Achim
Adendorf
Aerzen
Alfeld (Leine)
Amelinghausen
Amt Neuhaus
Ankum
Apen
Auetal
Aurich
Bad Bederkesa
Bad Bentheim
Bad Bevensen
Bad Eilsen
Bad Essen
Bad Fallingbostel
Bad Gandersheim
Bad Grund (Harz)
Bad Harzburg
Bad Iburg
Bad Lauterberg im Harz
Bad Münder am Deister
Bad Nenndorf
Bad Pyrmont
Bad Rothenfelde
Bad Sachsa
Bad Salzdetfurth
Bad Zwischenahn
Bardowick
Barendorf
Barßel
Barsinghausen
Bersenbrück
Beverstedt
Bispingen
Bissendorf
Bleckede
Bockhorn (Friesland)
Boffzen
Bohmte
Borkum
Bösel
Bothel
Bovenden
Brake
Bramsche
Braunlage
Braunschweig
Bremervörde
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Buchholz in der Nordheide
Bückeburg
Burgdorf
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Cappeln
Celle
Clausthal-Zellerfeld
Cloppenburg
Coppenbrügge
Cremlingen
Cuxhaven
Dahlenburg
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Delmenhorst
Diekholzen
Diepholz
Dinklage
Dissen am Teutoburger Wald
Dollern
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Duderstadt
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Essen (Oldenburg)
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Friedland
Friesoythe
Ganderkesee
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Garrel
Geeste
Geestland
Gehrden
Georgsmarienhütte
Giesen
Gifhorn
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Gleichen
Goslar
Göttingen
Gronau (Leine)
Großefehn
Großenkneten
Grünenplan
Guderhandviertel
Hagen am Teutoburger Wald
Hahnenklee
Hameln
Hankensbüttel
Hannover
Hannoversch Münden
Haren
Harpstedt
Harsefeld
Haselünne
Hasselt
Hatten
Helmstedt
Hemmingen
Herzberg am Harz
Herzlake
Hessisch Oldendorf
Hildesheim
Hilter am Teutoburger Wald
Himmelpforten
Hodenhagen
Hohenhameln
Holzminden
Horneburg
Hoya (Weser)
Hude
Ihlienworth
Ihlow
Ilsede
Isenbüttel
Isernhagen
Jembke
Jerxheim
Jesteburg
Jever
Jork
Kirchdorf
Königslutter am Elm
Krummhörn
Laatzen
Lachendorf
Langelsheim
Langenhagen
Langeoog
Langwedel (Weser)
Lastrup
Lathen
Lauenbrück
Leer
Lehre
Lehrte
Lemwerder
Lengede
Lengerich (Emsland)
Liebenburg
Lindhorst
Lingen (Ems)
Lohheide
Lohne (Oldenburg)
Löningen
Loxstedt
Lüchow
Lüneburg
Marienhafe
Marklohe
Meine
Meinersen
Melbeck
Melle
Meppen
Moormerland
Moringen
Neu Wulmstorf
Neuenhaus
Neuharlingersiel
Neustadt am Rübenberge
Nienburg/Weser
Norden
Nordenham
Norderney
Nordhorn
Nordstemmen
Northeim
Obernkirchen
Oldenburg
Osnabrück
Osterholz-Scharmbeck
Osterode am Harz
Otterndorf
Ottersberg
Papenburg
Pattensen
Peine
Quakenbrück
Rastede
Reppenstedt
Rethem
Rhauderfehn
Rinteln
Rodenberg
Ronnenberg
Rotenburg (Wümme)
Salzbergen
Salzgitter
Salzhemmendorf
Sande
Sarstedt
Scheeßel
Schellerten
Schiffdorf
Schneverdingen
Schöningen
Schöppenstedt
Schortens
Schüttorf
Schwaförden
Schwarmstedt
Seelze
Seesen
Seevetal
Sehnde
Selsingen
Sickte-Neuerkerode
Sittensen
Sögel
Soltau
Sottrum
Spiekeroog
Springe
Stade
Stadland
Stadthagen
Stadtoldendorf
Steinfeld
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Stuhr
Südbrookmerland
Südheide
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Süpplingen
Syke
Tappenbeck
Tarmstedt
Twistringen
Uchte
Uelsen
Uelzen
Uetze
Uplengen
Varel
Vechelde
Vechta
Verden
Visselhövede
Voltlage
Walkenried
Wallenhorst
Walsrode
Wangerland
Wangerooge
Wathlingen
Wedemark
Weener
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Werlte
Wesendorf
Westerstede
Westoverledingen
Weyhausen
Weyhe
Wiefelstede
Wienhausen
Wietze
Wilhelmshaven
Wingst
Winsen (Aller)
Winsen (Luhe)
Wittingen
Wittmund
Wolfenbüttel
Wolfsburg
Worpswede
Wrestedt
Wunstorf
Wurster Nordseeküste
Zeven

Deutschland – Endoskopen – MHH - Rahmenvereinbarung zum bedarfsorientierten Austausch von Endoskopie-Systemen inklusive Servicevereinbarung in der Gastroenterologie der Medizinischen Hochschule (MHH)

486035-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Endoskopen – MHH - Rahmenvereinbarung zum bedarfsorientierten Austausch von Endoskopie-Systemen inklusive Servicevereinbarung in der Gastroenterologie der Medizinischen Hochschule (MHH)
OJ S 133/2026 14/07/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Medizinische Hochschule Hannover
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: MHH - Rahmenvereinbarung zum bedarfsorientierten Austausch von Endoskopie-Systemen inklusive Servicevereinbarung in der Gastroenterologie der Medizinischen Hochschule (MHH)
Beschreibung: Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvertragskonstellation für die endoskopische Gastroenterologie der MHH für einen Zeitraum von mindestens 8 Jahren sowie der Möglichkeit zur Verlängerung, da die technologische Nutzung und damit auch die Servicenotwendigkeit häufig länger erfolgt als nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise vorgesehen.
Kennung des Verfahrens: 98698b9a-92d4-4047-965d-8bd95b4f4437
Interne Kennung: 2026/733/9000
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33168100 Endoskopen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 33168000 Ausrüstung für Endoskopie und Endochirurgie
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Carl-Neuberg-Straße 1
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30625
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXS0YDWYT1YTJLUC# Bitte beachten Sie weitere Informationen zu Ablauf, Eignungsbedingungen, fachliche Anforderungen und Bewertungskonzept zur Vergabe in dem mit dem Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten Dokument: "VergabeInfos Ablauf Bedingungen Bewertung VgV 2026-733-9000.pdf" Die Bewertung der Angebote erfolgt nach folgenden Zuschlagskriterien: 1. Hauptkriterium 1: Fachliche Prüfung und Bewertung der Teststellung (Gewichtung 60%) a) Teilkriterium 1.1: Erfüllungsgrad Anforderungskatalog: (40% innerhalb des Hauptkriteriums) - Bewertung der schriftlichen Abfragen zur Leistungsbeschreibung. b) Teilkriterium 1.2: Bewertung durch den Endanwender im Rahmen der Teststellung: (60% innerhalb des Hauptkriteriums) - Praktische Bewertung des Geräts im Praxiseinsatz anhand eines standardisierten Bogens. 2. Hauptkriterium 2: Investitionskosten, Wartungs-/Instandhaltungskosten/Preise (Gewichtung 40%) a) Teilkriterium 2.1: Investitionskosten (90/10-Sofortbedarf/Rahmenvertragspreise) (60% innerhalb des Hauptkriteriums) - Preise für den Sofortbedarf (90 % Relevanz) und Rahmenvertragspreise für den Folgebedarf (10 % Relevanz). b) Teilkriterium 2.2: Wartung/Instandhaltung (40% innerhalb des Hauptkriteriums) Durchführung einer Teststellung und Endanwenderbewertung (s.U.) Eigenverantwortliche Organisation: Der Bieter verpflichtet sich, vor Abgabe seines Angebots und nach Aufforderung durch die Vergabestelle, eigenverantwortlich und unverzüglich eine kostenfreie Teststellung der angebotenen Geräte/Systeme mit dem benannten Ansprechpartner der Klinik zu vereinbaren, zu koordinieren und durchzuführen. Die Kontaktdaten des Ansprechpartners werden dem Bieter rechtzeitig mitgeteilt. Umfang der Teststellung: Die Teststellung umfasst die Lieferung, den betriebsbereiten Aufbau vor Ort, die Einweisung des Personals gemäß den gesetzlichen Vorgaben sowie den anschließenden Rückbau und Rücktransport. Sämtliche hierbei entstehenden Kosten (inkl. Transport, Versicherung und Verbrauchsmaterialien für den Testzeitraum) gehen zu Lasten des Bieters. Kompatibilität im RDG-E: Für den Zeitraum der Teststellung hat der Bieter - sofern für die Aufbereitung im klinikinternen RDG-E erforderlich - die passenden Geräteadapter sowie die notwendigen Aufbereitungsparameter/Freigaben kostenfrei zur Verfügung zu stellen, um eine ordnungsgemäße Wiederaufbereitung während der Testphase zu gewährleisten. Die zum Einsatz kommenden RDG-E sind mit der Klinik abzusprechen. Endanwenderbewertung: Die Geräte werden während der Teststellung vom klinischen Endanwenderpersonal (Pflege und ärztlicher Dienst) im Alltagseinsatz anhand standardisierter Bewertungsbögen evaluiert. Bewertet werden unter anderem Ergonomie, Handling, Bildqualität und die Praxistauglichkeit der Komponenten. Relevanz für die Zuschlagserteilung: Die Ergebnisse dieser Endanwenderbewertung fließen als gewichtetes Kriterium direkt in die qualitative Gesamtbewertung des Vergabeverfahrens ein. Eine Verweigerung der Teststellung führt zum Ausschluss des Angebots.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Erfüllung der Bedingungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LKSG) und der Anforderungen gemäß NTVergG
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 1: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Öffentliche Auftraggeber schließen, gemäß §123 Abs. 1 Nr. 1 GWB ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1.§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129?a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129?b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
Betrug: § 123 Zwingende Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: Abs. 1 Nr. 4.§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Abs. 1 Nr. 5.§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
Korruption: Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein Ausschlussgrund: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: den §§ 232 232a Abs. 1-5, den 232b bis 232a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Zahlungsunfähigkeit: Gem. §124 GWB Abs.1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 3 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Gem. §124 GWB Abs.1 Nr. 4 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 5 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 7 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 8 und Nr. 9 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn -das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln. -das Unternehmen a)versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c)fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: MHH - Rahmenvereinbarung zum bedarfsorientierten Austausch von Endoskopie-Systemen inklusive Servicevereinbarung in der Gastroenterologie der Medizinischen Hochschule (MHH)
Beschreibung: Die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) betreibt als leistungsstarkes Zentrum der Supramaximalversorgung eine hochfrequentierte gastroenterologische Endoskopie. Das dortige Aufgabenspektrum umfasst das gesamte Spektrum der diagnostischen und interventionellen Endoskopie auf internationalem Spitzenniveau. Dazu gehören unter anderem hochkomplex gesteuerte Eingriffe wie die endoskopisch-retrograde Cholangiopankreatikographie (ERCP), die Cholangioskopie, der endoskopische Ultraschall (EUS) sowie komplexe Geweberesektionen (EMR/ESD). Aus dem Jahr 2024 sind hierzu folgende Untersuchungszahlen bekannt: Videogastroskopien: 5795 Video-Koloskopien: 2336 Endoskopisch retrograde Cholangiopankreatikographie (ERCP): 1050 EndoSono: 347 Gesamtuntersuchungen 2024: 9528 Eine lückenlose, technisch einwandfreie und hochauflösende Bildgebung ist hierbei die fundamentale Voraussetzung für die Patientensicherheit und die präzise klinische Steuerung. Um diesen hohen Versorgungsstandard nachhaltig zu sichern, sind je nach Ausgangslage, Ergänzungs- und/oder Ersatzbeschaffungen moderner Endoskopie-Türme sowie des dazugehörigen Instrumentariums zwingend erforderlich. Ein Großteil der aktuell genutzten Endoskop-Technik im Bereich ist technisch überaltert. Sie entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen an die Bildqualität sowie modernen Hygiene- und Aufbereitungsstandards. Der Austausch der Altsysteme ist zur Vermeidung von Ausfallzeiten und zur Aufrechterhaltung des täglichen Untersuchungsbetriebs unumgänglich. Im Zuge der aktuell geplanten Ausschreibung ist ein nahezu vollständiger Austausch des Endoskopiegeräte-Parks erforderlich; ca. 95 % der vorhandenen Endoskope müssen durch Neugeräte sukzessiv ersetzt werden. Zwingende logistische und funktionelle Vorgabe des Betreibers ist es, dass sämtliche Endoskope über alle Untersuchungsräume hinweg vollkommen flexibel und uneingeschränkt kompatibel einsetzbar sein müssen. Ein täglicher, reibungsloser Wechsel des Instrumentariums zwischen den Räumen muss garantiert sein. In der Bestandsstruktur ist ein nicht unerheblicher Teil der verbleibenden Lichtquellen und Videoprozessoren von einem Hersteller (Olympus). Die Systeme sollen grundsätzlich im Betrieb verbleiben. Ein paralleler, herstellerübergreifender Mischbetrieb für gleichartige Untersuchungen innerhalb der Abteilungsstruktur ist aus prozessualen, wirtschaftlichen und qualitativen Gründen nicht zweckmäßig. Ein solcher Mischbetrieb würde zu erhöhten Anforderungen und Aufwendungen bei der Instrumentenaufbereitung inkl. Logistikkonzept zur Bereitstellung jeweils kompatibler Endoskope im Patientenbetrieb sowie der Wartungs- und Instandsetzungssteuerung führen und auch den Schulungsaufwand für das Personal massiv erhöhen. Um den Wettbewerb im Vergabeverfahren vollumfänglich zu wahren, steht diese Ausschreibung ausdrücklich auch alternativen Herstellern und Anbietern offen. Voraussetzung hierfür ist, dass das Angebot den vollständigen Austausch der gesamten Systemlandschaft (inklusive der verbleibenden Olympus-Komponenten) umfasst, um die geforderte technologische Homogenität und die lückenlose Kompatibilität über alle Untersuchungsräume hinweg zu gewährleisten. Alternativanbietern wird im Rahmen des Angebots die Möglichkeit eingeräumt, die vorhandene Bestandstechnik (Prozessoren, Lichtquellen, Absauggeräte, etc. sowie die restlichen Endoskope) im Sinne einer Altgeräte-Inzahlungnahme (Trade-In-Modell) wertmindernd anzurechnen und zu übernehmen. Das Vergabeverfahren sieht aus diesem Grund zwei alternative Preisvarianten vor: Variante 1 - Erweiterung im Bestand Variante 2 - Systemwechsel mit der Möglichkeit einer Inzahlungnahme von Altgeräten, um eine herstellerbezogene Standardisierung in der Klinik zu gewährleisten. Die Wirtschaftlichkeit in der Gesamtbetrachtung bei der Auswahl einer Option ist selbstredend das entscheidende Merkmal für die spätere Zuschlagsentscheidung bzw. Wahl der Variante. Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung, beinhalten grundsätzlich alle Maßnahmen zur Lieferung, Terminabsprache, Inbetriebnahme, Einweisung gemäß gesetzlichen Vorgaben vor Ort und falls erforderlich, aller gesetzlichen Abnahmeprüfungen durch Aufsichtsbehörden, etc. Die Vergabestelle geht davon aus, dass der Bieter aufgrund seiner fachlichen Expertise und Marktkenntnis in der Lage ist, das zur vollständigen und funktionsfähigen Umsetzung der ausgeschriebenen Leistung erforderliche Zubehör sowie ergänzende Komponenten eigenständig zu identifizieren und im Angebot zu berücksichtigen, auch wenn diese nicht ausdrücklich im Leistungsverzeichnis aufgeführt sind. Sämtliche zur Gewährleistung der vollständigen Funktionsfähigkeit des Gesamtsystems erforderlichen Komponenten, Zubehörteile und Leistungen sind durch den Bieter vollständig anzubieten und in die Kalkulation einzubeziehen. Ein gesonderter Vergütungsanspruch für solche zur Funktionsfähigkeit erforderlichen, jedoch nicht ausdrücklich aufgeführten Leistungen besteht nicht. Der Auftragnehmer schuldet die vollständige Funktionsfähigkeit des Gesamtsystems im Sinne eines betriebsbereiten und zweckentsprechend nutzbaren Zustandes. Die Vergabe der ausgeschriebenen Leistung erfolgt nach § 119 Abs. (3) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) im offenen Verfahren zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen gemäß § 15 und § 21 Vergabeverordnung (VgV).
Interne Kennung: 2026/733/9000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33168100 Endoskopen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 33168000 Ausrüstung für Endoskopie und Endochirurgie
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Carl-Neuberg-Straße 1
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30625
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 96 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Das Vertragsverhältnis beginnt vrs. am 01.11.2026 und endet vrs. am 31.10.2034, ohne dass es einer weiteren Kündigung in jeglicher Form bedarf. Eine Verlängerung ist im gegenseitigen Einvernehmen möglich.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Durchführung einer Teststellung und Endanwenderbewertung Der Bieter verpflichtet sich, nach Aufforderung durch die Vergabestelle eigenverantwortlich und unverzüglich eine kostenfreie Teststellung der angebotenen Geräte/Systeme mit dem benannten Ansprechpartner der Klinik zu vereinbaren, zu koordinieren und durchzuführen. Umfang der Teststellung: Die Teststellung umfasst die Lieferung, den betriebsbereiten Aufbau vor Ort, die Einweisung des Personals gemäß den gesetzlichen Vorgaben sowie den anschließenden Rückbau und Rücktransport. Sämtliche hierbei entstehenden Kosten (inkl. Transport, Versicherung und Verbrauchsmaterialien für den Testzeitraum) gehen zu Lasten des Bieters. Kompatibilität im RDG-E: Für den Zeitraum der Teststellung hat der Bieter - sofern für die Aufbereitung im klinikinternen RDG-E erforderlich - die passenden Geräteadapter sowie die notwendigen Aufbereitungsparameter/Freigaben kostenfrei zur Verfügung zu stellen, um eine ordnungsgemäße Wiederaufbereitung während der Testphase zu gewährleisten. Die zum Einsatz kommenden RDG-E sind mit der Klinik abzusprechen. Die Geräte werden während der Teststellung vom klinischen Endanwenderpersonal (Pflege und ärztlicher Dienst) im Alltagseinsatz anhand standardisierter Bewertungsbögen evaluiert. Bewertet werden unter anderem Ergonomie, Handling, Bildqualität und die Praxistauglichkeit der Komponenten. Die Ergebnisse dieser Endanwenderbewertung fließen als gewichtetes Kriterium direkt in die qualitative Gesamtbewertung des Vergabeverfahrens ein. Eine Verweigerung der Teststellung führt zum Angebotsausschluss. Bitte berücksichtigen Sie bei Angebotsabgabe, dass die in der Leistungsbeschreibung eventuell geforderten Konzepte, Zertifikate oder erweiterte Unterlagen unbedingt mit dem Angebot eingereicht werden müssen. Bitte berücksichtigen sie zudem, dass sämtliche Leistungen zur Bereitstellung der Betriebsbereitschaft der Leistungsinhalte mit den Angebotspreisen der Ausschreibung abgegolten sein müssen. Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung, beinhalten grundsätzlich alle Maßnahmen zur Lieferung, Terminabsprache, Inbetriebnahme, Einweisung gemäß gesetzlichen Vorgaben vor Ort und falls erforderlich, aller gesetzlichen Abnahmeprüfungen durch Aufsichtsbehörden, etc. Die Vergabestelle geht davon aus, dass der Bieter aufgrund seiner fachlichen Expertise und Marktkenntnis in der Lage ist, das zur vollständigen und funktionsfähigen Umsetzung der ausgeschriebenen Leistung erforderliche Zubehör sowie ergänzende Komponenten eigenständig zu identifizieren und im Angebot zu berücksichtigen, auch wenn diese nicht ausdrücklich im Leistungsverzeichnis aufgeführt sind. Sämtliche zur Gewährleistung der vollständigen Funktionsfähigkeit des Gesamtsystems erforderlichen Komponenten, Zubehörteile und Leistungen sind durch den Bieter vollständig anzubieten und in die Kalkulation einzubeziehen. Ein gesonderter Vergütungsanspruch für solche zur Funktionsfähigkeit erforderlichen, jedoch nicht ausdrücklich aufgeführten Leistungen besteht nicht. Der Auftragnehmer schuldet die vollständige Funktionsfähigkeit des Gesamtsystems im Sinne eines betriebsbereiten und zweckentsprechend nutzbaren Zustandes. Die Bewertung erfolgt unabhängig von der gewählten Variantenstruktur auf Basis der über die gesamte Vertragslaufzeit betrachteten Gesamtwirtschaftlichkeit (Investitionskosten, Servicekosten, Folgebeschaffungen) sowie der qualitativen Bewertung. Sämtliche Abfragen des Leistungsverzeichnisses müssen mit den tatsächlichen, physikalischen Leistungswerten beantwortet werden. Um die Bewertung fair und transparent zu gestalten, sind zu den einzelnen Punkten Leistungsanforderungen definiert worden, die zwingend erfüllt werden müssen und bei Nichterfüllung der Kriterien zu einem Ausschluss führen (Mindestanforderungen). Zudem werden Leistungskriterien abgefragt, bei denen die Erfüllung des Kriteriums hinsichtlich der Leistungseigenschaften verschieden sein kann. Diese Kriterien werden im Einzelnen abgefragt und gehen auch in die Bewertung ein. Dazu möchten wir auf die sich im Anhang zum Leistungsverzeichnis befindende Bewertungsmatrix verweisen. Darüber hinaus werden die einzelnen Vergabeschritte separat über die Anlage "Info Ablauf-Bewertungskonzept" erläutert. Die dem Bieter ggf. entstehenden Planungskosten im Rahmen der Beteiligung an dem Vergabeverfahren werden von Seiten des Ausschreibenden nicht erstattet.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Aufnahme von Anforderungen aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) und zur Tariftreueerklärung nach NTVergG, Tariftreue- und Mindestentgelterklärung, Angabe von Maßnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter
Gefördertes soziales Ziel: Gleichstellung der Geschlechter, Sorgfaltspflicht im Bereich der Menschenrechte in globalen Wertschöpfungsketten, Faire Arbeitsbedingungen, Sonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Anlage 1 Eigenerklärung zur Eignung/Firmenauskunft (nur für Drittunternehmen) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zur Eignung/Firmenauskunft Drittunternehmen

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Anlage 2 Referenzliste (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung Referenzen

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Anlage 3 Tariftreue- und Mindestentgelterklärung gem. §4 Abs. 1 u. 2 NTVergG (nur für Drittunternehmen) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Anlage 3 Tariftreue- und Mindestentgelterklärung gem. §4 Abs. 1 u. 2 NTVergG

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Anlage 3a Vorvertragliche Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG (nur für Drittunternehmen) (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Vorvertragliche Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz) - Stand: 01.01.2020; Zusicherung der Einsichtnahme- und Kontrollrechte des Auftraggebers durch den Auftragnehmer

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Anlage 4 Erklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Erklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Anlage 5 Verpflichtungserklärung von eingebundenen Drittunternehmen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verpflichtungserklärung von eingebundenen Drittunternehmen

Kriterium: Informationssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mindestanforderungen an die Dokumentation von (IT-) Systemen der MHH (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Mindestanforderungen an die Dokumentation von (IT-) Systemen der MHH.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Versicherungsnachweis Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Versicherungsnachweis Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Fragebogen zur Eignungspruefung in der Angebotsphase.xlsx (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zur Eignung

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis Zertifizierung nach DIN EN ISO 10079-1 und DIN EN IEC 60601-1 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): siehe hierzu Anlage 8 Punkt 4.4 des LVs

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister - Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister ihres Sitzes /Wohnsitzes oder vergleichbares Register, soweit dies in dem Mitgliedstaat geführt wird.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung AentG/ AufenthG/ SchwarzArbG/ MiLoG - 1. Mir/Uns ist bekannt, dass Bewerber gemäß § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden sollen, die wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung besteht. 2. Mir/Uns ist bekannt, dass Öffentliche Auftraggeber gemäß § 98c Aufenthaltsgesetz (AufenthG) einen Bewerber oder einen Bieter vom Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag ausschließen können, wenn dieser oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 404 Absatz 2 Nummer 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) mit einer Geldbuße von wenigstens Zweitausendfünfhundert Euro rechtskräftig belegt worden ist oder nach den §§ 10, 10a oder 11 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist. 3. Mir/Uns ist bekannt, dass Öffentliche Auftraggeber gemäß § 21 SchwarzArbG einen Bewerber oder Bieter bis zu einer Dauer von drei Jahren ausschließen sollen, wenn dieser oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nach § 8 Absatz 1 Nummer 2, §§ 10 bis 11 SchwarzArbG, § 404 4. Absatz 1 oder 2 Nummer 3 SGB III, §§ 15, 15a, 16 Absatz 1 Nummer 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungs-gesetzes (AÜG) oder § 266a Absatz 1 bis 4 des Strafgesetzbuches (StGB) zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung nach Satz 1 besteht. 5. Mir/Uns ist bekannt, dass Bewerber gemäß § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG) von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden sollen, die wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind.

Kriterium: Supply-Chain-Management
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten - Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) - Eigenerklärung Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten - Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) Am 1. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten. Ab dem 1. Januar 2024 müssen auch Unternehmen mit über 1.000 Beschäftigten die Vorgaben des LkSG erfüllen. Das LkSG verpflichtet diese Unternehmen, in Ihren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten. Die MHH unterliegt den gesetzlichen Verpflichtungen des LkSG. Dies umfasst auch die sich aus § 6 Abs. 4 LkSG ergebende Pflicht, angemessene Präventionsmaßnahmen bezüglich ihrer Lieferanten zu ergreifen. Die folgende Eigenerklärung stellt dabei eine risikobasierte Maßnahme dar, um dieser gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen. Das Einholen der Eigenerklärung erfolgt also unabhängig davon, ob die (potenziellen) Vertragspartner*innen selbst Verpflichtete nach dem LkSG sind, sondern basiert auf der individuellen Risikobewertung der Geschäftsbeziehung. Alle Angaben in dieser Eigenerklärung werden ausschließlich zum Zweck des Nachweises von Präventionsmaßnahmen verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. 1. Wir haben Kenntnis davon genommen, dass die MHH den Verpflichtungen des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten vom 16.07.2021 (LkSG) unterliegt. 2. Wir stimmen der Durchführung von angemessenen risikobasierten Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung der Menschenrechtsstrategie durch die MHH und / oder die von der MHH mit der Durchführung der o.g. Kontrollen beauftragten Unternehmen / Institutionen zu. 3. Uns ist bekannt, dass Unternehmen von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen von Vergabeverfahren ausgeschlossen werden sollen, die - wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 1 LkSG mit einer Geldbuße von wenigstens 175.000 EUR, - wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 2 Satz 2 LkSG in Verbindung mit § 24 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 LkSG mit einer Geldbuße von wenigstens 1.500.000 EUR, - wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 2 Satz 2 LkSG in Verbindung mit § 24 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 LkSG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.000.000 EUR, - wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach des § 24 Absatz 3 LkSG mit einer Geldbuße von wenigstens 0,35 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes 4. Mir/Uns ist bekannt, dass Unternehmen von der Teilnahme an einem Verfahren über die Vergabe eines Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrags bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ausgeschlossen werden sollen, die wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden sind. 5. Ich/Wir erkläre(n) hiermit, - dass keine Strafen oder Geldbußen für die vorgenannten Tatbestände oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gegen mein/unser Unternehmen oder eine Person verhängt worden sind, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, - dass keine zuvor genannten Gründe vorliegen, die einen Ausschluss meines/unseres Unternehmens von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten. 6. Sofern wir selbst Verpflichtete nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sind, erklären wir hiermit, dass keine Geldbußen in der vorgenannten Höhe für die vorgenannten Tatbestände oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gegen mein/unser Unternehmen oder eine Person verhängt worden sind, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist. 7. Sofern wir nicht selbst Verpflichtete nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sind, erklären wir hiermit, dass durch mein/unser Unternehmen oder einer Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, keine rechtskräftigen Verurteilungen aufgrund von Verstößen gegen die jeweils geltenden Gesetze zum Schutz von Menschenrechten und zum Schutz der Umwelt in den letzten 5 Jahren bekannt sind.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Referenzen - Die Anlage 2 Referenzenliste ist ausgefüllt einzureichen. Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter mit dem Angebot mindestens drei Referenzprojekte über in den letzten drei Jahren (Stichtag ist der Tag des Ablaufs der Angebotsfrist) erbrachte, vergleichbare Leistungen einzureichen. 1. Definition der Vergleichbarkeit: Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn sie folgende Mindestanforderungen erfüllt: - Gegenstand der Leistung: Umfassende Service-, Wartungs- und Reparaturleistungen (Vollversorgung/All-Inclusive oder herstellergleiche Instandhaltung) an flexiblen und starren Endoskopen sowie der dazugehörigen Systemperipherie (Videoprozessoren, Lichtquellen, medizinische Monitore, CO2-Insufflatoren und Absaugpumpen). - Volumen/Umfang: Betreuung einer Geräteflotte von mindestens 20 aktiven Endoskopen sowie der da-zugehörigen Systemperipherie pro Referenzauftrag. - Auftraggeber: Betrieb im klinischen Umfeld (Krankenhaus, Universitätsklinikum oder ambulantes OP-Zentrum/Großpraxis). 2. Geforderte Angaben pro Referenz (Formblatt-Vorgabe): Für jedes der drei Referenzprojekte sind vom Bieter zwingend folgende Angaben zu machen: 1. Name und Anschrift des Auftraggebers (inkl. Benennung eines ansprechbaren, auskunftsberechtigten Ansprechpartners mit Telefonnummer oder E-Mail-Adresse). 2. Zeitraum der Leistungserbringung (Vertragslaufzeit von/bis). 3. Detaillierte Beschreibung des Leistungsumfangs (insb. Nachweis über die vertragliche Vereinbarung von Verfügbarkeitsgarantien/Uptime-Modellen). 4. Anzahl und Art der betreuten Geräte (Endoskope und Peripheriekomponenten). Mit Abgabe eines Angebotes erklärt sich der Bieter/ Bewerber mit der Prüfung bzw. Kontaktaufnahme vorgelegter Referenzen einverstanden. Die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen obliegt dem Bieter/Bewerber. Sollten Sie mehr Referenzen einreichen wollen, um Ihre Eignung für die Bewerbung auf ein Los nachzuweisen, sind die Vordrucke unten zu kopieren.

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Zertifizierung nach DIN EN ISO 10079-1 und DIN EN IEC 60601-1 - Geforderte Mindeststandards (Nichterfüllung führt zum Ausschluss): Nachzuweisen ist eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 10079-1 und DIN EN IEC 60601-1. siehe hierzu Anlage 8 Punkt 4.4 des LVs

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angaben zur Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherungsdeckung - Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen: 5,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden, jeweils 2-fach maximiert je Versicherungsjahr 5,0 Mio. EUR für Vermögensschäden, jeweils 2-fach maximiert je Versicherungsjahr Sofern der Nachweis nicht bereits mit dem Angebot in der geforderten Höhe erbracht werden kann, reicht zunächst die schriftliche Zusage bzw. Eigenerklärung des Bieters, dass im Auftragsfall eine Versicherung in der geforderten Höhe erfolgt. Die Versicherungsbestätigung ist nach Zuschlagserteilung innerhalb einer Woche dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Seitens des Bieters sind folgende Angaben zu machen: Versichert bei/Angabe des Versicherers Angabe der Versicherungs-Nr. Deckungssumme Personen- und Sachschäden: Deckungssumme Vermögensschäden:

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz) - Diese Erklärung bezieht sich nur auf Leistungen zur Auftragsausführung, welche innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden. Hiermit verpflichte ich mich/verpflichten wir uns, bei der Ausführung der auf der Grundlage dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Bau- oder Dienstleistungen 1. meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22 Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), in der jeweils geltenden Fassung, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (ab 01.01.2025: 12,82/ab 01.01.2026: 13,90 Euro) zu zahlen und 2. meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen. Diese können sich ergeben aus: > den Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) > den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) > den auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie > aus einem auf der Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag im Sinne von § 4 Absatz 1 Nummer 1 sowie §§ 5 und 6 Absatz 2 des AEntG (Stand: 01.Januar 2025)

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Vorvertragliche Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz) - Diese Erklärung bezieht sich nur auf Leistungen zur Auftragsausführung, welche innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden. Hiermit verpflichte ich mich/verpflichten wir uns dem Auftraggeber die Einhaltungen der Verpflichtungen aus dem NTVergG jederzeit nachzuweisen. Der Auftraggeber hat das Recht auf Einsichtnahme in die Unterlagen des Auftragnehmers (insbesondere Lohn- und Meldeunterlagen). Ich/wir erklären bereits an dieser Stelle, sofern der Zuschlag aus dem o. g. Vergabeverfahren an mich als Bieter durch die Vergabestelle erklärt wird, die folgenden Regelungen vollumfänglich zu akzeptieren. 1. Kontrollrechte 1.1 Allgemeines Kontrollrecht des Auftraggebers Die Vertragsparteien vereinbaren vor dem Hintergrund der Regelung in § 14 Abs. 1 NTVergG ein allgemeines Recht des Auftraggebers zur jederzeitigen Kontrolle, ob der Auftragnehmer und die zur Auftragsausführung eingesetzten Nachunternehmen und Verleihunternehmen die von ihnen im Hinblick auf das NTVergG übernommenen Pflichten erfüllen. 1.2. Kontrollrechte des Auftraggebers und Vertragspflichten des Auftragnehmers im Hinblick auf die Pflicht zur Zahlung des Mindestentgelts Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bis zur vollständigen Leistungserbringung jederzeit auf Verlangen des Auftraggebers die Grundlage für seine Zahlungsverpflichtung des Mindestentgelts i.S.d. § 4 Abs. 1 NTVergG offenzulegen und Kontrollen über die Einhaltung und Umsetzung dieser Zahlungspflicht zu ermöglichen. Zu diesem Zweck hat der Auftragnehmer die zur Kontrolle erforderlichen Unterlagen, Arbeitsnachweise der Beschäftigten und Nachweise über Entgeltzahlungen an die Beschäftigten, die zur Ausführung der Leistung eingesetzt sind, bereit zu halten und dem Auftraggeber jederzeit auf dessen Anforderung auszuhändigen. Um die Einhaltung der in Ziffer 1 und 2 genannten Vertragspflichten zu überprüfen, ist der Auftraggeber berechtigt, die im Einzelfall erforderlichen Maßnahmen zu treffen, insbesondere Leistungsorte/Baustellen und/oder Geschäftsräume zu betreten, Beschäftigte zu befragen, Einsicht in Unterlagen, insbesondere in Lohn- und Meldeunterlagen, Bücher und andere Geschäftsunterlagen und Aufzeichnungen zu nehmen, aus denen Umfang, Art, Dauer und tatsächliche Entlohnung der Beschäftigten hervorgehen oder abgeleitet werden können. Die Unterlagen sind nach Auftragserteilung vollständig und prüffähig bereit zu halten. Die vorstehenden Pflichten sind mit Zuschlag Vertragsbestandteil. Sie gelten auch nach vollständiger Erfüllung der Hauptleistungspflichten durch den Auftragnehmer in entsprechender Anwendung des § 147 Abgabenordnung für zehn (10) Jahre nach Ende des Kalenderjahres, in dem die Hauptleistung des Auftragnehmers vollständig und vertragsgerecht erbracht wurde. Nach vollständiger Leistungserbringung wird der Auftraggeber eine angemessene Frist zur Bereitstellung und Vorlage der o.g. Unterlagen setzen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine Beschäftigten auf die Kontroll- und Nachweispflichten gegenüber dem Auftraggeber hinzuweisen. Ihm ist bekannt, dass die Umsetzung und Ausübung der Kontrollrechte durch den Auftraggeber nicht von der Einwilligung der Beschäftigten abhängt. Die Verpflichtung des Auftragnehmers zur Erfassung, Bereithaltung und Offenlegung der personenbezogenen Daten ist zur Prüfung der Verpflichtung zur Zahlung des vereinbarten Mindestentgelts erforderlich und gilt daher unabhängig davon, ob die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie sonstigen zur Auftragsausführung Beschäftigten ihre Einwilligung zur Erfassung und Offenlegung der personenbezogenen Daten erteilen. Vorstehende Pflichten bestehen in gleicher Weise für eingesetzte Nachunternehmen und Verleihunternehmen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die von ihm eingesetzten Nach- und Verleihunternehmen sowie etwaige dritte Nach- und Verleihunternehmen, die für die Ausführung des Auftrags eingesetzt sind, seinerseits auf Einhaltung der Vertragspflichten gem. Ziffer 1 und 2 zu kontrollieren und dem Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtungen auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen. Die in Ziffer 2 genannte Pflicht zur Vorlage von Erklärungen von Nachunternehmen gilt nicht, sofern und soweit der Auftraggeber gemäß § 13 Abs. 3 NTVergG auf die Vorlage von Erklärungen verzichtet. Auch in diesem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, für die Zahlung des entsprechenden Mindestentgelts Sorge zu tragen und dies dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen. 2. Sanktionen, Vertragsstrafe und Kündigungsrecht Die Vertragspartner vereinbaren für jeden schuldhaften Verstoß des Auftragnehmers und der von ihm oder durch seine Nach- oder Verleihunternehmen beauftragten Nach- oder Verleihunternehmen gegen die vorstehend erfassten Vertragspflichten gem. Ziffer 1, 2 und Ziffer 3.2 die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 1 vom Hundert des Auftragswertes netto - basierend auf dem Auftragswert im Zeitpunkt der Beauftragung; bei mehreren Verstößen gegen die Vertragspflichten auf Grundlage des § 4 Abs. 1 NTVergG darf die Summe der Vertragsstrafen 10 vom Hundert des Auftragswertes nicht überschreiten. Diese Vertragsstrafenregelung bezieht sich explizit ausschließlich auf schuldhafte Vertragspflichtverstöße im Zusammenhang mit den vorgenannten Vertragsregelungen der Ziffern 1, 2 und 3.2, die auf den gesetzlichen Regelungen des NTVergG basieren. Die Vereinbarung von Vertragsstrafen für andere Verstöße gegen Vertragspflichten, etwa über die Vereinbarung von Terminen und Fristen, bleibt hiervon unberührt. Schuldhaft ist auch ein Verstoß gegen Vertragspflichten, der durch Nach- oder Verleih-unternehmen begangen wird, wenn und soweit dieser Verstoß als schuldhafter Verstoß des Auftragnehmers gegen eigene Nebenpflichten einzuordnen ist. Dies ist dann nicht der Fall, wenn der Auftragnehmer schlüssig nachweist, dass er die Einhaltung der Mindestentlohnungspflichten dur...

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung Förderung der Chancengleichheit und Gleichstellung - Ich/Wir erkläre/n, dass wir Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit und Gleichstellung im Beruf durchführen. Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers/Bieters zur Förderung der Chancengleichheit und Gleichstellung im Beruf (z. B. Angebot von Kinderbetreuung, familienfreundliche Arbeitszeiten, spezielle Fortbildungsmöglichkeiten):
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 05/08/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 17/08/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 74 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine besonderen Bedingungen. Bei der Prüfung der eingehenden Angebote werden die Vorgaben gem. VgV § 56 ff. berücksichtigt.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter verpflichtet sich, nach Aufforderung durch die Vergabestelle eigenverantwortlich und unverzüglich eine kostenfreie Teststellung der angebotenen Geräte/Systeme mit dem benannten Ansprechpartner der Klinik zu vereinbaren, zu koordinieren und durchzuführen. Umfang der Teststellung: Die Teststellung umfasst die Lieferung, den betriebsbereiten Aufbau vor Ort, die Einweisung des Personals gemäß den gesetzlichen Vorgaben sowie den anschließenden Rückbau und Rücktransport. Die Geräte werden während der Teststellung vom klinischen Endanwenderpersonal (Pflege und ärztlicher Dienst) im Alltagseinsatz anhand standardisierter Bewertungsbögen evaluiert. Bewertet werden unter anderem Ergonomie, Handling, Bildqualität und die Praxistauglichkeit der Komponenten. Die Ergebnisse dieser Endanwenderbewertung fließen als gewichtetes Kriterium direkt in die qualitative Gesamtbewertung des Vergabeverfahrens ein. Eine Verweigerung der Teststellung führt zum Angebotsausschluss.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Verweis auf die Allgemeinen Auftrag- und Zahlungsbedingungen der Medizinischen Hochschule Hannover
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Medizinische Hochschule Hannover
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Medizinische Hochschule Hannover
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Medizinische Hochschule Hannover

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Medizinische Hochschule Hannover
Registrierungsnummer: 03-0141700000-23
Postanschrift: Carl-Neuberg-Straße 1
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30625
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Kontaktperson: GB IV - Logistik, Abteilung Zentraleinkauf OE 1260
Telefon: +49 5115326362
Internetadresse: http://www.mh-hannover.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Medizinische Hochschule Hannover
Registrierungsnummer: 03-0141700000-23
Postanschrift: Carl-Neuberg-Straße 1
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30625
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Kontaktperson: GB IV - Logistik, Abteilung Zentraleinkauf OE 1260
Telefon: +49 5115326362
Fax: +49 5115323375
Internetadresse: http://www.mh-hannover.de
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131151334
Fax: +49 4131152943
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 95ce4cda-5366-4e1d-a9a2-10e507994373 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 13/07/2026 00:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 486035-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 133/2026
Datum der Veröffentlichung: 14/07/2026