1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Land Niedersachsen vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: 26E70202 - Nds. Staatskanzlei, Nds. Ministerien, LfD Nds. und LKA Nds. - Glasreinigung
Beschreibung: Reinigungsausschreibungen Niedersachsen Reinigungsausschreibung SBSN Glasreinigung für folgende Liegenschaften/Lose: 01: Niedersächsische Staatskanzlei 02: Niedersächsische Staatskanzlei - Gästehaus der Landeregierung 03: Niedersächsisches Finanzministerium 04: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung 05: Niedersächsische Kultusministerium 06: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen 07: Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 08: Niedersächsisches Justizministerium 09: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz 10: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen 11: Landeskriminalamt Niedersachsen (Hauptdienstgebäude und Kriminaltechnisches Institut)
Kennung des Verfahrens: 56a6443f-8116-4d9a-9d36-127119e70de4
Interne Kennung: 26 E 70202
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911300 Fensterreinigung
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Planckstraße 2-3,4,5-7
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30169
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Los 1: Niedersächsische Staatskanzlei weitere Erfüllungsorte siehe Lose
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Lüerstraße 5
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30175
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Los 2: Gästehaus der Nds. Landesregierung
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Schiffgraben 10
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30159
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Los 3: Niedersächsisches Finanzministerium weitere Erfüllungsorte siehe Lose
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Hannah-Arendt-Platz 2
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30159
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Los 4: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung weitere Erfüllungsorte siehe Lose
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Hans-Böckler-Alle 1, 3, 5, 5A
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30173
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Los 5: Niedersächsische Kultusministerium weitere Erfüllungsorte siehe Lose
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Friedrichswall 1
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30159
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Los 6: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen weitere Erfüllungsorte siehe Lose
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Calenberger Straße 2
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30169
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Los 7: Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz weitere Erfüllungsorte siehe Lose
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Am Waterlooplatz 1
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30169
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Los 8: Niedersächsisches Justizministerium weitere Erfüllungsorte siehe Lose
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Archivstraße 2
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30169
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Los 9: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Prinzenstraße 5
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30159
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Los 10: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Am Waterlooplatz 11
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30169
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Los 11 - Landeskriminalamt Niedersachsen (Hauptdienstgebäude und Kriminaltechnisches Institut) BT A, B , C, E weitere Erfüllungsorte siehe Lose
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY5RSJ7# Das Formblatt 'Eigenerklärung zur Eignung' liegt den Vergabeunterlagen in Offenen Verfahren, nicht offenen Verfahren und Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb bei. Anforderungen an elektronische Mittel: Zur Nutzung der E-Vergabeplattform und damit auch zur Abgabe elektronischer Angebote sind lediglich ein Internetzugang sowie ein aktueller Internet-Browser erforderlich. Hierbei werden ausschließlich HTML- und Javascript-konforme Standardtechnologien und keinerlei Add-Ons/plugins verwendet. Für die Abgabe elektronischer Angebote wird innerhalb der E-Vergabeplattform ein kostenfreies Bietertool bereitgestellt. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche sich automatisch installiert. Hiermit wird eine lokale Verschlüsselung der Angebote sichergestellt. Voraussetzung für die Nutzung des Bietertools ist eine entsprechende Java-Laufzeitumgebung (JRE), welche kostenfrei unter http://www.java.com/ bezogen werden kann, sofern diese nicht bereits auf dem Rechner installiert ist. Elektronische Angebote die über das Bietertool abgegeben werden, werden mit einem elektronischen Zeitstempel versehen. Hinweis zum Datenschutz: Personenbezogenen Daten werden vom Staatlichen Baumanagement Niedersachsen (SBN) nur gemäß den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts verarbeitet. Die Hinweise zum Datenschutz sind auf der Homepage des SBN https://www.nlbl.niedersachsen.de/startseite/kontakt_anreise/datenschutz/datenschutzerklarung-157346.html zu finden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 11
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 11
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: gemäß §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: gemäß §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: gemäß §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: gemäß §§ 123 bis 126 GWB
Betrug: gemäß §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: gemäß §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: gemäß §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: gemäß §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: gemäß §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: gemäß §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: gemäß §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: gemäß §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: gemäß §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: gemäß §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: gemäß §§ 123 bis 126 GWB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: gemäß §§ 123 bis 126 GWB
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: gemäß §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: gemäß §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: gemäß §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: gemäß §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: gemäß §§ 123 bis 126 GWB
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: gemäß §§ 123 bis 126 GWB
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: 26E70202 - Niedersächsische Staatskanzlei - Glasreinigung
Beschreibung: Reinigungsausschreibungen Niedersachsen Reinigungsausschreibung SBSN Glasreinigung: Los 1: Nds. Staatskanzlei ca. 2.200 m² Los 2: Nds. Staatskanzlei - Gästehaus der Landesregierung ca. 315 m² Los 3: Nds. Finanzministerium ca. 2.120 m² Los 4: Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung ca. 3.970 m² Los 5: Nds. Kultusministerium ca. 2.100 m² Los 6: Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen ca. 3.138 m² Los 7: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ca. 2.115 m² Los 8: Nds. Justizministerium ca. 2.323 m² Los 9: Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz ca. 2.249 m² Los 10: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen ca. 315 m² Los 11: Landeskriminalamt Niedersachsen ca. 8.050 m² Hinweise: 1) Es ist zwingend erforderlich, dass das Reinigungspersonal vor dem Einsatz durch den Auftraggeber polizeilich überprüft wird. Das gilt auch für das Vertretungspersonal. Die Reinigungskräfte müssen dieser Überprüfung zustimmen. 2) Der AN führt die beauftragten Leistungen eigenständig (ohne NU-Einsatz) aus. Die Stellung und Bedienung von erforderlichen Hubsteigern durch einen NU ist gestattet. Der AN trägt dafür die vertragliche Verantwortung gegenüber dem AG.
Interne Kennung: 01
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911300 Fensterreinigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Planckstraße 2-3
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30169
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Planckstraße 4
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30169
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Planckstraße 5-7
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30169
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Haarstraße 5
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30169
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Osterstraße 40
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30159
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Schmiedestraße 25
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30159
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 6
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die maximale Vertragslaufzeit beträgt sieben Jahre. Der Vertrag kann mit einer Frist von drei Monaten erstmals zu dem im Auftragsschreiben genannten frühesten Ende der Ausführungsfrist gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht zum vorgenannten frühesten Ende der Ausführungsfrist gekündigt, läuft er weiter und kann dann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monats gekündigt werden. Dem Auftraggeber steht ein Recht zur außerordentlichen Teilkündigung des Vertrags zu, wenn und soweit er zu reinigende Räume oder Liegenschaften nicht nutzt. In diesem Fall ist die Teilkündigung mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende zulässig.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Hinweise: 1) Es ist zwingend erforderlich, dass das Reinigungspersonal vor dem Einsatz durch den Auftraggeber polizeilich überprüft wird. Das gilt auch für das Vertretungspersonal. Die Reinigungskräfte müssen dieser Überprüfung zustimmen. 2) Der AN führt die beauftragten Leistungen eigenständig (ohne NU-Einsatz) aus. Die Stellung und Bedienung von erforderlichen Hubsteigern durch einen NU ist gestattet. Der AN trägt dafür die vertragliche Verantwortung gegenüber dem AG.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Auftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Wirtschaftlichkeit
Beschreibung: Die von den Bietern kalkulierten Jahresreinigungsstunden, resultierend aus der Unterhaltsreinigung, den zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und der Glasreinigung (falls im Los vorhanden) werden miteinander verglichen und bewertet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: 1. Die Addition der kalkulierten Jahresreinigungsstunden für die Unterhaltsreinigung, die zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und die Glasreinigung (falls im Los vorhanden). Diese ergeben sich aus den jeweiligen Kalkulationstabellen (Excel) für die Unterhaltsreinigung, die zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und die Glasreinigung (falls im Los vorhanden). 2. Die Berechnung des Mittelwertes aus den preislich besten fünf Angeboten. 3. Die Berechnung des 99% Mittelwertes aus den preislich besten fünf Angeboten. 4.Die Berechnung der Abweichung der preislich besten fünf Angebote zum 99% Mittelwert. 5. Das preislich niedrigste Angebot aus den besten fünf Angeboten, welches als erstes über dem 99% Mittelwert liegt, wird somit ermittelt. Es ist das wirtschaftlichste Angebot. Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Es wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste und preisgünstigste Angebot erteilt, welches durch das beschriebene Verfahren ermittelt wurde. vgl. Vergabedokument "Prüfung und Wertung bei Reinigungsausschreibungen des Staatlichen Baumanagement Niedersachsen".
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich
Beschreibung: 1) Es ist zwingend erforderlich, dass das Reinigungspersonal vor dem Einsatz durch den Auftraggeber polizeilich überprüft wird. Das gilt auch für das Vertretungspersonal. Die Reinigungskräfte müssen dieser Überprüfung zustimmen. 2) Der AN führt die beauftragten Leistungen eigenständig (ohne NU-Einsatz) aus. Die Stellung und Bedienung von ggf. erforderlichen Hubsteigern durch einen NU ist gestattet. Der AN trägt dafür die vertragliche Verantwortung gegenüber dem AG.
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 24/11/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 126 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Manche fehlende Bieterunterlagen können nach Ermessen der Vergabestelle nach Fristablauf nachgereicht werden. Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gem. Formblatt 631.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 24/11/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Anschrift: s. I.1
Eröffnungstermin — Beschreibung: keine gem. §55 ModRV
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: s. Beschaffungsunterlagen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hat ein Bewerber oder Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15. Kalendertages nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingeht. Wenn und soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig. (§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tage-Frist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Land Niedersachsen vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Land Niedersachsen vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: 26E70202 - Niedersächsische Staatskanzlei; Gästehaus der Landeregierung - Glasreinigung
Beschreibung: Reinigungsausschreibungen Niedersachsen Reinigungsausschreibung SBSN Glasreinigung: Los 1: Nds. Staatskanzlei ca. 2.200 m² Los 2: Nds. Staatskanzlei - Gästehaus der Landesregierung ca. 315 m² Los 3: Nds. Finanzministerium ca. 2.120 m² Los 4: Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung ca. 3.970 m² Los 5: Nds. Kultusministerium ca. 2.100 m² Los 6: Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen ca. 3.138 m² Los 7: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ca. 2.115 m² Los 8: Nds. Justizministerium ca. 2.323 m² Los 9: Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz ca. 2.249 m² Los 10: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen ca. 315 m² Los 11: Landeskriminalamt Niedersachsen ca. 8.050 m² Hinweise: 1) Es ist zwingend erforderlich, dass das Reinigungspersonal vor dem Einsatz durch den Auftraggeber polizeilich überprüft wird. Das gilt auch für das Vertretungspersonal. Die Reinigungskräfte müssen dieser Überprüfung zustimmen. 2) Der AN führt die beauftragten Leistungen eigenständig (ohne NU-Einsatz) aus. Die Stellung und Bedienung von erforderlichen Hubsteigern durch einen NU ist gestattet. Der AN trägt dafür die vertragliche Verantwortung gegenüber dem AG.
Interne Kennung: 02
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911300 Fensterreinigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Planckstraße 2-3,4,5-7
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30169
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Los 1: Niedersächsische Staatskanzlei weitere Erfüllungsorte siehe Lose
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Lüerstraße 5
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30175
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Los 2: Gästehaus der Nds. Landesregierung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Schiffgraben 10
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30159
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Los 3: Niedersächsisches Finanzministerium weitere Erfüllungsorte siehe Lose
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Hannah-Arendt-Platz 2
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30159
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Los 4: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung weitere Erfüllungsorte siehe Lose
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Hans-Böckler-Alle 1, 3, 5, 5A
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30173
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Los 5: Niedersächsische Kultusministerium weitere Erfüllungsorte siehe Lose
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Friedrichswall 1
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30159
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Los 6: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen weitere Erfüllungsorte siehe Lose
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Calenberger Straße 2
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30169
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Los 7: Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz weitere Erfüllungsorte siehe Lose
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Am Waterlooplatz 1
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30169
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Los 8: Niedersächsisches Justizministerium weitere Erfüllungsorte siehe Lose
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Archivstraße 2
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30169
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Los 9: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Prinzenstraße 5
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30159
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Los 10: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Am Waterlooplatz 11
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30169
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Los 11 - Landeskriminalamt Niedersachsen (Hauptdienstgebäude und Kriminaltechnisches Institut) BT A, B , C, E weitere Erfüllungsorte siehe Lose
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 6
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die maximale Vertragslaufzeit beträgt sieben Jahre. Der Vertrag kann mit einer Frist von drei Monaten erstmals zu dem im Auftragsschreiben genannten frühesten Ende der Ausführungsfrist gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht zum vorgenannten frühesten Ende der Ausführungsfrist gekündigt, läuft er weiter und kann dann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monats gekündigt werden. Dem Auftraggeber steht ein Recht zur außerordentlichen Teilkündigung des Vertrags zu, wenn und soweit er zu reinigende Räume oder Liegenschaften nicht nutzt. In diesem Fall ist die Teilkündigung mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende zulässig.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Hinweise: 1) Es ist zwingend erforderlich, dass das Reinigungspersonal vor dem Einsatz durch den Auftraggeber polizeilich überprüft wird. Das gilt auch für das Vertretungspersonal. Die Reinigungskräfte müssen dieser Überprüfung zustimmen. 2) Der AN führt die beauftragten Leistungen eigenständig (ohne NU-Einsatz) aus. Die Stellung und Bedienung von erforderlichen Hubsteigern durch einen NU ist gestattet. Der AN trägt dafür die vertragliche Verantwortung gegenüber dem AG.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Auftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Wirtschaftlichkeit
Beschreibung: Die von den Bietern kalkulierten Jahresreinigungsstunden, resultierend aus der Unterhaltsreinigung, den zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und der Glasreinigung (falls im Los vorhanden) werden miteinander verglichen und bewertet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: 1. Die Addition der kalkulierten Jahresreinigungsstunden für die Unterhaltsreinigung, die zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und die Glasreinigung (falls im Los vorhanden). Diese ergeben sich aus den jeweiligen Kalkulationstabellen (Excel) für die Unterhaltsreinigung, die zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und die Glasreinigung (falls im Los vorhanden). 2. Die Berechnung des Mittelwertes aus den preislich besten fünf Angeboten. 3. Die Berechnung des 99% Mittelwertes aus den preislich besten fünf Angeboten. 4.Die Berechnung der Abweichung der preislich besten fünf Angebote zum 99% Mittelwert. 5. Das preislich niedrigste Angebot aus den besten fünf Angeboten, welches als erstes über dem 99% Mittelwert liegt, wird somit ermittelt. Es ist das wirtschaftlichste Angebot. Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Es wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste und preisgünstigste Angebot erteilt, welches durch das beschriebene Verfahren ermittelt wurde. vgl. Vergabedokument "Prüfung und Wertung bei Reinigungsausschreibungen des Staatlichen Baumanagement Niedersachsen".
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich
Beschreibung: 1) Es ist zwingend erforderlich, dass das Reinigungspersonal vor dem Einsatz durch den Auftraggeber polizeilich überprüft wird. Das gilt auch für das Vertretungspersonal. Die Reinigungskräfte müssen dieser Überprüfung zustimmen. 2) Der AN führt die beauftragten Leistungen eigenständig (ohne NU-Einsatz) aus. Die Stellung und Bedienung von ggf. erforderlichen Hubsteigern durch einen NU ist gestattet. Der AN trägt dafür die vertragliche Verantwortung gegenüber dem AG.
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 24/11/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 126 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Manche fehlende Bieterunterlagen können nach Ermessen der Vergabestelle nach Fristablauf nachgereicht werden. Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gem. Formblatt 631.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 24/11/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Anschrift: s. I.1
Eröffnungstermin — Beschreibung: keine gem. §55 ModRV
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: s. Beschaffungsunterlagen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hat ein Bewerber oder Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15. Kalendertages nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingeht. Wenn und soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig. (§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tage-Frist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Land Niedersachsen vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Land Niedersachsen vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: 26E70202 - Niedersächsisches Finanzministerium - Glasreinigung
Beschreibung: Reinigungsausschreibungen Niedersachsen Reinigungsausschreibung SBSN Glasreinigung: Los 1: Nds. Staatskanzlei ca. 2.200 m² Los 2: Nds. Staatskanzlei - Gästehaus der Landesregierung ca. 315 m² Los 3: Nds. Finanzministerium ca. 2.120 m² Los 4: Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung ca. 3.970 m² Los 5: Nds. Kultusministerium ca. 2.100 m² Los 6: Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen ca. 3.138 m² Los 7: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ca. 2.115 m² Los 8: Nds. Justizministerium ca. 2.323 m² Los 9: Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz ca. 2.249 m² Los 10: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen ca. 315 m² Los 11: Landeskriminalamt Niedersachsen ca. 8.050 m² Hinweise: 1) Es ist zwingend erforderlich, dass das Reinigungspersonal vor dem Einsatz durch den Auftraggeber polizeilich überprüft wird. Das gilt auch für das Vertretungspersonal. Die Reinigungskräfte müssen dieser Überprüfung zustimmen. 2) Der AN führt die beauftragten Leistungen eigenständig (ohne NU-Einsatz) aus. Die Stellung und Bedienung von erforderlichen Hubsteigern durch einen NU ist gestattet. Der AN trägt dafür die vertragliche Verantwortung gegenüber dem AG.
Interne Kennung: 03
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911300 Fensterreinigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Schiffgraben 10
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30159
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Gebäudeteil A und Gebäudeteil C
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Bertastr. 1-2
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30159
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Gebäudeteil B; Zugang über Schiffgraben 10
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Theaterstraße 16
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30159
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Gebäudeteil G
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 6
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die maximale Vertragslaufzeit beträgt sieben Jahre. Der Vertrag kann mit einer Frist von drei Monaten erstmals zu dem im Auftragsschreiben genannten frühesten Ende der Ausführungsfrist gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht zum vorgenannten frühesten Ende der Ausführungsfrist gekündigt, läuft er weiter und kann dann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monats gekündigt werden. Dem Auftraggeber steht ein Recht zur außerordentlichen Teilkündigung des Vertrags zu, wenn und soweit er zu reinigende Räume oder Liegenschaften nicht nutzt. In diesem Fall ist die Teilkündigung mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende zulässig.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Hinweise: 1) Es ist zwingend erforderlich, dass das Reinigungspersonal vor dem Einsatz durch den Auftraggeber polizeilich überprüft wird. Das gilt auch für das Vertretungspersonal. Die Reinigungskräfte müssen dieser Überprüfung zustimmen. 2) Der AN führt die beauftragten Leistungen eigenständig (ohne NU-Einsatz) aus. Die Stellung und Bedienung von erforderlichen Hubsteigern durch einen NU ist gestattet. Der AN trägt dafür die vertragliche Verantwortung gegenüber dem AG.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Auftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Wirtschaftlichkeit
Beschreibung: Die von den Bietern kalkulierten Jahresreinigungsstunden, resultierend aus der Unterhaltsreinigung, den zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und der Glasreinigung (falls im Los vorhanden) werden miteinander verglichen und bewertet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: 1. Die Addition der kalkulierten Jahresreinigungsstunden für die Unterhaltsreinigung, die zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und die Glasreinigung (falls im Los vorhanden). Diese ergeben sich aus den jeweiligen Kalkulationstabellen (Excel) für die Unterhaltsreinigung, die zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und die Glasreinigung (falls im Los vorhanden). 2. Die Berechnung des Mittelwertes aus den preislich besten fünf Angeboten. 3. Die Berechnung des 99% Mittelwertes aus den preislich besten fünf Angeboten. 4.Die Berechnung der Abweichung der preislich besten fünf Angebote zum 99% Mittelwert. 5. Das preislich niedrigste Angebot aus den besten fünf Angeboten, welches als erstes über dem 99% Mittelwert liegt, wird somit ermittelt. Es ist das wirtschaftlichste Angebot. Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Es wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste und preisgünstigste Angebot erteilt, welches durch das beschriebene Verfahren ermittelt wurde. vgl. Vergabedokument "Prüfung und Wertung bei Reinigungsausschreibungen des Staatlichen Baumanagement Niedersachsen".
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich
Beschreibung: 1) Es ist zwingend erforderlich, dass das Reinigungspersonal vor dem Einsatz durch den Auftraggeber polizeilich überprüft wird. Das gilt auch für das Vertretungspersonal. Die Reinigungskräfte müssen dieser Überprüfung zustimmen. 2) Der AN führt die beauftragten Leistungen eigenständig (ohne NU-Einsatz) aus. Die Stellung und Bedienung von ggf. erforderlichen Hubsteigern durch einen NU ist gestattet. Der AN trägt dafür die vertragliche Verantwortung gegenüber dem AG.
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 24/11/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 126 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Manche fehlende Bieterunterlagen können nach Ermessen der Vergabestelle nach Fristablauf nachgereicht werden. Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gem. Formblatt 631.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 24/11/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Anschrift: s. I.1
Eröffnungstermin — Beschreibung: keine gem. §55 ModRV
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: s. Beschaffungsunterlagen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hat ein Bewerber oder Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15. Kalendertages nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingeht. Wenn und soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig. (§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tage-Frist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Land Niedersachsen vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Land Niedersachsen vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: 26E70202 - Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung - Glasreinigung
Beschreibung: Reinigungsausschreibungen Niedersachsen Reinigungsausschreibung SBSN Glasreinigung: Los 1: Nds. Staatskanzlei ca. 2.200 m² Los 2: Nds. Staatskanzlei - Gästehaus der Landesregierung ca. 315 m² Los 3: Nds. Finanzministerium ca. 2.120 m² Los 4: Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung ca. 3.970 m² Los 5: Nds. Kultusministerium ca. 2.100 m² Los 6: Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen ca. 3.138 m² Los 7: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ca. 2.115 m² Los 8: Nds. Justizministerium ca. 2.323 m² Los 9: Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz ca. 2.249 m² Los 10: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen ca. 315 m² Los 11: Landeskriminalamt Niedersachsen ca. 8.050 m² Hinweise: 1) Es ist zwingend erforderlich, dass das Reinigungspersonal vor dem Einsatz durch den Auftraggeber polizeilich überprüft wird. Das gilt auch für das Vertretungspersonal. Die Reinigungskräfte müssen dieser Überprüfung zustimmen. 2) Der AN führt die beauftragten Leistungen eigenständig (ohne NU-Einsatz) aus. Die Stellung und Bedienung von erforderlichen Hubsteigern durch einen NU ist gestattet. Der AN trägt dafür die vertragliche Verantwortung gegenüber dem AG.
Interne Kennung: 04
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911300 Fensterreinigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Hannah-Arendt-Platz 2
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30159
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Gustav-Bratke-Allee 2
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30169
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 6
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die maximale Vertragslaufzeit beträgt sieben Jahre. Der Vertrag kann mit einer Frist von drei Monaten erstmals zu dem im Auftragsschreiben genannten frühesten Ende der Ausführungsfrist gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht zum vorgenannten frühesten Ende der Ausführungsfrist gekündigt, läuft er weiter und kann dann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monats gekündigt werden. Dem Auftraggeber steht ein Recht zur außerordentlichen Teilkündigung des Vertrags zu, wenn und soweit er zu reinigende Räume oder Liegenschaften nicht nutzt. In diesem Fall ist die Teilkündigung mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende zulässig.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Hinweise: 1) Es ist zwingend erforderlich, dass das Reinigungspersonal vor dem Einsatz durch den Auftraggeber polizeilich überprüft wird. Das gilt auch für das Vertretungspersonal. Die Reinigungskräfte müssen dieser Überprüfung zustimmen. 2) Der AN führt die beauftragten Leistungen eigenständig (ohne NU-Einsatz) aus. Die Stellung und Bedienung von erforderlichen Hubsteigern durch einen NU ist gestattet. Der AN trägt dafür die vertragliche Verantwortung gegenüber dem AG.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Auftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Wirtschaftlichkeit
Beschreibung: Die von den Bietern kalkulierten Jahresreinigungsstunden, resultierend aus der Unterhaltsreinigung, den zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und der Glasreinigung (falls im Los vorhanden) werden miteinander verglichen und bewertet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: 1. Die Addition der kalkulierten Jahresreinigungsstunden für die Unterhaltsreinigung, die zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und die Glasreinigung (falls im Los vorhanden). Diese ergeben sich aus den jeweiligen Kalkulationstabellen (Excel) für die Unterhaltsreinigung, die zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und die Glasreinigung (falls im Los vorhanden). 2. Die Berechnung des Mittelwertes aus den preislich besten fünf Angeboten. 3. Die Berechnung des 99% Mittelwertes aus den preislich besten fünf Angeboten. 4.Die Berechnung der Abweichung der preislich besten fünf Angebote zum 99% Mittelwert. 5. Das preislich niedrigste Angebot aus den besten fünf Angeboten, welches als erstes über dem 99% Mittelwert liegt, wird somit ermittelt. Es ist das wirtschaftlichste Angebot. Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Es wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste und preisgünstigste Angebot erteilt, welches durch das beschriebene Verfahren ermittelt wurde. vgl. Vergabedokument "Prüfung und Wertung bei Reinigungsausschreibungen des Staatlichen Baumanagement Niedersachsen".
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich
Beschreibung: 1) Es ist zwingend erforderlich, dass das Reinigungspersonal vor dem Einsatz durch den Auftraggeber polizeilich überprüft wird. Das gilt auch für das Vertretungspersonal. Die Reinigungskräfte müssen dieser Überprüfung zustimmen. 2) Der AN führt die beauftragten Leistungen eigenständig (ohne NU-Einsatz) aus. Die Stellung und Bedienung von ggf. erforderlichen Hubsteigern durch einen NU ist gestattet. Der AN trägt dafür die vertragliche Verantwortung gegenüber dem AG.
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 24/11/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 126 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Manche fehlende Bieterunterlagen können nach Ermessen der Vergabestelle nach Fristablauf nachgereicht werden. Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gem. Formblatt 631.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 24/11/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Anschrift: s. I.1
Eröffnungstermin — Beschreibung: keine gem. §55 ModRV
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: s. Beschaffungsunterlagen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hat ein Bewerber oder Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15. Kalendertages nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingeht. Wenn und soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig. (§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tage-Frist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Land Niedersachsen vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Land Niedersachsen vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: 26E70202 - Niedersächsisches Kultusministerium - Glasreinigung
Beschreibung: Reinigungsausschreibungen Niedersachsen Reinigungsausschreibung SBSN Glasreinigung: Los 1: Nds. Staatskanzlei ca. 2.200 m² Los 2: Nds. Staatskanzlei - Gästehaus der Landesregierung ca. 315 m² Los 3: Nds. Finanzministerium ca. 2.120 m² Los 4: Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung ca. 3.970 m² Los 5: Nds. Kultusministerium ca. 2.100 m² Los 6: Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen ca. 3.138 m² Los 7: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ca. 2.115 m² Los 8: Nds. Justizministerium ca. 2.323 m² Los 9: Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz ca. 2.249 m² Los 10: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen ca. 315 m² Los 11: Landeskriminalamt Niedersachsen ca. 8.050 m² Hinweise: 1) Es ist zwingend erforderlich, dass das Reinigungspersonal vor dem Einsatz durch den Auftraggeber polizeilich überprüft wird. Das gilt auch für das Vertretungspersonal. Die Reinigungskräfte müssen dieser Überprüfung zustimmen. 2) Der AN führt die beauftragten Leistungen eigenständig (ohne NU-Einsatz) aus. Die Stellung und Bedienung von erforderlichen Hubsteigern durch einen NU ist gestattet. Der AN trägt dafür die vertragliche Verantwortung gegenüber dem AG.
Interne Kennung: 05
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911300 Fensterreinigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Hans-Böckler-Alle 1, 3, 5, 5A
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30173
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Bertastraße 11
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30159
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 6
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die maximale Vertragslaufzeit beträgt sieben Jahre. Der Vertrag kann mit einer Frist von drei Monaten erstmals zu dem im Auftragsschreiben genannten frühesten Ende der Ausführungsfrist gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht zum vorgenannten frühesten Ende der Ausführungsfrist gekündigt, läuft er weiter und kann dann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monats gekündigt werden. Dem Auftraggeber steht ein Recht zur außerordentlichen Teilkündigung des Vertrags zu, wenn und soweit er zu reinigende Räume oder Liegenschaften nicht nutzt. In diesem Fall ist die Teilkündigung mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende zulässig.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Hinweise: 1) Es ist zwingend erforderlich, dass das Reinigungspersonal vor dem Einsatz durch den Auftraggeber polizeilich überprüft wird. Das gilt auch für das Vertretungspersonal. Die Reinigungskräfte müssen dieser Überprüfung zustimmen. 2) Der AN führt die beauftragten Leistungen eigenständig (ohne NU-Einsatz) aus. Die Stellung und Bedienung von erforderlichen Hubsteigern durch einen NU ist gestattet. Der AN trägt dafür die vertragliche Verantwortung gegenüber dem AG.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Auftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Wirtschaftlichkeit
Beschreibung: Die von den Bietern kalkulierten Jahresreinigungsstunden, resultierend aus der Unterhaltsreinigung, den zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und der Glasreinigung (falls im Los vorhanden) werden miteinander verglichen und bewertet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: 1. Die Addition der kalkulierten Jahresreinigungsstunden für die Unterhaltsreinigung, die zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und die Glasreinigung (falls im Los vorhanden). Diese ergeben sich aus den jeweiligen Kalkulationstabellen (Excel) für die Unterhaltsreinigung, die zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und die Glasreinigung (falls im Los vorhanden). 2. Die Berechnung des Mittelwertes aus den preislich besten fünf Angeboten. 3. Die Berechnung des 99% Mittelwertes aus den preislich besten fünf Angeboten. 4.Die Berechnung der Abweichung der preislich besten fünf Angebote zum 99% Mittelwert. 5. Das preislich niedrigste Angebot aus den besten fünf Angeboten, welches als erstes über dem 99% Mittelwert liegt, wird somit ermittelt. Es ist das wirtschaftlichste Angebot. Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Es wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste und preisgünstigste Angebot erteilt, welches durch das beschriebene Verfahren ermittelt wurde. vgl. Vergabedokument "Prüfung und Wertung bei Reinigungsausschreibungen des Staatlichen Baumanagement Niedersachsen".
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich
Beschreibung: 1) Es ist zwingend erforderlich, dass das Reinigungspersonal vor dem Einsatz durch den Auftraggeber polizeilich überprüft wird. Das gilt auch für das Vertretungspersonal. Die Reinigungskräfte müssen dieser Überprüfung zustimmen. 2) Der AN führt die beauftragten Leistungen eigenständig (ohne NU-Einsatz) aus. Die Stellung und Bedienung von ggf. erforderlichen Hubsteigern durch einen NU ist gestattet. Der AN trägt dafür die vertragliche Verantwortung gegenüber dem AG.
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 24/11/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 126 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Manche fehlende Bieterunterlagen können nach Ermessen der Vergabestelle nach Fristablauf nachgereicht werden. Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gem. Formblatt 631.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 24/11/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Anschrift: s. I.1
Eröffnungstermin — Beschreibung: keine gem. §55 ModRV
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: s. Beschaffungsunterlagen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hat ein Bewerber oder Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15. Kalendertages nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingeht. Wenn und soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig. (§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tage-Frist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Land Niedersachsen vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Land Niedersachsen vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: 26E70202 - Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen - Glasreinigung
Beschreibung: Reinigungsausschreibungen Niedersachsen Reinigungsausschreibung SBSN Glasreinigung: Los 1: Nds. Staatskanzlei ca. 2.200 m² Los 2: Nds. Staatskanzlei - Gästehaus der Landesregierung ca. 315 m² Los 3: Nds. Finanzministerium ca. 2.120 m² Los 4: Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung ca. 3.970 m² Los 5: Nds. Kultusministerium ca. 2.100 m² Los 6: Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen ca. 3.138 m² Los 7: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ca. 2.115 m² Los 8: Nds. Justizministerium ca. 2.323 m² Los 9: Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz ca. 2.249 m² Los 10: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen ca. 315 m² Los 11: Landeskriminalamt Niedersachsen ca. 8.050 m² Hinweise: 1) Es ist zwingend erforderlich, dass das Reinigungspersonal vor dem Einsatz durch den Auftraggeber polizeilich überprüft wird. Das gilt auch für das Vertretungspersonal. Die Reinigungskräfte müssen dieser Überprüfung zustimmen. 2) Der AN führt die beauftragten Leistungen eigenständig (ohne NU-Einsatz) aus. Die Stellung und Bedienung von erforderlichen Hubsteigern durch einen NU ist gestattet. Der AN trägt dafür die vertragliche Verantwortung gegenüber dem AG.
Interne Kennung: 06
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911300 Fensterreinigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Friedrichswall 1
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30159
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Windmühlenstraße 1-2
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30159
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 6
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die maximale Vertragslaufzeit beträgt sieben Jahre. Der Vertrag kann mit einer Frist von drei Monaten erstmals zu dem im Auftragsschreiben genannten frühesten Ende der Ausführungsfrist gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht zum vorgenannten frühesten Ende der Ausführungsfrist gekündigt, läuft er weiter und kann dann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monats gekündigt werden. Dem Auftraggeber steht ein Recht zur außerordentlichen Teilkündigung des Vertrags zu, wenn und soweit er zu reinigende Räume oder Liegenschaften nicht nutzt. In diesem Fall ist die Teilkündigung mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende zulässig.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Hinweise: 1) Es ist zwingend erforderlich, dass das Reinigungspersonal vor dem Einsatz durch den Auftraggeber polizeilich überprüft wird. Das gilt auch für das Vertretungspersonal. Die Reinigungskräfte müssen dieser Überprüfung zustimmen. 2) Der AN führt die beauftragten Leistungen eigenständig (ohne NU-Einsatz) aus. Die Stellung und Bedienung von erforderlichen Hubsteigern durch einen NU ist gestattet. Der AN trägt dafür die vertragliche Verantwortung gegenüber dem AG.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Auftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Wirtschaftlichkeit
Beschreibung: Die von den Bietern kalkulierten Jahresreinigungsstunden, resultierend aus der Unterhaltsreinigung, den zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und der Glasreinigung (falls im Los vorhanden) werden miteinander verglichen und bewertet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: 1. Die Addition der kalkulierten Jahresreinigungsstunden für die Unterhaltsreinigung, die zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und die Glasreinigung (falls im Los vorhanden). Diese ergeben sich aus den jeweiligen Kalkulationstabellen (Excel) für die Unterhaltsreinigung, die zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und die Glasreinigung (falls im Los vorhanden). 2. Die Berechnung des Mittelwertes aus den preislich besten fünf Angeboten. 3. Die Berechnung des 99% Mittelwertes aus den preislich besten fünf Angeboten. 4.Die Berechnung der Abweichung der preislich besten fünf Angebote zum 99% Mittelwert. 5. Das preislich niedrigste Angebot aus den besten fünf Angeboten, welches als erstes über dem 99% Mittelwert liegt, wird somit ermittelt. Es ist das wirtschaftlichste Angebot. Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Es wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste und preisgünstigste Angebot erteilt, welches durch das beschriebene Verfahren ermittelt wurde. vgl. Vergabedokument "Prüfung und Wertung bei Reinigungsausschreibungen des Staatlichen Baumanagement Niedersachsen".
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich
Beschreibung: 1) Es ist zwingend erforderlich, dass das Reinigungspersonal vor dem Einsatz durch den Auftraggeber polizeilich überprüft wird. Das gilt auch für das Vertretungspersonal. Die Reinigungskräfte müssen dieser Überprüfung zustimmen. 2) Der AN führt die beauftragten Leistungen eigenständig (ohne NU-Einsatz) aus. Die Stellung und Bedienung von ggf. erforderlichen Hubsteigern durch einen NU ist gestattet. Der AN trägt dafür die vertragliche Verantwortung gegenüber dem AG.
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 24/11/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 126 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Manche fehlende Bieterunterlagen können nach Ermessen der Vergabestelle nach Fristablauf nachgereicht werden. Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gem. Formblatt 631.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 24/11/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Anschrift: s. I.1
Eröffnungstermin — Beschreibung: keine gem. §55 ModRV
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: s. Beschaffungsunterlagen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hat ein Bewerber oder Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15. Kalendertages nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingeht. Wenn und soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig. (§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tage-Frist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Land Niedersachsen vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Land Niedersachsen vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen
5.1.
Los: LOT-0007
Titel: 26E70202 - Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - Glasreinigung
Beschreibung: Reinigungsausschreibungen Niedersachsen Reinigungsausschreibung SBSN Glasreinigung: Los 1: Nds. Staatskanzlei ca. 2.200 m² Los 2: Nds. Staatskanzlei - Gästehaus der Landesregierung ca. 315 m² Los 3: Nds. Finanzministerium ca. 2.120 m² Los 4: Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung ca. 3.970 m² Los 5: Nds. Kultusministerium ca. 2.100 m² Los 6: Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen ca. 3.138 m² Los 7: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ca. 2.115 m² Los 8: Nds. Justizministerium ca. 2.323 m² Los 9: Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz ca. 2.249 m² Los 10: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen ca. 315 m² Los 11: Landeskriminalamt Niedersachsen ca. 8.050 m² Hinweise: 1) Es ist zwingend erforderlich, dass das Reinigungspersonal vor dem Einsatz durch den Auftraggeber polizeilich überprüft wird. Das gilt auch für das Vertretungspersonal. Die Reinigungskräfte müssen dieser Überprüfung zustimmen. 2) Der AN führt die beauftragten Leistungen eigenständig (ohne NU-Einsatz) aus. Die Stellung und Bedienung von erforderlichen Hubsteigern durch einen NU ist gestattet. Der AN trägt dafür die vertragliche Verantwortung gegenüber dem AG.
Interne Kennung: 07
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911300 Fensterreinigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Calenberger Straße 2
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30169
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Hauptgebäude Mittelgebäude Nebengebäude
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Calenberger Esplanade 3
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30169
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Hildesheimer Straße 53
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30173
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 6
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die maximale Vertragslaufzeit beträgt sieben Jahre. Der Vertrag kann mit einer Frist von drei Monaten erstmals zu dem im Auftragsschreiben genannten frühesten Ende der Ausführungsfrist gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht zum vorgenannten frühesten Ende der Ausführungsfrist gekündigt, läuft er weiter und kann dann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monats gekündigt werden. Dem Auftraggeber steht ein Recht zur außerordentlichen Teilkündigung des Vertrags zu, wenn und soweit er zu reinigende Räume oder Liegenschaften nicht nutzt. In diesem Fall ist die Teilkündigung mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende zulässig.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Hinweise: 1) Es ist zwingend erforderlich, dass das Reinigungspersonal vor dem Einsatz durch den Auftraggeber polizeilich überprüft wird. Das gilt auch für das Vertretungspersonal. Die Reinigungskräfte müssen dieser Überprüfung zustimmen. 2) Der AN führt die beauftragten Leistungen eigenständig (ohne NU-Einsatz) aus. Die Stellung und Bedienung von erforderlichen Hubsteigern durch einen NU ist gestattet. Der AN trägt dafür die vertragliche Verantwortung gegenüber dem AG.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Auftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Wirtschaftlichkeit
Beschreibung: Die von den Bietern kalkulierten Jahresreinigungsstunden, resultierend aus der Unterhaltsreinigung, den zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und der Glasreinigung (falls im Los vorhanden) werden miteinander verglichen und bewertet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: 1. Die Addition der kalkulierten Jahresreinigungsstunden für die Unterhaltsreinigung, die zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und die Glasreinigung (falls im Los vorhanden). Diese ergeben sich aus den jeweiligen Kalkulationstabellen (Excel) für die Unterhaltsreinigung, die zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und die Glasreinigung (falls im Los vorhanden). 2. Die Berechnung des Mittelwertes aus den preislich besten fünf Angeboten. 3. Die Berechnung des 99% Mittelwertes aus den preislich besten fünf Angeboten. 4.Die Berechnung der Abweichung der preislich besten fünf Angebote zum 99% Mittelwert. 5. Das preislich niedrigste Angebot aus den besten fünf Angeboten, welches als erstes über dem 99% Mittelwert liegt, wird somit ermittelt. Es ist das wirtschaftlichste Angebot. Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Es wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste und preisgünstigste Angebot erteilt, welches durch das beschriebene Verfahren ermittelt wurde. vgl. Vergabedokument "Prüfung und Wertung bei Reinigungsausschreibungen des Staatlichen Baumanagement Niedersachsen".
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich
Beschreibung: 1) Es ist zwingend erforderlich, dass das Reinigungspersonal vor dem Einsatz durch den Auftraggeber polizeilich überprüft wird. Das gilt auch für das Vertretungspersonal. Die Reinigungskräfte müssen dieser Überprüfung zustimmen. 2) Der AN führt die beauftragten Leistungen eigenständig (ohne NU-Einsatz) aus. Die Stellung und Bedienung von ggf. erforderlichen Hubsteigern durch einen NU ist gestattet. Der AN trägt dafür die vertragliche Verantwortung gegenüber dem AG.
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 24/11/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 126 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Manche fehlende Bieterunterlagen können nach Ermessen der Vergabestelle nach Fristablauf nachgereicht werden. Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gem. Formblatt 631.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 24/11/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Anschrift: s. I.1
Eröffnungstermin — Beschreibung: keine gem. §55 ModRV
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: s. Beschaffungsunterlagen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hat ein Bewerber oder Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15. Kalendertages nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingeht. Wenn und soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig. (§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tage-Frist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Land Niedersachsen vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Land Niedersachsen vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen
5.1.
Los: LOT-0008
Titel: 26E70202 - Niedersächsisches Justizministerium - Glasreinigung
Beschreibung: Reinigungsausschreibungen Niedersachsen Reinigungsausschreibung SBSN Glasreinigung: Los 1: Nds. Staatskanzlei ca. 2.200 m² Los 2: Nds. Staatskanzlei - Gästehaus der Landesregierung ca. 315 m² Los 3: Nds. Finanzministerium ca. 2.120 m² Los 4: Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung ca. 3.970 m² Los 5: Nds. Kultusministerium ca. 2.100 m² Los 6: Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen ca. 3.138 m² Los 7: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ca. 2.115 m² Los 8: Nds. Justizministerium ca. 2.323 m² Los 9: Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz ca. 2.249 m² Los 10: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen ca. 315 m² Los 11: Landeskriminalamt Niedersachsen ca. 8.050 m² Hinweise: 1) Es ist zwingend erforderlich, dass das Reinigungspersonal vor dem Einsatz durch den Auftraggeber polizeilich überprüft wird. Das gilt auch für das Vertretungspersonal. Die Reinigungskräfte müssen dieser Überprüfung zustimmen. 2) Der AN führt die beauftragten Leistungen eigenständig (ohne NU-Einsatz) aus. Die Stellung und Bedienung von erforderlichen Hubsteigern durch einen NU ist gestattet. Der AN trägt dafür die vertragliche Verantwortung gegenüber dem AG.
Interne Kennung: 08
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911300 Fensterreinigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Am Waterlooplatz 1. 5A
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30169
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Fuhsestraße 30
Stadt: Celle
Postleitzahl: 29221
Land, Gliederung (NUTS): Celle (DE931)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: (Ausführung bis 12/2028)
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 6
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die maximale Vertragslaufzeit beträgt sieben Jahre. Der Vertrag kann mit einer Frist von drei Monaten erstmals zu dem im Auftragsschreiben genannten frühesten Ende der Ausführungsfrist gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht zum vorgenannten frühesten Ende der Ausführungsfrist gekündigt, läuft er weiter und kann dann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monats gekündigt werden. Dem Auftraggeber steht ein Recht zur außerordentlichen Teilkündigung des Vertrags zu, wenn und soweit er zu reinigende Räume oder Liegenschaften nicht nutzt. In diesem Fall ist die Teilkündigung mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende zulässig.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Hinweise: 1) Es ist zwingend erforderlich, dass das Reinigungspersonal vor dem Einsatz durch den Auftraggeber polizeilich überprüft wird. Das gilt auch für das Vertretungspersonal. Die Reinigungskräfte müssen dieser Überprüfung zustimmen. 2) Der AN führt die beauftragten Leistungen eigenständig (ohne NU-Einsatz) aus. Die Stellung und Bedienung von erforderlichen Hubsteigern durch einen NU ist gestattet. Der AN trägt dafür die vertragliche Verantwortung gegenüber dem AG.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Auftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Wirtschaftlichkeit
Beschreibung: Die von den Bietern kalkulierten Jahresreinigungsstunden, resultierend aus der Unterhaltsreinigung, den zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und der Glasreinigung (falls im Los vorhanden) werden miteinander verglichen und bewertet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: 1. Die Addition der kalkulierten Jahresreinigungsstunden für die Unterhaltsreinigung, die zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und die Glasreinigung (falls im Los vorhanden). Diese ergeben sich aus den jeweiligen Kalkulationstabellen (Excel) für die Unterhaltsreinigung, die zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und die Glasreinigung (falls im Los vorhanden). 2. Die Berechnung des Mittelwertes aus den preislich besten fünf Angeboten. 3. Die Berechnung des 99% Mittelwertes aus den preislich besten fünf Angeboten. 4.Die Berechnung der Abweichung der preislich besten fünf Angebote zum 99% Mittelwert. 5. Das preislich niedrigste Angebot aus den besten fünf Angeboten, welches als erstes über dem 99% Mittelwert liegt, wird somit ermittelt. Es ist das wirtschaftlichste Angebot. Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Es wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste und preisgünstigste Angebot erteilt, welches durch das beschriebene Verfahren ermittelt wurde. vgl. Vergabedokument "Prüfung und Wertung bei Reinigungsausschreibungen des Staatlichen Baumanagement Niedersachsen".
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich
Beschreibung: 1) Es ist zwingend erforderlich, dass das Reinigungspersonal vor dem Einsatz durch den Auftraggeber polizeilich überprüft wird. Das gilt auch für das Vertretungspersonal. Die Reinigungskräfte müssen dieser Überprüfung zustimmen. 2) Der AN führt die beauftragten Leistungen eigenständig (ohne NU-Einsatz) aus. Die Stellung und Bedienung von ggf. erforderlichen Hubsteigern durch einen NU ist gestattet. Der AN trägt dafür die vertragliche Verantwortung gegenüber dem AG.
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 24/11/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 126 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Manche fehlende Bieterunterlagen können nach Ermessen der Vergabestelle nach Fristablauf nachgereicht werden. Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gem. Formblatt 631.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 24/11/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Anschrift: s. I.1
Eröffnungstermin — Beschreibung: keine gem. §55 ModRV
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: s. Beschaffungsunterlagen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hat ein Bewerber oder Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15. Kalendertages nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingeht. Wenn und soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig. (§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tage-Frist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Land Niedersachsen vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Land Niedersachsen vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen
5.1.
Los: LOT-0009
Titel: 26E70202 - Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz - Glasreinigung
Beschreibung: Reinigungsausschreibungen Niedersachsen Reinigungsausschreibung SBSN Glasreinigung: Los 1: Nds. Staatskanzlei ca. 2.200 m² Los 2: Nds. Staatskanzlei - Gästehaus der Landesregierung ca. 315 m² Los 3: Nds. Finanzministerium ca. 2.120 m² Los 4: Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung ca. 3.970 m² Los 5: Nds. Kultusministerium ca. 2.100 m² Los 6: Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen ca. 3.138 m² Los 7: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ca. 2.115 m² Los 8: Nds. Justizministerium ca. 2.323 m² Los 9: Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz ca. 2.249 m² Los 10: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen ca. 315 m² Los 11: Landeskriminalamt Niedersachsen ca. 8.050 m² Hinweise: 1) Es ist zwingend erforderlich, dass das Reinigungspersonal vor dem Einsatz durch den Auftraggeber polizeilich überprüft wird. Das gilt auch für das Vertretungspersonal. Die Reinigungskräfte müssen dieser Überprüfung zustimmen. 2) Der AN führt die beauftragten Leistungen eigenständig (ohne NU-Einsatz) aus. Die Stellung und Bedienung von erforderlichen Hubsteigern durch einen NU ist gestattet. Der AN trägt dafür die vertragliche Verantwortung gegenüber dem AG.
Interne Kennung: 09
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911300 Fensterreinigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Archivstraße 2
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30169
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 6
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die maximale Vertragslaufzeit beträgt sieben Jahre. Der Vertrag kann mit einer Frist von drei Monaten erstmals zu dem im Auftragsschreiben genannten frühesten Ende der Ausführungsfrist gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht zum vorgenannten frühesten Ende der Ausführungsfrist gekündigt, läuft er weiter und kann dann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monats gekündigt werden. Dem Auftraggeber steht ein Recht zur außerordentlichen Teilkündigung des Vertrags zu, wenn und soweit er zu reinigende Räume oder Liegenschaften nicht nutzt. In diesem Fall ist die Teilkündigung mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende zulässig.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Hinweise: 1) Es ist zwingend erforderlich, dass das Reinigungspersonal vor dem Einsatz durch den Auftraggeber polizeilich überprüft wird. Das gilt auch für das Vertretungspersonal. Die Reinigungskräfte müssen dieser Überprüfung zustimmen. 2) Der AN führt die beauftragten Leistungen eigenständig (ohne NU-Einsatz) aus. Die Stellung und Bedienung von erforderlichen Hubsteigern durch einen NU ist gestattet. Der AN trägt dafür die vertragliche Verantwortung gegenüber dem AG.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Auftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Wirtschaftlichkeit
Beschreibung: Die von den Bietern kalkulierten Jahresreinigungsstunden, resultierend aus der Unterhaltsreinigung, den zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und der Glasreinigung (falls im Los vorhanden) werden miteinander verglichen und bewertet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: 1. Die Addition der kalkulierten Jahresreinigungsstunden für die Unterhaltsreinigung, die zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und die Glasreinigung (falls im Los vorhanden). Diese ergeben sich aus den jeweiligen Kalkulationstabellen (Excel) für die Unterhaltsreinigung, die zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und die Glasreinigung (falls im Los vorhanden). 2. Die Berechnung des Mittelwertes aus den preislich besten fünf Angeboten. 3. Die Berechnung des 99% Mittelwertes aus den preislich besten fünf Angeboten. 4.Die Berechnung der Abweichung der preislich besten fünf Angebote zum 99% Mittelwert. 5. Das preislich niedrigste Angebot aus den besten fünf Angeboten, welches als erstes über dem 99% Mittelwert liegt, wird somit ermittelt. Es ist das wirtschaftlichste Angebot. Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Es wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste und preisgünstigste Angebot erteilt, welches durch das beschriebene Verfahren ermittelt wurde. vgl. Vergabedokument "Prüfung und Wertung bei Reinigungsausschreibungen des Staatlichen Baumanagement Niedersachsen".
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich
Beschreibung: 1) Es ist zwingend erforderlich, dass das Reinigungspersonal vor dem Einsatz durch den Auftraggeber polizeilich überprüft wird. Das gilt auch für das Vertretungspersonal. Die Reinigungskräfte müssen dieser Überprüfung zustimmen. 2) Der AN führt die beauftragten Leistungen eigenständig (ohne NU-Einsatz) aus. Die Stellung und Bedienung von ggf. erforderlichen Hubsteigern durch einen NU ist gestattet. Der AN trägt dafür die vertragliche Verantwortung gegenüber dem AG.
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 24/11/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 126 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Manche fehlende Bieterunterlagen können nach Ermessen der Vergabestelle nach Fristablauf nachgereicht werden. Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gem. Formblatt 631.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 24/11/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Anschrift: s. I.1
Eröffnungstermin — Beschreibung: keine gem. §55 ModRV
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: s. Beschaffungsunterlagen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hat ein Bewerber oder Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15. Kalendertages nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingeht. Wenn und soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig. (§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tage-Frist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Land Niedersachsen vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Land Niedersachsen vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen
5.1.
Los: LOT-0010
Titel: 26E70202 - Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen - Glasreinigung
Beschreibung: Reinigungsausschreibungen Niedersachsen Reinigungsausschreibung SBSN Glasreinigung: Los 1: Nds. Staatskanzlei ca. 2.200 m² Los 2: Nds. Staatskanzlei - Gästehaus der Landesregierung ca. 315 m² Los 3: Nds. Finanzministerium ca. 2.120 m² Los 4: Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung ca. 3.970 m² Los 5: Nds. Kultusministerium ca. 2.100 m² Los 6: Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen ca. 3.138 m² Los 7: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ca. 2.115 m² Los 8: Nds. Justizministerium ca. 2.323 m² Los 9: Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz ca. 2.249 m² Los 10: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen ca. 315 m² Los 11: Landeskriminalamt Niedersachsen ca. 8.050 m² Hinweise: 1) Es ist zwingend erforderlich, dass das Reinigungspersonal vor dem Einsatz durch den Auftraggeber polizeilich überprüft wird. Das gilt auch für das Vertretungspersonal. Die Reinigungskräfte müssen dieser Überprüfung zustimmen. 2) Der AN führt die beauftragten Leistungen eigenständig (ohne NU-Einsatz) aus. Die Stellung und Bedienung von erforderlichen Hubsteigern durch einen NU ist gestattet. Der AN trägt dafür die vertragliche Verantwortung gegenüber dem AG.
Interne Kennung: 10
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911300 Fensterreinigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Planckstraße 2-3,4,5-7
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30169
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Los 1: Niedersächsische Staatskanzlei weitere Erfüllungsorte siehe Lose
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Lüerstraße 5
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30175
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Los 2: Gästehaus der Nds. Landesregierung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Schiffgraben 10
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30159
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Los 3: Niedersächsisches Finanzministerium weitere Erfüllungsorte siehe Lose
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Hannah-Arendt-Platz 2
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30159
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Los 4: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung weitere Erfüllungsorte siehe Lose
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Hans-Böckler-Alle 1, 3, 5, 5A
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30173
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Los 5: Niedersächsische Kultusministerium weitere Erfüllungsorte siehe Lose
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Friedrichswall 1
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30159
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Los 6: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen weitere Erfüllungsorte siehe Lose
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Calenberger Straße 2
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30169
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Los 7: Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz weitere Erfüllungsorte siehe Lose
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Am Waterlooplatz 1
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30169
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Los 8: Niedersächsisches Justizministerium weitere Erfüllungsorte siehe Lose
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Archivstraße 2
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30169
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Los 9: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Prinzenstraße 5
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30159
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Los 10: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Am Waterlooplatz 11
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30169
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Los 11 - Landeskriminalamt Niedersachsen (Hauptdienstgebäude und Kriminaltechnisches Institut) BT A, B , C, E weitere Erfüllungsorte siehe Lose
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 6
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die maximale Vertragslaufzeit beträgt sieben Jahre. Der Vertrag kann mit einer Frist von drei Monaten erstmals zu dem im Auftragsschreiben genannten frühesten Ende der Ausführungsfrist gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht zum vorgenannten frühesten Ende der Ausführungsfrist gekündigt, läuft er weiter und kann dann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monats gekündigt werden. Dem Auftraggeber steht ein Recht zur außerordentlichen Teilkündigung des Vertrags zu, wenn und soweit er zu reinigende Räume oder Liegenschaften nicht nutzt. In diesem Fall ist die Teilkündigung mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende zulässig.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Hinweise: 1) Es ist zwingend erforderlich, dass das Reinigungspersonal vor dem Einsatz durch den Auftraggeber polizeilich überprüft wird. Das gilt auch für das Vertretungspersonal. Die Reinigungskräfte müssen dieser Überprüfung zustimmen. 2) Der AN führt die beauftragten Leistungen eigenständig (ohne NU-Einsatz) aus. Die Stellung und Bedienung von erforderlichen Hubsteigern durch einen NU ist gestattet. Der AN trägt dafür die vertragliche Verantwortung gegenüber dem AG.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Auftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Wirtschaftlichkeit
Beschreibung: Die von den Bietern kalkulierten Jahresreinigungsstunden, resultierend aus der Unterhaltsreinigung, den zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und der Glasreinigung (falls im Los vorhanden) werden miteinander verglichen und bewertet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: 1. Die Addition der kalkulierten Jahresreinigungsstunden für die Unterhaltsreinigung, die zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und die Glasreinigung (falls im Los vorhanden). Diese ergeben sich aus den jeweiligen Kalkulationstabellen (Excel) für die Unterhaltsreinigung, die zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und die Glasreinigung (falls im Los vorhanden). 2. Die Berechnung des Mittelwertes aus den preislich besten fünf Angeboten. 3. Die Berechnung des 99% Mittelwertes aus den preislich besten fünf Angeboten. 4.Die Berechnung der Abweichung der preislich besten fünf Angebote zum 99% Mittelwert. 5. Das preislich niedrigste Angebot aus den besten fünf Angeboten, welches als erstes über dem 99% Mittelwert liegt, wird somit ermittelt. Es ist das wirtschaftlichste Angebot. Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Es wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste und preisgünstigste Angebot erteilt, welches durch das beschriebene Verfahren ermittelt wurde. vgl. Vergabedokument "Prüfung und Wertung bei Reinigungsausschreibungen des Staatlichen Baumanagement Niedersachsen".
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich
Beschreibung: 1) Es ist zwingend erforderlich, dass das Reinigungspersonal vor dem Einsatz durch den Auftraggeber polizeilich überprüft wird. Das gilt auch für das Vertretungspersonal. Die Reinigungskräfte müssen dieser Überprüfung zustimmen. 2) Der AN führt die beauftragten Leistungen eigenständig (ohne NU-Einsatz) aus. Die Stellung und Bedienung von ggf. erforderlichen Hubsteigern durch einen NU ist gestattet. Der AN trägt dafür die vertragliche Verantwortung gegenüber dem AG.
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 24/11/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 126 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Manche fehlende Bieterunterlagen können nach Ermessen der Vergabestelle nach Fristablauf nachgereicht werden. Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gem. Formblatt 631.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 24/11/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Anschrift: s. I.1
Eröffnungstermin — Beschreibung: keine gem. §55 ModRV
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: s. Beschaffungsunterlagen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hat ein Bewerber oder Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15. Kalendertages nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingeht. Wenn und soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig. (§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tage-Frist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Land Niedersachsen vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Land Niedersachsen vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen
5.1.
Los: LOT-0011
Titel: 26E70202 - Landeskriminalamt Niedersachsen (Hauptdienstgebäude und Kriminaltechnisches Institut) - Glasreinigung
Beschreibung: Reinigungsausschreibungen Niedersachsen Reinigungsausschreibung SBSN Glasreinigung: Los 1: Nds. Staatskanzlei ca. 2.200 m² Los 2: Nds. Staatskanzlei - Gästehaus der Landesregierung ca. 315 m² Los 3: Nds. Finanzministerium ca. 2.120 m² Los 4: Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung ca. 3.970 m² Los 5: Nds. Kultusministerium ca. 2.100 m² Los 6: Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen ca. 3.138 m² Los 7: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ca. 2.115 m² Los 8: Nds. Justizministerium ca. 2.323 m² Los 9: Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz ca. 2.249 m² Los 10: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen ca. 315 m² Los 11: Landeskriminalamt Niedersachsen ca. 8.050 m² Hinweise: 1) Es ist zwingend erforderlich, dass das Reinigungspersonal vor dem Einsatz durch den Auftraggeber polizeilich überprüft wird. Das gilt auch für das Vertretungspersonal. Die Reinigungskräfte müssen dieser Überprüfung zustimmen. 2) Der AN führt die beauftragten Leistungen eigenständig (ohne NU-Einsatz) aus. Die Stellung und Bedienung von erforderlichen Hubsteigern durch einen NU ist gestattet. Der AN trägt dafür die vertragliche Verantwortung gegenüber dem AG.
Interne Kennung: 11
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911300 Fensterreinigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Am Waterlooplatz 11
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30169
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: BT A, B, C, E
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Schützenstraße 25
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30161
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: BT A, B, C, D, E, F
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 6
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die maximale Vertragslaufzeit beträgt sieben Jahre. Der Vertrag kann mit einer Frist von drei Monaten erstmals zu dem im Auftragsschreiben genannten frühesten Ende der Ausführungsfrist gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht zum vorgenannten frühesten Ende der Ausführungsfrist gekündigt, läuft er weiter und kann dann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monats gekündigt werden. Dem Auftraggeber steht ein Recht zur außerordentlichen Teilkündigung des Vertrags zu, wenn und soweit er zu reinigende Räume oder Liegenschaften nicht nutzt. In diesem Fall ist die Teilkündigung mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende zulässig.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Hinweise: 1) Es ist zwingend erforderlich, dass das Reinigungspersonal vor dem Einsatz durch den Auftraggeber polizeilich überprüft wird. Das gilt auch für das Vertretungspersonal. Die Reinigungskräfte müssen dieser Überprüfung zustimmen. 2) Der AN führt die beauftragten Leistungen eigenständig (ohne NU-Einsatz) aus. Die Stellung und Bedienung von erforderlichen Hubsteigern durch einen NU ist gestattet. Der AN trägt dafür die vertragliche Verantwortung gegenüber dem AG.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Auftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Wirtschaftlichkeit
Beschreibung: Die von den Bietern kalkulierten Jahresreinigungsstunden, resultierend aus der Unterhaltsreinigung, den zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und der Glasreinigung (falls im Los vorhanden) werden miteinander verglichen und bewertet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: 1. Die Addition der kalkulierten Jahresreinigungsstunden für die Unterhaltsreinigung, die zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und die Glasreinigung (falls im Los vorhanden). Diese ergeben sich aus den jeweiligen Kalkulationstabellen (Excel) für die Unterhaltsreinigung, die zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und die Glasreinigung (falls im Los vorhanden). 2. Die Berechnung des Mittelwertes aus den preislich besten fünf Angeboten. 3. Die Berechnung des 99% Mittelwertes aus den preislich besten fünf Angeboten. 4.Die Berechnung der Abweichung der preislich besten fünf Angebote zum 99% Mittelwert. 5. Das preislich niedrigste Angebot aus den besten fünf Angeboten, welches als erstes über dem 99% Mittelwert liegt, wird somit ermittelt. Es ist das wirtschaftlichste Angebot. Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Es wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste und preisgünstigste Angebot erteilt, welches durch das beschriebene Verfahren ermittelt wurde. vgl. Vergabedokument "Prüfung und Wertung bei Reinigungsausschreibungen des Staatlichen Baumanagement Niedersachsen".
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich
Beschreibung: 1) Es ist zwingend erforderlich, dass das Reinigungspersonal vor dem Einsatz durch den Auftraggeber polizeilich überprüft wird. Das gilt auch für das Vertretungspersonal. Die Reinigungskräfte müssen dieser Überprüfung zustimmen. 2) Der AN führt die beauftragten Leistungen eigenständig (ohne NU-Einsatz) aus. Die Stellung und Bedienung von ggf. erforderlichen Hubsteigern durch einen NU ist gestattet. Der AN trägt dafür die vertragliche Verantwortung gegenüber dem AG.
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 24/11/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 126 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Manche fehlende Bieterunterlagen können nach Ermessen der Vergabestelle nach Fristablauf nachgereicht werden. Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gem. Formblatt 631.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 24/11/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Anschrift: s. I.1
Eröffnungstermin — Beschreibung: keine gem. §55 ModRV
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: s. Beschaffungsunterlagen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hat ein Bewerber oder Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15. Kalendertages nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingeht. Wenn und soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig. (§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tage-Frist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Land Niedersachsen vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Land Niedersachsen vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Land Niedersachsen vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen
Registrierungsnummer: 03-0267600000-78
Postanschrift: Graupenstraße 9
Stadt: Clausthal-Zellerfeld
Postleitzahl: 38678
Land, Gliederung (NUTS): Goslar (DE916)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle des Staatlichen Baumanagement Südniedersachsen
Telefon: +49 53239611-0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: +49 413115-3306
Fax: +49 413115-2943
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: ca2e744b-a5f4-4f4f-b24f-923262c5324a - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 13/10/2026 11:54:23 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 708781-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 199/2026
Datum der Veröffentlichung: 14/10/2026