Achim
Adendorf
Aerzen
Alfeld (Leine)
Amelinghausen
Amt Neuhaus
Ankum
Apen
Auetal
Aurich
Bad Bederkesa
Bad Bentheim
Bad Bevensen
Bad Eilsen
Bad Essen
Bad Fallingbostel
Bad Gandersheim
Bad Grund (Harz)
Bad Harzburg
Bad Iburg
Bad Lauterberg im Harz
Bad Münder am Deister
Bad Nenndorf
Bad Pyrmont
Bad Rothenfelde
Bad Sachsa
Bad Salzdetfurth
Bad Zwischenahn
Bardowick
Barendorf
Barßel
Barsinghausen
Bersenbrück
Beverstedt
Bispingen
Bissendorf
Bleckede
Bockhorn (Friesland)
Boffzen
Bohmte
Borkum
Bösel
Bothel
Bovenden
Brake
Bramsche
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Braunschweig
Bremervörde
Bruchhausen-Vilsen
Buchholz in der Nordheide
Bückeburg
Burgdorf
Burgwedel
Buxtehude
Cappeln
Celle
Clausthal-Zellerfeld
Cloppenburg
Coppenbrügge
Cremlingen
Cuxhaven
Dahlenburg
Damme
Dannenberg
Delmenhorst
Diekholzen
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Dissen am Teutoburger Wald
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Duderstadt
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Edewecht
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Friedeburg
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Großefehn
Großenkneten
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Hahnenklee
Hameln
Hankensbüttel
Hannover
Hannoversch Münden
Haren
Harpstedt
Harsefeld
Haselünne
Hatten
Helmstedt
Hemmingen
Herzberg am Harz
Herzlake
Hessisch Oldendorf
Hildesheim
Hilter am Teutoburger Wald
Himmelpforten
Hodenhagen
Hohenhameln
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Horneburg
Hoya (Weser)
Hude
Ihlienworth
Ihlow
Ilsede
Isenbüttel
Isernhagen
Jembke
Jerxheim
Jesteburg
Jever
Jork
Kirchdorf
Königslutter am Elm
Krummhörn
Laatzen
Lachendorf
Langelsheim
Langenhagen
Langeoog
Langwedel (Weser)
Lastrup
Lathen
Lauenbrück
Leer
Lehre
Lehrte
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Liebenburg
Lindhorst
Lingen (Ems)
Lohheide
Lohne (Oldenburg)
Löningen
Loxstedt
Lüchow
Lüneburg
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Meine
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Melle
Meppen
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Weyhe
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Winsen (Luhe)
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Wolfenbüttel
Wolfsburg
Worpswede
Wrestedt
Wunstorf
Wurster Nordseeküste
Zeven

Deutschland – Feuerlöschfahrzeuge – Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Löschgruppenfahrzeugen LF 20 KatS

613129-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Feuerlöschfahrzeuge – Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Löschgruppenfahrzeugen LF 20 KatS
OJ S 172/2026 07/09/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Löschgruppenfahrzeugen LF 20 KatS
Beschreibung: Das LZN ist als Auftraggeber und einzige abrufberechtigte Stelle zum Abschluss von Einzelaufträgen auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarungen berechtigt. Es wird zur Erfüllung seiner Aufgaben als zentraler Dienstleister der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung sowie weiterer öffentlicher Stellen Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung in Anspruch nehmen. In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag jeweils den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los über die Lieferung von Fahrgestell und Aufbau Region Ost (Los 1); Fahrgestell und Aufbau Region West (Los 2); Fachdienstausstattung für LF 20 KatS (Los 3). Die auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung abzuschließenden Einzelaufträge (Abrufe) werden durch und im Namen des LZN für das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung (MI) und das Niedersächsischen Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) sowie die Träger des Brandschutzes und der Hilfeleistung in Niedersachsen gem. § 1 des NBrandSchG getätigt. Hierzu gehören insbesondere Gemeinden, Samtgemeinden, Landkreise und die Region Hannover (nachfolgend gemeinsam "Kommunen"), die mit dem LZN eine Liefer- bzw. Leistungsvereinbarung geschlossen haben (bezugsberechtigte Stellen). Die hierfür erforderlichen Bedarfe sind in die Gesamtbedarfsschätzung eingeflossen. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich gegenüber dem LZN als Auftraggeber und Vertragspartner. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) Lose 1-3 zu entnehmen.
Kennung des Verfahrens: f3c3fe29-03cd-4893-a28d-15bd5bac4c83
Interne Kennung: 024-RV-KFZ/2026-03.352
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34144213 Feuerlöschfahrzeuge
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34144212 Tanklöschfahrzeuge, 35110000 Ausrüstung für Brandbekämpfung, Rettung und Sicherheit
2.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort für die Lose 1 und 2 ist die Liegenschaft des NLBK, Reiherberg 112 in 29229 Celle. Der Erfüllungsort für Los 3 ist jeweils die in der Bestellung angegebene Lieferanschrift.
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 48 700 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 62 500 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHRK5K#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 3
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 3
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Fahrgestell und Aufbau Region Ost
Beschreibung: Das LZN ist als Auftraggeber und einzige abrufberechtigte Stelle zum Abschluss von Einzelaufträgen auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarungen berechtigt. Es wird zur Erfüllung seiner Aufgaben als zentraler Dienstleister der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung sowie weiterer öffentlicher Stellen Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung in Anspruch nehmen. In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag jeweils den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los über die Lieferung von Fahrgestell und Aufbau Region Ost (Los 1); Fahrgestell und Aufbau Region West (Los 2); Fachdienstausstattung für LF 20 KatS (Los 3). Die auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung abzuschließenden Einzelaufträge (Abrufe) werden durch und im Namen des LZN für das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung (MI) und das Niedersächsischen Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) sowie die Träger des Brandschutzes und der Hilfeleistung in Niedersachsen gem. § 1 des NBrandSchG getätigt. Hierzu gehören insbesondere Gemeinden, Samtgemeinden, Landkreise und die Region Hannover (nachfolgend gemeinsam "Kommunen"), die mit dem LZN eine Liefer- bzw. Leistungsvereinbarung geschlossen haben (bezugsberechtigte Stellen). Die hierfür erforderlichen Bedarfe sind in die Gesamtbedarfsschätzung eingeflossen. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich gegenüber dem LZN als Auftraggeber und Vertragspartner. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) Lose 1-3 zu entnehmen.
Interne Kennung: Los 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34144213 Feuerlöschfahrzeuge
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34144212 Tanklöschfahrzeuge
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Reiherberg 112
Stadt: Celle
Postleitzahl: 29229
Land, Gliederung (NUTS): Celle (DE931)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 18 200 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# Bieter dürfen Einzelangebote für Los 1 und Los 2 abgeben. Sofern der Bieter Einzelangebote für die Lose 1 und 2 abgibt, ist er berechtigt, zusätzlich ein Gesamtangebot für beide Lose abzugeben, in dem Preisnachlässe für den Fall einer losübergreifenden Vergabe gewährt werden können. Im Gesamtangebot ist ein einheitlicher Stückpreis anzugeben. Die Rahmenvereinbarung tritt am nächsten Werktag nach Zuschlagserteilung in Kraft und endet mit Ablauf des 31.08.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Einzelaufträge auf Grundlage der Rahmenvereinbarung können bis einschließlich 31.08.2027 erteilt werden. Nach Ablauf dieses Tages sind keine weiteren Einzelaufträge mehr möglich. Die bis einschließlich 31.08.2027 erteilten Einzelaufträge bleiben vom Ablauf der Rahmenvereinbarung unberührt und sind nach Maßgabe der vertraglich vereinbarten Lieferfristen vollständig zu erfüllen. Dies gilt auch, wenn die Lieferung oder Leistung erst nach Ablauf der Rahmenvereinbarung erfolgt. Die für den jeweiligen Einzelauftrag maßgeblichen vertraglichen Regelungen gelten bis zu dessen vollständiger Erfüllung fort. Weiterhin hat der Bieter folgende Unterlagen seinem Angebot beizufügen: - Ausgefüllte Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) "Angaben des Bieters" - Massebilanz (Näherungsweise) gem. Ziffer 1.13/1.14 der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) - Ausführliche Beschreibung des Entwurfs der Konstruktion des Löschgruppenfahrzeuges mit maßstäblicher aussagekräftiger Zeichnung mit allen Hauptabmessungen und Winkelangaben gem. Ziffer 1.41 der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) - Grobkonzept Beladung (Entwurf eines Beladeplans) gem. Ziffer 1.42 und 15.06 der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) - Nur bei nicht höhenverstellbaren Kopfstützen: Nachweis über sicheres Sitzen von Minimal- bis Maximalgröße gem. Ziffer 6.54 der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) - Energiebilanz (in Anlehnung an Muster-Energiebilanz des Normausschuss Feuerwehr) gem. Ziffer 9.01 der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) - Konzept Aufbau und Schutzmaßnahmen elektrische Anlage (230V-Druckluft-Einspeisung und Trenn-transformator) gem. Ziffer 9.12 der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) - Funk-/ Antennenkonzept für das Fahrzeug, aus dem die einzelnen vorgesehenen Komponenten und Betriebsarten zu entnehmen sind, gem. Ziffer 11.03 der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) - Layout-Vorschlag für die Beschilderung gem. Ziffer 14.17/14.18 der Leistungsbeschreibung - Techni-scher Teil (Teil B) - Verzeichnis des Fahrzeugherstellers über Vertragswerkstätten - Gewährleistungsunterlagen, aus denen Umfang, Beginn und Laufzeit der Gewährleistung sowie der Erfüllungsort für die Erbringung etwaiger Nachbesserungen für das komplette Fahrzeug (mit zum Lieferumfang gehörende Ausstattung und Zubehör) hervorgehen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde) für Los 1 bzw. 2 hat der Bieter drei Referenzen vorzulegen, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllen: - Eine Referenz, aus der hervorgeht, dass der Bieter in den letzten drei Jahren jährlich mindestens 30 Feuerwehrfahrzeuge ausgeliefert hat. - Eine Referenz, aus der hervorgeht, dass der Bieter in den letzten drei Jahren mindestens 20 Feuerwehrfahrzeuge der Typen LF 20 KatS, LF 10, LF 20, HLF 10 oder HLF 20 mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t ausgeliefert hat. - Eine Referenz, aus der hervorgeht, dass der Bieter in den letzten drei Jahren mindestens 20 Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t auf Fahrgestellen desselben Herstellers wie dem angebotenen Fahrgestell ausgeliefert hat. Für den Fall, dass ein Bieter Angebote für Los 1 und Los 2 (und ggf. zusätzlich ein Gesamtangebot für die Lose 1 und 2) abgibt, gelten folgende Mindestanforderungen: - Eine Referenz, aus der hervorgeht, dass der Bieter in den letzten drei Jahren jährlich mindestens 60 Feuerwehrfahrzeuge ausgeliefert hat. - Eine Referenz, aus der hervorgeht, dass der Bieter in den letzten drei Jahren mindestens 40 Feuerwehrfahrzeuge der Typen LF 20 KatS, LF 10, LF 20, HLF 10 oder HLF 20 mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t ausgeliefert hat. - Eine Referenz, aus der hervorgeht, dass der Bieter in den letzten drei Jahren mindestens 40 Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t auf Fahrgestellen desselben Herstellers wie dem angebotenen Fahrgestell ausgeliefert hat. Die Referenzen sind jeweils unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers einschließlich Ansprechperson und Telefonnummer vorzulegen. Hierfür ist der beigefügte Vordruck "Eigenerklärung über die Referenzen" zu verwenden.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Gesamtsumme (netto) gem. Angebotsvordruck
Beschreibung: Für die Lose 1 und 2 erfolgt die Zuschlagserteilung nach Maßgabe der nachfolgend beschriebenen Wertung unter Berücksichtigung der Einzel- und Gesamtangebote. Die im Angebotsvordruck ausgewiesene Gesamtsumme (netto) bildet jeweils den für die Wertung maßgeblichen Preis. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots unter Berücksichtigung von Gesamtangeboten für die Lose 1 und 2, erfolgt anhand der im Angebotsvordruck ausgewiesenen Gesamtsumme (netto). Zunächst wird für Los 1 und Los 2 jeweils das wertbare Einzelangebot mit der niedrigsten Gesamtsumme (netto) ermittelt. Anschließend werden die Gesamtsummen dieser beiden Einzelangebote addiert. Liegen Gesamtangebote für die Lose 1 und 2 vor, wird das wertbare Gesamtangebot mit der niedrigsten Gesamtsumme (netto) ermittelt. Die Gesamtsumme dieses Gesamtangebots wird mit der Summe der beiden Gesamtsummen der preisgünstigsten Einzelangebote für Los 1 und Los 2 verglichen. Ist die Gesamtsumme des preisgünstigsten Gesamtangebots niedriger als die Summe der beiden Gesamtsummen der preisgünstigsten Einzelangebote für Los 1 und Los 2, wird der Zuschlag auf das Gesamtangebot erteilt. Ist die Gesamtsumme des preisgünstigsten Gesamtangebots höher, werden die Zuschläge getrennt auf die jeweiligen preisgünstigsten Einzelangebote für die Lose 1 und 2 erteilt. Bei Preisgleichheit zwischen mehreren Angeboten innerhalb eines Loses wird die Zuschlagsentscheidung durch ein Losverfahren getroffen. Entspricht die Gesamtsumme des preisgünstigsten Gesamtangebots für die Lose 1 und 2 der Summe der Gesamtsummen der preisgünstigsten Einzelangebote für Los 1 und Los 2, wird der Zuschlag auf das Gesamtangebot erteilt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: - Anzahlungsbürgschaft (nur für Los 1 und 2): Nach den Bedingungen dieses Vertrages hat der Auftraggeber jeweils eine Anzahlung in Höhe des Wertes des Fahrgestelles gegen unbefristete Bankbürgschaft (Anzahlungsbürgschaft) zu leisten. Der Anzah-lungsanspruch gegen Anzahlungsbürgschaft setzt die Lieferung des jeweiligen Fahrgestells an den Auf-bauhersteller sowie die Rechnungsstellung voraus. Der Auftraggeber leistet die Anzahlungen gegen Übergabe einer schriftlichen (§ 126 BGB), unbefriste-ten, unwiderruflichen und selbstschuldnerischen Bürgschaft eines deutschen Kreditinstituts oder eines vergleichbaren Kreditinstituts aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union mit inländischer Nieder-lassung und inländischem Gerichtsstand in Höhe des Wertes des Fahrgestells. Die Bürgschaftsurkunde muss mit der ausdrücklichen Bestimmung versehen sein, dass die Bürgschaft ausschließlich deutschem Recht unterliegt. Die Bürgschaftserklärung muss die Erklärung enthalten, dass auf die Einrede der Aufrechnung und Anfechtung sowie der Vorausklage gem. §§ 770, 771 BGB und die Einrede der Verjährung begrenzt durch § 202 Abs. 2 BGB bis zur Rückgabe der Bürgschaftsurkunde nicht erhoben wird. Die Bürgschaft muss die ausdrückliche Vereinbarung des ausschließlichen Gerichtsstandes nach Ziffer 2.2. dieser Leistungsbeschreibung für alle Streitigkeiten über die Gültigkeit der Bürgschaftsvereinbarung sowie aus der Vereinbarung selbst enthalten. Die jeweilige Anzahlungsbürgschaft hat der Auftragnehmer mit Übersendung der jeweils ersten Teilrechnung in Höhe des Wertes des Fahrgestells dem Auftraggeber vorzulegen. Eine Hinterlegung eines Geldbetrages als Sicherheit für den Auftraggeber durch den Auftragnehmer ist aus-geschlossen. Die Bürgschaft dient als Sicherheit für Ansprüche des jeweiligen Auftraggebers auf Rückzahlung der Anzahlung einschließlich etwaiger Zinsansprüche, gleich aus welchem rechtlichen Grund. Die Anzahlungsbürgschaftsurkunden sind unverzüglich durch den Auftraggeber zurückzugeben, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber das fertig ausgebaute Fahrzeug und die dazugehörigen Fahrzeug-papiere übereignet hat. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen zwischen dem jeweiligen Auftrag-geber und dem Auftragnehmer über die Verjährung der Hauptforderung sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend. - Vertragserfüllungsbürgschaft (nur für Los 1 und 2): Nach den Bedingungen dieses Vertrages hat der Auftraggeber die in dieser Ziffer bestimmte Summe gegen unbefristete Bankbürgschaft (Vertragserfüllungsbürgschaft) zu leisten. Der Anspruch gegen Vertragserfüllungsbürgschaft setzt die dokumentierte Abnahme des jeweiligen Fahrgestells durch den Aufbauhersteller sowie die Rechnungsstellung voraus. Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber jeweils eine unbefristete, unwiderrufliche, selbstschuldnerische Vertragserfüllungsbürgschaft eines deutschen Kreditinstituts oder eines vergleichbaren Kreditinstituts aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union mit inländischer Niederlassung und inländischem Gerichtsstand in Höhe von 2/3 der Restsumme (abzgl. der Kosten für das Fahrgestell) und aller im Rahmen des Projektes bis zur Gesamtabnahme vereinbarten Vergütungserhöhungen oder -verringerungen. Die Bürgschaftsurkunde muss mit der ausdrücklichen Bestimmung versehen sein, dass die Bürgschaft ausschließlich deutschem Recht unterliegt. Die Bürgschaftserklärung muss die Erklärung enthalten, dass auf die Einrede der Aufrechnung und Anfechtung sowie der Vorausklage gem. §§ 770, 771 BGB und die Einrede der Verjährung begrenzt durch § 202 Abs. 2 BGB bis zur Rückgabe der Bürgschaftsurkunde nicht erhoben wird. Die Bürgschaft muss die ausdrückliche Vereinbarung des ausschließlichen Gerichtsstandes nach Ziffer 2.2. dieser Leistungsbeschreibung für alle Streitigkeiten über die Gültigkeit der Bürgschaftsvereinbarung sowie aus der Vereinbarung selbst enthalten. Die jeweilige Vertragserfüllungsbürgschaft hat der Auftragnehmer mit Übersendung der jeweils zweiten Teilrechnung in Höhe von 2/3 der Restsumme (abzgl. der Kosten für das Fahrgestell) und aller im Rahmen des Projektes bis zur Gesamtabnahme vereinbarten Vergütungserhöhungen oder -verringerungen vorzulegen. Eine Hinterlegung eines Geldbetrages als Sicherheit für den jeweiligen Auftraggeber durch den Auftragnehmer ist ausgeschlossen. Die Bürgschaft dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche des jeweiligen Auftraggebers aus der Herstellung des jeweils einzelnen Löschgruppenfahrzeugs bis zur erfolgreichen Abnahme, insbesondere für Ansprüche wegen Pflichtverletzungen des Auftragnehmers, aus Vertragsstrafen und ungerechtfertigter Bereicherung inkl. etwaiger Zinsen. Die Vertragserfüllungsbürgschaftsurkunden sind unverzüglich durch den Auftraggeber zurückzugeben, wenn der Auftraggeber die erfolgreiche Abnahme des jeweiligen Fahrzeuges durchgeführt hat. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem jeweiligen Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
Frist für den Eingang der Angebote: 30/10/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 88 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: -Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) -Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor. -Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Fahrgestell und Aufbau Region West
Beschreibung: Das LZN ist als Auftraggeber und einzige abrufberechtigte Stelle zum Abschluss von Einzelaufträgen auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarungen berechtigt. Es wird zur Erfüllung seiner Aufgaben als zentraler Dienstleister der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung sowie weiterer öffentlicher Stellen Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung in Anspruch nehmen. In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag jeweils den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los über die Lieferung von Fahrgestell und Aufbau Region Ost (Los 1); Fahrgestell und Aufbau Region West (Los 2); Fachdienstausstattung für LF 20 KatS (Los 3). Die auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung abzuschließenden Einzelaufträge (Abrufe) werden durch und im Namen des LZN für das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung (MI) und das Niedersächsischen Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) sowie die Träger des Brandschutzes und der Hilfeleistung in Niedersachsen gem. § 1 des NBrandSchG getätigt. Hierzu gehören insbesondere Gemeinden, Samtgemeinden, Landkreise und die Region Hannover (nachfolgend gemeinsam "Kommunen"), die mit dem LZN eine Liefer- bzw. Leistungsvereinbarung geschlossen haben (bezugsberechtigte Stellen). Die hierfür erforderlichen Bedarfe sind in die Gesamtbedarfsschätzung eingeflossen. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich gegenüber dem LZN als Auftraggeber und Vertragspartner. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) Lose 1-3 zu entnehmen.
Interne Kennung: Los 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34144213 Feuerlöschfahrzeuge
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34144212 Tanklöschfahrzeuge
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Reiherberg 112
Stadt: Celle
Postleitzahl: 29229
Land, Gliederung (NUTS): Celle (DE931)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 20 500 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# Bieter dürfen Einzelangebote für Los 1 und Los 2 abgeben. Sofern der Bieter Einzelangebote für die Lose 1 und 2 abgibt, ist er berechtigt, zusätzlich ein Gesamtangebot für beide Lose abzugeben, in dem Preisnachlässe für den Fall einer losübergreifenden Vergabe gewährt werden können. Im Gesamtangebot ist ein einheitlicher Stückpreis anzugeben. Andere Angebotsvarianten sind nicht zugelassen. Die Rahmenvereinbarung tritt am nächsten Werktag nach Zuschlagserteilung in Kraft und endet mit Ablauf des 31.08.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Einzelaufträge auf Grundlage der Rahmenvereinbarung können bis einschließlich 31.08.2027 erteilt werden. Nach Ablauf dieses Tages sind keine weiteren Einzelaufträge mehr möglich. Die bis einschließlich 31.08.2027 erteilten Einzelaufträge bleiben vom Ablauf der Rahmenvereinbarung unberührt und sind nach Maßgabe der vertraglich vereinbarten Lieferfristen vollständig zu erfüllen. Dies gilt auch, wenn die Lieferung oder Leistung erst nach Ablauf der Rahmenvereinbarung erfolgt. Die für den jeweiligen Einzelauftrag maßgeblichen vertraglichen Regelungen gelten bis zu dessen vollständiger Erfüllung fort. Weiterhin hat der Bieter folgende Unterlagen seinem Angebot beizufügen: - Ausgefüllte Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) "Angaben des Bieters" - Massebilanz (Näherungsweise) gem. Ziffer 1.13/1.14 der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) - Ausführliche Beschreibung des Entwurfs der Konstruktion des Löschgruppenfahrzeuges mit maßstäblicher aussagekräftiger Zeichnung mit allen Hauptabmessungen und Winkelangaben gem. Ziffer 1.41 der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) - Grobkonzept Beladung (Entwurf eines Beladeplans) gem. Ziffer 1.42 und 15.06 der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) - Nur bei nicht höhenverstellbaren Kopfstützen: Nachweis über sicheres Sitzen von Minimal- bis Maximalgröße gem. Ziffer 6.54 der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) - Energiebilanz (in Anlehnung an Muster-Energiebilanz des Normausschuss Feuerwehr) gem. Ziffer 9.01 der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) - Konzept Aufbau und Schutzmaßnahmen elektrische Anlage (230V-Druckluft-Einspeisung und Trenntransformator) gem. Ziffer 9.12 der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) - Funk-/ Antennenkonzept für das Fahrzeug, aus dem die einzelnen vorgesehenen Komponenten und Betriebsarten zu entnehmen sind, gem. Ziffer 11.03 der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) - Layout-Vorschlag für die Beschilderung gem. Ziffer 14.17/14.18 der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) - Verzeichnis des Fahrzeugherstellers über Vertragswerkstätten - Gewährleistungsunterlagen, aus denen Umfang, Beginn und Laufzeit der Gewährleistung sowie der Erfüllungsort für die Erbringung etwaiger Nachbesserungen für das komplette Fahrzeug (mit zum Lieferumfang gehörende Ausstattung und Zubehör) hervorgehen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde) für Los 1 bzw. 2 hat der Bieter drei Referenzen vorzulegen, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllen: - Eine Referenz, aus der hervorgeht, dass der Bieter in den letzten drei Jahren jährlich mindestens 30 Feuerwehrfahrzeuge ausgeliefert hat. - Eine Referenz, aus der hervorgeht, dass der Bieter in den letzten drei Jahren mindestens 20 Feuerwehrfahrzeuge der Typen LF 20 KatS, LF 10, LF 20, HLF 10 oder HLF 20 mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t ausgeliefert hat. - Eine Referenz, aus der hervorgeht, dass der Bieter in den letzten drei Jahren mindestens 20 Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t auf Fahrgestellen desselben Herstellers wie dem angebotenen Fahrgestell ausgeliefert hat. Für den Fall, dass ein Bieter Angebote für Los 1 und Los 2 (und ggf. zusätzlich ein Gesamtangebot für die Lose 1 und 2) abgibt, gelten folgende Mindestanforderungen: - Eine Referenz, aus der hervorgeht, dass der Bieter in den letzten drei Jahren jährlich mindestens 60 Feuerwehrfahrzeuge ausgeliefert hat. - Eine Referenz, aus der hervorgeht, dass der Bieter in den letzten drei Jahren mindestens 40 Feuerwehrfahrzeuge der Typen LF 20 KatS, LF 10, LF 20, HLF 10 oder HLF 20 mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t ausgeliefert hat. - Eine Referenz, aus der hervorgeht, dass der Bieter in den letzten drei Jahren mindestens 40 Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t auf Fahrgestellen desselben Herstellers wie dem angebotenen Fahrgestell ausgeliefert hat. Die Referenzen sind jeweils unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers einschließlich Ansprechperson und Telefonnummer vorzulegen. Hierfür ist der beigefügte Vordruck "Eigenerklärung über die Referenzen" zu verwenden.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Gesamtsumme (netto) gem. Angebotsvordruck
Beschreibung: Für die Lose 1 und 2 erfolgt die Zuschlagserteilung nach Maßgabe der nachfolgend beschriebenen Wertung unter Berücksichtigung der Einzel- und Gesamtangebote. Die im Angebotsvordruck ausgewiesene Gesamt-summe (netto) bildet jeweils den für die Wertung maßgeblichen Preis. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots unter Berücksichtigung von Gesamtangeboten für die Lose 1 und 2, erfolgt anhand der im Angebotsvordruck ausgewiesenen Gesamtsumme (netto). Zunächst wird für Los 1 und Los 2 jeweils das wertbare Einzelangebot mit der niedrigsten Gesamtsumme (netto) ermittelt. Anschließend werden die Gesamtsummen dieser beiden Einzelangebote addiert. Liegen Gesamtangebote für die Lose 1 und 2 vor, wird das wertbare Gesamtangebot mit der niedrigsten Gesamtsumme (netto) ermittelt. Die Gesamtsumme dieses Gesamtangebots wird mit der Summe der beiden Gesamtsummen der preisgünstigsten Einzelangebote für Los 1 und Los 2 verglichen. Ist die Gesamtsumme des preisgünstigsten Gesamtangebots niedriger als die Summe der beiden Gesamtsummen der preisgünstigsten Einzelangebote für Los 1 und Los 2, wird der Zuschlag auf das Gesamtangebot erteilt. Ist die Gesamtsumme des preisgünstigsten Gesamtangebots höher, werden die Zuschläge getrennt auf die jeweiligen preisgünstigsten Einzelangebote für die Lose 1 und 2 erteilt. Bei Preisgleichheit zwischen mehreren Angeboten innerhalb eines Loses wird die Zuschlagsentscheidung durch ein Losverfahren getroffen. Entspricht die Gesamtsumme des preisgünstigsten Gesamtangebots für die Lose 1 und 2 der Summe der Gesamtsummen der preisgünstigsten Einzelangebote für Los 1 und Los 2, wird der Zuschlag auf das Gesamtangebot erteilt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: - Anzahlungsbürgschaft (nur für Los 1 und 2): Nach den Bedingungen dieses Vertrages hat der Auftraggeber jeweils eine Anzahlung in Höhe des Wertes des Fahrgestelles gegen unbefristete Bankbürgschaft (Anzahlungsbürgschaft) zu leisten. Der Anzah-lungsanspruch gegen Anzahlungsbürgschaft setzt die Lieferung des jeweiligen Fahrgestells an den Auf-bauhersteller sowie die Rechnungsstellung voraus. Der Auftraggeber leistet die Anzahlungen gegen Übergabe einer schriftlichen (§ 126 BGB), unbefriste-ten, unwiderruflichen und selbstschuldnerischen Bürgschaft eines deutschen Kreditinstituts oder eines vergleichbaren Kreditinstituts aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union mit inländischer Nieder-lassung und inländischem Gerichtsstand in Höhe des Wertes des Fahrgestells. Die Bürgschaftsurkunde muss mit der ausdrücklichen Bestimmung versehen sein, dass die Bürgschaft ausschließlich deutschem Recht unterliegt. Die Bürgschaftserklärung muss die Erklärung enthalten, dass auf die Einrede der Aufrechnung und Anfechtung sowie der Vorausklage gem. §§ 770, 771 BGB und die Einrede der Verjährung begrenzt durch § 202 Abs. 2 BGB bis zur Rückgabe der Bürgschaftsurkunde nicht erhoben wird. Die Bürgschaft muss die ausdrückliche Vereinbarung des ausschließlichen Gerichtsstandes nach Ziffer 2.2. dieser Leistungsbeschreibung für alle Streitigkeiten über die Gültigkeit der Bürgschaftsvereinbarung sowie aus der Vereinbarung selbst enthalten. Die jeweilige Anzahlungsbürgschaft hat der Auftragnehmer mit Übersendung der jeweils ersten Teilrechnung in Höhe des Wertes des Fahrgestells dem Auftraggeber vorzulegen. Eine Hinterlegung eines Geldbetrages als Sicherheit für den Auftraggeber durch den Auftragnehmer ist aus-geschlossen. Die Bürgschaft dient als Sicherheit für Ansprüche des jeweiligen Auftraggebers auf Rückzahlung der Anzahlung einschließlich etwaiger Zinsansprüche, gleich aus welchem rechtlichen Grund. Die Anzahlungsbürgschaftsurkunden sind unverzüglich durch den Auftraggeber zurückzugeben, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber das fertig ausgebaute Fahrzeug und die dazugehörigen Fahrzeug-papiere übereignet hat. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen zwischen dem jeweiligen Auftrag-geber und dem Auftragnehmer über die Verjährung der Hauptforderung sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend. - Vertragserfüllungsbürgschaft (nur für Los 1 und 2): Nach den Bedingungen dieses Vertrages hat der Auftraggeber die in dieser Ziffer bestimmte Summe gegen unbefristete Bankbürgschaft (Vertragserfüllungsbürgschaft) zu leisten. Der Anspruch gegen Vertragserfüllungsbürgschaft setzt die dokumentierte Abnahme des jeweiligen Fahrgestells durch den Aufbauhersteller sowie die Rechnungsstellung voraus. Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber jeweils eine unbefristete, unwiderrufliche, selbstschuldnerische Vertragserfüllungsbürgschaft eines deutschen Kreditinstituts oder eines vergleichbaren Kreditinstituts aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union mit inländischer Niederlassung und inländischem Gerichtsstand in Höhe von 2/3 der Restsumme (abzgl. der Kosten für das Fahrgestell) und aller im Rahmen des Projektes bis zur Gesamtabnahme vereinbarten Vergütungserhöhungen oder -verringerungen. Die Bürgschaftsurkunde muss mit der ausdrücklichen Bestimmung versehen sein, dass die Bürgschaft ausschließlich deutschem Recht unterliegt. Die Bürgschaftserklärung muss die Erklärung enthalten, dass auf die Einrede der Aufrechnung und Anfechtung sowie der Vorausklage gem. §§ 770, 771 BGB und die Einrede der Verjährung begrenzt durch § 202 Abs. 2 BGB bis zur Rückgabe der Bürgschaftsurkunde nicht erhoben wird. Die Bürgschaft muss die ausdrückliche Vereinbarung des ausschließlichen Gerichtsstandes nach Ziffer 2.2. dieser Leistungsbeschreibung für alle Streitigkeiten über die Gültigkeit der Bürgschaftsvereinbarung sowie aus der Vereinbarung selbst enthalten. Die jeweilige Vertragserfüllungsbürgschaft hat der Auftragnehmer mit Übersendung der jeweils zweiten Teilrechnung in Höhe von 2/3 der Restsumme (abzgl. der Kosten für das Fahrgestell) und aller im Rahmen des Projektes bis zur Gesamtabnahme vereinbarten Vergütungserhöhungen oder -verringerungen vorzulegen. Eine Hinterlegung eines Geldbetrages als Sicherheit für den jeweiligen Auftraggeber durch den Auftragnehmer ist ausgeschlossen. Die Bürgschaft dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche des jeweiligen Auftraggebers aus der Herstellung des jeweils einzelnen Löschgruppenfahrzeugs bis zur erfolgreichen Abnahme, insbesondere für Ansprüche wegen Pflichtverletzungen des Auftragnehmers, aus Vertragsstrafen und ungerechtfertigter Bereicherung inkl. etwaiger Zinsen. Die Vertragserfüllungsbürgschaftsurkunden sind unverzüglich durch den Auftraggeber zurückzugeben, wenn der Auftraggeber die erfolgreiche Abnahme des jeweiligen Fahrzeuges durchgeführt hat. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem jeweiligen Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
Frist für den Eingang der Angebote: 30/10/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 88 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: -Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) -Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor. -Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Fachdienstausstattung für LF 20 KatS
Beschreibung: Das LZN ist als Auftraggeber und einzige abrufberechtigte Stelle zum Abschluss von Einzelaufträgen auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarungen berechtigt. Es wird zur Erfüllung seiner Aufgaben als zentraler Dienstleister der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung sowie weiterer öffentlicher Stellen Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung in Anspruch nehmen. In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag jeweils den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los über die Lieferung von Fahrgestell und Aufbau Region Ost (Los 1); Fahrgestell und Aufbau Region West (Los 2); Fachdienstausstattung für LF 20 KatS (Los 3). Die auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung abzuschließenden Einzelaufträge (Abrufe) werden durch und im Namen des LZN für das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung (MI) und das Niedersächsischen Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) sowie die Träger des Brandschutzes und der Hilfeleistung in Niedersachsen gem. § 1 des NBrandSchG getätigt. Hierzu gehören insbesondere Gemeinden, Samtgemeinden, Landkreise und die Region Hannover (nachfolgend gemeinsam "Kommunen"), die mit dem LZN eine Liefer- bzw. Leistungsvereinbarung geschlossen haben (bezugsberechtigte Stellen). Die hierfür erforderlichen Bedarfe sind in die Gesamtbedarfsschätzung eingeflossen. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich gegenüber dem LZN als Auftraggeber und Vertragspartner. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) Lose 1-3 zu entnehmen.
Interne Kennung: Los 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 35110000 Ausrüstung für Brandbekämpfung, Rettung und Sicherheit
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort ist für das Los 3 jeweils in der Bestellung angegeben. Die Lieferungen erfolgen an die in den jeweiligen Bestellungen definierten Lieferanschriften des Landes Niedersachsen inkl. niedersächsischer Inseln.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 12 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsbeginn ist der nächste Werktag nach Zuschlagserteilung. Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 12 Monaten sowie optional drei einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 10 000 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# Für Los 3 darf jeder Bieter nur ein Angebot einreichen. Die Zulassung mehrerer Angebote betrifft ausschließlich die in der Bekanntmachung beschriebene Kombination von Einzel- und Gesamtangeboten für die Lose 1 und 2. Zu jedem Punkt der Beladung ist ein Produktdatenblatt vorzulegen. Falls ein Gerät beispielhaft beschrieben ist und durch den Bieter ein gleichwertiges Produkt angeboten wird, ist dies anzuzeigen und mit entsprechendem Bildmaterial und Kenndatenvergleich anzugeben.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde) für Los 3 hat der Bieter eine Referenzliste von mindestens drei der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Als vergleichbar gelten Leistungen über die Lieferung von Feuerwehr- und/oder Katastrophenschutzausstattung für Einsatzfahrzeuge oder für Organisationen mit Sicherheitsaufgaben in Form vollständiger Ausstattungssätze oder vergleichbarer Lieferumfänge. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Eigenerklärung über die Referenzen" enthalten.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Gesamtsumme (netto) gem. Angebotsvordruck
Beschreibung: Für Los 3 wird der Zuschlag auf das wertbare Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme (netto) erteilt. Die im Angebotsvordruck ausgewiesene Gesamtsumme (netto) bildet jeweils den für die Wertung maßgeblichen Preis. Da die Beschaffung der Fachdienstausstattung nach Los 3 die Beschaffung der Fahrzeuge nach den Losen 1 und 2 voraussetzt, wird Los 3 nur dann bezuschlagt, wenn mindestens eines der beiden Lose 1 oder 2 bezuschlagt werden kann. Können weder Los 1 noch Los 2 bezuschlagt werden, erfolgt für Los 3 kein Zuschlag. In diesem Fall kann das Vergabeverfahren für Los 3 insgesamt gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 2 VgV aufgehoben werden, da der Beschaffungsbedarf für Los 3 entfällt und sich dadurch die Grundlage des Vergabeverfahrens wesentlich geändert hat.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: - Anzahlungsbürgschaft (nur für Los 1 und 2): Nach den Bedingungen dieses Vertrages hat der Auftraggeber jeweils eine Anzahlung in Höhe des Wertes des Fahrgestelles gegen unbefristete Bankbürgschaft (Anzahlungsbürgschaft) zu leisten. Der Anzah-lungsanspruch gegen Anzahlungsbürgschaft setzt die Lieferung des jeweiligen Fahrgestells an den Auf-bauhersteller sowie die Rechnungsstellung voraus. Der Auftraggeber leistet die Anzahlungen gegen Übergabe einer schriftlichen (§ 126 BGB), unbefriste-ten, unwiderruflichen und selbstschuldnerischen Bürgschaft eines deutschen Kreditinstituts oder eines vergleichbaren Kreditinstituts aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union mit inländischer Nieder-lassung und inländischem Gerichtsstand in Höhe des Wertes des Fahrgestells. Die Bürgschaftsurkunde muss mit der ausdrücklichen Bestimmung versehen sein, dass die Bürgschaft ausschließlich deutschem Recht unterliegt. Die Bürgschaftserklärung muss die Erklärung enthalten, dass auf die Einrede der Aufrechnung und Anfechtung sowie der Vorausklage gem. §§ 770, 771 BGB und die Einrede der Verjährung begrenzt durch § 202 Abs. 2 BGB bis zur Rückgabe der Bürgschaftsurkunde nicht erhoben wird. Die Bürgschaft muss die ausdrückliche Vereinbarung des ausschließlichen Gerichtsstandes nach Ziffer 2.2. dieser Leistungsbeschreibung für alle Streitigkeiten über die Gültigkeit der Bürgschaftsvereinbarung sowie aus der Vereinbarung selbst enthalten. Die jeweilige Anzahlungsbürgschaft hat der Auftragnehmer mit Übersendung der jeweils ersten Teilrechnung in Höhe des Wertes des Fahrgestells dem Auftraggeber vorzulegen. Eine Hinterlegung eines Geldbetrages als Sicherheit für den Auftraggeber durch den Auftragnehmer ist aus-geschlossen. Die Bürgschaft dient als Sicherheit für Ansprüche des jeweiligen Auftraggebers auf Rückzahlung der Anzahlung einschließlich etwaiger Zinsansprüche, gleich aus welchem rechtlichen Grund. Die Anzahlungsbürgschaftsurkunden sind unverzüglich durch den Auftraggeber zurückzugeben, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber das fertig ausgebaute Fahrzeug und die dazugehörigen Fahrzeug-papiere übereignet hat. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen zwischen dem jeweiligen Auftrag-geber und dem Auftragnehmer über die Verjährung der Hauptforderung sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend. - Vertragserfüllungsbürgschaft (nur für Los 1 und 2): Nach den Bedingungen dieses Vertrages hat der Auftraggeber die in dieser Ziffer bestimmte Summe gegen unbefristete Bankbürgschaft (Vertragserfüllungsbürgschaft) zu leisten. Der Anspruch gegen Vertragserfüllungsbürgschaft setzt die dokumentierte Abnahme des jeweiligen Fahrgestells durch den Aufbauhersteller sowie die Rechnungsstellung voraus. Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber jeweils eine unbefristete, unwiderrufliche, selbstschuldnerische Vertragserfüllungsbürgschaft eines deutschen Kreditinstituts oder eines vergleichbaren Kreditinstituts aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union mit inländischer Niederlassung und inländischem Gerichtsstand in Höhe von 2/3 der Restsumme (abzgl. der Kosten für das Fahrgestell) und aller im Rahmen des Projektes bis zur Gesamtabnahme vereinbarten Vergütungserhöhungen oder -verringerungen. Die Bürgschaftsurkunde muss mit der ausdrücklichen Bestimmung versehen sein, dass die Bürgschaft ausschließlich deutschem Recht unterliegt. Die Bürgschaftserklärung muss die Erklärung enthalten, dass auf die Einrede der Aufrechnung und Anfechtung sowie der Vorausklage gem. §§ 770, 771 BGB und die Einrede der Verjährung begrenzt durch § 202 Abs. 2 BGB bis zur Rückgabe der Bürgschaftsurkunde nicht erhoben wird. Die Bürgschaft muss die ausdrückliche Vereinbarung des ausschließlichen Gerichtsstandes nach Ziffer 2.2. dieser Leistungsbeschreibung für alle Streitigkeiten über die Gültigkeit der Bürgschaftsvereinbarung sowie aus der Vereinbarung selbst enthalten. Die jeweilige Vertragserfüllungsbürgschaft hat der Auftragnehmer mit Übersendung der jeweils zweiten Teilrechnung in Höhe von 2/3 der Restsumme (abzgl. der Kosten für das Fahrgestell) und aller im Rahmen des Projektes bis zur Gesamtabnahme vereinbarten Vergütungserhöhungen oder -verringerungen vorzulegen. Eine Hinterlegung eines Geldbetrages als Sicherheit für den jeweiligen Auftraggeber durch den Auftragnehmer ist ausgeschlossen. Die Bürgschaft dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche des jeweiligen Auftraggebers aus der Herstellung des jeweils einzelnen Löschgruppenfahrzeugs bis zur erfolgreichen Abnahme, insbesondere für Ansprüche wegen Pflichtverletzungen des Auftragnehmers, aus Vertragsstrafen und ungerechtfertigter Bereicherung inkl. etwaiger Zinsen. Die Vertragserfüllungsbürgschaftsurkunden sind unverzüglich durch den Auftraggeber zurückzugeben, wenn der Auftraggeber die erfolgreiche Abnahme des jeweiligen Fahrzeuges durchgeführt hat. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem jeweiligen Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
Frist für den Eingang der Angebote: 30/10/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 88 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: -Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) -Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor. -Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Registrierungsnummer: 03-7075700000-96
Postanschrift: Podbielskistraße 166
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30177
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Telefon: +49 51189848102
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131153308
Fax: +49 4131152943
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Registrierungsnummer: 04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131153308
Fax: +49 4131152943
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b550a7c5-11f0-45de-8ad7-4fb6c169e8ba - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 03/09/2026 15:38:24 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 613129-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 172/2026
Datum der Veröffentlichung: 07/09/2026