Achim
Adendorf
Aerzen
Alfeld (Leine)
Amelinghausen
Amt Neuhaus
Ankum
Apen
Auetal
Aurich
Bad Bederkesa
Bad Bentheim
Bad Bevensen
Bad Eilsen
Bad Essen
Bad Fallingbostel
Bad Gandersheim
Bad Harzburg
Bad Iburg
Bad Lauterberg im Harz
Bad Münder am Deister
Bad Nenndorf
Bad Pyrmont
Bad Rothenfelde
Bad Salzdetfurth
Bad Zwischenahn
Bardowick
Barendorf
Barßel
Barsinghausen
Bersenbrück
Beverstedt
Bispingen
Bissendorf
Bleckede
Bockhorn (Friesland)
Boffzen
Bohmte
Borkum
Bösel
Bothel
Bovenden
Brake
Bramsche
Braunlage
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Bremervörde
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Buchholz in der Nordheide
Bückeburg
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Buxtehude
Cappeln
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Cloppenburg
Coppenbrügge
Cremlingen
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Damme
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Diekholzen
Diepholz
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Dissen am Teutoburger Wald
Dollern
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Einbeck
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Guderhandviertel
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Hahnenklee
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Hannoversch Münden
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Hatten
Helmstedt
Hemmingen
Herzberg am Harz
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Hude
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Jesteburg
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Lehre
Lehrte
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Melle
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Moormerland
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Neu Wulmstorf
Neuenhaus
Neuharlingersiel
Neustadt am Rübenberge
Nienburg/Weser
Norden
Nordenham
Norderney
Nordhorn
Nordstemmen
Northeim
Obernkirchen
Oldenburg
Osnabrück
Osterholz-Scharmbeck
Osterode am Harz
Otterndorf
Ottersberg
Papenburg
Pattensen
Peine
Quakenbrück
Rastede
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Schwarmstedt
Seelze
Seesen
Sehnde
Selsingen
Sittensen
Sögel
Soltau
Sottrum
Spiekeroog
Springe
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Stadthagen
Stadtoldendorf
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Südbrookmerland
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Süpplingen
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Tappenbeck
Tarmstedt
Twistringen
Uchte
Uelsen
Uelzen
Uetze
Uplengen
Varel
Vechelde
Vechta
Verden
Visselhövede
Voltlage
Walkenried
Wallenhorst
Walsrode
Wangerland
Wangerooge
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Wesendorf
Westerstede
Westoverledingen
Weyhausen
Weyhe
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Winsen (Luhe)
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Wittmund
Wolfenbüttel
Wolfsburg
Worpswede
Wrestedt
Wunstorf
Wurster Nordseeküste
Zeven

Deutschland – Öffentlicher Verkehr (Straße) – Vergabe von Subunternehmerleistungen im ÖPNV der Verkehrsbetriebe Grafschaft Hoya GmbH

670283-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Öffentlicher Verkehr (Straße) – Vergabe von Subunternehmerleistungen im ÖPNV der Verkehrsbetriebe Grafschaft Hoya GmbH
OJ S 188/2026 29/09/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Verkehrsbetriebe Grafschaft Hoya GmbH
Tätigkeit des Auftraggebers: Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Vergabe von Subunternehmerleistungen im ÖPNV der Verkehrsbetriebe Grafschaft Hoya GmbH
Beschreibung: Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im straßengebundenen ÖPNV im Landkreis Nienburg/Weser. Der konkrete Leistungsumfang der ausgeschriebenen Linien ergibt sich aus den Fahrplänen gemäß Anlage 2 der Leistungsbeschreibung.
Kennung des Verfahrens: 3f3be447-51f0-453b-b7d2-d42ed798309f
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 15 SektVO durchgeführt. Der Auftraggeber behält sich gemäß § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Zuschlag bereits auf ein Erstangebot zu erteilen.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Nienburg (Weser) (DE927)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Der erfolgreiche Bieter schließt mit Zuschlagserteilung mit dem Auftraggeber den „Verkehrsvertrag“ ab. Mit der Zuschlagserteilung werden auch alle (weiteren) Bestandteile / Anlagen der Leistungsbeschreibung Gegenstand des Auftrages. Darunter fallen u.a. auch die Vorgaben zur Umsetzung der §§ 13 bis 15 NTVergG, Anlage 1 zum Verkehrsvertrag, sowie die Vertragsbedingungen. Der Auftragnehmer wird verpflichtet sein, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für die jeweilige Ausführung der auf der Grundlage dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene mindestens das im Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe (TV-N Niedersachsen) vom 14.09.2001 i.d.F. des 10. Änderungsvertrages vom 03.06.2025 im in Verbindung mit der jeweils dazugehörigen Entgelttabelle oder im Manteltarifvertrag Verkehrsbetriebe Niedersachsen (AVN) vom 22.05.2019 i.d.F des Änderungstarifvertrages vom 21.04.2021 i. V. m. dem Entgelttarifvertrag Verkehrsbetriebe Niedersachsen vom 28.05.2025 vorgesehene Entgelt unter den dort jeweils vorgesehenen Bedingungen zu zahlen und Änderungen während der Ausführungslaufzeit des jeweiligen Dienstleistungsauftrages nachzuvollziehen. Soweit der Auftragnehmer bei der Auftragserfüllung Subunternehmer oder Verleihunternehmen einsetzt, ist er verpflichtet, den eingesetzten Subunternehmern oder Verleihunternehmen entsprechende Erklärungen abzuverlangen und dem Auftraggeber vorzulegen. Für die Abgabe der nach dem Vorgenannten erforderlichen Verpflichtungserklärungen ist (erst!) mit dem Angebot eine Erklärung nach Vordruck 8 einzureichen. Die Leistungen werden in insgesamt sieben (7) Teillosen ausgeschrieben. Der jeweilige Umlauf ergibt sich aus den beigefügte Umlaufplänen je Los. Bieter können für alle Einzellose ein Angebot abgeben. Gesamt- oder Kombinationsangebote werden nicht zugelassen Bieter erhalten den Zuschlag für maximal 2 Lose. Diese Zuschlagslimitierung gilt für alle Bieter unabhängig davon, ob der Bieter allein oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder auf ein oder mehrere Lose allein und auf ein oder mehrere Lose als Mitglied einer Bietergemeinschaft Angebote abgibt. Verbundene Unternehmen im Sinne der § 15 ff. AktG werden im Hinblick auf die Loslimitierung durch den Auftraggeber wie ein Bieter angesehen mit der Folge, dass den miteinander verbundenen Unternehmen der Zuschlag auf in der Summe maximal 2 Lose erteilt werden kann.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 7
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist; 2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3. der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat; 4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8. dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10. der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist; 11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist; 12. der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat; 13. der Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann; 14. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist. Der Bieter hat zudem eine Eigenerklärung in Hinblick auf Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der zum Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist geltenden Fassung über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren abzugeben. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die genannten Eigenerklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abgegeben werden. Bieter oder Mitglieder einer Bietergemeinschaft, bei denen Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB vorliegen, haben außerdem eine Erklärung darüber abzugeben, ob – und wenn ja, welche – Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB der jeweilige Bieter bzw. das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft ergriffen hat.

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Los 1 - Steimbke-Rodewald 1
Beschreibung: Gegenstand von Los 1 sind Personenbeförderungsleistungen als Subunternehmer im Gebiet des Landkreises Nienburg / Weser gemäß Umlaufplan zum Los 1.
Interne Kennung: LOT-0001 E79713428
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Nienburg (Weser) (DE927)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst# Die Abgabe eines Teilnahmeantrages durch eine Arbeitsgemeinschaft oder andere gemeinschaftliche Bewerber (im Folgenden: Bewerbergemeinschaften) ist vorbehaltlich etwaiger wettbewerbsbeschränkender Absprachen zugelassen. Die Bewerbergemeinschaft muss im Teilnahmeantrag ihre Mitglieder bezeichnen und auf Vordruck 1 einen uneingeschränkt bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benennen, der stellvertretend für sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft als Ansprechpartner dient. Das bevollmächtigte Mitglied muss keine Unterschrift leisten, soweit der Teilnahmeantrag zugleich von diesem über das Vergabeportal eingereicht wird. Die weiteren Mitglieder der Bewerbergemeinschaft müssen den Teilnahmeantrag unterschreiben. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindliches Angebot der Bewerbergemeinschaft vor. Der Teilnahmeantrag ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages oder einer anderen rechtsgültigen schriftlichen Vereinbarung zum Zeitpunkt der Abgabe Alleingeschäftsführungsbefugnis zu, so genügt die Unterschrift dieses Mitgliedes. Für folgende Unterlagen ist eine Unterschrift zwingend erforderlich (gilt nicht für das zur Abgabe bevollmächtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft): • die Erklärung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Vordruck 1), • die Eigenerklärung des Bewerbers (Vordruck 4), • die Eigenerklärung (Russlandsanktionen) auf Vordruck 6, Bewerber können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bewerber während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung mit dem Dritten, auf dessen Kapazitäten der Bewerber sich beruft, oder durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bewerber tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bewerber tatsächlich über die Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geht). Wenn sich ein Bewerber im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Wenn sich Bewerber zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bewerber in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bewerber die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Teilnahmeantrag beizufügen. Hat der Bewerber sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach diesem Abschnitt sind dem Teilnahmeantrag in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bewerber dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag verfügt und ggf. auftretende Vorlaufkosten und Anlaufverluste aufgefangen werden können. Im Falle der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bewerbergemeinschaft ist es für die Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Bewerbergemeinschaft ausreichend, wenn die hier genannten Anforderungen in der Summe der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die Nachweise sind im Wege der Eigenerklärung auf dem Vordruck 4 der Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich vor, geeignete Nachweise zu verlangen.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Der Bewerber gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Die Bewerber haben zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach Art und Umfang zu benennende geeignete Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen einzureichen. Die Nachweise sind im Wege der Eigenerklärung auf dem Vordruck 3 der Anlage 1 zu erbringen, unter Angabe der dortigen Parameter. Mindestbedingung: Der Bewerber muss mindestens eine Referenz über Linienverkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV nach § 42 oder § 43 PBefG (nicht § 42a PBefG!) entweder über mindestens eine während der letzten 60 Monate vor Abgabe des Teilnahmeantrages ununterbrochen erbrachte Leistung (unabhängig vom Umfang) oder eine während der letzten 12 Monate vor Abgabe des Teilnahmeantrags insgesamt erbrachte Leistungsmenge von mindestens 300.000 Fahrplankilometer nachweisen. Der Bewerber muss die Durchführung mindestens eines Verkehrs für einen Aufgabenträger oder einen Genehmigungsinhaber bzw. einen Betriebsführer nachweisen. Im Falle der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bewerbergemeinschaft ist es für die Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Bewerbergemeinschaft ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds / einzelner Mitglieder der Bewerbergemeinschaft reicht / reichen zur Annahme der Eignung der Bewerbergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied / diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bewerbergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen. Dies ist mit dem Teilnahmeantrag darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied / einzelne Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Bei Teilnahmeanträgen von Bewerbergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen (nähere Einzelheiten siehe Anlage 1 Vordruck 1) mit Ausnahme der gemäß Vordruck 3 der Anlage 1 nachzuweisenden Referenzen im Sinne der voranstehenden Ziffer 10.2 für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden. Die gemäß Vordruck 3 der Anlage 1 nachzuweisenden Referenzen müssen für mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 2 der voranstehenden Ziffer 10.2 vorgelegt werden, hat die Bewerbergemeinschaft bei der Erbringung der hiesigen Leistung das Personal der diese Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bewerbergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält den Zuschlag.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 15/10/2026 23:45:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E79713428
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E79713428
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 27/10/2026 13:30:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es gilt § 51 SektVO.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Anforderungen an die Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und den Umlaufplänen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Finanzielle Vereinbarung: Die Finanzierungsbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: „(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Verkehrsbetriebe Grafschaft Hoya GmbH
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Los 2 Steimbke-Rodewald 2
Beschreibung: Gegenstand von Los 2 sind Personenbeförderungsleistungen als Subunternehmer im Gebiet des Landkreises Nienburg / Weser gemäß Umlaufplan zum Los 2.
Interne Kennung: LOT-0002 E79713428
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Nienburg (Weser) (DE927)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst# Die Abgabe eines Teilnahmeantrages durch eine Arbeitsgemeinschaft oder andere gemeinschaftliche Bewerber (im Folgenden: Bewerbergemeinschaften) ist vorbehaltlich etwaiger wettbewerbsbeschränkender Absprachen zugelassen. Die Bewerbergemeinschaft muss im Teilnahmeantrag ihre Mitglieder bezeichnen und auf Vordruck 1 einen uneingeschränkt bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benennen, der stellvertretend für sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft als Ansprechpartner dient. Das bevollmächtigte Mitglied muss keine Unterschrift leisten, soweit der Teilnahmeantrag zugleich von diesem über das Vergabeportal eingereicht wird. Die weiteren Mitglieder der Bewerbergemeinschaft müssen den Teilnahmeantrag unterschreiben. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindliches Angebot der Bewerbergemeinschaft vor. Der Teilnahmeantrag ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages oder einer anderen rechtsgültigen schriftlichen Vereinbarung zum Zeitpunkt der Abgabe Alleingeschäftsführungsbefugnis zu, so genügt die Unterschrift dieses Mitgliedes. Für folgende Unterlagen ist eine Unterschrift zwingend erforderlich (gilt nicht für das zur Abgabe bevollmächtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft): • die Erklärung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Vordruck 1), • die Eigenerklärung des Bewerbers (Vordruck 4), • die Eigenerklärung (Russlandsanktionen) auf Vordruck 6, Bewerber können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bewerber während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung mit dem Dritten, auf dessen Kapazitäten der Bewerber sich beruft, oder durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bewerber tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bewerber tatsächlich über die Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geht). Wenn sich ein Bewerber im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Wenn sich Bewerber zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bewerber in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bewerber die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Teilnahmeantrag beizufügen. Hat der Bewerber sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach diesem Abschnitt sind dem Teilnahmeantrag in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bewerber dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag verfügt und ggf. auftretende Vorlaufkosten und Anlaufverluste aufgefangen werden können. Im Falle der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bewerbergemeinschaft ist es für die Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Bewerbergemeinschaft ausreichend, wenn die hier genannten Anforderungen in der Summe der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die Nachweise sind im Wege der Eigenerklärung auf dem Vordruck 4 der Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich vor, geeignete Nachweise zu verlangen.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Der Bewerber gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Die Bewerber haben zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach Art und Umfang zu benennende geeignete Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen einzureichen. Die Nachweise sind im Wege der Eigenerklärung auf dem Vordruck 3 der Anlage 1 zu erbringen, unter Angabe der dortigen Parameter. Mindestbedingung: Der Bewerber muss mindestens eine Referenz über Linienverkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV nach § 42 oder § 43 PBefG (nicht § 42a PBefG!) entweder über mindestens eine während der letzten 60 Monate vor Abgabe des Teilnahmeantrages ununterbrochen erbrachte Leistung (unabhängig vom Umfang) oder eine während der letzten 12 Monate vor Abgabe des Teilnahmeantrags insgesamt erbrachte Leistungsmenge von mindestens 300.000 Fahrplankilometer nachweisen. Der Bewerber muss die Durchführung mindestens eines Verkehrs für einen Aufgabenträger oder einen Genehmigungsinhaber bzw. einen Betriebsführer nachweisen. Im Falle der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bewerbergemeinschaft ist es für die Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Bewerbergemeinschaft ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds / einzelner Mitglieder der Bewerbergemeinschaft reicht / reichen zur Annahme der Eignung der Bewerbergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied / diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bewerbergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen. Dies ist mit dem Teilnahmeantrag darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied / einzelne Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Bei Teilnahmeanträgen von Bewerbergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen (nähere Einzelheiten siehe Anlage 1 Vordruck 1) mit Ausnahme der gemäß Vordruck 3 der Anlage 1 nachzuweisenden Referenzen im Sinne der voranstehenden Ziffer 10.2 für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden. Die gemäß Vordruck 3 der Anlage 1 nachzuweisenden Referenzen müssen für mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 2 der voranstehenden Ziffer 10.2 vorgelegt werden, hat die Bewerbergemeinschaft bei der Erbringung der hiesigen Leistung das Personal der diese Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bewerbergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält den Zuschlag.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 15/10/2026 23:45:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E79713428
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E79713428
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 27/10/2026 13:30:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es gilt § 51 SektVO.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Anforderungen an die Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und den Umlaufplänen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Finanzielle Vereinbarung: Die Finanzierungsbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: „(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Verkehrsbetriebe Grafschaft Hoya GmbH
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Los 3 - Liebenau
Beschreibung: Gegenstand von Los 3 sind Personenbeförderungsleistungen als Subunternehmer im Gebiet des Landkreises Nienburg / Weser gemäß Umlaufplan zum Los 3.
Interne Kennung: LOT-0003 E79713428
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Nienburg (Weser) (DE927)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst# Die Abgabe eines Teilnahmeantrages durch eine Arbeitsgemeinschaft oder andere gemeinschaftliche Bewerber (im Folgenden: Bewerbergemeinschaften) ist vorbehaltlich etwaiger wettbewerbsbeschränkender Absprachen zugelassen. Die Bewerbergemeinschaft muss im Teilnahmeantrag ihre Mitglieder bezeichnen und auf Vordruck 1 einen uneingeschränkt bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benennen, der stellvertretend für sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft als Ansprechpartner dient. Das bevollmächtigte Mitglied muss keine Unterschrift leisten, soweit der Teilnahmeantrag zugleich von diesem über das Vergabeportal eingereicht wird. Die weiteren Mitglieder der Bewerbergemeinschaft müssen den Teilnahmeantrag unterschreiben. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindliches Angebot der Bewerbergemeinschaft vor. Der Teilnahmeantrag ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages oder einer anderen rechtsgültigen schriftlichen Vereinbarung zum Zeitpunkt der Abgabe Alleingeschäftsführungsbefugnis zu, so genügt die Unterschrift dieses Mitgliedes. Für folgende Unterlagen ist eine Unterschrift zwingend erforderlich (gilt nicht für das zur Abgabe bevollmächtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft): • die Erklärung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Vordruck 1), • die Eigenerklärung des Bewerbers (Vordruck 4), • die Eigenerklärung (Russlandsanktionen) auf Vordruck 6, Bewerber können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bewerber während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung mit dem Dritten, auf dessen Kapazitäten der Bewerber sich beruft, oder durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bewerber tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bewerber tatsächlich über die Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geht). Wenn sich ein Bewerber im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Wenn sich Bewerber zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bewerber in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bewerber die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Teilnahmeantrag beizufügen. Hat der Bewerber sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach diesem Abschnitt sind dem Teilnahmeantrag in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bewerber dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag verfügt und ggf. auftretende Vorlaufkosten und Anlaufverluste aufgefangen werden können. Im Falle der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bewerbergemeinschaft ist es für die Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Bewerbergemeinschaft ausreichend, wenn die hier genannten Anforderungen in der Summe der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die Nachweise sind im Wege der Eigenerklärung auf dem Vordruck 4 der Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich vor, geeignete Nachweise zu verlangen.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Der Bewerber gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Die Bewerber haben zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach Art und Umfang zu benennende geeignete Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen einzureichen. Die Nachweise sind im Wege der Eigenerklärung auf dem Vordruck 3 der Anlage 1 zu erbringen, unter Angabe der dortigen Parameter. Mindestbedingung: Der Bewerber muss mindestens eine Referenz über Linienverkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV nach § 42 oder § 43 PBefG (nicht § 42a PBefG!) entweder über mindestens eine während der letzten 60 Monate vor Abgabe des Teilnahmeantrages ununterbrochen erbrachte Leistung (unabhängig vom Umfang) oder eine während der letzten 12 Monate vor Abgabe des Teilnahmeantrags insgesamt erbrachte Leistungsmenge von mindestens 300.000 Fahrplankilometer nachweisen. Der Bewerber muss die Durchführung mindestens eines Verkehrs für einen Aufgabenträger oder einen Genehmigungsinhaber bzw. einen Betriebsführer nachweisen. Im Falle der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bewerbergemeinschaft ist es für die Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Bewerbergemeinschaft ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds / einzelner Mitglieder der Bewerbergemeinschaft reicht / reichen zur Annahme der Eignung der Bewerbergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied / diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bewerbergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen. Dies ist mit dem Teilnahmeantrag darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied / einzelne Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Bei Teilnahmeanträgen von Bewerbergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen (nähere Einzelheiten siehe Anlage 1 Vordruck 1) mit Ausnahme der gemäß Vordruck 3 der Anlage 1 nachzuweisenden Referenzen im Sinne der voranstehenden Ziffer 10.2 für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden. Die gemäß Vordruck 3 der Anlage 1 nachzuweisenden Referenzen müssen für mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 2 der voranstehenden Ziffer 10.2 vorgelegt werden, hat die Bewerbergemeinschaft bei der Erbringung der hiesigen Leistung das Personal der diese Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bewerbergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält den Zuschlag.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 15/10/2026 23:45:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E79713428
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E79713428
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 27/10/2026 13:30:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es gilt § 51 SektVO.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Anforderungen an die Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und den Umlaufplänen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Finanzielle Vereinbarung: Die Finanzierungsbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: „(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Verkehrsbetriebe Grafschaft Hoya GmbH
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Los 4 Uchte
Beschreibung: Gegenstand von Los 4 sind Personenbeförderungsleistungen als Subunternehmer im Gebiet des Landkreises Nienburg / Weser gemäß Umlaufplan zum Los 4.
Interne Kennung: LOT-0004 E79713428
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Nienburg (Weser) (DE927)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst# Die Abgabe eines Teilnahmeantrages durch eine Arbeitsgemeinschaft oder andere gemeinschaftliche Bewerber (im Folgenden: Bewerbergemeinschaften) ist vorbehaltlich etwaiger wettbewerbsbeschränkender Absprachen zugelassen. Die Bewerbergemeinschaft muss im Teilnahmeantrag ihre Mitglieder bezeichnen und auf Vordruck 1 einen uneingeschränkt bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benennen, der stellvertretend für sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft als Ansprechpartner dient. Das bevollmächtigte Mitglied muss keine Unterschrift leisten, soweit der Teilnahmeantrag zugleich von diesem über das Vergabeportal eingereicht wird. Die weiteren Mitglieder der Bewerbergemeinschaft müssen den Teilnahmeantrag unterschreiben. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindliches Angebot der Bewerbergemeinschaft vor. Der Teilnahmeantrag ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages oder einer anderen rechtsgültigen schriftlichen Vereinbarung zum Zeitpunkt der Abgabe Alleingeschäftsführungsbefugnis zu, so genügt die Unterschrift dieses Mitgliedes. Für folgende Unterlagen ist eine Unterschrift zwingend erforderlich (gilt nicht für das zur Abgabe bevollmächtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft): • die Erklärung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Vordruck 1), • die Eigenerklärung des Bewerbers (Vordruck 4), • die Eigenerklärung (Russlandsanktionen) auf Vordruck 6, Bewerber können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bewerber während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung mit dem Dritten, auf dessen Kapazitäten der Bewerber sich beruft, oder durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bewerber tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bewerber tatsächlich über die Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geht). Wenn sich ein Bewerber im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Wenn sich Bewerber zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bewerber in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bewerber die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Teilnahmeantrag beizufügen. Hat der Bewerber sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach diesem Abschnitt sind dem Teilnahmeantrag in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bewerber dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag verfügt und ggf. auftretende Vorlaufkosten und Anlaufverluste aufgefangen werden können. Im Falle der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bewerbergemeinschaft ist es für die Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Bewerbergemeinschaft ausreichend, wenn die hier genannten Anforderungen in der Summe der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die Nachweise sind im Wege der Eigenerklärung auf dem Vordruck 4 der Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich vor, geeignete Nachweise zu verlangen.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Der Bewerber gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Die Bewerber haben zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach Art und Umfang zu benennende geeignete Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen einzureichen. Die Nachweise sind im Wege der Eigenerklärung auf dem Vordruck 3 der Anlage 1 zu erbringen, unter Angabe der dortigen Parameter. Mindestbedingung: Der Bewerber muss mindestens eine Referenz über Linienverkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV nach § 42 oder § 43 PBefG (nicht § 42a PBefG!) entweder über mindestens eine während der letzten 60 Monate vor Abgabe des Teilnahmeantrages ununterbrochen erbrachte Leistung (unabhängig vom Umfang) oder eine während der letzten 12 Monate vor Abgabe des Teilnahmeantrags insgesamt erbrachte Leistungsmenge von mindestens 300.000 Fahrplankilometer nachweisen. Der Bewerber muss die Durchführung mindestens eines Verkehrs für einen Aufgabenträger oder einen Genehmigungsinhaber bzw. einen Betriebsführer nachweisen. Im Falle der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bewerbergemeinschaft ist es für die Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Bewerbergemeinschaft ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds / einzelner Mitglieder der Bewerbergemeinschaft reicht / reichen zur Annahme der Eignung der Bewerbergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied / diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bewerbergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen. Dies ist mit dem Teilnahmeantrag darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied / einzelne Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Bei Teilnahmeanträgen von Bewerbergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen (nähere Einzelheiten siehe Anlage 1 Vordruck 1) mit Ausnahme der gemäß Vordruck 3 der Anlage 1 nachzuweisenden Referenzen im Sinne der voranstehenden Ziffer 10.2 für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden. Die gemäß Vordruck 3 der Anlage 1 nachzuweisenden Referenzen müssen für mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 2 der voranstehenden Ziffer 10.2 vorgelegt werden, hat die Bewerbergemeinschaft bei der Erbringung der hiesigen Leistung das Personal der diese Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bewerbergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält den Zuschlag.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 15/10/2026 23:45:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E79713428
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E79713428
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 27/10/2026 13:30:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es gilt § 51 SektVO.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Anforderungen an die Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und den Umlaufplänen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Finanzielle Vereinbarung: Die Finanzierungsbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: „(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Verkehrsbetriebe Grafschaft Hoya GmbH
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Los 5 - Rehburg
Beschreibung: Gegenstand von Los 5 sind Personenbeförderungsleistungen als Subunternehmer im Gebiet des Landkreises Nienburg / Weser gemäß Umlaufplan zum Los 5.
Interne Kennung: LOT-0005 E79713428
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Nienburg (Weser) (DE927)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst# Die Abgabe eines Teilnahmeantrages durch eine Arbeitsgemeinschaft oder andere gemeinschaftliche Bewerber (im Folgenden: Bewerbergemeinschaften) ist vorbehaltlich etwaiger wettbewerbsbeschränkender Absprachen zugelassen. Die Bewerbergemeinschaft muss im Teilnahmeantrag ihre Mitglieder bezeichnen und auf Vordruck 1 einen uneingeschränkt bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benennen, der stellvertretend für sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft als Ansprechpartner dient. Das bevollmächtigte Mitglied muss keine Unterschrift leisten, soweit der Teilnahmeantrag zugleich von diesem über das Vergabeportal eingereicht wird. Die weiteren Mitglieder der Bewerbergemeinschaft müssen den Teilnahmeantrag unterschreiben. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindliches Angebot der Bewerbergemeinschaft vor. Der Teilnahmeantrag ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages oder einer anderen rechtsgültigen schriftlichen Vereinbarung zum Zeitpunkt der Abgabe Alleingeschäftsführungsbefugnis zu, so genügt die Unterschrift dieses Mitgliedes. Für folgende Unterlagen ist eine Unterschrift zwingend erforderlich (gilt nicht für das zur Abgabe bevollmächtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft): • die Erklärung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Vordruck 1), • die Eigenerklärung des Bewerbers (Vordruck 4), • die Eigenerklärung (Russlandsanktionen) auf Vordruck 6, Bewerber können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bewerber während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung mit dem Dritten, auf dessen Kapazitäten der Bewerber sich beruft, oder durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bewerber tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bewerber tatsächlich über die Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geht). Wenn sich ein Bewerber im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Wenn sich Bewerber zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bewerber in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bewerber die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Teilnahmeantrag beizufügen. Hat der Bewerber sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach diesem Abschnitt sind dem Teilnahmeantrag in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bewerber dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag verfügt und ggf. auftretende Vorlaufkosten und Anlaufverluste aufgefangen werden können. Im Falle der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bewerbergemeinschaft ist es für die Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Bewerbergemeinschaft ausreichend, wenn die hier genannten Anforderungen in der Summe der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die Nachweise sind im Wege der Eigenerklärung auf dem Vordruck 4 der Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich vor, geeignete Nachweise zu verlangen.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Der Bewerber gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Die Bewerber haben zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach Art und Umfang zu benennende geeignete Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen einzureichen. Die Nachweise sind im Wege der Eigenerklärung auf dem Vordruck 3 der Anlage 1 zu erbringen, unter Angabe der dortigen Parameter. Mindestbedingung: Der Bewerber muss mindestens eine Referenz über Linienverkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV nach § 42 oder § 43 PBefG (nicht § 42a PBefG!) entweder über mindestens eine während der letzten 60 Monate vor Abgabe des Teilnahmeantrages ununterbrochen erbrachte Leistung (unabhängig vom Umfang) oder eine während der letzten 12 Monate vor Abgabe des Teilnahmeantrags insgesamt erbrachte Leistungsmenge von mindestens 300.000 Fahrplankilometer nachweisen. Der Bewerber muss die Durchführung mindestens eines Verkehrs für einen Aufgabenträger oder einen Genehmigungsinhaber bzw. einen Betriebsführer nachweisen. Im Falle der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bewerbergemeinschaft ist es für die Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Bewerbergemeinschaft ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds / einzelner Mitglieder der Bewerbergemeinschaft reicht / reichen zur Annahme der Eignung der Bewerbergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied / diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bewerbergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen. Dies ist mit dem Teilnahmeantrag darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied / einzelne Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Bei Teilnahmeanträgen von Bewerbergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen (nähere Einzelheiten siehe Anlage 1 Vordruck 1) mit Ausnahme der gemäß Vordruck 3 der Anlage 1 nachzuweisenden Referenzen im Sinne der voranstehenden Ziffer 10.2 für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden. Die gemäß Vordruck 3 der Anlage 1 nachzuweisenden Referenzen müssen für mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 2 der voranstehenden Ziffer 10.2 vorgelegt werden, hat die Bewerbergemeinschaft bei der Erbringung der hiesigen Leistung das Personal der diese Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bewerbergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält den Zuschlag.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 15/10/2026 23:45:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E79713428
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E79713428
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 27/10/2026 13:30:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es gilt § 51 SektVO.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Anforderungen an die Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und den Umlaufplänen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Finanzielle Vereinbarung: Die Finanzierungsbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: „(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Verkehrsbetriebe Grafschaft Hoya GmbH
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: Los 6 - Rahden 1
Beschreibung: Gegenstand von Los 6 sind Personenbeförderungsleistungen als Subunternehmer im Gebiet des Landkreises Nienburg / Weser gemäß Umlaufplan zum Los 6.
Interne Kennung: LOT-0006 E79713428
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Nienburg (Weser) (DE927)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst# Die Abgabe eines Teilnahmeantrages durch eine Arbeitsgemeinschaft oder andere gemeinschaftliche Bewerber (im Folgenden: Bewerbergemeinschaften) ist vorbehaltlich etwaiger wettbewerbsbeschränkender Absprachen zugelassen. Die Bewerbergemeinschaft muss im Teilnahmeantrag ihre Mitglieder bezeichnen und auf Vordruck 1 einen uneingeschränkt bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benennen, der stellvertretend für sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft als Ansprechpartner dient. Das bevollmächtigte Mitglied muss keine Unterschrift leisten, soweit der Teilnahmeantrag zugleich von diesem über das Vergabeportal eingereicht wird. Die weiteren Mitglieder der Bewerbergemeinschaft müssen den Teilnahmeantrag unterschreiben. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindliches Angebot der Bewerbergemeinschaft vor. Der Teilnahmeantrag ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages oder einer anderen rechtsgültigen schriftlichen Vereinbarung zum Zeitpunkt der Abgabe Alleingeschäftsführungsbefugnis zu, so genügt die Unterschrift dieses Mitgliedes. Für folgende Unterlagen ist eine Unterschrift zwingend erforderlich (gilt nicht für das zur Abgabe bevollmächtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft): • die Erklärung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Vordruck 1), • die Eigenerklärung des Bewerbers (Vordruck 4), • die Eigenerklärung (Russlandsanktionen) auf Vordruck 6, Bewerber können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bewerber während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung mit dem Dritten, auf dessen Kapazitäten der Bewerber sich beruft, oder durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bewerber tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bewerber tatsächlich über die Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geht). Wenn sich ein Bewerber im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Wenn sich Bewerber zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bewerber in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bewerber die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Teilnahmeantrag beizufügen. Hat der Bewerber sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach diesem Abschnitt sind dem Teilnahmeantrag in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bewerber dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag verfügt und ggf. auftretende Vorlaufkosten und Anlaufverluste aufgefangen werden können. Im Falle der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bewerbergemeinschaft ist es für die Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Bewerbergemeinschaft ausreichend, wenn die hier genannten Anforderungen in der Summe der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die Nachweise sind im Wege der Eigenerklärung auf dem Vordruck 4 der Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich vor, geeignete Nachweise zu verlangen.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Der Bewerber gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Die Bewerber haben zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach Art und Umfang zu benennende geeignete Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen einzureichen. Die Nachweise sind im Wege der Eigenerklärung auf dem Vordruck 3 der Anlage 1 zu erbringen, unter Angabe der dortigen Parameter. Mindestbedingung: Der Bewerber muss mindestens eine Referenz über Linienverkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV nach § 42 oder § 43 PBefG (nicht § 42a PBefG!) entweder über mindestens eine während der letzten 60 Monate vor Abgabe des Teilnahmeantrages ununterbrochen erbrachte Leistung (unabhängig vom Umfang) oder eine während der letzten 12 Monate vor Abgabe des Teilnahmeantrags insgesamt erbrachte Leistungsmenge von mindestens 300.000 Fahrplankilometer nachweisen. Der Bewerber muss die Durchführung mindestens eines Verkehrs für einen Aufgabenträger oder einen Genehmigungsinhaber bzw. einen Betriebsführer nachweisen. Im Falle der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bewerbergemeinschaft ist es für die Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Bewerbergemeinschaft ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds / einzelner Mitglieder der Bewerbergemeinschaft reicht / reichen zur Annahme der Eignung der Bewerbergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied / diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bewerbergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen. Dies ist mit dem Teilnahmeantrag darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied / einzelne Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Bei Teilnahmeanträgen von Bewerbergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen (nähere Einzelheiten siehe Anlage 1 Vordruck 1) mit Ausnahme der gemäß Vordruck 3 der Anlage 1 nachzuweisenden Referenzen im Sinne der voranstehenden Ziffer 10.2 für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden. Die gemäß Vordruck 3 der Anlage 1 nachzuweisenden Referenzen müssen für mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 2 der voranstehenden Ziffer 10.2 vorgelegt werden, hat die Bewerbergemeinschaft bei der Erbringung der hiesigen Leistung das Personal der diese Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bewerbergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält den Zuschlag.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 15/10/2026 23:45:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E79713428
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E79713428
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 27/10/2026 13:30:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es gilt § 51 SektVO.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Anforderungen an die Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und den Umlaufplänen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Finanzielle Vereinbarung: Die Finanzierungsbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: „(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Verkehrsbetriebe Grafschaft Hoya GmbH
5.1.
Los: LOT-0007
Titel: Los 7 - Rahden 2
Beschreibung: Gegenstand von Los 7 sind Personenbeförderungsleistungen als Subunternehmer im Gebiet des Landkreises Nienburg / Weser gemäß Umlaufplan zum Los 7.
Interne Kennung: LOT-0007 E79713428
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Nienburg (Weser) (DE927)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst# Die Abgabe eines Teilnahmeantrages durch eine Arbeitsgemeinschaft oder andere gemeinschaftliche Bewerber (im Folgenden: Bewerbergemeinschaften) ist vorbehaltlich etwaiger wettbewerbsbeschränkender Absprachen zugelassen. Die Bewerbergemeinschaft muss im Teilnahmeantrag ihre Mitglieder bezeichnen und auf Vordruck 1 einen uneingeschränkt bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benennen, der stellvertretend für sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft als Ansprechpartner dient. Das bevollmächtigte Mitglied muss keine Unterschrift leisten, soweit der Teilnahmeantrag zugleich von diesem über das Vergabeportal eingereicht wird. Die weiteren Mitglieder der Bewerbergemeinschaft müssen den Teilnahmeantrag unterschreiben. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindliches Angebot der Bewerbergemeinschaft vor. Der Teilnahmeantrag ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages oder einer anderen rechtsgültigen schriftlichen Vereinbarung zum Zeitpunkt der Abgabe Alleingeschäftsführungsbefugnis zu, so genügt die Unterschrift dieses Mitgliedes. Für folgende Unterlagen ist eine Unterschrift zwingend erforderlich (gilt nicht für das zur Abgabe bevollmächtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft): • die Erklärung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Vordruck 1), • die Eigenerklärung des Bewerbers (Vordruck 4), • die Eigenerklärung (Russlandsanktionen) auf Vordruck 6, Bewerber können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bewerber während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung mit dem Dritten, auf dessen Kapazitäten der Bewerber sich beruft, oder durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bewerber tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bewerber tatsächlich über die Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geht). Wenn sich ein Bewerber im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Wenn sich Bewerber zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bewerber in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bewerber die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Teilnahmeantrag beizufügen. Hat der Bewerber sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach diesem Abschnitt sind dem Teilnahmeantrag in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bewerber dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag verfügt und ggf. auftretende Vorlaufkosten und Anlaufverluste aufgefangen werden können. Im Falle der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bewerbergemeinschaft ist es für die Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Bewerbergemeinschaft ausreichend, wenn die hier genannten Anforderungen in der Summe der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die Nachweise sind im Wege der Eigenerklärung auf dem Vordruck 4 der Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich vor, geeignete Nachweise zu verlangen.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Der Bewerber gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Die Bewerber haben zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach Art und Umfang zu benennende geeignete Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen einzureichen. Die Nachweise sind im Wege der Eigenerklärung auf dem Vordruck 3 der Anlage 1 zu erbringen, unter Angabe der dortigen Parameter. Mindestbedingung: Der Bewerber muss mindestens eine Referenz über Linienverkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV nach § 42 oder § 43 PBefG (nicht § 42a PBefG!) entweder über mindestens eine während der letzten 60 Monate vor Abgabe des Teilnahmeantrages ununterbrochen erbrachte Leistung (unabhängig vom Umfang) oder eine während der letzten 12 Monate vor Abgabe des Teilnahmeantrags insgesamt erbrachte Leistungsmenge von mindestens 300.000 Fahrplankilometer nachweisen. Der Bewerber muss die Durchführung mindestens eines Verkehrs für einen Aufgabenträger oder einen Genehmigungsinhaber bzw. einen Betriebsführer nachweisen. Im Falle der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bewerbergemeinschaft ist es für die Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Bewerbergemeinschaft ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds / einzelner Mitglieder der Bewerbergemeinschaft reicht / reichen zur Annahme der Eignung der Bewerbergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied / diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bewerbergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen. Dies ist mit dem Teilnahmeantrag darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied / einzelne Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Bei Teilnahmeanträgen von Bewerbergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen (nähere Einzelheiten siehe Anlage 1 Vordruck 1) mit Ausnahme der gemäß Vordruck 3 der Anlage 1 nachzuweisenden Referenzen im Sinne der voranstehenden Ziffer 10.2 für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden. Die gemäß Vordruck 3 der Anlage 1 nachzuweisenden Referenzen müssen für mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 2 der voranstehenden Ziffer 10.2 vorgelegt werden, hat die Bewerbergemeinschaft bei der Erbringung der hiesigen Leistung das Personal der diese Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bewerbergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält den Zuschlag.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 15/09/2026 23:45:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E79713428
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E79713428
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 27/10/2026 13:30:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es gilt § 51 SektVO.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Anforderungen an die Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und den Umlaufplänen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Finanzielle Vereinbarung: Die Finanzierungsbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: „(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Verkehrsbetriebe Grafschaft Hoya GmbH

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Verkehrsbetriebe Grafschaft Hoya GmbH
Registrierungsnummer: t:0425193550
Postanschrift: Am Bahnhof 1
Stadt: Hoya
Postleitzahl: 27318
Land, Gliederung (NUTS): Nienburg (Weser) (DE927)
Land: Deutschland
Telefon: +49 425193550
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Registrierungsnummer: t:04131153306
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: +49 04131 15 3306
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 96af8217-a2af-4d6b-8da1-dd0c159b299a - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 17
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 25/09/2026 17:20:46 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 670283-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 188/2026
Datum der Veröffentlichung: 29/09/2026