Achim
Adendorf
Aerzen
Alfeld (Leine)
Amelinghausen
Amt Neuhaus
Ankum
Apen
Auetal
Aurich
Bad Bederkesa
Bad Bentheim
Bad Bevensen
Bad Eilsen
Bad Essen
Bad Fallingbostel
Bad Gandersheim
Bad Harzburg
Bad Iburg
Bad Lauterberg im Harz
Bad Münder am Deister
Bad Nenndorf
Bad Pyrmont
Bad Rothenfelde
Bad Salzdetfurth
Bad Zwischenahn
Bardowick
Barendorf
Barßel
Barsinghausen
Bersenbrück
Beverstedt
Bispingen
Bissendorf
Bleckede
Bockhorn (Friesland)
Boffzen
Bohmte
Borkum
Bösel
Bothel
Bovenden
Brake
Bramsche
Braunlage
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Bremervörde
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Buchholz in der Nordheide
Bückeburg
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Burgwedel
Buxtehude
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Celle
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Cloppenburg
Coppenbrügge
Cremlingen
Cuxhaven
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Diekholzen
Diepholz
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Dollern
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Drochtersen
Duderstadt
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Edewecht
Einbeck
Emden
Emlichheim
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Eschede
Essen (Oldenburg)
Esterwegen
Eydelstedt
Faßberg
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Friedland
Friesoythe
Ganderkesee
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Geestland
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Hannover
Hannoversch Münden
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Harpstedt
Harsefeld
Haselünne
Hatten
Helmstedt
Hemmingen
Herzberg am Harz
Herzlake
Hessisch Oldendorf
Hildesheim
Hilter am Teutoburger Wald
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Hodenhagen
Hohenhameln
Holzminden
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Hoya (Weser)
Hude
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Ihlow
Ilsede
Isernhagen
Jembke
Jerxheim
Jesteburg
Jever
Jork
Kirchdorf
Königslutter am Elm
Krummhörn
Laatzen
Lachendorf
Langelsheim
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Lehrte
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Norden
Nordenham
Norderney
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Osterholz-Scharmbeck
Osterode am Harz
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Ottersberg
Papenburg
Pattensen
Peine
Quakenbrück
Rastede
Reppenstedt
Rethem
Rhauderfehn
Rinteln
Ritterhude
Rodenberg
Ronnenberg
Rotenburg (Wümme)
Salzbergen
Salzgitter
Salzhemmendorf
Sande
Sarstedt
Scheeßel
Schellerten
Schiffdorf
Schneverdingen
Schöppenstedt
Schortens
Schüttorf
Schwaförden
Schwarmstedt
Seelze
Seesen
Sehnde
Selsingen
Sittensen
Sögel
Soltau
Sottrum
Spiekeroog
Springe
Stade
Stadland
Stadthagen
Stadtoldendorf
Stelle
Stuhr
Südbrookmerland
Südheide
Sulingen
Süpplingen
Syke
Tappenbeck
Tarmstedt
Twistringen
Uchte
Uelsen
Uelzen
Uetze
Uplengen
Varel
Vechelde
Vechta
Verden
Visselhövede
Voltlage
Walkenried
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Walsrode
Wangerland
Wangerooge
Wathlingen
Wedemark
Weener
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Wennigsen
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Wesendorf
Westerstede
Westoverledingen
Weyhausen
Weyhe
Wiefelstede
Wienhausen
Wietze
Wilhelmshaven
Wingst
Winsen (Aller)
Winsen (Luhe)
Wittingen
Wittmund
Wolfenbüttel
Wolfsburg
Worpswede
Wrestedt
Wunstorf
Wurster Nordseeküste
Zeven

Deutschland – Abdichtungsarbeiten gegen Wasser – Gemeinde Bissendorf / Neubau Grundschule Wissingen - Abdichtungs- und Klempnerarbeiten (VE 302)

709538-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Abdichtungsarbeiten gegen Wasser – Gemeinde Bissendorf / Neubau Grundschule Wissingen - Abdichtungs- und Klempnerarbeiten (VE 302)
OJ S 199/2026 14/10/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Bauleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Gemeinde Bissendorf
E-Mail: vergabe@lkos.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Gemeinde Bissendorf / Neubau Grundschule Wissingen - Abdichtungs- und Klempnerarbeiten (VE 302)
Beschreibung: Gemeinde Bissendorf / Neubau Grundschule Wissingen - Abdichtungs- und Klempnerarbeiten (VE 302)
Kennung des Verfahrens: 63cd2080-b9f6-4669-9051-2703ce677d64
Interne Kennung: LKOS 2026 - 293
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45261420 Abdichtungsarbeiten gegen Wasser
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45261300 Klempnerarbeiten, 45261410 Dachabdichtungs- und -dämmarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Niemandsweg 2
Stadt: Bissendorf
Postleitzahl: 49143
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Landkreis (DE94E)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDDYDTMXM62# Die Kommunikation erfolgt gem. § 2 i.V.m. § 9 der Vergabeverordnung (VgV) grundsätzlich über elektronische Mittel. Eine mündliche Kommunikation u.a. über die Vergabeunterlagen ist nicht gestattet. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber / Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen. Bieterfragen sind bis spätestens 04.11.2026 ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück über die Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" zu richten. Bitte beachten Sie, dass Sie in diesem Verfahren ein Angebot ausschließlich elektronisch über den Menüpunkt "Angebote" bzw. das Bietertool der Vergabepattform abgeben dürfen. Eine schriftliche (auf dem Postweg) Angebotsabgabe sowie per E-Mail oder über eine Nachricht an die Vergabestelle im Bereich "Kommunikation" der Vergabeplattform ist nicht zulässig! Im Auftragsfall wird der Vertrag ausschließlich zu den sich aus den Vergabeunterlagen ergebenden Bedingungen geschlossen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird (Abwehrklausel). Der Landkreis Osnabrück geht aktiv gegen Schwarzarbeit vor. Im Rahmen des "Bündnisses gegen Schwarzarbeit" hat er sich verpflichtet, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung über die Vergabe von größeren Hochbauaufträgen zu informieren. Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO): Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter*innen angeben, werden diese durch die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück erhoben, verarbeitet und gespeichert. Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte. Im Falle der Zuschlagserteilung werden die übermittelten Daten über die Dauer des Vergabeverfahrens hinaus mit den Vergabeunterlagen als zahlungsbegründende Unterlagen für eine Dauer von 10 Jahren gespeichert. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter www.landkreis-osnabrueck.de/information-dsgvo .
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB (zwingender Ausschlussgrund)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB (zwingender Ausschlussgrund)
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: § 123 Abs. 1 Nr. 2 u. 3 GWB (zwingender Ausschlussgrund)
Betrug: § 123 Abs. 1 Nr. 4 u. 5 GWB (zwingender Ausschlussgrund)
Korruption: § 123 Abs. 1 Nr. 6-9 GWB (zwingender Ausschlussgrund)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB (zwingender Ausschlussgrund)
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: § 123 Abs. 4 GWB (zwingender Ausschlussgrund)
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: § 123 Abs. 4 GWB (zwingender Ausschlussgrund)
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Zahlungsunfähigkeit: § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: § 124 Abs. 1 Nr. 8 u. 9 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Gemeinde Bissendorf / Neubau Grundschule Wissingen - Abdichtungs- und Klempnerarbeiten (VE 302)
Beschreibung: Die Gemeinde Bissendorf projektiert den Neubau einer Schule in der Ortschaft Wissingen. Das Grundstück der Schule bzw. der Baumaßnahme befindet sich am Niemandsweg in 49143 Bissendorf. Mit der Planung der vorgesehenen Baumaßnahme eines Neubaus soll eine zweizügige Grundschule mit Ganztagsangebot, Mensa und Verwaltung errichtet werden. Das Plangebiet zum neuen Schulgebäude liegt nördlich der Mindener Straße, zwischen Niemandsweg und Bahnhofstraße. Die im Baufeld vorhandenen Kirchenbauten wurden im Vorfeld der Baumaßnahme zum Neubau abgebrochen mit Ausnahme des Kirchturms. Dieser verbleibt auf dem Baufeld als identitätsstiftendes Element. Das geplante Schulgebäude besteht aus drei Baukörpern bzw. Bauteilen (BT), die durch ein gemeinsames Foyer verbunden werden und haben folgende ca.-Abmessungen (Länge/Breite/Höhe): * BT1: L/B/H 26/25/9,40 m, zweigeschossig, * BT2: L/B/H 26/25/9,40 m, zweigeschossig, * BT3: L/B/H 30/23/6,90 m, eingeschossig (überhöht). Die Grundfläche der Baukörper inklusive Foyer beziffert sich auf ca. 2.260 m2. Das Tragwerk ist in Massivbauweise aus Stahlbeton geplant, einschließlich der Treppenanlagen. Die Gründung erfolgt auf Einzel- und Streifenfundamenten. Die umlaufenden Attiken zu den Flachdächern bilden den oberen Abschluss der Baukörper. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die hierfür erforderlichen Abdichtungs- und Klempnerarbeiten. Der Leistungsumfang beinhaltet im Wesentlichen zwei unterschiedliche Abdichtungsebenen: - die Abdichtung zur Bodenplatte, - die Abdichtung der Dachfläche. Zu den unterschiedlichen Abdichtungsebenen sind zwei zeitliche Ausführungschargen vorzusehen. Wesentliche Leistungen (ca.-Angaben) dabei sind: * Abdichtungsarbeiten Innenräume - ca. 2100m2 Abdichtung Bodenplatte Bitumen-Schweißbahn - ca. 90m2 Abdichtung Küche Kunststoffbahnen * Abdichtung Flachdach - ca. 2100m2 Wärme- und Gefälledämmschicht aus Mineralwolle - ca. 2100m2 Dachabdichtung 2-lagig aus Polymerbitumenbahnen und Polymerbitumen-Schweißbahnen - ca. 330m Randabschlüsse - ca. 20m Wandabschlüsse - und diverse An-/Abschlüsse an Durchdringungen * Dachbegrünung mit Montagesystem für bauseitige Photovoltaikanlagen - ca. 1700m2 extensives Dachbegrünungsystem mit durchdringungsfreier UK- Photovoltaikanlage, einschl. Fertigstellungspflege - ca. 430m2 Kiesschüttung * Klempnerarbeiten/Entwässerung - ca.18 St Flachdachabläufe - ca.18 St Notabläufe - ca.16m Regenfallrohre - ca. 350m Attikaabdeckung * Sonstige Einbauten - ca. 325m Seitenschutzgeländer an Attika befestigt - ca. 10m Seitenschutzgeländer mit Auflast befestigt - 22 St. Lichtkuppeln rund, z.T. als Rauableitung - 1 St. Flachdachaustieg - Wetterschutzhaube, Kabeldurchführungen Die Ausführung dieser Arbeiten ist vom 23.07.2027 bis 04.02.2028 vorgesehen. Die Werk- und Montageplanung ist bis spätestens 01.02.2027 vorzulegen. Es gelten folgende Mindestanforderungen an die Eignung (Leistungsfähigkeit) der Bieter: * Der durchschnittliche Jahresumsatz über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 1.500.000 EUR betragen. * Der Bieter muss in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt haben. * Dem Bieter müssen die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Darüber hinaus muss der Bieter über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung verfügen.
Interne Kennung: LKOS 2026 - 293
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45261420 Abdichtungsarbeiten gegen Wasser
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45261300 Klempnerarbeiten, 45261410 Dachabdichtungs- und -dämmarbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Niemandsweg 2
Stadt: Bissendorf
Postleitzahl: 49143
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Landkreis (DE94E)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 23/07/2027
Enddatum der Laufzeit: 04/02/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle - Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 6 EU Abs. 2 Nr. 1 VOB/A) muss ein Bieter eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle seines Sitzes oder Wohnsitzes vorlegen, vgl. § 6a EU Nr. 1 VOB/A. Der Nachweis kann durch Eigenerklärungen erbracht werden; darüber hinausgehende Unterlagen / Nachweise (vgl. Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung) werden nur von aussichtsreichen Bietern verlangt. Der Nachweis kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden; sofern die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben / Nachweise nicht das Erfüllen der o. g. Anforderungen belegen sollten, wären entsprechende Einzelnachweise bereits mit dem Angebot vorzulegen.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Referenzen - Der Bieter muss - als Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 6 EU Abs. 2 Nr. 3) - in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt haben, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind, vgl. § 6a EU Nr. 3 lit. a) VOB/A. "Vergleichbare Leistungen" bedeutet, dass die Referenzleistungen hinsichtlich Umfang, Komplexität und Schwierigkeitsgrad einen tragfähigen Rückschluss auf die Fähigkeit des Bieters zulassen müssen, den ausgeschriebenen Auftrag ordnungsgemäß auszuführen. Eine Identität der Leistungen ist zwar nicht erforderlich; erforderlich ist jedoch ein Mindestmaß an Vergleichbarkeit, orientiert an den Kernelementen der ausgeschriebenen Leistung. Der Nachweis kann durch Eigenerklärungen erbracht werden; darüber hinausgehende Unterlagen / Nachweise (vgl. Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung) werden nur von aussichtsreichen Bietern verlangt. Der Nachweis kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden; sofern die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben / Nachweise nicht das Erfüllen der o. g. Anforderungen belegen sollten, wären entsprechende Einzelnachweise bereits mit dem Angebot vorzulegen.

Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Beschäftigtenzahl - Dem Bieter müssen - als Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit - die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann durch Eigenerklärungen erbracht werden; darüber hinausgehende Unterlagen / Nachweise (vgl. Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung) werden nur von aussichtsreichen Bietern verlangt. Der Nachweis kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden; sofern die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben / Nachweise nicht das Erfüllen der o. g. Anforderungen belegen sollten, wären entsprechende Einzelnachweise bereits mit dem Angebot vorzulegen.

Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mindestumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren - Der durchschnittliche Jahresumsatz über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 1.500.000 EUR betragen. Der Nachweis kann durch Eigenerklärungen erbracht werden; darüber hinausgehende Unterlagen / Nachweise (vgl. Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung) werden nur von aussichtsreichen Bietern verlangt. Der Nachweis kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden; sofern die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben / Nachweise nicht das Erfüllen der o. g. Mindestanforderung belegen sollten, wären entsprechende Einzelnachweise bereits mit dem Angebot vorzulegen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: 1. Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B) Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. 2. Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 VOB/B) Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Frist für den Eingang der Angebote: 12/11/2026 10:15:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine evtl. Nachforderung erfolgt auf Grundlage von § 16a EU VOB/A.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1. Auf dem gesamten Schulgelände bzw. auf der Baustelleneinrichtungsfläche (BE-Fläche) stehen keine Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Die Baustelle darf nur zum Zwecke und Dauer der Be- und Entladung befahren und muss unmittelbar nach Beendigung des Vorgangs wieder verlassen werden. 2. Es wird darauf hingewiesen, dass die benachbarte Grundschule und die Sporthalle während der Baumaßnahme in Betrieb sind. Insbesondere zum Schulbeginn morgens und zum Schulschluss am Nachmittag ist mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen im Niemandsweg und in den angrenzenden Straßen zu rechnen. 3. Der ausgeschriebene Leistungsumfang beinhaltet im Wesentlichen zwei unterschiedliche Abdichtungsebenen: - die Abdichtung zur Bodenplatte, - die Abdichtung der Dachfläche. Zu den unterschiedlichen Abdichtungsebenen sind zwei zeitliche Ausführungschargen vorzusehen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: 0,1 % der tatsächlichen Abrechnungssumme (netto) - bei vollständiger Nichterfüllung der Leistung 0,1 % der im Zuschlagsschreiben genannten Auftragssumme (netto) Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 % der tatsächlichen Abrechnungssumme (netto) begrenzt, es sei denn es liegt ein Fall der vollständigen Nichterfüllung der Leistung vor, dann erfolgt die Begrenzung in Höhe von 5 % der sich aus dem Zuschlagsschreiben ergebenden Netto-Auftragssumme.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 5 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 20. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 215), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Gemeinde Bissendorf
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Gemeinde Bissendorf

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Gemeinde Bissendorf
Registrierungsnummer: t:05415011100
Postanschrift: Am Schölerberg 1
Stadt: Osnabrück
Postleitzahl: 49082
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Kreisfreie Stadt (DE944)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe@lkos.de
Telefon: +49 541501-1100
Fax: +49 541501-61100
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131153308
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 6cb04a79-40d9-4375-96d6-8df21f61f29a - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 12/10/2026 17:53:19 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 709538-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 199/2026
Datum der Veröffentlichung: 14/10/2026