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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Gemeinde Bad Rothenfelde
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Gemeinde Bad Rothenfelde / Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs (HLF 20) für die Freiwillige Feuerwehr Bad Rothenfelde
Beschreibung: Gemeinde Bad Rothenfelde / Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs (HLF 20) für die Freiwillige Feuerwehr Bad Rothenfelde
Kennung des Verfahrens: a15f14ca-4d7f-492d-bbb9-e5b1dda82b0b
Interne Kennung: LKOS 2026 - 098
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34144210 Feuerwehrfahrzeuge
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Westfalendamm 6
Stadt: Bad Rothenfelde
Postleitzahl: 49214
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Landkreis (DE94E)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Freiwillige Feuerwehr Bad Rothenfelde
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDDYRVUZQXU# Enthalten die Teilnahme- / Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber / Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- / Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen. Die Kommunikation erfolgt gem. § 9 VgV grundsätzlich über elektronische Mittel. Eine mündliche Kommunikation u.a. über die Vergabeunterlagen ist nicht gestattet. Bewerber- / Bieterfragen sind bis spätestens 20.08.2026 ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück über die Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" zu richten. Die Abgabe eines Teilnahmeantrages / Angebotes per E-Mail oder über eine Nachricht an die Vergabestelle im Bereich "Kommunikation" der Vergabeplattform ist nicht zulässig! Im Auftragsfall wird der Vertrag ausschließlich zu den sich aus den Vergabeunterlagen ergebenden Bedingungen geschlossen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird (Abwehrklausel). Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO): Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter*innen angeben, werden diese durch die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück erhoben, verarbeitet und gespeichert. Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte. Im Falle der Zuschlagserteilung werden die übermittelten Daten über die Dauer des Vergabeverfahrens hinaus mit den Vergabeunterlagen als zahlungsbegründende Unterlagen für eine Dauer von 10 Jahren gespeichert. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter www.landkreis-osnabrueck.de/information-dsgvo .
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Fahrgestell
Beschreibung: Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs (HLF 20) für die Freiwillige Feuerwehr Bad Rothenfelde. Die Gesamtleistung wird in zwei Lose geteilt: - Los 1: *Lieferung eines Fahrgestells zum Aufbau eines HLF 20 nach DIN EN 1846 und in Anlehnung an DIN 14 530 Teil 27 *Lieferung bis spätestens Dezember 2028 - Los 2: *Lieferung des feuerwehrtechnischen Aufbaus eines HLF 20 nach DIN EN 1846 und in Anlehnung DIN 14 530 Teil 27 *Lieferung bis spätestens Juni 2029
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34144210 Feuerwehrfahrzeuge
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Westfalendamm 6
Stadt: Bad Rothenfelde
Postleitzahl: 49214
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Landkreis (DE94E)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Freiwillige Feuerwehr Bad Rothenfelde
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Gemeinde Bad Rothenfelde
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Aufbau
Beschreibung: Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs (HLF 20) für die Freiwillige Feuerwehr Bad Rothenfelde. Die Gesamtleistung wird in zwei Lose geteilt: - Los 1: *Lieferung eines Fahrgestells zum Aufbau eines HLF 20 nach DIN EN 1846 und in Anlehnung an DIN 14 530 Teil 27 *Lieferung bis spätestens Dezember 2028 - Los 2: *Lieferung des feuerwehrtechnischen Aufbaus eines HLF 20 nach DIN EN 1846 und in Anlehnung DIN 14 530 Teil 27 *Lieferung bis spätestens Juni 2029
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34144210 Feuerwehrfahrzeuge
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Westfalendamm 6
Stadt: Bad Rothenfelde
Postleitzahl: 49214
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Landkreis (DE94E)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Freiwillige Feuerwehr Bad Rothenfelde
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Technische Ausstattung
Beschreibung: Technische Ausstattung
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Gemeinde Bad Rothenfelde
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Öffentliche Auftraggeber haben die vergaberechtliche Vertraulichkeitsregelung des § 5 Abs. 2 Satz 2 der Vergabeverordnung (VgV) zu beachten. Der Schutz des § 5 Abs. 2 Satz 2 VgV ist nicht auf die in der Vorschrift genannten Unterlagen beschränkt, sondern umfasst sämtliche Unterlagen, die schutzwürdige Inhalte wiedergeben. Bei der Preisgestaltung handelt es sich um den Kernbereich der Geschäftsgeheimnisse, so dass sich die Vertraulichkeitspflicht auch auf die im Vertrag enthaltenen Preisangaben erstreckt, vgl. Verwaltungsgericht (VG) Berlin, Urteil vom 13.3.2025 (2 K 100/23).
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: MAN Truck & Bus Deutschland GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 2 - 32676
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert des Angebots: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Öffentliche Auftraggeber haben die vergaberechtliche Vertraulichkeitsregelung des § 5 Abs. 2 Satz 2 der Vergabeverordnung (VgV) zu beachten. Der Schutz des § 5 Abs. 2 Satz 2 VgV ist nicht auf die in der Vorschrift genannten Unterlagen beschränkt, sondern umfasst sämtliche Unterlagen, die schutzwürdige Inhalte wiedergeben. Bei der Preisgestaltung handelt es sich um den Kernbereich der Geschäftsgeheimnisse, so dass sich die Vertraulichkeitspflicht auch auf die im Vertrag enthaltenen Preisangaben erstreckt, vgl. Verwaltungsgericht (VG) Berlin, Urteil vom 13.3.2025 (2 K 100/23).
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Öffentliche Auftraggeber haben die vergaberechtliche Vertraulichkeitsregelung des § 5 Abs. 2 Satz 2 der Vergabeverordnung (VgV) zu beachten. Der Schutz des § 5 Abs. 2 Satz 2 VgV ist nicht auf die in der Vorschrift genannten Unterlagen beschränkt, sondern umfasst sämtliche Unterlagen, die schutzwürdige Inhalte wiedergeben. Bei der Preisgestaltung handelt es sich um den Kernbereich der Geschäftsgeheimnisse, so dass sich die Vertraulichkeitspflicht auch auf die im Vertrag enthaltenen Preisangaben erstreckt, vgl. Verwaltungsgericht (VG) Berlin, Urteil vom 13.3.2025 (2 K 100/23).
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 1
Titel: MAN Truck & Bus Deutschland GmbH, 49090 Osnabrück
Datum des Vertragsabschlusses: 24/09/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Öffentliche Auftraggeber haben die vergaberechtliche Vertraulichkeitsregelung des § 5 Abs. 2 Satz 2 der Vergabeverordnung (VgV) zu beachten. Der Schutz des § 5 Abs. 2 Satz 2 VgV ist nicht auf die in der Vorschrift genannten Unterlagen beschränkt, sondern umfasst sämtliche Unterlagen, die schutzwürdige Inhalte wiedergeben. Bei der Preisgestaltung handelt es sich um den Kernbereich der Geschäftsgeheimnisse, so dass sich die Vertraulichkeitspflicht auch auf die im Vertrag enthaltenen Preisangaben erstreckt, vgl. Verwaltungsgericht (VG) Berlin, Urteil vom 13.3.2025 (2 K 100/23).
Wert des höchsten zulässigen Angebots: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Öffentliche Auftraggeber haben die vergaberechtliche Vertraulichkeitsregelung des § 5 Abs. 2 Satz 2 der Vergabeverordnung (VgV) zu beachten. Der Schutz des § 5 Abs. 2 Satz 2 VgV ist nicht auf die in der Vorschrift genannten Unterlagen beschränkt, sondern umfasst sämtliche Unterlagen, die schutzwürdige Inhalte wiedergeben. Bei der Preisgestaltung handelt es sich um den Kernbereich der Geschäftsgeheimnisse, so dass sich die Vertraulichkeitspflicht auch auf die im Vertrag enthaltenen Preisangaben erstreckt, vgl. Verwaltungsgericht (VG) Berlin, Urteil vom 13.3.2025 (2 K 100/23).
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Schlingmann GmbH & Co.KG
Angebot:
Kennung des Angebots: 1 - 32866
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Wert des Angebots: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Öffentliche Auftraggeber haben die vergaberechtliche Vertraulichkeitsregelung des § 5 Abs. 2 Satz 2 der Vergabeverordnung (VgV) zu beachten. Der Schutz des § 5 Abs. 2 Satz 2 VgV ist nicht auf die in der Vorschrift genannten Unterlagen beschränkt, sondern umfasst sämtliche Unterlagen, die schutzwürdige Inhalte wiedergeben. Bei der Preisgestaltung handelt es sich um den Kernbereich der Geschäftsgeheimnisse, so dass sich die Vertraulichkeitspflicht auch auf die im Vertrag enthaltenen Preisangaben erstreckt, vgl. Verwaltungsgericht (VG) Berlin, Urteil vom 13.3.2025 (2 K 100/23).
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Öffentliche Auftraggeber haben die vergaberechtliche Vertraulichkeitsregelung des § 5 Abs. 2 Satz 2 der Vergabeverordnung (VgV) zu beachten. Der Schutz des § 5 Abs. 2 Satz 2 VgV ist nicht auf die in der Vorschrift genannten Unterlagen beschränkt, sondern umfasst sämtliche Unterlagen, die schutzwürdige Inhalte wiedergeben. Bei der Preisgestaltung handelt es sich um den Kernbereich der Geschäftsgeheimnisse, so dass sich die Vertraulichkeitspflicht auch auf die im Vertrag enthaltenen Preisangaben erstreckt, vgl. Verwaltungsgericht (VG) Berlin, Urteil vom 13.3.2025 (2 K 100/23).
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 2
Titel: Schlingmann GmbH & Co.KG, 49201 Dissen
Datum des Vertragsabschlusses: 24/09/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Öffentliche Auftraggeber haben die vergaberechtliche Vertraulichkeitsregelung des § 5 Abs. 2 Satz 2 der Vergabeverordnung (VgV) zu beachten. Der Schutz des § 5 Abs. 2 Satz 2 VgV ist nicht auf die in der Vorschrift genannten Unterlagen beschränkt, sondern umfasst sämtliche Unterlagen, die schutzwürdige Inhalte wiedergeben. Bei der Preisgestaltung handelt es sich um den Kernbereich der Geschäftsgeheimnisse, so dass sich die Vertraulichkeitspflicht auch auf die im Vertrag enthaltenen Preisangaben erstreckt, vgl. Verwaltungsgericht (VG) Berlin, Urteil vom 13.3.2025 (2 K 100/23).
Wert des höchsten zulässigen Angebots: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Öffentliche Auftraggeber haben die vergaberechtliche Vertraulichkeitsregelung des § 5 Abs. 2 Satz 2 der Vergabeverordnung (VgV) zu beachten. Der Schutz des § 5 Abs. 2 Satz 2 VgV ist nicht auf die in der Vorschrift genannten Unterlagen beschränkt, sondern umfasst sämtliche Unterlagen, die schutzwürdige Inhalte wiedergeben. Bei der Preisgestaltung handelt es sich um den Kernbereich der Geschäftsgeheimnisse, so dass sich die Vertraulichkeitspflicht auch auf die im Vertrag enthaltenen Preisangaben erstreckt, vgl. Verwaltungsgericht (VG) Berlin, Urteil vom 13.3.2025 (2 K 100/23).
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Gemeinde Bad Rothenfelde
Registrierungsnummer: t:05415011100
Postanschrift: Am Schölerberg 1
Stadt: Osnabrück
Postleitzahl: 49082
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Kreisfreie Stadt (DE944)
Land: Deutschland
Telefon: +49 5415011100
Fax: +49 54150161100
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131153308
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: MAN Truck & Bus Deutschland GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: DE8111125407
Postanschrift: Hafenringstr. 2
Stadt: Osnabrück
Postleitzahl: 49090
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Kreisfreie Stadt (DE944)
Land: Deutschland
Telefon: 016091294568
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
Der Gewinner ist auf einem geregelten Markt notiert
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Schlingmann GmbH & Co.KG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: DE 117 581 776
Postanschrift: Dieckmannstraße 45
Stadt: Dissen
Postleitzahl: 49201
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Landkreis (DE94E)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0002
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 61ef9e92-ccb2-4933-9257-a2c84701974f - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/09/2026 09:30:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 662978-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 186/2026
Datum der Veröffentlichung: 25/09/2026