5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 92600000 Dienstleistungen im Sport
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Jever
Postleitzahl: 26441
Land, Gliederung (NUTS): Friesland (DE) (DE94A)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/11/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/10/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:startup#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Preis wird mit 30 % gewichtet. Die Punktverteilung erfolgt gemäß der Formel. Preispunkte = (niedrigster Preis / Angebotspreis) * 5 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Angebote in und um Jever
Beschreibung: Anzahl der nutzbaren Einrichtungen 25 km Umkreis (Hauptsitz Kreisverwaltung: Lindenallee 1, 26441 Jever) und 25 km Umkreis insgesamt: • mind. 5 Fitnesseinrichtungen mit Gerätepark • mind. 3 Einrichtungen mit Saunanutzung • mind. 5 Fitnesseinrichtungen mit vielseitigen Kursangeboten (Cardio, Tanz und Akrobatik, Aqua u.ä.) • mind. 7 Schwimmbäder o davon mind. 5 Hallenbäder (ganzjährige Nutzung möglich) • mind. 3 weitere Anbieter sportlicher Freizeitaktivitäten (Klettern, Paddeln, Yoga, Tanzen u.ä.) Werden die hier geforderten Mindestangebote nicht erreicht, erfolgt der Ausschluss aus dem Verfahren. Die Punktverteilung erfolgt 5 Punkte > 60 Angebote, 4 Punkte = 59 - 50 Angebote, 3 Punkte = 49 - 40 Angebote, 2 Punkte = 39 - 30 Angebote , 1 Punkt = 29 - 15 Angebote, 0 Punkte < 15 Angebote
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Verwaltungsaufwand
Beschreibung: Der Verwaltungsaufwand wird mit insgesamt 7,5 % gewichtet. Die Punktverteilung erfolgt
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 7,5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Angebote in und um Varel
Beschreibung: Anzahl der nutzbaren Angebote Außenstelle: Karl-Nieraad-Straße 1, 26316 Varel und 25 km Umkreis : • mind. 5 Fitnesseinrichtungen mit Gerätepark • mind. 3 Einrichtungen mit Saunanutzung • mind. 5 Fitnesseinrichtungen mit vielseitigen Kursangeboten (Cardio, Tanz und Akrobatik, Aqua u.ä.) 5 Punkte > 60 Angebote, 4 Punkte = 59 - 50 Angebote, 3 Punkte = 49 - 40 Angebote, 2 Punkte = 39 - 30 Angebote , 1 Punkt = 29 - 15 Angebote, 0 Punkte < 15 Angebote • mind. 5 Schwimmbäder o davon mind. 3 Hallenbäder (ganzjährige Nutzung möglich) • mind. 3 weitere Anbieter sportlicher Freizeitaktivitäten (Klettern, Paddeln, Yoga, Tanzen u.ä.) Werden die hier geforderten Mindestangebote nicht erreicht, erfolgt der Ausschluss aus dem Verfahren. Die Punktverteilung erfolgt 5 Punkte > 60 Angebote, 4 Punkte = 59 - 50 Angebote, 3 Punkte = 49 - 40 Angebote, 2 Punkte = 39 - 30 Angebote , 1 Punkt = 29 - 15 Angebote, 0 Punkte < 15 Angebote
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 25
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Onlineangebote
Beschreibung: Nutzung von online-Angeboten, die in deutscher Sprache zur Verfügung stehen: • mind. 50 verschiedene Fitnessangebote durch Videos oder online-Kurse (Pilates, Cardio, Bodyforming u.ä.) • mind. 20 verschiedene Entspannungs- und Gesundheitskurse durch Videos oder online-Kurse (Rückenfit, Schulter-Nacken-Training u.ä.) • mind. 5 Angebot zur Ernährungsberatung durch Videos oder online-Kurse Werden die hier geforderten Mindestangebote nicht erreicht, erfolgt der Ausschluss aus dem Verfahren. Die Punktverteilung erfolgt 5 Punkte > 1.000 Angebote, 4 Punkte 999 - 800 Angebote, 3 Punkte 799 - 600 Angebote, 2 Punkte 599 - 400 Angebote , 1 Punkt = 399 - 100 Angebote, 0 < 100 Angebote
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 7,5
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein 2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. 3. Der Antrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Friesland
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Landkreis Friesland
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr