Achim
Adendorf
Aerzen
Alfeld (Leine)
Amelinghausen
Amt Neuhaus
Ankum
Apen
Auetal
Aurich
Bad Bederkesa
Bad Bentheim
Bad Bevensen
Bad Eilsen
Bad Essen
Bad Fallingbostel
Bad Gandersheim
Bad Grund (Harz)
Bad Harzburg
Bad Iburg
Bad Lauterberg im Harz
Bad Münder am Deister
Bad Nenndorf
Bad Pyrmont
Bad Rothenfelde
Bad Sachsa
Bad Salzdetfurth
Bad Zwischenahn
Bardowick
Barendorf
Barßel
Barsinghausen
Bersenbrück
Beverstedt
Bispingen
Bissendorf
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Bockhorn (Friesland)
Boffzen
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Borkum
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Bothel
Bovenden
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Hude
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Ihlow
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Isenbüttel
Isernhagen
Jembke
Jerxheim
Jesteburg
Jever
Jork
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Königslutter am Elm
Krummhörn
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Langelsheim
Langenhagen
Langeoog
Langwedel (Weser)
Lastrup
Lathen
Lauenbrück
Leer
Lehre
Lehrte
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Loxstedt
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Lüneburg
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Melle
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Neu Wulmstorf
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Norderney
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Scheeßel
Schellerten
Schiffdorf
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Schöppenstedt
Schortens
Schüttorf
Schwaförden
Schwarmstedt
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Seesen
Sehnde
Selsingen
Sickte-Neuerkerode
Sittensen
Sögel
Soltau
Sottrum
Spiekeroog
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Stelle
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Südbrookmerland
Südheide
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Süpplingen
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Tappenbeck
Tarmstedt
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Uchte
Uelsen
Uelzen
Uetze
Uplengen
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Vechelde
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Verden
Visselhövede
Voltlage
Walkenried
Wallenhorst
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Wangerland
Wangerooge
Wathlingen
Wedemark
Weener
Wendeburg
Wennigsen
Werlte
Wesendorf
Westerstede
Westoverledingen
Weyhausen
Weyhe
Wiefelstede
Wienhausen
Wietze
Wilhelmshaven
Wingst
Winsen (Aller)
Winsen (Luhe)
Wittingen
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Wolfenbüttel
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Worpswede
Wrestedt
Wunstorf
Wurster Nordseeküste
Zeven

Deutschland – Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke – Rahmenvereinbarung über das Leasen von Fahrrädern für kom. Beschäftigte im Entgeltumwandlungsmodell

609284-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke – Rahmenvereinbarung über das Leasen von Fahrrädern für kom. Beschäftigte im Entgeltumwandlungsmodell
OJ S 170/2026 03/09/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Südbrookmerland
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung über das Leasen von Fahrrädern für kom. Beschäftigte im Entgeltumwandlungsmodell
Beschreibung: Der Auftraggeber beabsichtigt, ein Angebot zum Dienstrad-Leasing für Mitarbeitende einzuführen. Grundlage hierfür ist der mit Wirkung vom 01.03.2021 in Kraft getretene Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing). Im Rahmen einer Dienstradüberlassung stellt der Auftraggeber seinen bestellberechtigten Mitarbeitenden auf Wunsch ein Fahrrad gemäß § 63a Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) sowie Pedelecs mit Motorunterstützung bis 25 km/h zur dienstlichen und privaten Nutzung zur Verfügung. Zusätzlich soll die Möglichkeit bestehen, leasingfähiges Zubehör zu bestellen. Leasingfähig sind etwaige Zusatzleistungen (z.B. Versicherungen) des Leasinggebers und fest mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör. Der Auftraggeber schließt einen Rahmenvertrag über zu erbringende Dienstleistungen, für die an den Auftragnehmer keine Vergütung von Seiten der Gemeinde Südbrookmerland zu zahlen ist. Der Rahmenvertrag umfasst die Schaffung und das Management der Leistungsprozesse wie Bearbeitung aller Anfragen, Bestellung bis Beendigung eines jeden Einzel -Leasingvertrages, Rücknahme und Schadensabwicklung nach den Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung und der übrigen Vertragsunterlagen. Dem Auftraggeber sollen alle Leistungen wie Leasing und Versicherung der Fahrräder, Serviceleistungen wie Wartung/Reparatur sowie die Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse zur Verfügung gestellt werden. Der Leasing-Anbieter (nachfolgend Auftragnehmer) koordiniert diese Beziehungen und Leistungen oder nutzt dafür einen Partner und sorgt für die kontinuierliche Leistungserbringung. Der Leasinganbieter ist grundsätzlicher Ansprechpartner in Fragen zu Verträgen, Service- und Versicherungsleistungen und sonstigen Leasingangelegenheiten. Hierfür ist ein fester Ansprechpartner bekannt zu geben. Der Auftraggeber schließt für jedes von einem Mitarbeitenden bestellte Fahrrad einen Einzelleasingvertrag mit dem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Abschluss von Einzelleasingverträgen. Der Auftraggeber schließt für diese Fahrräder einen Überlassungsvertrag mit dem jeweiligen Mitarbeitenden, im welchem dessen Rechte und Pflichten in Bezug auf das Fahrrad und insbesondere die Entgeltumwandlung geregelt werden. Die überlassenen Fahrräder können von den teilnehmenden Mitarbeitenden sowohl dienstlich wie auch privat genutzt werden. Dementsprechend müssen auch die Leasing- und Versicherungsverträge ausgestaltet sein.
Kennung des Verfahrens: 926c5eda-fbf0-4789-8cea-19b571db5d52
Interne Kennung: V2026-08-18-01
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34000000 Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke
Zusätzliche Einstufung (cpv): 66114000 Finanzierungs-Leasing
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Südbrookmerland
Land, Gliederung (NUTS): Aurich (DE947)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXVHYMWDYYAV42G1# Es handelt sich vorliegend um einen Rahmenvertrag, bei dem das zukünftige Auftragsvolumen nicht abschließend festgelegt werden kann. Das angegebene Auftragsvolumen basiert auf einem ermittelten Schätzwert. Eine konkrete Vorhersage, in welchem Umfang die jeweilige Leistung innerhalb des Vertragszeitraums tatsächlich anfällt, ist nicht möglich. Es besteht seitens der Auftraggeberin keine Verpflichtung zur Ausschöpfung des prognostizierten Auftragsvolumens. Einen wie auch immer gearteten Anspruch auf Kompensation o. ä. kann die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer hieraus nicht ableiten.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung
Betrug: Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung
Korruption: Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung
Zahlungsunfähigkeit: Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Rahmenvereinbarung über das Leasen von Fahrrädern für kom. Beschäftigte im Entgeltumwandlungsmodell
Beschreibung: Rahmenvereinbarung für das Leasen von Fahrrädern zur Überlassung an kom. Beschäftigte im Entgeltwandlungsmodell für die Laufzeit von 48 Monaten
Interne Kennung: V2026-08-18-01
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34000000 Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke
Zusätzliche Einstufung (cpv): 66114000 Finanzierungs-Leasing
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Südbrookmerland
Land, Gliederung (NUTS): Aurich (DE947)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# Bewerber/Bieter haben die Vergabeunterlagen unmittelbar nach deren Bezug sorgfältig durchzusehen und diesbezügliche Fragen oder Hinweise auf Unstimmigkeiten unverzüglich an die Vergabestelle zu richten. Mündliche Kommunikation sowie Abstimmungen mit Personen außerhalb der Vergabestelle sind insoweit unzulässig. Sämtliche von der Vergabestelle zu einem Ausschreibungsverfahren veröffentlichten Konkretisierungen/ Änderungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen. Es handelt sich vorliegend um einen Rahmenvertrag, bei dem das zukünftige Auftragsvolumen nicht abschließend festgelegt werden kann. Das angegebene Auftragsvolumen basiert auf einen ermittelten Schätzwert. Eine konkrete Vorhersage, in welchem Umfang die jeweilige Leistung innerhalb des Vertragszeitraum tatsächlich anfällt, ist nicht möglich. Es besteht seitens des Auftragsgebers keine Verpflichtung zur Ausschöpfung des prognostizierten Auftragsvolumen. Einen wie auch immer gearteten Anspruch auf Kompensation o.ä. kann die Auftragsnehmerin bzw. der Auftragnehmer hieraus nicht ableiten.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Zwei vergleichbare Referenzobjekte (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Auftragnehmer muss bereits über Erfahrungen mit Fahrrad Leasingmodellen und erprobten Konzepten bei Arbeitgebern verfügen, die von der Größe her mit der Gemeinde Südbrookmerland vergleichbar sind. Bestenfalls soll es sich um Erfahrungen mit öffentlich-rechtlichen Auftraggebern handeln. Dazu sind zwei vergleichbare Referenzobjekte zu nennen. Die Zahl der Beschäftigten im Referenzprojekt muss mind. 150 betragen. Die dazugehörigen Rahmenverträge dürfen nicht früher als im Jahr 2016 abgeschlossen worden sein.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 06/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bitte reichen Sie die fehlenden Unterlagen innerhalb der im Vergabeportal angegebenen Frist über das Vergabeportal nach.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für die Ausführung des Auftrags gelten keine über die Vergabeunterlagen hinausgehenden besonderen Bedingungen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Kommunalaufsicht Landkreis Aurich
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Zur Überprüfung und gegebenenfalls Korrektur des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsverfahren vor der zuständigen Vergabekammer eingeleitet werden. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann im Nachprüfungsverfahren jedoch nicht mehr aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 GWB). Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags erledigt, kann auf Antrag eines Beteiligten festgestellt werden, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. Unter den Voraussetzungen des § 135 GWB kann darüber hinaus die Unwirksamkeit eines bereits geschlossenen Vertrags festgestellt werden. Ein Vertrag darf gemäß § 134 Abs. 2 GWB grundsätzlich erst nach Ablauf der gesetzlichen Wartefrist geschlossen werden. Diese beträgt 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die beabsichtigte Zuschlagserteilung. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Wartefrist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt jeweils am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den tatsächlichen Zugang bei den betroffenen Bewerbern oder Bietern kommt es nicht an. Es wird darauf hingewiesen, dass Bewerber und Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie vor Einreichung eines Nachprüfungsantrags erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind ebenfalls spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Die rechtzeitige Rüge ist Voraussetzung dafür, dass ein Bewerber oder Bieter im Falle einer Nichtabhilfe der Rüge ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer zulässig einleiten kann. Die vorgenannten Rügeobliegenheiten gelten vorbehaltlich der gesetzlichen Ausnahmen, insbesondere nach § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB. Sofern der Auftraggeber einer Rüge nicht abhilft und dies dem betreffenden Bewerber oder Bieter mitteilt, ist ein Antrag auf Nachprüfung grundsätzlich innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung bei der Vergabekammer einzureichen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Für den Fall, dass der Zuschlag bereits erteilt und der Vertrag geschlossen wurde, sind die besonderen Regelungen über die Unwirksamkeit nach § 135 GWB zu beachten. Danach kann ein öffentlicher Auftrag insbesondere dann von Anfang an unwirksam sein, wenn der Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht nach § 134 GWB verstoßen oder den Auftrag ohne die erforderliche vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt wird. Die Unwirksamkeit muss grundsätzlich innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information über den Vertragsschluss geltend gemacht werden und kann längstens bis sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden (§ 135 Abs. 2 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gemeinde Südbrookmerland
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Gemeinde Südbrookmerland

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Südbrookmerland
Registrierungsnummer: DE03452023
Postanschrift: Westvictorburer Str. 2
Stadt: Südbrookmerland
Postleitzahl: 26624
Land, Gliederung (NUTS): Aurich (DE947)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 4942209307
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131153306
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Kommunalaufsicht Landkreis Aurich
Registrierungsnummer: DE116994655
Postanschrift: Fischteichweg 7-13
Stadt: Aurich
Postleitzahl: 26603
Land, Gliederung (NUTS): Aurich (DE947)
Land: Deutschland
Telefon: 49 4941160
Rollen dieser Organisation:
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: ec835808-2509-4a15-9c91-3eb49063235c - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 02/09/2026 09:48:15 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 609284-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 170/2026
Datum der Veröffentlichung: 03/09/2026