5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Varel
Postleitzahl: 26316
Land, Gliederung (NUTS): Friesland (DE) (DE94A)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/02/2027
Enddatum der Laufzeit: 01/07/2032
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 u. 2 VgV abzugeben: #a) Erklärung über den Gesamtumsatz und Umsatz des Unternehmens, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre); Hinweis: Bei Bieter/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bieter/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bieter/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen. #b) Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet; #c) Falls zutreffend, Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde; #d) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt. Mit dem Angebot sind die Anforderungen durch die beiliegende Eigenerklärung zu erklären und, falls vorhanden, durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Präqualifikation für Liefer- und Dienstleistungen zu bestätigen. Auf gesondertes Verlangen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung vorzulegen: #a) Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters über die Umsätze oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn und Verlustrechnungen; #b) Falls zutreffend, rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan; Es wird im Bieterinteresse empfohlen, die entsprechenden Unterlagen frühzeitig in aktueller Form vorzuhalten. Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die beigefügte Eigenerklärung sowie, falls vorhanden, die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Nimmt das bietende Unternehmen im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, behält sich die Auftraggeberin vor, zu verlangen, dass das bietende Unternehmen und diese Unternehmen (Eignungsleihende) gemeinsam für die Auftragsausführung haften (47 Abs. 3 VgV).
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Angebot sind Erklärungen und Nachweise nach § 44 VgV abzugeben: #a) Nachweis über die Eintragung in das Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister des Sitzes oder Wohnortes (juristische Personen) bzw. über die Eintragung in einer Ingenieur-/Architektenkammer (natürliche Personen). Mit dem Angebot sind die Anforderungen durch die beiliegende Eigenerklärung zu erklären und, falls vorhanden, durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Präqualifikation für Liefer- und Dienstleistungen zu bestätigen oder die entsprechende Bescheinigung als Auszug beizufügen (nicht älter als 12 Monate). Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die beigefügte Eigenerklärung sowie, falls vorhanden, die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Es wird im Bieterinteresse empfohlen, die entsprechenden Unterlagen frühzeitig in aktueller Form vorzuhalten.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung des Bewerbers/jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zum Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers/jedes Mitglieds mit den folgenden Mindestdeckungssummen: - Personenschäden, Sachschäden: 3 Mio. EUR - Sonstige Schäden: 3 Mio. EUR. Mit dem Angebot ist das Vorliegen einer entsprechenden Versicherung durch die beiliegende Eigenerklärung zu erklären und, falls vorhanden, durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Präqualifikation für Liefer- und Dienstleistungen zu bestätigen. Auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin sind zur Bestätigung der Eigenerklärung vorzulegen: Gültige Versicherungspolice der Haftpflichtversicherung. Sollte die Versicherungssumme bisher nicht den geforderten Deckungssummen entsprechen, ist es ausreichend, mit dem Angebot zusätzlich eine schriftliche Erklärung des Versicherers mit einzureichen, aus der hervorgeht, dass die Deckungssummen bei Zuschlagserteilung entsprechend erhöht werden.
Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Angebot sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit folgende Erklärungen/Unterlagen nach Maßgabe des § 46 Abs. 3 VgV beizufügen: #a) Angabe der techn. Fachkräfte oder Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind. Mindestanforderungen/Ausschlusskriterium: Vorzusehen ist mindestens eine Fachkraft, die die Berufsqualifikation „Architekt“, „Ingenieur“ oder „Beratender Ingenieur“ führen dürfen im jeweiligen Herkunftsstaat. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung "Architekt“, „Ingenieur“ oder „beratender Ingenieur“ nicht gesetzl. geregelt sein sollte, sind vgl. fachliche Qualifikationen nachzuweisen (Befähigungsnachweise mit Anerkennung nach RL 2013/55/EU–Berufsanerkennungsrichtlinie). #b) Erklärung, dass dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen durch Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten und der Zahl der Führungskräfte #c) Bei Einbindung von Unterauftragnehmern ist die beigefügte Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe zum vorgesehenen Einsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen. Mit dem Angebot sind die Anforderungen durch die beiliegende Eigenerklärung zu erklären und, falls vorhanden, durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Präqualifikation für Liefer- und Dienstleistungen zu bestätigen. Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die beigefügte Eigenerklärung sowie, falls vorhanden, die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin sind zur Bestätigung der Eigenerklärungen vorzulegen: #a) Vorlage eines entsprechenden Zeugnisses / Urkunde Es wird im Bieterinteresse empfohlen, die entsprechenden Unterlagen frühzeitig in aktueller Form vorzuhalten.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Preis Honorarangebot
Beschreibung: Die Bieter werden zur Abgabe eines Honorarangebotes aufgefordert. Die angebotene Gesamthonorarsumme inklusive Nebenkosten wird wie folgt in Punkten umgerechnet: Das Honorarangebot mit der niedrigsten Angebotssumme (Minimalwert) erhält 5 Punkte. Angebote höher als das Doppelte des niedrigsten Honorarangebots werden mit 0 Punkten bewertet. Die zwischen dem Minimalwert und dem doppelten des niedrigsten Honorarangebots werden interpoliert. Die Interpolation erfolgt nach folgender Rechenformel mit zwei Stellen nach dem Komma: Formel: Y=5 - ( 5 / (x3-x1) * (x2-x1) x1 = niedrigstes Honorarangebot x2 = angegebenes Honorarangebot x3 = doppelte des niedrigsten Honorarangebot y = erreichte Punktzahl Die Punkteverteilung erfolgt durch die Interpolation 5 - 0 Punkte 0 Punkte. Gewichtung: 30% von 30%
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektorganisation und Präsenz
Beschreibung: 1.1.1 Wie ist die Kommunikations-, Koordinationsstruktur u. der Datenaustausch für die Zusammenarbeit aller Projektbeteiligten aufgebaut? Zur Bewertung ist ein Konzept einzureichen. Ziel ist, dass alle Projektbeteiligten über jede Änderung informiert werden und für jeden der aktuelle Stand immer abrufbar ist. Eine strukturierte Kommunikations- und Datenaustauschorganisation schafft Transparenz über den aktuellen Projektstand u. stellt sicher, dass alle Beteiligten rechtzeitig über relevante Änderungen u. Entscheidungen informiert sind, um Informationsverluste, Doppelbearbeitungen u. Verzögerungen in der Zusammenarbeit zu reduzieren. 5 Pkt: Konzept beschreibt eine durchgängige, nachvollziehbare und digitale Kommunikations- und Koordinationsstruktur. Zuständigkeiten, Ansprechpartner, Vertretungsregelungen, Entscheidungswege und Eskalationsprozesse sind eindeutig geregelt. Die eingesetzte Projektplattform / der digitale Planraum gewährleistet zentrale Datenhaltung, Versionierung u. automatische Informationen über Änderungen und unterstützt eine effiziente Zusammenarbeit aller Projektbeteiligten. 4 Pkt: Konzept beschreibt eine schlüssige Kommunikations- und Koordinationsstruktur mit klaren Zuständigkeiten u. einer zentralen digitalen Projektplattform / einem digitalen Planraum. Änderungen werden nachvollziehbar dokumentiert, automatische Benachrichtigungen o. einzelne organisatorische Elemente fehlen jedoch. 3 Pkt: Konzept beschreibt eine grundsätzlich geeignete Kommunikationsstruktur. Datenaustausch erfolgt überwiegend über E-Mail und Cloud-Lösungen mit nachvollziehbarer Dokumentenablage. Zuständigkeiten u. Kommunikationswege sind beschrieben, weisen jedoch Optimierungspotenzial auf. 2 Pkt: Konzept enthält lediglich grundlegende Aussagen zur Kommunikation. Zuständigkeiten, Entscheidungswege o. der Datenaustausch sind nur teilweise geregelt. 1 Pkt: Konzept enthält nur allg. Aussagen; eine strukturierte Kommunikations- u. Koordinationsorganisation ist nicht erkennbar. 0 Pkt: Keine o. nicht bewertbare Angaben.Gewichtung: 2% von 10% 1.1.2. Wie ist die Planprüfung u. das Schnittstellenmanagement organisiert? Nachweis: Ablauforganigramm, aus dem die Projektorganisation u. die Kommunikations- u. Informationsprozesse während der Planung u. Bauausführung nachvollziehbar hervorgehen. Das Organigramm soll insb. die Projektorganisation mit Zuständigkeiten u. Ansprechpartnern, die Kommunikations- u. Entscheidungswege zwischen allen Projektbeteiligten, den Datenaustausch einschließlich Dokumentenmanagement sowie Freigabe- u. Prüfprozessen, das Schnittstellenmanagement insb. zwischen den Kostengruppen 300, 400 u. 500 sowie das Besprechungswesen einschließlich Protokollierung, Aufgabenverfolgung u. Eskalationswegen darstellen. Die systematische Planprüfung u. das aktive Schnittstellenmanagement dienen insb. der Qualitätssicherung u. der Vermeidung von Planungswidersprüchen. Durch die frühzeitige Identifikation u. Klärung fachlicher Konflikte können Folgekosten, Umplanungen u. Beeinträchtigungen des weiteren Projektablaufs vermieden werden. 5 Pkt: Konzept beschreibt einen vollständig strukturierten Prozess für Datenaustausch, Planprüfung und Schnittstellenmanagement. Es umfasst eine zentrale Projektplattform, Versionierung, geregelte Freigabeprozesse, gewerkeübergreifende Planprüfungen (z. B. Kollisions- o. Planüberlagerungsprüfungen), dokumentierte Schnittstellen u. regelm. Abstimmungen u. Kontrollen vor Ort. Konzept lässt einen hohen Beitrag zur Fehlervermeidung u. Qualitätssicherung erwarten. 4 Pkt: Konzept beschreibt einen schlüssigen Prozess mit zentralem Datenaustausch, geregelten Freigaben, definierten Schnittstellen und regelmäßigen gewerkeübergreifenden Planprüfungen. Einzelne Elemente der Qualitätssicherung sind weniger detailliert beschrieben. 3 Pkt: Konzept beschreibt nachvollziehbare Prozesse für Datenaustausch und gewerkeübergreifende Abstimmungen. Die Planprüfung erfolgt gemeinsam mit den Fachplanern, jedoch ohne durchgängige digitale Prüf- oder Freigabeprozesse. 2 Pkt: Konzept beschreibt lediglich grundlegende Regelungen zum Datenaustausch oder zu den Schnittstellen. Die Planprüfung ist nur eingeschränkt nachvollziehbar dargestellt. 1 Pkt: Konzept beschränkt sich im Wesentlichen auf die Benennung von Schnittstellen; ein strukturierter Prüf- und Datenaustauschprozess ist nicht erkennbar. 0 Pkt: keine o. nicht bewertbare Angaben.Gewichtung: 4% von 10% 1.1.3 Wie werden die Präsenz vor Ort, das Berichtswesen sowie kurze Reaktionszeiten sichergestellt? Bewertung durch Qualitätskonzept mit Aussagen zur Organisation der Ortspräsenz, zur Häufigkeit u. Struktur der Baubesprechungen in den jeweiligen Leistungsphasen, zu zusätzlichen Baustellenbegehungen, zum Berichtswesen einschließlich Protokollierung, zur Führung eines Bautagebuchs / einer digitalen Baudokumentation u. zu den vorgesehenen Maßnahmen der Qualitätssicherung zu treffen. Darüber hinaus sind die vorgesehenen Reaktions- und Eskalationsprozesse bei Abweichungen, Mängeln o. unvorhergesehenen Ereignissen zu erläutern. Konzept muss erkennen lassen, wie eine kontinuierliche Projektüberwachung, eine zeitnahe Kommunikation u. eine wirksame Qualitätssicherung während der gesamten Projektabwicklung gewährleistet werden. 5 Pkt: Wöchentliche Baubesprechungen, zusätzlich regelm. Baustellenbegehungen, Bautagebuch / dig. Baudokumentation mit regelm. Übermittlung an den Auftraggeber, verbindliche Reaktionszeiten. 4 Pkt: Wöchentliche Baubesprechungen mit zus. regelm. Baustellenbegehungen und dokumentierter Nachverfolgung von Maßnahmen. 3 Pkt: Wöchentliche Baubesprechungen mit Protokollierung u. geregeltem Berichtswesen. 2 Pkt: Regelm. Baubesprechungen im zweiwöchigen Turnus mit Protokollierung. 1 Pkt: Monatliche Baubesprechungen o. lediglich allgemeine Aussagen zur Baustellenpräsenz. 0 Pkt: Keine Angaben o. keine regelmäßigen Baubesprechungen vorgesehen.Gewichtung: 4% von 10%
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektteam
Beschreibung: Das Kriterium "Projektteam und Projektkommunikation" gliedert sich in vier Unterkriterien, die wie folgt lauten: 2.2.1 Welche personellen Kapazitäten stehen für die Planungsleistungen zur Verfügung? Mindestanforderung / Ausschlusskriterium Es ist mindestens ein festangestellter Planer (Architekt oder Bauingenieur, > 35 Stunden/Woche) nachzuweisen. Wird diese Mindestanforderung nicht erfüllt, wird das Angebot ausgeschlossen.Punkteverteilung: 5 Punkte: Mindestens drei festangestellte Architekten bzw. Bauingenieure mit einer regelmäßigen Arbeitszeit von mehr als 35 Stunden pro Woche stehen für Planungsleistungen zur Verfügung. 3 Punkte: Mindestens zwei festangestellte Architekten bzw. Bauingenieure mit einer regelmäßigen Arbeitszeit von mehr als 35 Stunden pro Woche stehen für Planungsleistungen zur Verfügung. 1 Punkt: Mindestens ein festangestellter Architekt bzw. Bauingenieur mit einer regelmäßigen Arbeitszeit von mehr als 35 Stunden pro Woche steht für Planungsleistungen zur Verfügung. Gewichtung: 5% von 20% 2.2.2 Welche personellen Kapazitäten stehen für die Bauleitung zur Verfügung? Mindestanforderung / Ausschlusskriterium: Es ist mindestens ein festangestellter Bauleiter (Architekt, Bauingenieur oder Techniker mit Abschlussprüfung, > 35 Stunden/Woche) nachzuweisen. Wird diese Mindestanforderung nicht erfüllt, wird das Angebot ausgeschlossen. Punkteverteilung: 5 Punkte: Mindestens drei festangestellte Bauleiter (Architekten, Bauingenieure oder Techniker mit Abschlussprüfung) mit einer regelmäßigen Arbeitszeit von mehr als 35 Stunden pro Woche stehen zur Verfügung. 3 Punkte: Mindestens zwei festangestellte Bauleiter (Architekten, Bauingenieure oder Techniker mit Abschlussprüfung) mit einer regelmäßigen Arbeitszeit von mehr als 35 Stunden pro Woche stehen zur Verfügung. 1 Punkt: Mindestens ein festangestellter Bauleiter (Architekt, Bauingenieur oder Techniker mit Abschlussprüfung) mit einer regelmäßigen Arbeitszeit von mehr als 35 Stunden pro Woche steht zur Verfügung. Gewichtung: 5% von 20% 2.2.3 Welche Berufserfahrung weist der konkret für das Projekt vorgesehene verantwortliche Planer auf? Mindestanforderung / Ausschlusskriterium: Der verantwortliche Planer muss über mindestens drei Jahre Berufserfahrung bei der Planung von Bauten der Nutzungsart „Ausbildung/Wissenschaft/Forschung“ gemäß Anlage 10.2 HOAI 2021 verfügen. Wird diese Mindestanforderung nicht erfüllt, wird das Angebot ausgeschlossen. Eine Doppelnennung mit dem verantwortlichen Bauleiter ist möglich, sofern die betreffende Person nachweislich sowohl Planungs- als auch Bauleitungsleistungen erbracht hat und hierfür entsprechende Berufserfahrung nachweist. Der verantwortliche Planer sowie seine Stellvertretung sind namentlich zu benennen. Von beiden ist die Berufserfahrung durch einen aussagekräftigen Lebenslauf sowie einen Nachweis des Berufsabschlusses (Kopie der Urkunde) zu belegen. Punkteverteilung: 5 Punkte: 7 Jahre Berufserfahrung in der Planung vergleichbarer Bauaufgaben. 4 Punkte: 6 Jahre Berufserfahrung in der Planung vergleichbarer Bauaufgaben. 3 Punkte: 5 Jahre Berufserfahrung in der Planung vergleichbarer Bauaufgaben. 2 Punkte: 4 Jahre Berufserfahrung in der Planung vergleichbarer Bauaufgaben. 1 Punkte: 3 Jahre Berufserfahrung in der Planung vergleichbarer Bauaufgaben. Gewichtung: 5% von 20% 2.2.4 Welche Berufserfahrung weist der konkret für das Projekt vorgesehene verantwortliche Bauleiter auf? Mindestanforderung / Ausschlusskriterium Der verantwortliche Bauleiter muss über mindestens drei Jahre Berufserfahrung bei der Planung bzw. Bauleitung von Bauten der Nutzungsart „Ausbildung/Wissenschaft/Forschung“ gemäß Anlage 10.2 HOAI 2021 verfügen. Wird diese Mindestanforderung nicht erfüllt, wird das Angebot ausgeschlossen. Eine Doppelnennung mit dem verantwortlichen Planer ist möglich, sofern die betreffende Person nachweislich sowohl Bauleitungs- als auch Planungsleistungen erbracht hat und hierfür entsprechende Berufserfahrung nachweist. Der verantwortliche Bauleiter sowie seine Stellvertretung sind namentlich zu benennen. Von beiden ist die Berufserfahrung durch einen aussagekräftigen Lebenslauf sowie einen Nachweis des Berufsabschlusses (Kopie der Urkunde) zu belegen. Punkteverteilung: 5 Punkte: 7 Jahre Berufserfahrung in der Bauleitung vergleichbarer Bauaufgaben. 4 Punkte: 6 Jahre Berufserfahrung in der Bauleitung vergleichbarer Bauaufgaben. 3 Punkte: 5 Jahre Berufserfahrung in der Bauleitung vergleichbarer Bauaufgaben. 2 Punkte: 4 Jahre Berufserfahrung in der Bauleitung vergleichbarer Bauaufgaben. 1 Punkt: 3 Jahre Berufserfahrung in der Bauleitung vergleichbarer Bauaufgaben. Gewichtung: 5% von 20%
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität und Referenzen
Beschreibung: Referenzen für die SANIERUNG/NEUBAU EINES SCHULGEBÄUDES ODER VERGLEICHBARER PROJEKTE Mindestanforderungen Die eingereichten Referenzen müssen folgende Anforderungen erfüllen: - Beginn der Leistungsphase 2 nach dem 01.01.2021, - Leistungsbild Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI, - Gebäude aus dem Bereich „Ausbildung/Wissenschaft/Forschung“ gemäß Objektliste Gebäude, Anlage 10.2 HOAI 2021, - mindestens Honorarzone III, - mindestens ein Referenzprojekt muss die Leistungsphasen 1 bis 8 vollständig innerhalb des Referenzzeitraums umfassen, - die Leistungen müssen vollständig durch den Bieter in der für das vorliegende Projekt vorgesehenen Aufgaben- und Leistungsphasenverteilung erbracht worden sein. Es sind max. 3 Referenzen abzugeben. Bei Abgabe von mehr als drei Referenzen werden die Referenzen gewertet, die in den Referenzbögen Nr. 1 - 3 eingetragen wurden. Als sehr gut oder gut vergleichbar werden insbesondere Referenzprojekte bewertet, bei denen es sich um Schulgebäude handelt, die unter Berücksichtigung der einschlägigen schulbaulichen Anforderungen, insbesondere der jeweils geltenden Schulbaurichtlinien, geplant, errichtet oder saniert wurden. Die Bewertung der Referenzen erfolgt insbesondere anhand der bereits abgeschlossenen Leistungsphasen, der Projektkosten sowie der Größe und Größenordnung des jeweiligen Projekts. Dabei wird die Vergleichbarkeit der Referenzprojekte mit der ausgeschriebenen Maßnahme berücksichtigt. Eine Referenz kann auch auf Leistungen eines einzelnen, im Büro tätigen Projektleiters gestützt werden, die dieser gegebenenfalls bei einem früheren Arbeitgeber erbracht hat. Voraussetzung hierfür ist, dass der Projektleiter dem Bieter für das ausgeschriebene Projekt zur Verfügung steht und im vorliegenden Projekt als verantwortlicher Projektleiter eingesetzt wird. Die Referenzen sind anhand des beigefügten Formblatts „Referenznachweis“ einzureichen. Für jedes Referenzprojekt ist das Formblatt vollständig und separat auszufüllen. Die Angaben müssen insbesondere die Projektart, den Leistungsumfang, die erbrachten Leistungsphasen, den Bearbeitungszeitraum, die Honorarzone sowie die Vergleichbarkeit mit der ausgeschriebenen Aufgabe nachvollziehbar darstellen. Punkteverteilung: 5 Punkte: Referenzprofil ist sehr gut vergleichbar. Das Referenzprojekt betrifft die Sanierung oder Errichtung eines Schulgebäudes bzw. eines vergleichbaren Gebäudes aus dem Bereich „Ausbildung/Wissenschaft/Forschung“ gemäß Objektliste Gebäude, Anlage 10.2 HOAI 2021. Das Projekt wurde unter vergleichbaren Rahmenbedingungen, insbesondere unter Berücksichtigung schulbaulicher Anforderungen, durchgeführt. Leistungsumfang, Komplexität und erbrachte Leistungsphasen entsprechen weitgehend der ausgeschriebenen Leistung. 4 Punkte: Referenzprofil ist gut vergleichbar. Das Referenzprojekt weist eine hohe Übereinstimmung hinsichtlich Nutzung, Planungsaufgabe, Leistungsumfang und Anforderungen auf. Vergleichbare Anforderungen an Planung, Koordination und Umsetzung sind vorhanden. 3 Punkte: Referenzprofil ist befriedigend vergleichbar. Das Referenzprojekt weist wesentliche Übereinstimmungen mit der ausgeschriebenen Leistung auf, jedoch bestehen Abweichungen hinsichtlich Nutzung, Umfang, Komplexität oder Rahmenbedingungen. 2 Punkte: Referenzprofil ist ausreichend vergleichbar. Einzelne Aspekte der Referenz entsprechen der ausgeschriebenen Leistung, jedoch bestehen deutliche Unterschiede hinsichtlich Aufgabenstellung, Leistungsumfang oder Projektanforderungen. 1 Punkt: Referenzprofil ist mangelhaft vergleichbar. Nur geringe Übereinstimmungen mit der ausgeschriebenen Leistung sind erkennbar. 0 Punkte: keine oder nicht bewertbare Angaben Gewichtung: 30% von 30%
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Methoden zur Kosten- und Terminverfolgung
Beschreibung: Das Kriterium "Methoden zur Kosten- und Terminverfolgung "gliedert sich in zwei Unterkriterien, die wie folgt lauten: 4.4.1 Terminsicherungskonzept Zur Bewertung des Kriteriums ist für das konkrete Projekt ein Zeitablaufplan in Form eines Konzeptes für die Durchführung der Planung und der Gesamtmaßnahmen vorzulegen, welcher die gestellten zeitlichen Anforderungen berücksichtigt. Neben einer Bewertung der im Vertrag vorgegebenen Termingestaltung des Projektes soll im Hinblick auf Terminplanung, -kontrolle und -steuerung aufgezeigt werden, mit welchen Mitteln und Methoden auf eine termingerechte Abwicklung des Bauvorhabens hingewirkt wird. Vorschläge zur nachweislichen Unterschreitung der vorgegebenen Terminvorgaben werden ebenfalls erwartet. Punkteverteilung: 5 Punkte: Das Konzept ist sehr gut nachvollziehbar und stellt eine schlüssige, projektbezogene Vorgehensweise zur Terminsicherung dar. Der vorgelegte Zeitablaufplan berücksichtigt die wesentlichen Projektphasen, Abhängigkeiten und Schnittstellen. Es werden konkrete Maßnahmen zur Terminplanung, Terminüberwachung und Terminsteuerung beschrieben. Risiken und mögliche Terminabweichungen werden frühzeitig berücksichtigt und mit geeigneten Gegenmaßnahmen hinterlegt. Darüber hinaus werden nachvollziehbare Maßnahmen zur Verkürzung bzw. Optimierung der vorgesehenen Terminvorgaben aufgezeigt. 4 Punkte: Das Konzept ist gut nachvollziehbar und beschreibt eine geeignete Vorgehensweise zur Terminplanung und -steuerung. Wesentliche Projektabläufe, Abhängigkeiten und Kontrollmechanismen werden dargestellt. Maßnahmen zur Sicherstellung der Termineinhaltung sind nachvollziehbar beschrieben. 3 Punkte: Das Konzept ist befriedigend nachvollziehbar. Die grundlegenden Abläufe der Terminplanung und Terminverfolgung werden dargestellt, jedoch fehlen teilweise konkrete Aussagen zu Steuerungsmaßnahmen, Risiken oder Reaktionsmöglichkeiten bei Abweichungen. 2 Punkte: Konzept ausreichend nachvollziehbar 1 Punkt: Das Konzept ist mangelhaft nachvollziehbar. Es werden lediglich allgemeine Aussagen zur Terminplanung getroffen; konkrete Maßnahmen zur Terminsicherung fehlen weitgehend. 0 Punkte: Keine oder nicht bewertbare Angaben. Gewichtung: 5% von 10% 4.4.2 Kostensicherungskonzept Zur Bewertung des Kriteriums soll nachvollziehbar dargelegt werden, mit welchen Mitteln und Methoden bereits in der Planung wirtschaftliche Ansätze verfolgt werden, wie auf die Einhaltung eines Kostenrahmens hingewirkt wird und welche Strategie zur Einhaltung der Kostenobergrenzen vorgenommen wird. Für die Gesamtmaßnahme stehen dem Landkreis finanzielle Mittel i.H.v. 16,06 Mio. € zur Verfügung. Dies ist bei der Konzeptionierung zu berücksichtigen. Punkteverteilung: 5 Punkte: Das Konzept ist sehr gut nachvollziehbar und beschreibt eine umfassende Strategie zur Kostensicherung über alle Projektphasen. Es werden konkrete Maßnahmen zur Kostenplanung, Kostenkontrolle und Kostensteuerung dargestellt. Der Umgang mit Kostenrisiken, Planungsänderungen und möglichen Mehrkosten ist nachvollziehbar erläutert. Die Einhaltung der Kostenobergrenze wird durch geeignete Kontroll- und Steuerungsmaßnahmen sichergestellt. 4 Punkte: Das Konzept ist gut nachvollziehbar und stellt geeignete Methoden zur Kostenüberwachung und Kostensteuerung dar. Maßnahmen zur Einhaltung des Kostenrahmens und zum Umgang mit Abweichungen sind nachvollziehbar beschrieben. 3 Punkte: Das Konzept ist befriedigend nachvollziehbar. Grundlegende Maßnahmen zur Kostenkontrolle werden dargestellt, jedoch fehlen teilweise konkrete Aussagen zur Steuerung von Risiken, Änderungen oder Kostenabweichungen. 2 Punkte: Das Konzept ist ausreichend nachvollziehbar. Es enthält allgemeine Aussagen zur Kostenplanung und Kostenkontrolle, eine umfassende Strategie zur Kostensicherung ist jedoch nur eingeschränkt erkennbar. 1 Punkt: Das Konzept ist mangelhaft nachvollziehbar. Es werden überwiegend allgemeine Aussagen getroffen; konkrete Maßnahmen zur Einhaltung des Kostenrahmens fehlen. 0 Punkte: keine oder nicht bewertbare Angaben Gewichtung: 5% von 10%
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/11/2026 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: #1) Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 VgV. Das Nachforderungs-/Aufklärungsverfahren vor Auftragserteilung erfolgt ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal; es gelten die diesbezüglich im Bieterportal eingestellten Nachrichten. #2) Am 1. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraft getreten. Die anzuwendenden Vorschriften dieses Gesetzes in der jeweils aktuellsten Fassung werden Vertragsbestandteil. Zur Bestätigung hat der Auftragnehmer sich nach § 4 Abs. 1 NTVergG gem. beiliegender Eigenerklärung zu erklären. Das Formblatt ist ebenso bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 16/11/2026 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein 2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. 3. Der Antrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung