5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71420000 Landschaftsgestaltung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Es ist beabsichtigt, den Auftragnehmenden mit der Bearbeitung der Leistungsphasen 1-8 gem. § 39 HOAI zu beauftragen, sofern und soweit kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht. Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, die Leistungsphasen stufenweise abzurufen, wie hier beschrieben: Stufe 1: LP 1 bis 3 Die notwendigen besonderen Leistungen werden in der Aufgabenbeschreibung bzw. dem Preisblatt beschrieben. Stufe 2: LP 4 Die notwendigen besonderen Leistungen werden in der Aufgabenbeschreibung bzw. dem Preisblatt beschrieben. Stufe 3: LP 5 Stufe 4: LP 6-8 Mit dem Abschluss des Verfahrens werden zunächst die Leistungen der Stufen 1 und 2 beauftragt. Die Beauftragung aller weiteren Stufen ist vom jeweiligen Ratsbeschluss abhängig. Die weiteren Stufen werden einzeln oder im Ganzen schriftlich beauftragt. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Maßnahme zu beschränken. Aus der stufenweisen Beauftragung bzw. Nichtbeauftragung der weiteren Stufen ergibt sich kein Anspruch für den Auftragnehmer auf eine höhere bzw. zusätzliche Vergütung. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. Die Maßnahmen, für die ein Ratsbeschluss vorliegt, umfassen die Freianlagenplanung in den Leistungsphasen 1-4.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Porschestraße 49
Stadt: Wolfsburg
Postleitzahl: 38440
Land, Gliederung (NUTS): Wolfsburg, Kreisfreie Stadt (DE913)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Nach erfolgreicher Auswahl im Teilnahmewettbewerb erfolgt die Bearbeitung und Einreichung des vergüteten Lösungsvorschlags für die Stufe 2 des Verfahrens mit Honorarangebot sowie ein Präsentationsgespräch. Zuschlagskriterium ist das wirtschaftlichste Angebot in Bezug auf die genannten Kriterien und Gewichtung. Geplanter Planungszeitraum: Auftragserteilung in IV 2026, Fertigstellung LP 2 Juni 2027 , LP 3 Ende IV 2027, Fertigstellung LP 4 in I 2028 Klarstellend wird auf die Regelung des Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, hingewiesen. Das Formblatt ANLAGE-Eigenerklärung-VO-2022-833 ist abzugeben. Sollte sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft bereits zum Nachweis seiner/ihrer Leistungsfähigkeit (Nachweis Umsatzerlöse/Mitarbeiter/Referenzen) auf Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsverleiher) beziehen, sind diese bereits bei der Bewerbung zu benennen. Außerdem muss der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft in diesem Fall die tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf die Kapazitäten des Eignungsverleihers mit der Bewerbung nachweisen (Verpflichtungserklärung gem. § 47 Abs. 1 VgV - Formular 236) und die "Eigenerklärung anderer Unternehmen" für die betreffenden Eignungsverleiher bereits mit der Bewerbung vorlegen. Als Nachweis sind die vorgenannten Formulare zu verwenden und vollständig ausgefüllt sowie unterschrieben dem Teilnahmeantrag als Anhang beizulegen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung, dass Teilnahmehindernisse gemäß § 6 VgV nicht vorliegen.
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Zum Verhandlungsverfahren zugelassen sind Landschaftsarchitekt*innen. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt*in (oder vergleichbar) zu führen oder ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis besitzen. Ist in dem Heimatstaat des Bewerbenden die geforderte Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG - Berufsanerkennungsrichtlinie - gewährleistet ist und den Vorgaben des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255 S.22) entspricht. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn ein bevollmächtigter Vertretender der juristischen Person und der Verfassende die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Bietergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Jeder Teilnehmende hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Mehrfachbewerbungen, d.h. parallele Bewerbungen als Einzelbewerbender und gleichzeitig als Gesellschafter*in einer Bietergemeinschaft, werden ausgeschlossen, sofern die betroffenen Bewerbenden nicht nachweisen, dass die Bewerbungen völlig unabhängig voneinander erstellt wurden. Den Teilnehmenden ist freigestellt, Fachberater*innen bei der Entwurfserstellung hinzuzuziehen. Für diese gelten die Teilnahmebedingungen nicht. Mit der Teilnahme am Verfahren geht für die Fachberater*innen kein Auftragsversprechen einher. Der Nachweis erfolgt über eine Kopie des Kammereintrages oder des Abschlusszeugnisses.
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mindestumsatz, gem. § 45 Abs.1 Nr.1 VgV, der letzten drei Jahre (2023, 2024, 2025) über 200.000 EUR netto/Jahr im geforderten Leistungsbild Der Nachweis erfolgt über Eigenerklärung im Teilnahmeantrag.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV einer Versicherungsgesellschaft mit Firmensitz in der EU mit Mindestdeckungssummen von 1.500.000 EUR für Personenschäden und 1.000.000 EUR für sonstige Schäden pro Schadensfall dreifach maximiert im Versicherungsjahr . Sofern der Bewerbende über keine entsprechende Versicherung verfügt, hat er mit seinem Angebot verbindlich zu erklären, dass er im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abschließen wird. Die Berufshaftpflichtversicherung ist für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten. Nach Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Bei Arbeitsgemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen oder ggf. eine projektbezogene Versicherung abgeschlossen werden. Der Nachweis erfolgt über eine Eigenerklärung im Teilnahmeantrag
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mitarbeitendenanzahl in den letzten drei Jahren (2023, 2024, 2025) im Leistungsbild Freianlagen. Dazu gehören auch Führungskräfte und freie Mitarbeitende, maßgebend ist das Vollzeitäquivalent. Der Nachweis erfolgt über Eigenerklärung im Teilnahmeantrag. MINDESTANFORDERUNG: Eine durchschnittliche Anzahl von zwei Mitarbeitenden im geforderten Leistungsbild (Landschaftsarchitekt*in oder vergleichbarer Abschluss).
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Referenzprojekte, gem. § 46 Abs.3 Nr.1 VgV, mindestens eins und maximal drei zum Nachweis folgender Kriterien: - fertiggestelltes Projekt für einen öffentlichen Auftraggeber mit anrechenbaren Baukosten von mind. 2 Mio EUR und vom Bewerbenden ausgeführten Leistungsphasen 2 bis 8, mind. Honorarzone III - Freianlagenplanung nach dem Schwammstadtprinzip und vom Bewerbenden ausgeführten Leistungsphasen 2 bis 5 Eine zeitliche Begrenzung für die Projekte besteht nicht. Der Nachweis erfolgt über Auflistung im Teilnahmeantrag. Für die Wertungsfähigkeit der Referenzprojekte müssen folgende Unterangaben vollständig getätigt werden: - Bezeichnung der Maßnahme und Ort/Land - Auftraggeber inkl. Kontaktdaten - Bei Bietergemeinschaften/Eignungsleihe zusätzlich: Auftragnehmer (Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. Eignungsverleiher) - Datum Fertigstellung Leistungsphase 8 im Sinne von § 39 HOAI - vom Bewerbenden ausgeführte Leistungsphasen - Honorarzone - Projektkosten in Euro netto Kosten KG 500 - Art der Baumaßnahme (Umbau/Neubau im Sinne § 2 HOAI/Andere) Erfüllen mehr Bewerbende die Mindestkriterien, als zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden sollen, entscheidet die Auftraggeberin anhand der gestalterischen Qualität der Referenzprojekte allein auf Grundlage der beigefügten Unterlagen (Referenzblätter) und mithilfe eines Punktesystems über die Zulassung zur Teilnahme. Je Referenzprojekt ist ein Referenzblatt (DIN A3 Querformat, digital) einzureichen. Die Referenzblätter müssen aussagekräftige Informationen zu den Projekten aufweisen und einen Eindruck ihrer entwurflichen Qualität und Gestaltung vermitteln. Die Beurteilung erfolgt in einer Gesamtschau der eingereichten Referenzprojekte ausschließlich auf Grundlage der eingereichten Unterlagen dahingehend, ob die auf den Referenzblättern erkennbare entwurfliche Qualität einen Beitrag zur gestellten Planungsaufgabe erwarten lässt. Die Bewertung erfolgt durch Zuordnung zu einer der nachfolgenden fünf Kategorien ohne Unterkategorien (max. 100 Punkte): Zu erwarten ist - ein mangelhafter Beitrag = 0 Punkte, - ein ausreichender Beitrag = 25 Punkte, - ein befriedigender Beitrag = 50 Punkte, - ein guter Beitrag = 75 Punkte, - ein sehr guter Beitrag = 100 Punkte. Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium, bestehend aus Vertreter*innen der Stadt Wolfsburg. Hierin werden auch Vertretende der Stadt Wolfsburg eingebunden, die den fachlichen Hintergrund der Bewerbenden haben. Die Stadt Wolfsburg behält sich vor, externe Beratende hinzuzuziehen. Jedes Mitglied des Auswahlgremiums erhält eine Stimme und vergibt Punkte je Bewerbung. Jede Stimme zählt gleichwertig. Ergebnis der Bewertung ist der Mittelwert der Bewertungen (Punkte gemäß einer der fünf Kategorien). Dieser ergibt sich aus den zugewiesenen Punkten je Stimme der Mitglieder des Auswahlgremiums je Bewerbung. Eine darüberhinausgehende individuelle textliche Bewertung entfällt. Erfüllen mehrere Bewerbende gemäß § 51 VgV gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerbendenzahl auch nach der objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbenden gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los getroffen. Bei Rückzug eines Bieters aus der Angebotsphase behält sich die Auftraggeberin das Recht vor, den nächstgeeigneten Bewerber aus dem Teilnahmewettbewerb vor Ablauf der Angebotsfrist zur Angebotsabgabe nach zu nominieren. Dies steht im Ermessen der Auftraggeberin.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Rangfolge: 5,00
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität des eingereichten Lösungsvorschlages
Beschreibung: Details zum Lösungsvorschlag werden den Teilnehmenden der zweiten Stufe in einer separaten Aufgabenstellung zugesandt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektteam und -organisation
Beschreibung: Angaben zu Projektteam (Projektleitung, Stellvertretung, Projektbearbeitende), Angaben zu Projektorganisation (Stellvertretungsregelung, Besprechungsroutine, Kommunikation mit dem Auftraggeber, Protokollführung, Übergabe von Planung zu Umsetzungsphase innerhalb des Teams) MINDESTANFORDERUNG: Projektleitung gem. § 58 Abs. 2 Nr.2 VgV mit mindestens fünf Jahren Berufserfahrung als Projektleitung oder stellvertretende Projektleitung im Leistungsbild Freianlagen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Honorar
Beschreibung: Details zum Honorarangebot werden den Teilnehmenden der zweiten Stufe mit der separaten Aufgabenstellung zugesandt
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Zur Dokumentation des Ausschreibungsverfahrens bitten wir Sie, Bieterfragen ausschließlich über DTVP / Kommunikation zu stellen. Auskünfte von anderen Stellen oder mündliche Auskünfte sind nicht verbindlich. Die Vergabeunterlagen können Sie unter www.dtvp.de/Center einsehen und herunterladen.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 25/08/2026 10:15:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Preisangaben werden nicht nachgefordert, sondern führen zum Ausschluss des Angebots! Das Abgeben mehrerer Hauptangebote durch einen Bieter ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss! Der Teilnahmeantrag ist auf einem Formular der Auftraggeberin zu erstellen und elektronisch über die Vergabeplattform DTVP einzureichen. Bei Nichtvorlage/Abgabe oder bei unvollständiger Abgabe - auch auf Nachforderung gem. § 56 Abs.2 VgV- wird der Bewerbende ausgeschlossen. Das Formular enthält Vorlagen für alle erforderlichen Erklärungen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Gemeinschaftlich haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nieders. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Regierungsvertretung Lüneburg -
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Wolfsburg
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Wolfsburg