1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Göttingen
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Stadt Göttingen - Neues Rathaus - Sanierung und Instandsetzung der Tiefgaragen - Objektplanung und Tragwerksplanung
Beschreibung: Das Neue Rathaus der Stadt Göttingen ist am Hiroshimaplatz 1 - 4 verortet. Es besteht aus mehreren Baukörpern, die sich aus einem hochhausartigen Turm sowie einem mehrgeschossigen Ergänzungsbau (fortlaufend als 3. BA benannt) zusammensetzen. Beide Gebäudeteile sind im Erdgeschoss miteinander verbunden. Gegenstand der geplanten Maßnahme ist die Sanierung des mangelhaften Gefällebetons der Tiefgarage im 3. BA. Zum besseren Verständnis wird dieser Bereich im Weiteren mit Tiefgarage "A" bezeichnet. Das Neue Rathaus hat eine zweite Tiefgarage, die sich im sogenannten 1. Bauabschnitt, unter dem Turm befindet. Zum besseren Verständnis wird dieser Bereich im Weiteren mit Tiefgarage "B" bezeichnet. Hier muss eine umfangreiche Sanierung und Instandsetzung durchgeführt werden. 1. Sanierung des mangelhaften Gefällebetons ("Tiefgarage A") Die Tiefgarage "A" wurde ca. 1978 errichtet und umfasst drei Geschosse: das Sockelgeschoss (1 UG.) und zwei Untergeschosse (2. UG und 3. UG). Im Teilbereich dieser Tiefgaragen wurden Sanierungsmaßnahmen an der Stahlbetonkonstruktion, den technischen Anlagen sowie der Gefällebetonkonstruktion begonnen. Nach dem Einbau des Gefällebetons in den beiden unteren Untergeschossen wurden erhebliche Hohlstellen und Rissbildungen festgestellt. Es wurden Sachverständigengutachten eingeholt, welche Verbundstörungen, Hohlstellen und Rissbildungen dokumentieren und mehrere mögliche technische Ursachen benennen. Eine abschließende rechtliche Verantwortungs- oder Haftungszuweisung ist jedoch weder mit dieser Darstellung noch mit der Vorlage dieser Gutachten verbunden. Der bisherige Planungsvertrag wurde vorzeitig beendet. Die übrigen Projektbeteiligten haben jedoch ihre Bereitschaft zur weiteren Mitwirkung erklärt. Gegenstand des Projekts ist die Planung und Begleitung der Mängelbeseitigung sowie die Fortführung der begonnenen Sanierungsmaßnahmen. Nach der Kostenschätzung des Auftraggebers wird von Sanierungskosten in Höhe von rd. 2,08 Mio. EUR brutto (KG 300) ausgegangen. Die weiteren, noch nicht ausgeführten Leistungen der KG 400, die im Rahmen der Mängelbeseitigung anfallen werden, werden auf rd. 135.000 EUR brutto geschätzt. 2. Sanierungsbereich Turm ("Tiefgarage B") Analog zu den bereits durchgeführten Vorarbeiten im 3. BA liegt im Sanierungsbereich der Tiefgarage "B" ein ähnliches Schadensbild vor, das noch nicht planerisch oder aus-führend bearbeitet wurde. Nachdem Wasser in die Dehnfugen eingedrungen und Beton abgeplatzt ist wurde im Jahre 2020 eine Untersuchung der Baukonstruktion durchgeführt. Dabei wurde eine gravierende Überschreitung der Salz- bzw. Chlorid-Gehalte festgestellt. Es wurden weitere Mängel festgestellt, u.a. eine unsachgemäße Montierung des verbauten Entwässerungssystems. Gegenstand der Sanierung sollen der Ausbau des Asphalts, das Vorbereiten des Betons, Vorarbeiten und Korrosionsschutz an der Bewehrung sein. Abstützungen an der Tragkonstruktion sind vorzusehen. Es sollen Abstützungen an der Tragkonstruktion vor-gesehen werden. Zur technischen Ausrüstung der Tiefgarage zählen z.B. die Beleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung, Rolltore und Schrankenanlagen sowie die sanitärtechnische- und lüftungs-technische Anlage und außerdem die Sprinkleranlage. Die Lüftungsanlage wird ersatzlos gegen eine Entrauchungsanlage ausgetauscht. Es sind Fachplaner mit der Demontage sowie die dem Stand der Technik entsprechende Wiederherstellung dieser technischen Gebäudeausstattung und sonstiger Einbauten betraut. Die Koordinierung dieser anderen Gewerke ist bei Planung und Ausführung mitzubetrachten. Dabei sind lärmintensive Arbeiten aufgrund des Arbeitsaufkommens im Turm so weit wie möglich zu bündeln. Die Höhe der Kosten für die Sanierungsarbeiten der Tiefgarage "B" werden auf rd. 9,95 Mio. EUR (KG 200 - 700) brutto geschätzt. 3. Allgemeine Rahmenbedingungen Sowohl die Kosten für die Planungsleistungen als auch die Kosten der gewerblichen Umsetzung sollen voneinander getrennt geführt werden. Mit der Planungsleistungen für die Tiefgarage "A" ist unmittelbar nach Auftragserteilung zu beginnen. Es wird davon ausgegangen, dass die Planungsphase ca. 4 Monate und die Ausführungsphase ca. 6 Monate in Anspruch nehmen wird. Eine Fertigstellung des Vorhabens wird bis zum 4. Quartal 2027 angestrebt. Mit der Planungsleistung für die Tiefgarage "B" ist im April 2027 zu beginnen. Es wird davon ausgegangen, dass die Planungsphase ca. 12 Monate und die Ausführungsphase ca. 21 Monate in Anspruch nehmen wird. Eine Fertigstellung des Vorhabens wird bis Anfang 2030 angestrebt.
Kennung des Verfahrens: 4539a3ba-1172-45e6-a84e-3258344d0bfb
Interne Kennung: 400-26
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Die Beauftragung der ausgeschriebenen Leistung erfolgt im Rahmen eines EU-weiten offenen Verfahrens gemäß den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV). Das offene Verfahren ist ein Verfahren, in dem der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auffordert. Die Bieter, die form- und fristgerecht ein wertbares Angebot abgegeben haben, werden im vorliegenden Verfahren zudem aufgefordert, sich und ihr Angebot vor dem Auftraggeber im Rahmen einer Präsentation vorzustellen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Präsentationen als Videokonferenz durchzuführen oder vollständig auf die Durchführung von Präsentationen zu verzichten und auf Grundlage der eingereichten Angebote eine Vergabeentscheidung zu treffen. Werden mehr als 5 wertbare Angebote eingereicht, erfolgt eine Vorauswahl und Reduzierung der Angebote anhand des Angebotspreises (Honorarangebot) und es werden nur die 5 preisgünstigsten Bieter zum Präsentationstermin eingeladen. Auf der Grundlage der eingereichten Angebote wird eine Rangfolge der Bieter nach Maßgabe einer Bewertungsmatrix gebildet. Der Auftraggeber wird dem Bieter, dessen Angebot nach der Bewertungsmatrix als wirtschaftlichstes ermittelt wurde, den Zuschlag erteilen.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros, 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros, 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Göttingen (DE91C)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JMVCS# Das Angebotsschreiben nebst Anlagen ist spätestens zu dem unter "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" festgelegten Termin einzureichen. Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Angebots darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren über das elektronische Vergabeportal "Deutsches Vergabeportal" (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, sind die Bieter insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: § 123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche), 4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 IntBestG (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. § 124 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9.das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. Auf §§ 125, 126 GWB wird hingewiesen.
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Stadt Göttingen - Neues Rathaus - Sanierung und Instandsetzung der Tiefgaragen - Objektplanung und Tragwerksplanung
Beschreibung: Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der - Objektplanung für Gebäude und Innenräume und Tragwerksplanung Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 - Tragwerkplanung (§§ 49 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 6 Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI für Tiefgarage "A" sowie Tiefgarage "B" und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Interne Kennung: 400-26
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros, 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros, 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Hinweis zu den im Verfahren geforderten Erklärungen und Nachweisen: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie im Falle einer Eignungsleihe auch durch diese Unternehmen vorzulegen. Bei der Einbindung von Nachunternehmern sind die entsprechenden Erklärungen vor Erteilung des Zuschlags auch für den/die Nachunternehmer einzureichen. 1.Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse. 2. Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Angebot eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die*der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter*in bezeichnet ist, c) dass die*der bevollmächtigte Vertreter*in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. 3.Erklärung zu Russland-Sanktionen gemäß Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022. Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist nicht zugelassen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Göttingen (DE91C)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Das Angebot muss enthalten: - Angebotsschreiben nebst Eignungsnachweisen - Präsentation mit folgenden Inhalten: 1. Qualität des Projektteams a. Vorstellung der für das Projekt vorgesehenen Personen mit fachlichen Aufgaben und besonderen Kenntnissen mit Projektorganigramm b. Besondere Kenntnisse und Erfahrungen des Bieters mit der Instandhaltung von Betonbauwerken c. Darstellung der Koordination, der Verfügbarkeit und der örtlichen Präsenz des Projektteams (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise PowerPoint und pdf-Datei zu erfolgen.) 2. Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität, Kosten und Termine a. Bürointerne Maßnahmen zur Einhaltung der Qualitäts-, Kosten- und Termin-vorgaben des Auftraggebers, insbesondere Vorschläge zur Terminstraffung b. Darstellung der Herangehensweise an die Planungsaufgabe explizit zu der Sanierung im laufenden Gebäudebetrieb (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise PowerPoint und pdf-Datei zu erfolgen.) - Honorarangebot auf Grundlage des beigefügten Honorarpreisblatts Mit dem Angebot ist ein Honorarangebot für die Objektplanung auf Grundlage des beigefügten Honorarpreisblatts abzugeben. In dem Honorarpreisblatt sind die gemäß den Regelungen des Vertrags auf Grundlage des vorliegenden Kostenrahmens ermittelten anrechenbaren Kosten, die Honorarzone, der Basishonorarsatz, die Bewertung der Leistungsphasen sowie das auf dieser Grundlage Honorar für die Grundleistungen bereits vorgegeben. Durch den Bieter sind in das Formblatt folgende Angaben einzutragen: - Nebenkostenpauschale - Umbauzuschlag - Bewertung der Leistungsphasen - Zuschlag oder Abschlag auf das ermittelte Honorar - Stundensätze Durch einen entsprechenden Zuschlag oder Abschlag auf das vorgegebene Honorar kann eine Anpassung des Honorars vorgenommen werden. - Unterschriebener Vertrag Mit dem Angebot ist der Vertrag mit Unterschrift vorzulegen. Die grau hinterlegten Formularfelder sind auszufüllen. Sofern an dem Vertragsentwurf Änderungswünsche bestehen, sind diese vor Angebotsabgabe anzufragen, um eine Vergleichbarkeit der Angebote zu gewährleisten.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit folgenden Haftungssummen: - mindestens 1,5 Mio. EUR für Personenschäden, - mindestens 1,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025). Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen. Gleiches gilt in Bezug auf Umsätze anderer Unternehmen, deren (wirtschaftliche und finanzielle) Leistungsfähigkeit im Wege der Eignungsleihe berücksichtigt werden soll.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Eignungskriteriums: Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025) jahresdurch-schnittlich sowie aktuell (2026) im auftragsrelevanten Bereich (Planungsleistungen) beschäftigten Personen, gegliedert nach: a) Geschäftsführer*innen / Inhaber*innen b) Architekten*innen / Ingenieur*innen c) Technische Zeichner*innen d) Sonstige Mitarbeiter*innen Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist die Personalübersicht für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen. Gleiches gilt in Bezug auf die Personalübersicht anderer Unternehmen, deren (technische und berufliche) Leistungsfähigkeit im Wege der Eignungsleihe berücksichtigt werden soll.
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bieter hat im Rahmen der Angebotsabgabe die für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung vorgesehenen Projektverantwortlichen sowie deren Stellvertretungen zu benennen. Die Benennung ist jeweils getrennt für folgende Leistungsbereiche vorzunehmen: - Objektplanung - Tragwerksplanung Für jede benannte Person sind Qualifikations- und Berufsbefähigungsnachweise vorzulegen, aus denen die fachliche Eignung für die jeweils vorgesehene Funktion hervorgeht. Besondere Mindestanforderung: Mindestens eine der für die Objekt- oder Tragwerksplanung benannten Personen muss über den Nachweis der Qualifikation als "Sachkundiger Planer für die Instandhaltung von Betonbauteilen" verfügen. Der entsprechende Qualifikationsnachweis ist mit dem Angebot einzureichen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Erfahrungsnachweis des Bieters (des/der Büros) in Form der Benennung von mindestens drei Referenzprojekten innerhalb der letzten fünf Jahre (ab 01.01.2021), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind. Vergleichbar sind nur folgende Planungsleistungen: - Bei mindestens einer Referenz muss der Bauherr ein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB sein. - Bei mindestens einer Referenz muss es sich um die Sanierung einer Tiefgarage oder Parkhaus handeln. - Bei mindestens einer Referenz muss es sich um die Sanierung eines Betonbauwerks handeln. - Die Planungsanforderungen müssen mindestens der Honorarzone III entsprechen. - Das Bauvorhaben muss abgeschlossen sein, d. h. die Bauleistungen müssen nach dem 01.01.2021 und spätestens vor dem Ablauf der Frist zur Abgabe des Angebots abgenommen und das Objekt vom Nutzer in Betrieb genommen sein. Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind folgende Angaben not-wendig: - Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) - Art der Maßnahme (Neubau, Sanierung, Sonstige) - Art der Nutzung (Tiefgarage oder Parkhaus, Sonstige) - Art des Planungsgegenstands (Sanierung Betonbauwerk, Sonstige) - Kurze Beschreibung des Projekts - Angabe der Honorarzone - Gesamtbaukosten KG 300 + 400 (brutto) - Projektzeitraum (Beauftragung / Bauantrag / Baubeginn / Abnahme / Inbetriebnahme)
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität des Projektteams
Beschreibung: Vorstellung der für das Projekt vorgesehenen Personen mit fachlichen Aufgaben und besonderen Kenntnissen mit Projektorganigramm - 20 %
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität des Projektteams
Beschreibung: Besonderen Kenntnisse und Erfahrungen des Bieters mit der Instandhaltung von Betonbauwerken - 10 %
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität des Projektteams
Beschreibung: Darstellung der Koordination, der Verfügbarkeit und der örtlichen Präsenz des Projektteams - 10 %
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität, Kosten und Termine
Beschreibung: Bürointerne Maßnahmen zur Einhaltung der Qualitäts-, Kosten- und Terminvorgaben des Auftraggebers - 10 %
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität, Kosten und Termine
Beschreibung: Darstellung der Herangehensweise an die Planungsaufgabe explizit zu der Sanierung im laufenden Gebäudebetrieb - 20 %
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Honorar
Beschreibung: Honorar - 30 %
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren über das elektronische Vergabeportal "Deutsches Vergabeportal" (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/10/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es gilt die Regelung des § 56 VgV: (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Ort des Eröffnungstermins: Die Öffnung der Angebote erfolgt elektronisch durch mindestens 2 Vertreter des öffentlichen Auftraggebers.
Eröffnungstermin — Beschreibung: Gem. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV sind Bieter nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, ist gegen diese Entscheidung ein Antrag auf Nachprüfung durch die Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg zulässig. Nach § 161 GWB ist der Antrag schriftlich bei der Kammer einzureichen, unverzüglich zu begründen und soll ein bestimmtes Begehren enthalten.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: bbt Rechtsanwälte und Steuerberater
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Göttingen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Göttingen
Registrierungsnummer: DE115 303 707
Stadt: Göttingen
Postleitzahl: 37083
Land, Gliederung (NUTS): Göttingen (DE91C)
Land: Deutschland
Telefon: +49 511220074-26
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: bbt Rechtsanwälte und Steuerberater
Registrierungsnummer: DE259528735
Postanschrift: Theaterstraße 16
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30159
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: +49 511220074-51
Fax: +49 511220074-99
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131-153306
Fax: +49 4131-152943
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 23c8d697-34bf-45ca-bd62-9df69a03397b - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 21/09/2026 14:47:35 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 651023-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 183/2026
Datum der Veröffentlichung: 22/09/2026