage die Erlaubnis, diese – soweit mit Blick auf die erforderliche Anonymisierung möglich – in dem übersandten Wortlaut an die übrigen Bieter weiterzuleiten.
3. Anonymisierte Bieterfragen und Aktualisierungen der Vergabeunterlagen werden während des Teilnahmewettbewerbs ebenfalls in dem Projektraum der Vergabeplattform zum Download zur Verfügung gestellt.
4. Niedersachsen Ports wird die Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen unter Setzung einer angemessenen Frist auffordern, unvollständige oder Ergänzungsbedürftige Teilnahmeanträge zu ergänzen oder fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzureichen.
5. Für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren werden keinerlei Entschädigungen gewährt.
6). Niedersachsen Ports und dessen Kontrollgremium werden die Zuschlagsfähigkeit der Ergebnisse der Verhandlungen über den Grundstücksvertrag unter anderem anhand der in dem Informationsmemorandum abgeforderten Angaben ggf. der im Verlauf der Verhandlungen mitgeteilten weiteren Wertungskriterien ermitteln. Die Bieter werden keinen Anspruch auf Abschluss eines Grundstücksvertrages haben.
7. Die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen und alle Informationen, die die Bieter im Rahmen des Vergabeverfahrens erhalten, sind vertraulich sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte – mit Ausnahme der von den Bietern eingeschalteten Berater – ist nicht gestattet. Der Bieter hat die von ihm eingeschalteten Berater ebenfalls zur Beachtung des Vertraulichkeitsgebots zu verpflichten.
Die Bieter haben zu garantieren, dass sie ihre Bewerbungen oder Angebote nicht mit Wettbewerbern erörtern oder in anderer Weise gegen das Vertraulichkeitsgebot verstoßen. Verstöße können als wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweise gewertet werden und zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren führen. Niedersachsen Ports weist darauf hin, dass die Vergabeunterlagen eine Vertragsstrafenregelung für den Fall enthält, dass aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen wurde, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt.
8. Die Bieter erklären sich durch Teilnahme an diesem Verfahren damit einverstanden, dass die von ihnen im Zuge des Vergabeverfahrens übermittelten Unterlagen und Daten (inkl. etwaiger personenbezogener Daten) von Niedersachsen Ports zum Zwecke der Durchführung des Vergabeverfahrens und im Anschluss an dieses zum Zwecke er Auftragsausführung bzw. Erfüllung der Niedersachsen Ports obliegenden Dokumentationspflichten gespeichert werden. Die Bieter garantieren, dass nur solche Daten an Niedersachsen Ports übersandt werden, zu deren Übermittlung sie datenschutzrechtlich berechtigt sind;
9. Der Grundstücksvertrag ist als Konzession i. S. d. Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) einzuordnen. Dieses Verfahren richtet sich daher nach den Vorgaben der KonzVgV. Da eine entsprechende Auswahlmöglichkeit auf dieser Plattform nicht zur Verfügung steht, wurde das Verfahren als der Sektorenverordnung unterfallend bezeichnet. Niedersachsen Ports stellt jedoch klar, dass diese (technisch erforderlich) Fehlbezeichnung nichts an der Maßgeblichkeit der KonzVgV für die Ausgestaltung des Verfahren ändert.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YX9DP45
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite
§ 160 GWB, Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite