2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 66114000 Finanzierungs-Leasing
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34430000 Fahrräder
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Cloppenburg
Postleitzahl: 49661
Land, Gliederung (NUTS): Cloppenburg (DE948)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 2 470 588,24 EUR
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Korruption:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Betrug:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Zahlungsunfähigkeit:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erfolgt zunächst ausschließlich durch Eigenerklärungen auf den Formblättern (§ 122 Abs. 3 GWB, § 48 Abs. 2 VgV). Die Vorlage von Nachweisen mit dem Angebot ist nicht erforderlich. Nach dem Bestbieterprinzip fordert der Auftraggeber die Nachweise vor der Zuschlagserteilung nur von dem Bieter an, dessen Angebot für den Zuschlag vorgesehen ist. Dieser hat sie innerhalb von sechs Kalendertagen nach Aufforderung über die Vergabeplattform vorzulegen. Werden die Nachweise nicht fristgerecht vorgelegt oder bestätigen sie die Eigenerklärung nicht, wird das Angebot ausgeschlossen und der nächstplatzierte Bieter geprüft. Es dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie keine Ausschlüsse nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG oder nach Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014 vorliegen. Vor Zuschlagserteilung holt der Auftraggeber für den Bestbieter eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister ein (§ 6 WRegG) und kann Nachweise zu etwaigen Selbstreinigungsmaßnahmen (§ 125 GWB) anfordern.