See the notice on TED website
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: EWE NETZ GmbH
Tätigkeit des Auftraggebers: Erzeugung, Fortleitung oder Abgabe von Gas oder Wärme
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: wesernetz Bremen GmbH
Tätigkeit des Auftraggebers: Erzeugung, Fortleitung oder Abgabe von Gas oder Wärme
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Qualifizierungssystem: Kugelhähne DP100 für Gastransportleitungen
Beschreibung: Beschaffung und Lieferung von vollverschweißten Kugelhähnen für Gastransportleitungen in den Nennweiten DN 100 bis DN 400 und der Druckstufe DP100 für den unterirdischen Einbau mit teleskopierbarer Verlängerung der Funktionsleitungen und Betätigung. Die Kugelhähne sind mit rein metallischer Dichtung sowie einer Wolframkarbidbeschichtung (TCC) der Kugel und Sitzringe mit einer Mindestschichtdicke von 250 µm auszuführen und müssen den Anforderungen der maßgeblichen technischen Regelwerke, insbesondere des DVGW-Arbeitsblattes G 463, der DIN 3230-5 (Prüfgruppe 3), der DIN EN 14141 sowie bei Wasserstoffanwendungen zusätzlich des DVGW-Merkblattes G 406, entsprechen.
Kennung des Verfahrens: 4156510a-394b-4c39-b85a-3a98f1245df8
Interne Kennung: 26_9216
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 42131000 Leitungsventile, Hähne und Rohrarmaturen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Cloppenburger Str. 302
Stadt: Oldenburg
Postleitzahl: 26133
Land, Gliederung (NUTS): Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt (DE943)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4YRVMN7U#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: HD Kugelhahn UF DN100 DP100 m. Teleskopverlängerung
Beschreibung: Gegenstand der Beschaffung ist die Fertigung, Prüfung, Dokumentation und Lieferung von vollverschweißten Kugelhähnen der Druckstufe DP100 für Gastransportleitungen in den Nennweiten DN 100, DN 200, DN 300 und DN 400 für den Unterflureinbau. Die Kugelhähne müssen für den Einsatz in unterirdischen Gastransportinfrastrukturen sowie für Wasserstoffanwendungen geeignet sein und über eine teleskopierbare Verlängerung der Funktionsleitungen und der Betätigung mit einer Mindestlänge von 2,0 m verfügen. Die Konstruktion ist so auszulegen, dass eine Mindestüberdeckung der Rohrleitung von 1,0 m gewährleistet ist und sämtliche Schmier-, Entleerungsleitungen sowie Stellungsanzeigen innerhalb einer Straßenkappe der Größe 4 gemäß DIN 3581 untergebracht werden können. Die Kugelhähne sind als Vollschweißkonstruktion mit rein metallischem Dichtsystem auszuführen. Die Kugel sowie die Sitzringe sind mit einer Wolframkarbid-Beschichtung (TCC) mit einer Mindestschichtdicke von 250 µm auszuführen. Ergänzend ist ein Dichtmittelsystem mit Rückschlagventilen vorzusehen. Die Kugelhähne müssen mit nach oben geführten Schmier- und Entleerungsleitungen, einer Notschaftabdichtung sowie einem untenliegenden Getriebe ausgestattet sein. Darüber hinaus sind eine Gehäuseentlüftung, eine Gehäuseentleerung mit Absperrarmaturen sowie eine für den vorgesehenen Einsatzzweck geeignete mechanische Auslegung der Betätigung vorzusehen. Die Anschweißenden sind beidseitig als verlängerte Rohrenden (Pipe-Pups) auszuführen und entsprechend der jeweiligen Nennweite und Rohrdimension auszulegen. Die eingesetzten Werkstoffe müssen den Anforderungen der DIN EN ISO 3183 für PSL2-Rohre entsprechen, wobei abhängig von der jeweiligen Nennweite unterschiedliche Werkstoffgüten zur Anwendung kommen. Die äußere Beschichtung ist als Polyurethan-Beschichtung gemäß DIN EN 10290 mit einer Mindestschichtdicke von 3 mm auszuführen. Die Beschichtung muss für eine Prüfspannung von mindestens 25 kV geeignet sein und entsprechend geprüft werden. Die Kugelhähne sind gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 463, DIN 3230-5 (Prüfgruppe 3) sowie DIN EN 14141 herzustellen, zu prüfen und zu liefern. Für Wasserstoffanwendungen müssen die Kugelhähne zusätzlich die Anforderungen des DVGW-Merkblatts G 406 erfüllen. Die Wasserstofftauglichkeit der angebotenen Kugelhahn-Baureihe ist durch geeignete technische Unterlagen und Nachweise zu belegen. Zum Liefer- und Dokumentationsumfang gehören insbesondere die erforderlichen Abnahmeprüfzeugnisse gemäß DIN EN 10204 (3.1 bzw. 3.2 abhängig von der jeweiligen Nennweite), die vollständige und eindeutige Kennzeichnung der Bauteile sowie die Vorlage der erforderlichen technischen Dokumentation, Zeichnungen, Prüfberichte sowie Prüf- und Inspektionspläne (ITP) zur Prüfung und Freigabe durch den Auftraggeber vor Lieferung.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 42131000 Leitungsventile, Hähne und Rohrarmaturen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Cloppenburger Str. 302
Stadt: Oldenburg
Postleitzahl: 26133
Land, Gliederung (NUTS): Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt (DE943)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbegrenzt
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Die Sicherstellung der Qualität erfolgt durch die Festlegung verbindlicher technischer Anforderungen, die Einhaltung einschlägiger Normen und Regelwerke sowie durch vorgelagerte Prüf-, Nachweis- und Freigabeprozesse. Der Auftragnehmer hat nachzuweisen, dass die angebotenen Produkte den geltenden technischen Spezifikationen sowie den einschlägigen technischen Regelwerken und Normen entsprechen. Die Herstellung, Prüfung und Lieferung der Kugelhähne hat insbesondere gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 463, DIN EN 14141 sowie DIN 3230-5 (Prüfgruppe 3) zu erfolgen. Soweit die angebotenen Kugelhähne für Wasserstoffanwendungen vorgesehen sind, sind zusätzlich die Anforderungen des DVGW-Merkblatts G 406 einzuhalten. Zur Qualitätssicherung sind durch den Auftragnehmer geeignete Nachweise und Unterlagen vorzulegen, insbesondere: Prüfzeugnisse gemäß DIN EN 10204 (je nach Nennweite 3.1 bzw. 3.2), Produkt- und technische Dokumentationen (z. B. Datenblätter, Zeichnungen, Wartungs- und Bedienungsanleitungen), Nachweise über eingesetzte Werkstoffe und Beschichtungssysteme, Nachweise über durchgeführte Prüfungen und Abnahmen, Herstellererklärungen und Konformitätserklärungen zur Erfüllung der technischen Spezifikationen und Regelwerke, Prüf- und Inspektionspläne (ITP) sowie weitere qualitätsrelevante Dokumentationen. Zusätzlich sind vor Lieferung die erforderlichen technischen Unterlagen, insbesondere Zeichnungen sowie Prüf- und Inspektionspläne (ITP), zur Prüfung und Freigabe durch den Auftraggeber vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich darüber hinaus vor, technische Abstimmungen, zusätzliche Nachweise, Produktprüfungen, Werksabnahmen sowie weitere qualitätssichernde Maßnahmen zu verlangen. Sofern in den Vergabeunterlagen vorgesehen, kann die Qualitätssicherung zusätzlich eine technische Produktmusterprüfung und Produktfreigabe umfassen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 31/12/2040 16:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene und/oder leistungsbezogene Unterlagen, Erklärungen und Nachweise im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten nach § 56 VgV nachzufordern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, sofern es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder weder die Wertungsreihenfolge noch den Wettbewerb beeinträchtigen. Die Nachforderung kann sowohl Unterlagen betreffen, die im Rahmen der Eignungsprüfung, als auch Unterlagen, die im Rahmen der technischen Bewertung und Produktfreigabe gefordert werden. Die Nachforderung kann sich insbesondere, jedoch nicht abschließend, auf folgende Unterlagen und Nachweise beziehen: Eigenerklärungen zur Eignung 1) Nachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit 2) Referenzen über vergleichbare Leistungen 3) Produkt- und technische Dokumentationen (z. B. Datenblätter, Zeichnungen) 4) Prüfzeugnisse und Zertifikate (z. B. DIN EN 10204 / APZ) 5) Nachweise zur Einhaltung einschlägiger Normen und Regelwerke (z. B. DVGW, DIN) 6) Ergänzende Angaben zu angebotenen Fabrikaten bzw. Typen 7) Herstellererklärungen, Konformitätserklärungen sowie sonstige technische Nachweise zur Erfüllung der technischen Spezifikationen 8) Prüf- und Inspektionspläne (ITP), Prüfberichte sowie sonstige qualitätsrelevante Dokumentationen 9) Unterlagen zur technischen Produktbewertung und Produktfreigabe, soweit diese nach den Vergabeunterlagen einzureichen sind.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Rüge- und Ausschlussfristen gem. §§ 135 Abs. 2, 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer einen Nachprüfungsantrag nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den behaupteten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht rechtzeitig gerügt hat. Verstöße, die im Vergabeverfahren erkannt werden, müssen gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB). Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist oder Angebotsfrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Ferner ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: EWE NETZ GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: EWE NETZ GmbH
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: HD Kugelhahn UF DN200 DP100 m. Teleskopverlängerung
Beschreibung: Gegenstand der Beschaffung ist die Fertigung, Prüfung, Dokumentation und Lieferung von vollverschweißten Kugelhähnen der Druckstufe DP100 für Gastransportleitungen in den Nennweiten DN 100, DN 200, DN 300 und DN 400 für den Unterflureinbau. Die Kugelhähne müssen für den Einsatz in unterirdischen Gastransportinfrastrukturen sowie für Wasserstoffanwendungen geeignet sein und über eine teleskopierbare Verlängerung der Funktionsleitungen und der Betätigung mit einer Mindestlänge von 2,0 m verfügen. Die Konstruktion ist so auszulegen, dass eine Mindestüberdeckung der Rohrleitung von 1,0 m gewährleistet ist und sämtliche Schmier-, Entleerungsleitungen sowie Stellungsanzeigen innerhalb einer Straßenkappe der Größe 4 gemäß DIN 3581 untergebracht werden können. Die Kugelhähne sind als Vollschweißkonstruktion mit rein metallischem Dichtsystem auszuführen. Die Kugel sowie die Sitzringe sind mit einer Wolframkarbid-Beschichtung (TCC) mit einer Mindestschichtdicke von 250 µm auszuführen. Ergänzend ist ein Dichtmittelsystem mit Rückschlagventilen vorzusehen. Die Kugelhähne müssen mit nach oben geführten Schmier- und Entleerungsleitungen, einer Notschaftabdichtung sowie einem untenliegenden Getriebe ausgestattet sein. Darüber hinaus sind eine Gehäuseentlüftung, eine Gehäuseentleerung mit Absperrarmaturen sowie eine für den vorgesehenen Einsatzzweck geeignete mechanische Auslegung der Betätigung vorzusehen. Die Anschweißenden sind beidseitig als verlängerte Rohrenden (Pipe-Pups) auszuführen und entsprechend der jeweiligen Nennweite und Rohrdimension auszulegen. Die eingesetzten Werkstoffe müssen den Anforderungen der DIN EN ISO 3183 für PSL2-Rohre entsprechen, wobei abhängig von der jeweiligen Nennweite unterschiedliche Werkstoffgüten zur Anwendung kommen. Die äußere Beschichtung ist als Polyurethan-Beschichtung gemäß DIN EN 10290 mit einer Mindestschichtdicke von 3 mm auszuführen. Die Beschichtung muss für eine Prüfspannung von mindestens 25 kV geeignet sein und entsprechend geprüft werden. Die Kugelhähne sind gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 463, DIN 3230-5 (Prüfgruppe 3) sowie DIN EN 14141 herzustellen, zu prüfen und zu liefern. Für Wasserstoffanwendungen müssen die Kugelhähne zusätzlich die Anforderungen des DVGW-Merkblatts G 406 erfüllen. Die Wasserstofftauglichkeit der angebotenen Kugelhahn-Baureihe ist durch geeignete technische Unterlagen und Nachweise zu belegen. Zum Liefer- und Dokumentationsumfang gehören insbesondere die erforderlichen Abnahmeprüfzeugnisse gemäß DIN EN 10204 (3.1 bzw. 3.2 abhängig von der jeweiligen Nennweite), die vollständige und eindeutige Kennzeichnung der Bauteile sowie die Vorlage der erforderlichen technischen Dokumentation, Zeichnungen, Prüfberichte sowie Prüf- und Inspektionspläne (ITP) zur Prüfung und Freigabe durch den Auftraggeber vor Lieferung.
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 42131000 Leitungsventile, Hähne und Rohrarmaturen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Cloppenburger Str. 302
Stadt: Oldenburg
Postleitzahl: 26133
Land, Gliederung (NUTS): Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt (DE943)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbegrenzt
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Die Sicherstellung der Qualität erfolgt durch die Festlegung verbindlicher technischer Anforderungen, die Einhaltung einschlägiger Normen und Regelwerke sowie durch vorgelagerte Prüf-, Nachweis- und Freigabeprozesse. Der Auftragnehmer hat nachzuweisen, dass die angebotenen Produkte den geltenden technischen Spezifikationen sowie den einschlägigen technischen Regelwerken und Normen entsprechen. Die Herstellung, Prüfung und Lieferung der Kugelhähne hat insbesondere gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 463, DIN EN 14141 sowie DIN 3230-5 (Prüfgruppe 3) zu erfolgen. Soweit die angebotenen Kugelhähne für Wasserstoffanwendungen vorgesehen sind, sind zusätzlich die Anforderungen des DVGW-Merkblatts G 406 einzuhalten. Zur Qualitätssicherung sind durch den Auftragnehmer geeignete Nachweise und Unterlagen vorzulegen, insbesondere: Prüfzeugnisse gemäß DIN EN 10204 (je nach Nennweite 3.1 bzw. 3.2), Produkt- und technische Dokumentationen (z. B. Datenblätter, Zeichnungen, Wartungs- und Bedienungsanleitungen), Nachweise über eingesetzte Werkstoffe und Beschichtungssysteme, Nachweise über durchgeführte Prüfungen und Abnahmen, Herstellererklärungen und Konformitätserklärungen zur Erfüllung der technischen Spezifikationen und Regelwerke, Prüf- und Inspektionspläne (ITP) sowie weitere qualitätsrelevante Dokumentationen. Zusätzlich sind vor Lieferung die erforderlichen technischen Unterlagen, insbesondere Zeichnungen sowie Prüf- und Inspektionspläne (ITP), zur Prüfung und Freigabe durch den Auftraggeber vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich darüber hinaus vor, technische Abstimmungen, zusätzliche Nachweise, Produktprüfungen, Werksabnahmen sowie weitere qualitätssichernde Maßnahmen zu verlangen. Sofern in den Vergabeunterlagen vorgesehen, kann die Qualitätssicherung zusätzlich eine technische Produktmusterprüfung und Produktfreigabe umfassen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 31/12/2040 16:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene und/oder leistungsbezogene Unterlagen, Erklärungen und Nachweise im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten nach § 56 VgV nachzufordern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, sofern es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder weder die Wertungsreihenfolge noch den Wettbewerb beeinträchtigen. Die Nachforderung kann sowohl Unterlagen betreffen, die im Rahmen der Eignungsprüfung, als auch Unterlagen, die im Rahmen der technischen Bewertung und Produktfreigabe gefordert werden. Die Nachforderung kann sich insbesondere, jedoch nicht abschließend, auf folgende Unterlagen und Nachweise beziehen: Eigenerklärungen zur Eignung 1) Nachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit 2) Referenzen über vergleichbare Leistungen 3) Produkt- und technische Dokumentationen (z. B. Datenblätter, Zeichnungen) 4) Prüfzeugnisse und Zertifikate (z. B. DIN EN 10204 / APZ) 5) Nachweise zur Einhaltung einschlägiger Normen und Regelwerke (z. B. DVGW, DIN) 6) Ergänzende Angaben zu angebotenen Fabrikaten bzw. Typen 7) Herstellererklärungen, Konformitätserklärungen sowie sonstige technische Nachweise zur Erfüllung der technischen Spezifikationen 8) Prüf- und Inspektionspläne (ITP), Prüfberichte sowie sonstige qualitätsrelevante Dokumentationen 9) Unterlagen zur technischen Produktbewertung und Produktfreigabe, soweit diese nach den Vergabeunterlagen einzureichen sind.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Rüge- und Ausschlussfristen gem. §§ 135 Abs. 2, 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer einen Nachprüfungsantrag nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den behaupteten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht rechtzeitig gerügt hat. Verstöße, die im Vergabeverfahren erkannt werden, müssen gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB). Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist oder Angebotsfrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Ferner ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: EWE NETZ GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: EWE NETZ GmbH
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: HD Kugelhahn UF DN300 DP100 m. Teleskopverlängerung
Beschreibung: Gegenstand der Beschaffung ist die Fertigung, Prüfung, Dokumentation und Lieferung von vollverschweißten Kugelhähnen der Druckstufe DP100 für Gastransportleitungen in den Nennweiten DN 100, DN 200, DN 300 und DN 400 für den Unterflureinbau. Die Kugelhähne müssen für den Einsatz in unterirdischen Gastransportinfrastrukturen sowie für Wasserstoffanwendungen geeignet sein und über eine teleskopierbare Verlängerung der Funktionsleitungen und der Betätigung mit einer Mindestlänge von 2,0 m verfügen. Die Konstruktion ist so auszulegen, dass eine Mindestüberdeckung der Rohrleitung von 1,0 m gewährleistet ist und sämtliche Schmier-, Entleerungsleitungen sowie Stellungsanzeigen innerhalb einer Straßenkappe der Größe 4 gemäß DIN 3581 untergebracht werden können. Die Kugelhähne sind als Vollschweißkonstruktion mit rein metallischem Dichtsystem auszuführen. Die Kugel sowie die Sitzringe sind mit einer Wolframkarbid-Beschichtung (TCC) mit einer Mindestschichtdicke von 250 µm auszuführen. Ergänzend ist ein Dichtmittelsystem mit Rückschlagventilen vorzusehen. Die Kugelhähne müssen mit nach oben geführten Schmier- und Entleerungsleitungen, einer Notschaftabdichtung sowie einem untenliegenden Getriebe ausgestattet sein. Darüber hinaus sind eine Gehäuseentlüftung, eine Gehäuseentleerung mit Absperrarmaturen sowie eine für den vorgesehenen Einsatzzweck geeignete mechanische Auslegung der Betätigung vorzusehen. Die Anschweißenden sind beidseitig als verlängerte Rohrenden (Pipe-Pups) auszuführen und entsprechend der jeweiligen Nennweite und Rohrdimension auszulegen. Die eingesetzten Werkstoffe müssen den Anforderungen der DIN EN ISO 3183 für PSL2-Rohre entsprechen, wobei abhängig von der jeweiligen Nennweite unterschiedliche Werkstoffgüten zur Anwendung kommen. Die äußere Beschichtung ist als Polyurethan-Beschichtung gemäß DIN EN 10290 mit einer Mindestschichtdicke von 3 mm auszuführen. Die Beschichtung muss für eine Prüfspannung von mindestens 25 kV geeignet sein und entsprechend geprüft werden. Die Kugelhähne sind gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 463, DIN 3230-5 (Prüfgruppe 3) sowie DIN EN 14141 herzustellen, zu prüfen und zu liefern. Für Wasserstoffanwendungen müssen die Kugelhähne zusätzlich die Anforderungen des DVGW-Merkblatts G 406 erfüllen. Die Wasserstofftauglichkeit der angebotenen Kugelhahn-Baureihe ist durch geeignete technische Unterlagen und Nachweise zu belegen. Zum Liefer- und Dokumentationsumfang gehören insbesondere die erforderlichen Abnahmeprüfzeugnisse gemäß DIN EN 10204 (3.1 bzw. 3.2 abhängig von der jeweiligen Nennweite), die vollständige und eindeutige Kennzeichnung der Bauteile sowie die Vorlage der erforderlichen technischen Dokumentation, Zeichnungen, Prüfberichte sowie Prüf- und Inspektionspläne (ITP) zur Prüfung und Freigabe durch den Auftraggeber vor Lieferung.
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 42131000 Leitungsventile, Hähne und Rohrarmaturen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Cloppenburger Str. 302
Stadt: Oldenburg
Postleitzahl: 26133
Land, Gliederung (NUTS): Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt (DE943)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbegrenzt
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Die Sicherstellung der Qualität erfolgt durch die Festlegung verbindlicher technischer Anforderungen, die Einhaltung einschlägiger Normen und Regelwerke sowie durch vorgelagerte Prüf-, Nachweis- und Freigabeprozesse. Der Auftragnehmer hat nachzuweisen, dass die angebotenen Produkte den geltenden technischen Spezifikationen sowie den einschlägigen technischen Regelwerken und Normen entsprechen. Die Herstellung, Prüfung und Lieferung der Kugelhähne hat insbesondere gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 463, DIN EN 14141 sowie DIN 3230-5 (Prüfgruppe 3) zu erfolgen. Soweit die angebotenen Kugelhähne für Wasserstoffanwendungen vorgesehen sind, sind zusätzlich die Anforderungen des DVGW-Merkblatts G 406 einzuhalten. Zur Qualitätssicherung sind durch den Auftragnehmer geeignete Nachweise und Unterlagen vorzulegen, insbesondere: Prüfzeugnisse gemäß DIN EN 10204 (je nach Nennweite 3.1 bzw. 3.2), Produkt- und technische Dokumentationen (z. B. Datenblätter, Zeichnungen, Wartungs- und Bedienungsanleitungen), Nachweise über eingesetzte Werkstoffe und Beschichtungssysteme, Nachweise über durchgeführte Prüfungen und Abnahmen, Herstellererklärungen und Konformitätserklärungen zur Erfüllung der technischen Spezifikationen und Regelwerke, Prüf- und Inspektionspläne (ITP) sowie weitere qualitätsrelevante Dokumentationen. Zusätzlich sind vor Lieferung die erforderlichen technischen Unterlagen, insbesondere Zeichnungen sowie Prüf- und Inspektionspläne (ITP), zur Prüfung und Freigabe durch den Auftraggeber vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich darüber hinaus vor, technische Abstimmungen, zusätzliche Nachweise, Produktprüfungen, Werksabnahmen sowie weitere qualitätssichernde Maßnahmen zu verlangen. Sofern in den Vergabeunterlagen vorgesehen, kann die Qualitätssicherung zusätzlich eine technische Produktmusterprüfung und Produktfreigabe umfassen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 31/12/2040 16:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene und/oder leistungsbezogene Unterlagen, Erklärungen und Nachweise im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten nach § 56 VgV nachzufordern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, sofern es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder weder die Wertungsreihenfolge noch den Wettbewerb beeinträchtigen. Die Nachforderung kann sowohl Unterlagen betreffen, die im Rahmen der Eignungsprüfung, als auch Unterlagen, die im Rahmen der technischen Bewertung und Produktfreigabe gefordert werden. Die Nachforderung kann sich insbesondere, jedoch nicht abschließend, auf folgende Unterlagen und Nachweise beziehen: Eigenerklärungen zur Eignung 1) Nachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit 2) Referenzen über vergleichbare Leistungen 3) Produkt- und technische Dokumentationen (z. B. Datenblätter, Zeichnungen) 4) Prüfzeugnisse und Zertifikate (z. B. DIN EN 10204 / APZ) 5) Nachweise zur Einhaltung einschlägiger Normen und Regelwerke (z. B. DVGW, DIN) 6) Ergänzende Angaben zu angebotenen Fabrikaten bzw. Typen 7) Herstellererklärungen, Konformitätserklärungen sowie sonstige technische Nachweise zur Erfüllung der technischen Spezifikationen 8) Prüf- und Inspektionspläne (ITP), Prüfberichte sowie sonstige qualitätsrelevante Dokumentationen 9) Unterlagen zur technischen Produktbewertung und Produktfreigabe, soweit diese nach den Vergabeunterlagen einzureichen sind.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Rüge- und Ausschlussfristen gem. §§ 135 Abs. 2, 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer einen Nachprüfungsantrag nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den behaupteten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht rechtzeitig gerügt hat. Verstöße, die im Vergabeverfahren erkannt werden, müssen gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB). Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist oder Angebotsfrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Ferner ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: EWE NETZ GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: EWE NETZ GmbH
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: HD Kugelhahn UF DN400 DP100 m. Teleskopverlängerung
Beschreibung: Gegenstand der Beschaffung ist die Fertigung, Prüfung, Dokumentation und Lieferung von vollverschweißten Kugelhähnen der Druckstufe DP100 für Gastransportleitungen in den Nennweiten DN 100, DN 200, DN 300 und DN 400 für den Unterflureinbau. Die Kugelhähne müssen für den Einsatz in unterirdischen Gastransportinfrastrukturen sowie für Wasserstoffanwendungen geeignet sein und über eine teleskopierbare Verlängerung der Funktionsleitungen und der Betätigung mit einer Mindestlänge von 2,0 m verfügen. Die Konstruktion ist so auszulegen, dass eine Mindestüberdeckung der Rohrleitung von 1,0 m gewährleistet ist und sämtliche Schmier-, Entleerungsleitungen sowie Stellungsanzeigen innerhalb einer Straßenkappe der Größe 4 gemäß DIN 3581 untergebracht werden können. Die Kugelhähne sind als Vollschweißkonstruktion mit rein metallischem Dichtsystem auszuführen. Die Kugel sowie die Sitzringe sind mit einer Wolframkarbid-Beschichtung (TCC) mit einer Mindestschichtdicke von 250 µm auszuführen. Ergänzend ist ein Dichtmittelsystem mit Rückschlagventilen vorzusehen. Die Kugelhähne müssen mit nach oben geführten Schmier- und Entleerungsleitungen, einer Notschaftabdichtung sowie einem untenliegenden Getriebe ausgestattet sein. Darüber hinaus sind eine Gehäuseentlüftung, eine Gehäuseentleerung mit Absperrarmaturen sowie eine für den vorgesehenen Einsatzzweck geeignete mechanische Auslegung der Betätigung vorzusehen. Die Anschweißenden sind beidseitig als verlängerte Rohrenden (Pipe-Pups) auszuführen und entsprechend der jeweiligen Nennweite und Rohrdimension auszulegen. Die eingesetzten Werkstoffe müssen den Anforderungen der DIN EN ISO 3183 für PSL2-Rohre entsprechen, wobei abhängig von der jeweiligen Nennweite unterschiedliche Werkstoffgüten zur Anwendung kommen. Die äußere Beschichtung ist als Polyurethan-Beschichtung gemäß DIN EN 10290 mit einer Mindestschichtdicke von 3 mm auszuführen. Die Beschichtung muss für eine Prüfspannung von mindestens 25 kV geeignet sein und entsprechend geprüft werden. Die Kugelhähne sind gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 463, DIN 3230-5 (Prüfgruppe 3) sowie DIN EN 14141 herzustellen, zu prüfen und zu liefern. Für Wasserstoffanwendungen müssen die Kugelhähne zusätzlich die Anforderungen des DVGW-Merkblatts G 406 erfüllen. Die Wasserstofftauglichkeit der angebotenen Kugelhahn-Baureihe ist durch geeignete technische Unterlagen und Nachweise zu belegen. Zum Liefer- und Dokumentationsumfang gehören insbesondere die erforderlichen Abnahmeprüfzeugnisse gemäß DIN EN 10204 (3.1 bzw. 3.2 abhängig von der jeweiligen Nennweite), die vollständige und eindeutige Kennzeichnung der Bauteile sowie die Vorlage der erforderlichen technischen Dokumentation, Zeichnungen, Prüfberichte sowie Prüf- und Inspektionspläne (ITP) zur Prüfung und Freigabe durch den Auftraggeber vor Lieferung.
Interne Kennung: 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 42131000 Leitungsventile, Hähne und Rohrarmaturen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Cloppenburger Str. 302
Stadt: Oldenburg
Postleitzahl: 26133
Land, Gliederung (NUTS): Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt (DE943)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbegrenzt
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Die Sicherstellung der Qualität erfolgt durch die Festlegung verbindlicher technischer Anforderungen, die Einhaltung einschlägiger Normen und Regelwerke sowie durch vorgelagerte Prüf-, Nachweis- und Freigabeprozesse. Der Auftragnehmer hat nachzuweisen, dass die angebotenen Produkte den geltenden technischen Spezifikationen sowie den einschlägigen technischen Regelwerken und Normen entsprechen. Die Herstellung, Prüfung und Lieferung der Kugelhähne hat insbesondere gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 463, DIN EN 14141 sowie DIN 3230-5 (Prüfgruppe 3) zu erfolgen. Soweit die angebotenen Kugelhähne für Wasserstoffanwendungen vorgesehen sind, sind zusätzlich die Anforderungen des DVGW-Merkblatts G 406 einzuhalten. Zur Qualitätssicherung sind durch den Auftragnehmer geeignete Nachweise und Unterlagen vorzulegen, insbesondere: Prüfzeugnisse gemäß DIN EN 10204 (je nach Nennweite 3.1 bzw. 3.2), Produkt- und technische Dokumentationen (z. B. Datenblätter, Zeichnungen, Wartungs- und Bedienungsanleitungen), Nachweise über eingesetzte Werkstoffe und Beschichtungssysteme, Nachweise über durchgeführte Prüfungen und Abnahmen, Herstellererklärungen und Konformitätserklärungen zur Erfüllung der technischen Spezifikationen und Regelwerke, Prüf- und Inspektionspläne (ITP) sowie weitere qualitätsrelevante Dokumentationen. Zusätzlich sind vor Lieferung die erforderlichen technischen Unterlagen, insbesondere Zeichnungen sowie Prüf- und Inspektionspläne (ITP), zur Prüfung und Freigabe durch den Auftraggeber vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich darüber hinaus vor, technische Abstimmungen, zusätzliche Nachweise, Produktprüfungen, Werksabnahmen sowie weitere qualitätssichernde Maßnahmen zu verlangen. Sofern in den Vergabeunterlagen vorgesehen, kann die Qualitätssicherung zusätzlich eine technische Produktmusterprüfung und Produktfreigabe umfassen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 31/12/2040 16:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene und/oder leistungsbezogene Unterlagen, Erklärungen und Nachweise im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten nach § 56 VgV nachzufordern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, sofern es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder weder die Wertungsreihenfolge noch den Wettbewerb beeinträchtigen. Die Nachforderung kann sowohl Unterlagen betreffen, die im Rahmen der Eignungsprüfung, als auch Unterlagen, die im Rahmen der technischen Bewertung und Produktfreigabe gefordert werden. Die Nachforderung kann sich insbesondere, jedoch nicht abschließend, auf folgende Unterlagen und Nachweise beziehen: Eigenerklärungen zur Eignung 1) Nachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit 2) Referenzen über vergleichbare Leistungen 3) Produkt- und technische Dokumentationen (z. B. Datenblätter, Zeichnungen) 4) Prüfzeugnisse und Zertifikate (z. B. DIN EN 10204 / APZ) 5) Nachweise zur Einhaltung einschlägiger Normen und Regelwerke (z. B. DVGW, DIN) 6) Ergänzende Angaben zu angebotenen Fabrikaten bzw. Typen 7) Herstellererklärungen, Konformitätserklärungen sowie sonstige technische Nachweise zur Erfüllung der technischen Spezifikationen 8) Prüf- und Inspektionspläne (ITP), Prüfberichte sowie sonstige qualitätsrelevante Dokumentationen 9) Unterlagen zur technischen Produktbewertung und Produktfreigabe, soweit diese nach den Vergabeunterlagen einzureichen sind.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Rüge- und Ausschlussfristen gem. §§ 135 Abs. 2, 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer einen Nachprüfungsantrag nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den behaupteten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht rechtzeitig gerügt hat. Verstöße, die im Vergabeverfahren erkannt werden, müssen gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB). Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist oder Angebotsfrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Ferner ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: EWE NETZ GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: EWE NETZ GmbH
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: EWE NETZ GmbH
Registrierungsnummer: t:044148080
Postanschrift: Cloppenburger Str. 302
Stadt: Oldenburg
Postleitzahl: 26133
Land, Gliederung (NUTS): Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt (DE943)
Land: Deutschland
Telefon: 044148080
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: wesernetz Bremen GmbH
Registrierungsnummer: DE293578137
Postanschrift: Theodor-Heuss-Allee 20
Stadt: Bremen
Postleitzahl: 28215
Land, Gliederung (NUTS): Bremen, Kreisfreie Stadt (DE501)
Land: Deutschland
Telefon: 04213590
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Fax: +49 4131152943
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 1ac4f56b-fc49-4d11-b970-129b6b779ae6 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung über das Bestehen eines Prüfungssystems
Unterart der Bekanntmachung: 15
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 05/10/2026 09:04:30 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 686591-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 193/2026
Datum der Veröffentlichung: 06/10/2026