Umbau einer ehemaligen Hofstelle zur viergruppigen KiTa + Außenstelle Musikakademie
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Bentheim
NUTS-Code: DE94B Grafschaft Bentheim
Postleitzahl: 48455
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.badbentheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau einer ehemaligen Hofstelle zur viergruppigen KiTa + Außenstelle Musikakademie
Die Stadt Bad Bentheim beabsichtigt, in den Bestandsgebäuden einer aufgelassenen Hofstelle der Landgemeinde Sieringhoek eine viergruppige Kindertageseinrichtung zu etablieren.
Hierzu stehen das Bauernhaus mit Tenne sowie eine benachbarte Scheune zur Verfügung, die baulich miteinander verbunden werden sollen.
Der an das Gebäudeensemble angrenzende Wald soll einen zur Kita gehörenden Waldspielplatz erhalten.
Ein arrondierendes ehemaliges Stallgebäude soll nach Umbau und Erweiterung als Außenstelle der Musik Akademie Obergrafschaft genutzt werden.
In unmittelbarer Nachbarschaft zur Hofstelle befindet sich ein Dorfgemeinschaftshaus, welches in die zukünftige Nutzung des Areals eingebunden werden soll.
Die dem Wettbewerb zugrunde liegenden Bauaufgaben weisen in den Kostengruppen 300 und 400 ein Volumen von ca. [Betrag gelöscht] EUR nt. auf.
Dorferneuerung – Mittel sind noch nicht bewilligt
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es handelt sich um einen nichtoffenen Wettbewerb in Verbindung mit einem VgV-Verfahren. Der Wettbewerb ist einstufig und anonym. Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die RPW 2013 zugrunde.
Den Auslobungsunterlagen liegt die Blankette der VgV-Vergabematrix bei.
Wettbewerbsteilnehmer: 15 Architekturbüros (4 gesetzte und 11 Teilnehmer nach EU-Bekanntmachung).
Interessenten können sich in einem offenen Verfahren um die Teilnahme bewerben. Sind mehr als 11 Bewerber zur Teilnahme zugelassen, wird von der Ausloberin durch Los ermittelt.
Die ausgewählten Teilnehmer werden umgehend im Anschluss an den Lostermin benachrichtigt.
Die Bewerbung und die Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform über den Link https://www.subreport.de/E55413349
Das Bewerbungsformular steht ebenfalls unter dem angegebenen Link zum Download zur Verfügung.
Zur Bewerbung muss das Bewerbungsformular mit den erforderlichen Anlagen spätestens bis zum 23.2.2021, 14.00 Uhr elektronisch eingegangen sein.
Zum Auswahlverfahren wird nur zugelassen, wer dieses Bewerbungsformular verwendet und fristgerecht einreicht. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig.
Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
Bei einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Den formalen Kriterien müssen die Bewerber, wenn sie zum Auswahlverfahren zugelassen werden wollen, ausnahmslos genügen.
Geforderte Nachweise:
— Ausgefülltes und vom Bewerber rechtsverbindlich unterschriebenes Bewerbungsformular (Antrag auf Teilnahme am Wettbewerbsverfahren),
— Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch beigefügte Kopie der Eintragungsurkunde in die Architektenkammer (Architekt/in),
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung,
— verbindliche Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen (Verwendung Bewerbungsformular).
Architekt/in
Abschnitt IV: Verfahren
Die Beurteilungskriterien zur Bewertung werden den Wettbewerbsteilnehmern mit der Auslobung bekannt gegeben.
Die Gesamtpreissumme beträgt [Betrag gelöscht] EUR inkl. Mehrwertsteuer:
— 1. Preis [Betrag gelöscht] EUR,
— 2. Preis [Betrag gelöscht] EUR,
— 3. Preis [Betrag gelöscht] EUR,
— für Anerkennungen [Betrag gelöscht] EUR.
Es bleibt dem Preisgericht vorbehalten, eine andere Aufteilung der Preise vorzunehmen.
Über die Ausschüttung des Preisgeldes hinaus erfolgt keine weitere Kostenerstalltung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Voraussichtliche Terminkette im Wettbewerbsverfahren:
— 09. KW 2021 – Versand Auslobungsunterlagen,
— 11. KW 2021 – Preisrichtervorbesprechung + Kolloquium,
— 17. KW 2021 – Abgabe Pläne,
— 23. KW 2020 – Preisgerichtssitzung.
§ 47 Absatz 1 bis 4 VgV:
1. Ein Bewerber oder Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber oder Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs-und Befähigungsnachweise nach § 46 Absatz 3 Nummer 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
2. Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Legt der Bewerber oder Bieter eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 vor, so muss diese auch die Angaben enthalten, die für die Überprüfung nach Satz 1 erforderlich sind. Der öffentliche Auftraggeber schreibt vor, dass de Bewerber oder Bieter ein Unternehmen, das das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, ersetzen muss. Er kann vorschreiben, dass
Der Bewerber oder Bieter auch ein Unternehmen, bei dem fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, ersetzen muss. Der öffentliche Auftraggeber kann dem Bewerber oder Bieter dafür eine Frist setzen.
3. Nimmt ein Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so kann der öffentliche Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen.
4. Die Abs.1 bis 3 gelten auch für Bewerber- oder Bietergemeinschaften
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.mw.niedersachsen.de
Postanschrift:[gelöscht]
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Internet-Adresse: www.mw.niedersachsen.de