Achim
Adendorf
Aerzen
Alfeld (Leine)
Amelinghausen
Amt Neuhaus
Ankum
Apen
Auetal
Aurich
Bad Bederkesa
Bad Bentheim
Bad Bevensen
Bad Eilsen
Bad Essen
Bad Fallingbostel
Bad Gandersheim
Bad Harzburg
Bad Iburg
Bad Lauterberg im Harz
Bad Münder am Deister
Bad Nenndorf
Bad Pyrmont
Bad Rothenfelde
Bad Salzdetfurth
Bad Zwischenahn
Bardowick
Barendorf
Barßel
Barsinghausen
Bersenbrück
Beverstedt
Bispingen
Bissendorf
Bleckede
Bockhorn (Friesland)
Boffzen
Bohmte
Borkum
Bösel
Bothel
Bovenden
Brake
Bramsche
Braunlage
Braunschweig
Bremervörde
Bruchhausen-Vilsen
Buchholz in der Nordheide
Bückeburg
Burgdorf
Burgwedel
Buxtehude
Cappeln
Celle
Clausthal-Zellerfeld
Cloppenburg
Coppenbrügge
Cremlingen
Cuxhaven
Dahlenburg
Damme
Dannenberg
Delmenhorst
Diekholzen
Diepholz
Dinklage
Dissen am Teutoburger Wald
Dollern
Dörpen
Drochtersen
Duderstadt
Edemissen
Edewecht
Einbeck
Emden
Emlichheim
Emmerthal
Emstek
Eschede
Essen (Oldenburg)
Esterwegen
Eydelstedt
Faßberg
Fredenbeck
Friedeburg
Friedland
Friesoythe
Ganderkesee
Garbsen
Garrel
Geeste
Geestland
Gehrden
Georgsmarienhütte
Giesen
Gifhorn
Glandorf
Gleichen
Goslar
Göttingen
Gronau (Leine)
Großefehn
Großenkneten
Guderhandviertel
Hagen am Teutoburger Wald
Hahnenklee
Hameln
Hankensbüttel
Hannover
Hannoversch Münden
Haren
Harpstedt
Harsefeld
Haselünne
Hatten
Helmstedt
Hemmingen
Herzberg am Harz
Herzlake
Hessisch Oldendorf
Hildesheim
Hilter am Teutoburger Wald
Himmelpforten
Hodenhagen
Hohenhameln
Holzminden
Horneburg
Hoya (Weser)
Hude
Ihlienworth
Ihlow
Ilsede
Isernhagen
Jembke
Jerxheim
Jesteburg
Jever
Jork
Kirchdorf
Königslutter am Elm
Krummhörn
Laatzen
Lachendorf
Langelsheim
Langenhagen
Langeoog
Langwedel (Weser)
Lastrup
Lathen
Lauenbrück
Leer
Lehre
Lehrte
Liebenburg
Lindhorst
Lingen (Ems)
Lohheide
Lohne (Oldenburg)
Löningen
Loxstedt
Lüchow
Lüneburg
Marienhafe
Marklohe
Meine
Meinersen
Melbeck
Melle
Meppen
Moormerland
Moringen
Neu Wulmstorf
Neuenhaus
Neuharlingersiel
Neustadt am Rübenberge
Nienburg/Weser
Norden
Nordenham
Norderney
Nordhorn
Nordstemmen
Northeim
Obernkirchen
Oldenburg
Osnabrück
Osterholz-Scharmbeck
Osterode am Harz
Otterndorf
Ottersberg
Papenburg
Pattensen
Peine
Quakenbrück
Rastede
Reppenstedt
Rethem
Rhauderfehn
Rinteln
Ritterhude
Rodenberg
Ronnenberg
Rotenburg (Wümme)
Salzbergen
Salzgitter
Salzhemmendorf
Sande
Sarstedt
Scheeßel
Schellerten
Schiffdorf
Schneverdingen
Schöppenstedt
Schortens
Schüttorf
Schwaförden
Schwarmstedt
Seelze
Seesen
Sehnde
Selsingen
Sittensen
Sögel
Soltau
Sottrum
Spiekeroog
Springe
Stade
Stadland
Stadthagen
Stadtoldendorf
Stelle
Stuhr
Südbrookmerland
Südheide
Sulingen
Süpplingen
Syke
Tappenbeck
Tarmstedt
Twistringen
Uchte
Uelsen
Uelzen
Uetze
Uplengen
Varel
Vechelde
Vechta
Verden
Visselhövede
Voltlage
Walkenried
Wallenhorst
Walsrode
Wangerland
Wangerooge
Wathlingen
Wedemark
Weener
Wendeburg
Wennigsen
Werlte
Wesendorf
Westerstede
Westoverledingen
Weyhausen
Weyhe
Wiefelstede
Wienhausen
Wietze
Wilhelmshaven
Wingst
Winsen (Aller)
Winsen (Luhe)
Wittingen
Wittmund
Wolfenbüttel
Wolfsburg
Worpswede
Wrestedt
Wunstorf
Wurster Nordseeküste
Zeven

Deutschland – Tanklöschfahrzeuge – Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges (TLF 3000 Staffel)

665767-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Tanklöschfahrzeuge – Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges (TLF 3000 Staffel)
OJ S 187/2026 28/09/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Hameln - Abt. 27 "Feuerwehr/Rettungsdienst" -
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges (TLF 3000 Staffel)
Beschreibung: Lieferung eines geländefähigen Tanklöschfahrzeuges (TLF 3000 Staffel) auf einem Serien- Fahrgestell mit Allradantrieb nach DIN 14530-27 (in Anlehnung), DIN 1846 Teil 1 bis 3 und DIN 14502-2 und DIN 14502-3 Los 1: Fahrgestell Los 2: Feuerwehrtechnisch
Kennung des Verfahrens: 0fd252b0-3508-486e-b3f0-352c5586838c
Interne Kennung: S-HAMELN-2026-0048
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34144212 Tanklöschfahrzeuge
2.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-2026-0048 Sie erhalten die Vergabeunterlagen direkt, gebührenfrei und ohne Registrierung. Wenn Sie immer aktuell zum Verfahren informiert sein möchten, sollten Sie die angebotene Möglichkeit zur freiwilligen Registrierung nutzen. Als registrierter Nutzer können Sie nach Eingabe Ihrer Nutzerkennung und Ihres Passworts den Abruf der Vergabeunterlagen starten. Mit dem registrierten Abruf stellen Sie sicher, dass Sie umgehend informiert werden, wenn neue Informationen zu den Vergabeverfahren vorliegen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 3
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 3
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: § 123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche), 4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 IntBestG (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. § 124 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9.das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. Auf §§ 125, 126 GWB wird hingewiesen.

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Fahrgestell
Beschreibung: Bei der Beschaffung handelt es sich um ein handelsübliches Allrad- Fahrgestell mit Zwillingsbereifung an der Hinterachse. Es soll ein handelsübliches Serien- Allrad- Fahrgestell, Vorderachse einzelbereift, Hinterachse zwillingsbereift, geeignet zum Aufbau eines Tanklöschfahrzeuges (TLF 3000 Staffel) in Anlehnung an die DIN 14530-22 (mit einigen angegebenen Abweichungen), incl. der aktuellsten Änderungen und DIN EN 1846 Teil 1 bis 3 angeboten werden. Es gelten die vorgehenden besonderen Vertragsbedingungen zur Beschaffung von einem Tanklöschfahrzeug (TLF 3000 Staffel) für die Feuerwehr Hameln. Die Fahrzeuge soll in der Bundesrepublik Deutschland straßenverkehrsrechtlich zugelassen werden und nach den national geltenden Vorschriften ausgerüstet sein. Zum Nachweis, dass die Anforderungen an das angebotene Fahrgestell erfüllt werden, ist dem Angebot eine Aufstellung mit dem Ausstattungsumfang des Fahrgestelles beizufügen. Zul. Gesamtgewicht: 18.000 kg Das Fahrzeug muss zum Zeitpunkt der Bestellung den aktuellsten Versionen der - DIN 14530-22 (in Anlehnung) - DIN 14502-2 - DIN 14502-3, - DIN EN 1846 in allen Teilen - DIN EN 55025 - DIN EN 1028-1 - DIN EN 1028-2 - VDE Vorschriften, - Unfallverhütungsvorschriften (insbesondere GUV-V C53-Feuerwehr und GUV-V D29- Fahrzeuge) - ECE R 29-3 - EG-Richtlinie "elektromagnetischen Verträglichkeit" (2004/108/EG) - "Funkentstörung von Kraftfahrzeugen" für das Fahrzeug (2004/104/EG) und alle verbauten elektrischen Geräte / EMV-Gesetz - Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entsprechen.
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34139000 Fahrgestelle
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34139300 Vollständige Fahrgestelle
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 28 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Die Vorführung für LOS 1 dauert ca. 1 Stunde je Teilnehmer. Sie wird unterteilt in 30 Minuten Präsentation des Fahrgestelles durch den Bieter, 30 Minuten zur Besichtigung, Bewertung und Beantwortung von Fragen des Auftraggebers.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen, Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: - Referenznachweise mit den im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben" - Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung" Los 2: - Referenzliste mit min. 5 vergleichbaren Fahrzeugen siehe "Checkliste zur Angebotsabgabe"
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leermasse
Beschreibung: Die Bewertung "Leermasse" erfolgt aus der Angabe im Leistungsverzeichnis LOS 1. Das Fahrzeug mit dem niedrigsten Leergewicht bekommt 100 Punkte, die anderen werden ins Verhältnis dazu gesetzt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Technischer Wert
Beschreibung: Die Bewertung "Technischer Wert" erfolgt bei einer Vergleichsvorführung. Es werden Bewertungsbogen für die Vergleichsvorführung ausgefüllt. Diese wird von 5 Personen, frei von anderer Meinung, durchgeführt. Eine Bekanntgabe, weiterer Informationen zur Ausschreibung, erfolgt nicht.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Service
Beschreibung: Bewertung durch Bewertungsbogen Service (Fahrgestell) ["2600914_Leistungsverzeichnis_TLF 3000 Staffel" (S. 8-9)] - Service & Kundedienst - Ersatzteilversorgung Fahrgestell - Service Kundendienst Verfügbarkeit vor Ort - Service Kundendienst Quantität - Servicestandort Fahrgestell - Entfernung zum Herstellerwerk Fahrgestell - Schulung Kundeneigener Servicemitarbeiter für das Fahrgestell
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots bzw. des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses ausschließlich "PREIS"
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 27/10/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 52 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: - Erklärung "Information zum Bieter" - Formblatt 124 LD Der Auftraggeber kann unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigieren lassen oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote betreiben. Eine solche Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur ist gemäß § 56 Abs. 3 S. 1 VgV unzulässig, soweit es sich um leistungsbezogene Unterlagen handelt, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand von Zuschlagskriterien betreffen. Es besteht kein Anspruch des Bieters auf Nachforderung fehlender Unterlagen. siehe "Checkliste zur Angebotsabgabe"
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 27/10/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Hameln "Zentrale Vergabestelle" (Raum 67, 6. Etage) Rathausplatz 1 31785 Hameln Deutschland
Eröffnungstermin — Beschreibung: Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Das wirtschaftlichste Angebot für jedes LOS wird mittels einer Bewertungsmatrix ermittelt. Bei der Wertung für LOS 1 werden, z.B. Anforderungen, die in der Leistungsbeschreibung auszufüllen sind, bewertet. Zur Bewertung für LOS 1 & LOS 2 wird eine Vergleichsvorführung durchgeführt. Bieter, die zu der Vergleichsvorführung nicht erscheinen, werden ausgeschlossen. Die Vergleichsvorführung findet am Montag, den 05.11.2026 statt. Ort: Feuer- und Rettungswache Hameln, Ruthenstraße 7, 31785 Hameln Jeder Bieter wird spätestens 5 Tage vor der Vergleichsvorführung über den für ihn vorgesehenen Termin (Uhrzeit) per E-Mail informiert. Weitere Vorgaben zur Vergleichsvorführung entnehmen Sie bitte der Datei "260914_Besondere Vertragsbedingungen_TLF 3000 Staffel.pdf" (S. 2 v. 6). Datenblätter, Muster, Produktdatenblätter und weitere Nachweise gemäß Leistungsverzeichnis & Checkliste zur Angebotsangabe sind mit dem Angebot einzureichen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Hameln - Zentrale Vergabestelle -
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Hameln - Zentrale Vergabestelle -
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Feuerwehrtechnischer Aufbau
Beschreibung: Es soll ein Tanklöschfahrzeug (TLF 3000 Staffel), zur Aufnahme einer Besatzung (Stärke 1/5) auf einem geländefähigen Allrad- Fahrgestell aufgebaut werden. Angeboten werden soll ein feuerwehrtechnischer Aufbau für ein Tanklöschfahrzeug (TLF 3000 Staffel) mit größt möglichem Wassertank (im Zuge der Gewichts- und Platzreserve), zur Aufnahme einer Besatzung (Stärke 1/5) auf einem Allrad-Fahrgestell, EURO 6,Vorderachse einzelbereift, Hinterachse zwillingsbereift, nach DIN EN 1846 Teil 1 bis 3 und in Anlehnung an die DIN 14530-22 (mit einigen beschriebenen Abweichungen). Es gelten die vorgehenden besonderen Vertragsbedingungen zur Beschaffung von einem Tanklöschfahrzeug (TLF 3000 Staffel) für die Feuerwehr Hameln. Zulässiges Gesamtgewicht: ca. 18.000 kg. Das Fahrzeug muss zum Zeitpunkt der Bestellung den aktuellsten Versionen der - DIN 14530-22 (in Anlehnung) - DIN 14502-2 - DIN 14502-3 - DIN EN 1846 in allen Teilen - DIN EN 55025 - DIN EN 1028-1 - DIN EN 1028-2 - VDE Vorschriften, - Unfallverhütungsvorschriften (insbesondere GUV-V C53-Feuerwehr und GUV-V D29-Fahrzeuge) - EG-Richtlinie "elektromagnetischen Verträglichkeit" (2004/108/EG) - "Funkentstörung von Kraftfahrzeugen" für das Fahrzeug (2004/104/EG) und alle verbauten elektrischen Geräte / EMV-Gesetz - Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entsprechen. Gerippe und Verkleidungen des Aufbaus sind korrosionssicher aus Edelstahl oder Aluminium zu fertigen. Aluminium ist in eloxierter Ausführung zu verwenden. Die Art des Aufbaus ist auf einem Beiblatt zu beschreiben. Sollte ein Hilfsrahmen benötigt werden, so muss dieser aus hochfestem Stahl geschweißt und komplett feuerverzinkt ausgeführt sein. An den Längsseiten sind je drei Geräteräume mit Aluminium- Rollläden (G1-G6) vorzusehen. Am Heck ist ein weiterer Geräteraum (GR) mit Klappe und integriertem Aluminium- Rollladen vorzusehen, in dem die Feuerlöschkreiselpumpe eingebaut ist und von dort aus bedient werden kann. Die Einbauten der Geräteräume müssen variabel und verstellbar ausgeführt sein (z.B. mit verstellbaren Aluminiumprofilen). Die Lagerung der feuerwehrtechnischen Beladung muss in Halterungen, Schubladen, Auszügen, Schwenkwänden oder Fächern erfolgen. Bei sämtlichen Fächern und Lagerungen, die mit Gurtbändern verschlossen werden, sind hochwertige Klettverschlüsse zu verwenden. Gurtbänder mit Schnallen sind nicht zulässig. Alle Kisten, sowie Lagerungen und Halterungen sind dauerhaft zu beschriften. Edelstahl oder Aluminiumkisten sind mit Entnahmestopp zu liefern. Kisten ohne Entnahmestopp sind beidseitig mit einem Hinweisschild zu beschriften. In jedem Geräteraum ist eine wetterfeste Übersicht (Inhaltsverzeichnis) mit den dort gelagerten Ausrüstungsgegenständen anzubringen.
Interne Kennung: LOT-0002
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34144212 Tanklöschfahrzeuge
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 28 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Die Vorführung für LOS 2 dauert ca. 1,5 Stunden je Teilnehmer. Sie wird unterteilt in 30 Minuten Präsentation des Fahrzeugs durch den Bieter, 60 Minuten zur Besichtigung, Bewertung und Beantwortung von Fragen des Auftraggebers. Maximal 8 Wochen nach Auftragserteilung, hat der Auftragnehmer von LOS 2 zu einem Planungsgespräch/ 1. Baubesprechung im Herstellerwerk einzuladen. Der Termin ist rechtzeitig mit dem Auftraggeber abzustimmen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen, Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: - Referenznachweise mit den im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben" - Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung" Los 2: - Referenzliste mit min. 5 vergleichbaren Fahrzeugen siehe "Checkliste zur Angebotsabgabe"
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Technischer Wert
Beschreibung: Die Bewertung "Technischer Wert" erfolgt bei einer Vergleichsvorführung. Es werden Bewertungsbogen für die Vergleichsvorführung ausgefüllt. Diese wird von 5 Personen, frei von anderer Meinung, durchgeführt. Eine Bekanntgabe, weiterer Informationen zur Ausschreibung, erfolgt nicht.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Service
Beschreibung: Bewertung durch Bewertungsbogen Service (Fahrgestell) ["2600914_Leistungsverzeichnis_TLF 3000 Staffel" (S. 36-36)] - Service & Kundedienst - Ersatzteilversorgung feuerwehrtechnischer Aufbau - Service Kundendienst Verfügbarkeit vor Ort - Service Kundendienst Quantität - Servicestandort - Entfernung zum Herstellerwerk - Schulung Kundeneigener Servicemitarbeiter in den Fw-technischen Aufbau
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots bzw. des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses ausschließlich "PREIS"
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 27/10/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 52 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: - Erklärung "Information zum Bieter" - Formblatt 124 LD Der Auftraggeber kann unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigieren lassen oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote betreiben. Eine solche Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur ist gemäß § 56 Abs. 3 S. 1 VgV unzulässig, soweit es sich um leistungsbezogene Unterlagen handelt, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand von Zuschlagskriterien betreffen. Es besteht kein Anspruch des Bieters auf Nachforderung fehlender Unterlagen. siehe "Checkliste zur Angebotsabgabe"
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 27/10/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Hameln "Zentrale Vergabestelle" (Raum 67, 6. Etage) Rathausplatz 1 31785 Hameln Deutschland
Eröffnungstermin — Beschreibung: Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Das wirtschaftlichste Angebot für jedes LOS wird mittels einer Bewertungsmatrix ermittelt. Bei der Wertung für LOS 1 werden, z.B. Anforderungen, die in der Leistungsbeschreibung auszufüllen sind, bewertet. Zur Bewertung für LOS 1 & LOS 2 wird eine Vergleichsvorführung durchgeführt. Bieter, die zu der Vergleichsvorführung nicht erscheinen, werden ausgeschlossen. Die Vergleichsvorführung findet am Montag, den 05.11.2026 statt. Ort: Feuer- und Rettungswache Hameln, Ruthenstraße 7, 31785 Hameln Jeder Bieter wird spätestens 5 Tage vor der Vergleichsvorführung über den für ihn vorgesehenen Termin (Uhrzeit) per E-Mail informiert. Weitere Vorgaben zur Vergleichsvorführung entnehmen Sie bitte der Datei "260914_Besondere Vertragsbedingungen_TLF 3000 Staffel.pdf" (S. 2 v. 6). Datenblätter, Muster, Produktdatenblätter und weitere Nachweise gemäß Leistungsverzeichnis & Checkliste zur Angebotsangabe sind mit dem Angebot einzureichen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Hameln - Zentrale Vergabestelle -
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Hameln - Zentrale Vergabestelle -
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Beladung
Beschreibung: Bei der Beladung LOS 3 handelt es sich um eine Teilbeladung für ein Tanklöschfahrzeug (TLF 3000 Staffel) mit Allradantrieb. Da eine Teillieferung vom Auftraggeber erfolgt, sind zwingend die im Leistungsverzeichnis geforderten Produkte bestimmter Hersteller anzubieten (gleiche Produkte befinden sich bereits im Bestand der Feuerwehr Hameln und werden lediglich durch die neuen Beladungsgegenstände ergänzt). Das Anbieten alternativer Produkte gilt als Ausschlusskriterium. Es ist darauf zu achten, dass die angebotenen Gegenstände, den geforderten deutschen DIN- Normen entsprechen, bzw. bei einigen Positionen ähnlich sind (besonders gefordert). Es gelten die vorgehenden besonderen Vertragsbedingungen zur Beschaffung von einem Tanklöschfahrzeug (TLF 3000 Staffel) für die Feuerwehr Hameln.
Interne Kennung: LOT-0003
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 35110000 Ausrüstung für Brandbekämpfung, Rettung und Sicherheit
Zusätzliche Einstufung (cpv): 35111000 Brandbekämpfungsausrüstung, 44511000 Handwerkzeug, 43830000 Elektrowerkzeuge
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 28 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#Vom Auftragnehmer hat nach Auftragserteilung, eine schriftliche Auftragsbestätigung mit den einzelnen Positionen zu erfolgen und es ist eine Kontaktperson zu benennen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen, Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: - Referenznachweise mit den im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben" - Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung" Los 2: - Referenzliste mit min. 5 vergleichbaren Fahrzeugen siehe "Checkliste zur Angebotsabgabe"
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots bzw. des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses ausschließlich "PREIS"
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 27/10/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 52 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: - Erklärung "Information zum Bieter" - Formblatt 124 LD Der Auftraggeber kann unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigieren lassen oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote betreiben. Eine solche Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur ist gemäß § 56 Abs. 3 S. 1 VgV unzulässig, soweit es sich um leistungsbezogene Unterlagen handelt, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand von Zuschlagskriterien betreffen. Es besteht kein Anspruch des Bieters auf Nachforderung fehlender Unterlagen. siehe "Checkliste zur Angebotsabgabe"
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 27/10/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Hameln "Zentrale Vergabestelle" (Raum 67, 6. Etage) Rathausplatz 1 31785 Hameln Deutschland
Eröffnungstermin — Beschreibung: Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Das wirtschaftlichste Angebot für jedes LOS wird mittels einer Bewertungsmatrix ermittelt. Bei der Wertung für LOS 1 werden, z.B. Anforderungen, die in der Leistungsbeschreibung auszufüllen sind, bewertet. Zur Bewertung für LOS 1 & LOS 2 wird eine Vergleichsvorführung durchgeführt. Bieter, die zu der Vergleichsvorführung nicht erscheinen, werden ausgeschlossen. Die Vergleichsvorführung findet am Montag, den 05.11.2026 statt. Ort: Feuer- und Rettungswache Hameln, Ruthenstraße 7, 31785 Hameln Jeder Bieter wird spätestens 5 Tage vor der Vergleichsvorführung über den für ihn vorgesehenen Termin (Uhrzeit) per E-Mail informiert. Weitere Vorgaben zur Vergleichsvorführung entnehmen Sie bitte der Datei "260914_Besondere Vertragsbedingungen_TLF 3000 Staffel.pdf" (S. 2 v. 6). Datenblätter, Muster, Produktdatenblätter und weitere Nachweise gemäß Leistungsverzeichnis & Checkliste zur Angebotsangabe sind mit dem Angebot einzureichen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Hameln - Zentrale Vergabestelle -
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Hameln - Zentrale Vergabestelle -

8. Organisationen

8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Hameln - Abt. 27 "Feuerwehr/Rettungsdienst" -
Registrierungsnummer: 032520006006-0-70
Postanschrift: Rathausplatz 1
Stadt: Hameln
Postleitzahl: 31785
Land, Gliederung (NUTS): Hameln-Pyrmont (DE923)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Stadt Hameln - Zentrale Vergabestelle -
Telefon: +49 51512023207
Fax: +49 51512021569
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-7002
Offizielle Bezeichnung: Stadt Hameln - Zentrale Vergabestelle -
Registrierungsnummer: 032520006006-0-70
Postanschrift: Rathausplatz 1
Stadt: Hameln
Postleitzahl: 31785
Land, Gliederung (NUTS): Hameln-Pyrmont (DE923)
Land: Deutschland
Telefon: +49 51512023207
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7003
Offizielle Bezeichnung: Stadt Hameln - Zentrale Vergabestelle -
Registrierungsnummer: 032520006006-0-70
Postanschrift: Rathausplatz 1
Stadt: Hameln
Postleitzahl: 31785
Land, Gliederung (NUTS): Hameln-Pyrmont (DE923)
Land: Deutschland
Telefon: +49 51512023207
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: +49 413115-3306
Fax: +49 413115-2943
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b2ad0239-cfbc-4038-a3be-7733f8f4d9c4 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 25/09/2026 06:12:25 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 665767-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 187/2026
Datum der Veröffentlichung: 28/09/2026