BBS Springe – Neubau einer Sporthalle: Wärmeversorgung Referenznummer der Bekanntmachung: 30.02-2021/0005
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30169
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 511 / 616-23143
Fax: +49 511 / 616-21040
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ausschreibungen-hannover.de
Abschnitt II: Gegenstand
BBS Springe – Neubau einer Sporthalle: Wärmeversorgung
Installation der Wärmeversorgungsanlage inkl. erforderlicher Komponenten der Wärmeverteilung und -übergabe sowie Warmwasserbereitung im Zuge des Neubaus einer Sporthalle.
Der Neubau der Sporthalle der BBS Springe wird in Passivhausbauweise erstellt. Die Wärmeversorgung erfolgt über einen Fernwärmeanschluss mit einer Leistung von ca. 90 kW aus dem Netz der Stadtwerke Springe. Die Verteilung/ Technikzentrale befindet sich im Erdgeschoss.
Die Wärmeverteilung erfolgt über ein Rohrnetz aus schwarzem Stahlrohr, Verbindungen geschweißt. Als Regelgruppen sind vorgesehen:
— die Sporthalle mit Deckenstrahlplatten,
— die Umkleide- und Nebenräume mit Röhrenradiatoren und
— der Gymnastikraum mit einer Fußbodenheizung.
Weitere Regelgruppen versorgen die Lüftungsanlage und die Warmwasserbereitung mit Speicher und Frischwasserstation.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Eigenerklärung (VHB 124) vorzulegen:
— Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens,
— Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung,
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft,
Die Eintragung in das Berufs-/Handelsregister oder der Handwerksrolle des Firmen-/Wohnsitzes ist vorzulegen.
Als Eigenerklärung (VHB 124) vorzulegen:
1. Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifizierungsverzeichnis) oder einer Erklärung zur Eignung nachzuweisen. Gleiches gilt auch im Falle der Beauftragung von Nachunternehmen. Auf Anforderung sind folgende Unterlagen/Nachweise vorzulegen:
— Unbedenklichkeitsbescheinigungen Finanzamt, Krankenkasse und Berufsgenossenschaft,
— Betriebshaftpflichtversicherung oder Berufshaftpflichtversicherung,
— Gewerbeanmeldung,
— Freistellungsbescheid Finanzamt.
2. Gesonderte Erklärung zum NTVergG (Tariftreue- und Mindestentgelterklärung Bau- und Dienstleistungen)
Als Eigenerklärung (VHB 124) vorzulegen:
— Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal,
— Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Region Hannover, Hildesheimer Str. 20, 30169 Hannover
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]/1335/1336
Fax: [gelöscht]
Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wurde, ist gegen diese Entscheidung ein Antrag auf Nachprüfung durch die Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Regierungsvertretung Lüneburg, auf der Hude 2, 21339 Lüneburg, zulässig. Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Nach § 161 GWB ist der Antrag schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen, unverzüglich zu begründen und soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).