5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Friesland (DE) (DE94A)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung zur Berufs- bzw. Handelsregistereintragung oder ein entsprechender Registerauszug.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nachweis zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt:in oder Ingenieur:in (oder jeweils vergleichbar).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nachweis über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personen und Sachschäden bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen (Deckungssumme für Personenschäden: 2 Millionen Euro; Sonstige Schäden: 2 Millionen Euro; (zweifach maximiert), bei Arbeitsgemeinschaften für jedes Mitglied getrennt.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mindestanforderung: Durchschnittliche Jahresumsätze 2023-2025 mind. 200.000 € netto für Planungsleistungen. Durchschnittliche Jahresumsätze des Bewerbers 2023-2025 (Gewichtung: 10 %). Die Bewerber erhalten zwischen 0,00 und 15,00 Punkte. Die Jahresumsätze werden über drei Jahre addiert und gemittelt. Ein durchschnittlicher Jahresumsatz von mind. 200.000 € netto (Mindestanforderung) und bis zu 300.000 € netto wird mit 5,00 Punkten bewertet. Ein Jahresumsatz zwischen 300.001 € netto und 500.000 € netto wird mit 10,00 Punkten, ein Jahresumsatz von über 501.000 € netto wird mit 15,00 Punkten bewertet. Eine weitere Differenzierung findet nicht statt.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mindestanforderung: Durchschnittliche Anzahl der Führungskräfte und Beschäftigte 2023-2025 mind. 3 Vollzeitbeschäftigte Durchschnittliche Anzahl der Führungskräfte und Beschäftigte (Gewichtung: 10 %). Bewertet wird die durchschnittliche Anzahl der Führungskräfte und Beschäftigte in den Kalenderjahren 2023-2025. Dabei sind Teilzeitbeschäftigte anteilig zu berücksichtigen. Keine Berücksichtigung finden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für den eigentlichen Geschäftszweck keine Leistungen erbringen (Boten, Reinigungskräfte etc.). Führungskräfte sind mit einzubeziehen. Die Bewerber erhalten zwischen 0,00 und 15,00 Punkte. Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird über drei Jahre addiert und gemittelt. Eine durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten von mindestens 3 Personen (Mindestanforderung) und bis zur 5 Personen in Vollzeit wird mit 5,00 Punkten bewertet. Eine durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten über 5 Personen bis 10 Personen mit 10,00 Punkten bewertet, eine durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten über 10 Personen mit 15,00 bewertet. Eine weitere Differenzierung findet nicht statt.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Vorlage einer wertbaren Mindestreferenz: Als Mindestreferenz ist von den Bewerbern als Referenz 1 eine Referenz im Bereich der Gebäude und Innenräume, mindestens LP5-8, die seit 01.01.2021 weitgehend erbracht wurde und den Neubau oder Umbau einer Feuerwache oder eines vergleichbaren Gebäudes betrifft, gefordert. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird im Übrigen über insgesamt drei geeignete Referenzen für die verschiedenen Leistungsbilder, d. h. eine Referenz für das Leistungsbild Gebäude und Innenräume ((Mindest-)Referenz 1), eine geeignete Referenz für das Leistungsbild Technische Ausrüstung TGA Elektro (Referenz 2) sowie eine weitere geeignete Referenz für das Leistungsbild TGA Heizung, Lüftung, Sanitär (Referenz 3) dargelegt. Die Referenzen werden in der Gesamtbewertung der Eignungsanforderungen mit 80% gewichtet. Als Mindestanforderung für alle vorzulegenden Referenzen (Referenzen 1 - 3) gilt weiterhin, dass diese seit 01.01.2021 weitgehend erbracht wurden. Im Übrigen werden alle Referenzen (Referenzen 1 - 3) nach den nachfolgenden Kriterien bewertet und gewichtet. Hieraus ergibt das Ranking des Bewerberfeldes. Positiv bewertet wird hierbei eine hohe Vergleichbarkeit mit der ausgeschriebenen Leistung, d. h. insbesondere folgende Aspekte werden positiv bewertet: • Referenz über Neubauprojekt (oder umfangreiches Umbauprojekt, vergleichbar mit einem Neubau) • Referenz über Feuerwache (oder vergleichbar) • Vergleichbarkeit hinsichtlich der beauftragten Leistungsphasen (d. h. Referenzen für Objektplanung: mind. LPhen 5 – 8 / Referenz für Fachplanung TGA: LPhen 1 – 8) • Referenz über Generalplanungsleistungen • Referenz über Auftrag mit öffentlichem Auftraggeber Alle vorstehenden Unterkriterien werden gleich gewichtet. Dabei erfolgt eine Bewertung zwischen 0,00 Punkten bis zu 5,00 Punkten, so dass max. eine Gesamtpunktzahl von 3 Referenzen x 5 Kriterien x 5,00 Punkten = 75 Gesamtpunkte erreicht werden können. Eine fehlende spezifische Referenz wird mit 0,00 Punkten bewertet. Die Bewertung erfolgt auf Basis einer 6-stufigen Klassifizierungsskala gemäß Vergabeleitfaden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Gesamtbruttopreis inkl. aller Neben- und Reisekosten Der Preis wird mit 30 % gewichtet.
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Qualifikation und Erfahrung des zu betrauenden Personals Das Kriterium wird mit 25 % gewichtet.
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Herangehensweise an die Umsetzung der Leistung Das Kriterium wird mit 45 % gewichtet.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 12/10/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen Auf der Hude 2 21339 Lüneburg Fax: 04131/15-2943 E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der nachfolgend genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller: • den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird, • ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.