1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Verkehrsgesellschaft Landkreis Gifhorn mbH (VLG)
Tätigkeit des Auftraggebers: Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
2.1.
Verfahren
Titel: VLG - Beschaffung von Ladeinfrastruktur für Elektrobusse
Beschreibung: Der Auftraggeber stellt derzeit seine Busflotte auf umweltfreundliche Elektrobusse um. Für den Betrieb der Elektrobusse müssen die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Gegenstand der Ausschreibung sind die Lieferung und Installation von Ladeinfrastruktur auf dem Betriebshof des Auftraggebers. Außerdem hat der Auftragnehmer Wartungsleistungen zu erbringen. Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Kennung des Verfahrens: 68089dcf-5c44-43aa-ada2-e99c73eda56f
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 31158000 Ladegeräte
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45311200 Elektroinstallationsarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Wolfsburger Straße 1
Stadt: Gifhorn
Postleitzahl: 38518
Land, Gliederung (NUTS): Gifhorn (DE914)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Auf die Regelung des § 55 SektVO wird hingewiesen, der wie folgt lautet: (1) Der Auftraggeber eines Lieferauftrags kann Angebote zurückweisen, bei denen der Warenanteil zu mehr als 50 Prozent des Gesamtwertes aus Ländern stammt, die nicht Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind und mit denen auch keine sonstigen Vereinbarungen über gegenseitigen Marktzugang bestehen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gibt im Bundesanzeiger bekannt, mit welchen Ländern und auf welchen Gebieten solche Vereinbarungen bestehen. (2) Sind zwei oder mehrere Angebote nach den Zuschlagskriterien gleichwertig, so ist dasjenige Angebot zu bevorzugen, das nicht nach Absatz 1 zurückgewiesen werden kann. Die Preise sind als gleichwertig anzusehen, wenn sie nicht um mehr als 3 Prozent voneinander abweichen. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn die Bevorzugung zum Erwerb von Ausrüstungen führen würde, die andere technische Merkmale als die vom Auftraggeber bereits genutzten Ausrüstungen aufweisen und dadurch bei Betrieb und Wartung zu Inkompatibilität oder technischen Schwierigkeiten oder zu unverhältnismäßigen Kosten führen würde. Der Auftraggeber wird die Verpflichtung aus Absatz 2 beachten und behält sich eine Zurückverweisung unter den Bedingungen des Absatzes 1 vor. Soweit sich im Teilnahmewettbewerb mehr als 5 geeignete Bewerber bewerben, wird der Auftraggeber die Zahl der Teilnehmer am Wettbewerb gemäß § 45 Abs. 3 SektVO, § 51 VgV auf 5 Teilnehmer begrenzen. Falls eine Begrenzung der Zahl der Bewerber erfolgt, wird die Auswahl der Bewerber nach der Anzahl und Qualität der vorgelegten Referenzen vorgenommen. Dabei wird in einem ersten Schritt die Anzahl der von den Bewerbern benannten, den Mindestanforderungen genügenden Referenzen betrachtet (Kriterium 1). Sollte sich hieraus noch keine eindeutige Auswahl der 5 besten Bewerber er-geben, wird unter den Bietern mit der jeweils gleichen Anzahl an Referenzen weiter danach differenziert, wie viele Säulen sie im Schnitt ihrer Referenzen geliefert und montiert haben. Dabei gilt, dass diejenigen Teilnahmeanträge umso höher bewertet werden, je mehr Säulen im Schnitt geliefert und montiert wurden. Sollte sich auch hierdurch keine eindeutige Reihenfolge der 5 besten Bewerber ergeben, entscheidet das Los.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist; 2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3. der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat; 4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8. dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10. der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist; 11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist; 12. der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat; 13. der Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann; 14. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist. Der Bieter hat zudem eine Eigenerklärung in Hinblick auf Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der zum Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist geltenden Fassung über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren abzugeben. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die genannten Eigenerklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abgegeben werden. Bieter oder Mitglieder einer Bietergemeinschaft, bei denen Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB vorliegen, haben außerdem eine Erklärung darüber abzugeben, ob – und wenn ja, welche – Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB der jeweilige Bieter bzw. das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft ergriffen hat.
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Beschaffung von Ladeinfrastruktur für den Betrieb von Elektrobussen für die Verkehrsgesellschaft Landkreis Gifhorn mbH (VLG)
Beschreibung: Der Auftraggeber stellt derzeit seine Busflotte auf umweltfreundliche Elektrobusse um. Für den Betrieb der Elektrobusse müssen die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Gegenstand der Ausschreibung sind die Lieferung und Installation von Ladeinfrastruktur auf dem Betriebshof des Auftraggebers. Außerdem hat der Auftragnehmer Wartungsleistungen vor.
Interne Kennung: LOT-0001 E37565948
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 31158000 Ladegeräte
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45311200 Elektroinstallationsarbeiten
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Bieter haben den Preis für Wartungsarbeiten während der Gewährleistungszeit von 4 Jahren anzugeben. Die Wartungsleistungen werden nicht automatisch mit Zuschlagserteilung beauftragt, sondern nur, wenn der Auftraggeber diese als optionale Leistung beauftragt.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Gifhorn (DE914)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Für die Bewerber / die Bewerbergemeinschaftsmitglieder ist ein aktueller Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, gefordert. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug darf nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung, sein. Für Bewerber/Bewerbergemeinschaftsmitglieder, die im deutschen Handelsregister eingetragen sind, reicht insofern die Angabe der Registernummer und des Registergerichts durch Eigenerklärung im Vordruck 1, sodass der Auftraggeber sich einen aktuellen Auszug ziehen kann. Bewerber mit Sitz in einem anderen Staat müssen ihrem Teilnahmeantrag einen aktuellen Auszug des Berufs- oder Handelsregisters nach den Rechtsvorschriften ihres Staates zusammen mit dem Vordruck 1 vorlegen. Dabei ist darauf zu achten, dass dem Auszug eine deutsche Übersetzung beigefügt werden muss. Im Falle der Abgabe eines Angebots durch eine Bewerbergemeinschaft ist der hier beschriebene Berufs- oder Handelsregisterauszug für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bewerber seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Die Bewerber müssen daher folgende Mindestanforderungen erfüllen: (1) Der Bewerber weist im Durchschnitt über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre einen Netto-Jahresumsatz i. H. v. mindestens 3 Mio. Euro, bezogen auf die vergleichbaren Leistungen, nach. Der Nachweis erfolgt durch eine Eigenerklärung des Bewerbers im Rahmen des mit dem Teilnahmeantrages einzureichenden Vordrucks 5. (2) Der Bewerber erklärt, dass über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 5.000.000 Euro für Personenschäden und 2.000.000 Euro für sonstige Schäden (je mindestens 2-fach maximiert) verfügt, oder dass er eine solche unmittelbar nach Zuschlagserteilung abschließen und diese bis zum Ende der Vertragslaufzeit aufrechterhalten werde. Der Nachweis ist durch die Eigenerklärung in Vordruck 5 zu erbringen. Außerdem ist ein Versicherungsnachweis beizufügen. Im Falle der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bewerbergemeinschaft ist es für die Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Bewerbergemeinschaft ausreichend, wenn der genannte Mindestumsatz in der Summe der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt wird. Der Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung mit den oben genannten Deckungssummen – vgl. Ziffer (2) - muss von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bewerber gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Anbieters von Ladeinfrastruktur unter Beachtung der für ihn geltenden Vorschriften führen kann und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Die Bewerber müssen vor diesem Hintergrund folgende Mindestanforderungen erfüllen: (1) Der Bewerber weist • mindestens drei Referenzprojekte über die Lieferung und Installation von Ladeinfrastruktur für Busse und / oder Lastkraftfahrzeuge nach. Jedes Referenzprojekt muss mindestens zwei Ladesäulen beinhalten, die mindestens 200 kW Ladeleistung pro Säule umfassen und für einen Kunden innerhalb der EU bzw. des EWR erbracht worden sein. Die Inbetriebnahme muss dabei innerhalb der letzten 36 Monate vor dem Datum der Absendung der EU-Bekanntmachung erfolgt sein. Die Referenzen sind im Vordruck 4 anzugeben und zusätzlich durch einen kurzen Steckbrief zu beschreiben, vgl. die dortigen Anforderungen. Der Bewerber darf maximal 5 Referenzen benennen. (2) Der Bewerber hat im Durschnitt der letzten drei Geschäftsjahre über mindestens 10 Mitarbeiter verfügt, die mit vergleichbaren Leistungen befasst waren. Der Nachweis erfolgt durch eine Eigenerklärung des Bewerbers im Rahmen des mit dem Teilnahmeantrages einzureichenden Vordrucks 4. Im Falle der Abgabe eines Teilnahmeantrages durch eine Bewerbergemeinschaft ist es für die Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Bewerbergemeinschaft ausreichend, wenn die Anforderungen der vorgenannten Ziffer (1) und (2) in der Summe der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. In diesem Fall ist es daher erforderlich, dass jeweils drei Referenzprojekte für die Planung und / oder Lieferung und / oder Installation von Ladeinfrastruktur vorgelegt werden. Die Vergabestelle behält sich vor, neben der Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach dem WRegG Auskünften bei weiteren Stellen einzuholen. Die gemäß Vordruck 4 nachzuweisenden Referenzen müssen für mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bewerbergemeinschaft bei der Erbringung der hiesigen Leistung das Personal der diese Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bewerbergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bewerber können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bewerber während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bewerber tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bewerber tatsächlich über die Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geht). Soweit sich ein Bewerber im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter beruft, muss in der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird; der Bewerber hat dieses Personal bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Die Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Wenn sich Bewerber zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten des Auftraggebers in einer ebenfalls unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bewerber in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bewerber die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Hat der Bewerber sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Das eignungsverleihende Unternehmen hat daher die Nachweise und Erklärungen ebenfalls einzureichen, die für den jeweiligen Nachweis des Eignungskriteriums erforderlich sind, auf das sich die Eignungsleihe bezieht. Daneben hat das eignungsverleihende Unternehmen zwingend auch die ausgefüllten Vordrucke 6 und 8 einzureichen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bewerber dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bewerbergemeinschaften sind zur Abgabe eines Teilnahmeantrages zugelassen, soweit ihr Zusammenschluss keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede im Sinne des § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB darstellt. Vor diesem Hintergrund sind im Vordruck 2 für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Gründe des Zusammenschlusses anzugeben. Eine Beteiligung von Unternehmen/Bewerbern an mehreren Bewerbergemeinschaften ist nicht zulässig. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften sind von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist als bevollmächtigter Vertreter für die Durchführung des Vergabeverfahrens sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Die Erklärung der Bewerbergemeinschaft hat im Einzelnen folgende Angaben bzw. Erklärungen zu enthalten: • Verzeichnis der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft unter Angabe jeweils der vollständigen Firmierung, der Anschrift und der vertretungsberechtigten Personen; • Bezeichnung und Bevollmächtigung eines Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, das diese gegenüber dem AG rechtsverbindlich bei der Durchführung des Vergabeverfahrens sowie bei Abschluss und Durchführung des Vertrages vertritt; • Erklärung, dass im Auftragsfalle die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft eine Arbeitsgemeinschaft bilden werden; • Erklärung, dass die Mitglieder der Bewerber-/Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem AG gesamtschuldnerisch haften, und zwar auch über eine etwaige Auflösung der Bewerber-/ Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft hinaus. • Beschreibung der vorgesehenen Aufgabenverteilung zwischen den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft und Darlegung der Gründe und Motive für den Zusammenschluss. Die Erklärung der Bewerbergemeinschaft hat auf dem entsprechenden Vordruck 2 zu erfolgen. Die Auftraggeberin behält sich vor, ergänzend einen Nachweis der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Bildung der Bewerbergemeinschaft zu verlangen. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat darüber hinaus den Vordruck 6 zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und den Vordruck 8 zu den Russlandsanktionen einzureichen. Der Bewerber hat die Vorschriften des NTVergG zum Mindestlohn einzuhalten, § 4 Abs. 1 NTVergG. Zu diesem Zweck hat er den in Anlage 1 beigefügten Vordruck 7 auszufüllen. Auch jedes Bietergemeinschaftsmitglied hat diesen Vordruck ausgefüllt einzureichen.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag erfolgt auf dasjenige Angebot, das sich in der Angebotswertung als das wirtschaftlichste Angebot darstellt. Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 05/08/2026 14:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 18/08/2026 14:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen sind nach Maßgabe des § 51 SektVO zulässig.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Bedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Finanzielle Vereinbarung: Die Finanzierungsbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: „(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Verkehrsgesellschaft Landkreis Gifhorn mbH (VLG)
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Verkehrsgesellschaft Landkreis Gifhorn mbH (VLG)
Registrierungsnummer: t:0537194980
Postanschrift: Wolfsburger Straße 1
Stadt: Gifhorn
Postleitzahl: 38518
Land, Gliederung (NUTS): Gifhorn (DE914)
Land: Deutschland
Telefon: +49 53 71 94 98 0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Registrierungsnummer: t.:04131150
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 2ea34f4d-ae84-49a7-b91b-20a5b3712536 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 17
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/07/2026 16:02:06 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 501978-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 138/2026
Datum der Veröffentlichung: 21/07/2026