5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 39160000 Schulmöbel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Schaumburg (DE928)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Eine Liste mit den Lieferorten im Landkreis Schaumburg ist in den Vergabeunterlagen enthalten.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Der Auftragnehmer hat geeignete Nachweise über Umwelt- und Nachhaltigkeitsstandards vorzulegen. Anerkannt werden insbesondere: - GS-Zeichen - Blauer Engel - FSC-Zertifizierung - PEFC-Zertifizierung - EMAS - ISO 14001 - gleichwertige Nachweise
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Es sind Nachweise über die Einhaltung sozialer und arbeitsrechtlicher Standards vorzulegen, insbesondere: - ILO-Kernarbeitsnormen - SA8000 - BSCI - gleichwertige Standards
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Der Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme, Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, Die nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
Gefördertes soziales Ziel: Gleichstellung von ethnischen Gruppen, Gleichstellung der Geschlechter, Faire Arbeitsbedingungen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Gewicht und Handling der Stühle
Beschreibung: Die Bewertung erfolgt anhand des Eigengewichts des Stuhls: - bis einschließlich 5,5 kg: 10 Punkte - über 5,5 kg bis einschließlich 6,5 kg: 8 Punkte - über 6,5 kg bis einschließlich 7,5 kg: 6 Punkt - über 7,5 kg: 4 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Aufstuhlen auf die Tischplatte
Beschreibung: Bewertet werden insbesondere: - leichtes und sicheres Aufstuhlen, - stabile Position des Stuhls, - Schutz der Tischplatte vor Beschädigungen, - gute Reinigungsmöglichkeiten im Schulalltag. Die Bewertung erfolgt mit 10 bis 1 Punkten entsprechend der Qualität der Erfüllung.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Bodenschutz und Gleiterqualität der Stühle
Beschreibung: Bewertet werden insbesondere: - Qualität der Bodengleiter, - Laufeigenschaften, - Geräuschentwicklung, - Schutz des Bodenbelags vor Kratz- oder Abriebspuren. Die Bewertung erfolgt mit 10 bis 1 Punkten entsprechend der Qualität der Erfüllung.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Sitzkomfort der Stühle
Beschreibung: Bewertet werden insbesondere: - ergonomische Sitzhaltung, - Sitzkomfort auch bei längerer Nutzung, - Formgebung von Sitzfläche und Rückenlehne. Die Bewertung erfolgt mit 10 bis 1 Punkten entsprechend der Qualität der Erfüllung.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Beinfreiheit (Tischergonomie)
Beschreibung: Bewertet werden insbesondere: - Beinfreiheit, - ergonomische Gestaltung der Tischkonstruktion, - Verzicht auf störende Querstreben. Die Bewertung erfolgt mit 10 bis 1 Punkten entsprechend der Qualität der Erfüllung.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Bedienbarkeit der höhenverstellbaren Stühle
Beschreibung: Bewertet werden insbesondere: - intuitive Bedienung, - schneller Höhenwechsel, - geringer oder kein Werkzeugeinsatz, - sichere Verriegelung. Die Bewertung erfolgt mit 10 bis 1 Punkten entsprechend der Qualität der Erfüllung.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Bedienbarkeit der höhenverstellbaren Tische
Beschreibung: Bewertet werden insbesondere: - leichtgängige Höhenverstellung, - sichere Bedienung, - schnelle Verstellung, - eindeutige Kennzeichnung der Höhenstufen. Die Bewertung erfolgt mit 10 bis 1 Punkten entsprechend der Qualität der Erfüllung.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Stabilität und Konstruktion
Beschreibung: Bewertet werden insbesondere: - Stabilität, - Verwindungssteifigkeit, - Verarbeitungsqualität, - Mängelfreiheit. Die Bewertung erfolgt mit 10 bis 1 Punkten entsprechend der Qualität der Erfüllung.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Optik und ästhetische Wirkung
Beschreibung: Bewertet werden insbesondere: - modernes und hochwertiges Erscheinungsbild, - harmonische Gestaltung, - Materialwirkung, - Farbgestaltung. Die Bewertung erfolgt mit 10 bis 1 Punkten entsprechend der Qualität der Erfüllung.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Erkennt ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Verga-beverfahren, ist dies innerhalb ab 10 Tagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Unabhängig hiervon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe von Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen ebenfalls innerhalb dieser Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Werden diese Obliegenheiten nicht beachtet, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB unzulässig. Teilt der Auftraggeber auf eine Rüge eines Unternehmens mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann hiergegen ein Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer gestellt werden. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Schaumburg - Vergabestelle