Achim
Adendorf
Aerzen
Alfeld (Leine)
Amelinghausen
Amt Neuhaus
Ankum
Apen
Auetal
Aurich
Bad Bederkesa
Bad Bentheim
Bad Bevensen
Bad Eilsen
Bad Essen
Bad Fallingbostel
Bad Gandersheim
Bad Grund (Harz)
Bad Harzburg
Bad Iburg
Bad Lauterberg im Harz
Bad Münder am Deister
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Bad Pyrmont
Bad Rothenfelde
Bad Sachsa
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Hohenhameln
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Isenbüttel
Isernhagen
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Lehrte
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Quakenbrück
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Salzgitter
Salzhemmendorf
Sande
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Scheeßel
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Schöningen
Schöppenstedt
Schortens
Schüttorf
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Seesen
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Sittensen
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Spiekeroog
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Stadland
Stadthagen
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Steinfeld
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Stuhr
Südbrookmerland
Südheide
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Süpplingen
Syke
Tappenbeck
Tarmstedt
Twistringen
Uchte
Uelsen
Uelzen
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Vechta
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Wallenhorst
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Weyhe
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Wingst
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Winsen (Luhe)
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Wittmund
Wolfenbüttel
Wolfsburg
Worpswede
Wrestedt
Wunstorf
Wurster Nordseeküste
Zeven

Deutschland – Fahrzeuge für Abfall – Vergabeverfahren zur Beschaffung von Seitenladerfahrzeugen und Zubehör

479392-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Fahrzeuge für Abfall – Vergabeverfahren zur Beschaffung von Seitenladerfahrzeugen und Zubehör
OJ S 131/2026 10/07/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe Landkreis Peine KAöR
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Vergabeverfahren zur Beschaffung von Seitenladerfahrzeugen und Zubehör
Beschreibung: Die Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe Landkreis Peine (nachfolgend: Auftraggeberin oder a+b) ist eine kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Peine, Niedersachsen. Sie nimmt im Landkreis Peine die Aufgabe als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (§ 20 KrWG) wahr. Die Auftraggeberin schreibt in ihrer Funktion als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (§§ 17, 20 KrWG) zwei Seitenladerfahrzeuge für die Ihr, vgl. § 6 Abs. 1 Satz 3 NAbfG, obliegende öffentliche Aufgabe zur Sammlung der Abfallfraktionen Restmüll, Biomüll sowie Papier, Pappe und Kartonage aus.
Kennung des Verfahrens: 8fab312f-4149-4182-9ada-b4b3da3d78cd
Interne Kennung: 112-26
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Die Auftraggeberin führt ein Verhandlungsverfahren mit vorausgehendem Teilnahmewettbewerb durch. Die Zuschlagskriterien und weitere Verfahrensfestlegungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34144510 Fahrzeuge für Abfall
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34144511 Müllfahrzeuge, 34144512 Müllverdichtungsfahrzeuge
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Gadenstedter Weg 19
Stadt: Oberg
Postleitzahl: 31246
Land, Gliederung (NUTS): Peine (DE91A)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 646 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4WMJ6Y# 1) Die Vielzahl der in Betracht kommenden Konzepte zur Erfüllung des Beschaffungsbedarfs können nur im Verhandlungsverfahren zu einem interessengerechten Ergebnis gelangen. Daher ist das Verfahren als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb ausgestaltet. 2) Im Rahmen des vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs ist kein Angebot, sondern nur ein Teilnahmeantrag einzureichen. Gleichwohl mit dem Teilnahmeantrag eingereichte Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. 3) Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich in elektronischer Form zugelassen. Der Teilnahmeantrag einschließlich aller Nachweise/Erklärungen ist in elektronischer Form innerhalb der in dieser Bekanntmachung gesetzten Frist zur Abgabe von Teilnahmeanträgen ausschließlich über die E-Vergabeplattform DTVP.de einzureichen. Teilnahmeanträge und Angebote, die nicht über die E-Vergabeplattform DTVP.de eingereicht werden, bleiben unberücksichtigt. 4) Elektronische Dokumente sind in Textform nach § 126b BGB und in verschlüsselter Form über die E-Vergabeplattform DTVP.de einzureichen (vgl. § 53 Abs. 1 VgV). Elektronische Dokumente müssen nicht mit einer elektronischen Signatur nach dem Vertrauensdienstegesetz (VDG) versehen sein. Elektronisch eingereichte Dokumente sind auch ohne Unterschrift rechtsgültig. Jedoch muss das Angebot bzw. der Teilnahmeantrag die (jur.) Person, für die die Erklärung abgegeben wird, sowie Vor- und Nachnamen der vertretungsberechtigten Person, die die jeweilige Erklärung abgibt, erkennen lassen. 5) Interessenten können bis zum Ablauf der gesetzten Fragefrist Fragen zum Vergabeverfahren über die E-Vergabeplattform DTVP.de stellen. Später eingehende Fragen können ggf. nicht mehr rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist beantwortet werden. Die Fragen und die Antworten werden in einem Fragen/Antworten-Journal geführt, das auf der E-Vergabeplattform DTVP.de allen Interessenten bereitgestellt wird. Interessenten, die sich freiwillig registriert haben, erhalten per E-Mail den Link und Hinweise auf das Journal. Nicht registrierte Interessenten müssen sich die jeweils aktuellen Informationen auf der E-Vergabeplattform selbst beschaffen. Es handelt sich insoweit um eine "Holschuld", da diese Interessenten der Vergabestelle unbekannt sind. 6) Die Vergabestelle behält sich vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen notwendige oder als sinnvoll erachtete Änderungen der Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb, zur Angebotsaufforderung und zur ggf. Aufforderung zur Abgabe des abschließenden Angebots vorzunehmen. Wirksame Teilnahmeanträge bzw. Angebote haben den letzten Stand der Vergabeunterlagen und ggf. die Antworten der Vergabestelle im Fragen-Antworten-Journal zu beachten. 7) Die Vergabestelle wird nach Ablauf der Teilnahmefrist jedem Bewerber mitteilen, ob er zur Angebotsabgabe aufgefordert wird. Zugleich erhalten die ausgewählten Bewerber die ausfüllbaren Dokumente zur Angebotsabgabe. Angebote von Unternehmen, die nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden, bleiben im weiteren Verfahren unberücksichtigt. 8) Neben- oder mehrere Hauptangebote sind nicht zugelassen. 9) Die Vergabestelle behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen, ohne in Verhandlungen zu treten (§ 17 Abs. 11 VgV). 10) Die Zuschlagskriterien sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die Darstellung in der Bekanntmachung erfolgt aus technischen Gründen. 11) Die nach dem Teilnahmeantrag zu Eigenerklärungen vorzulegenden Nachweise sind zusammen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Es wird insofern von der Vorgabe nach § 48 Abs. 2 Satz 1, 2 VgV gem. § 48 Abs. 2 Satz 4 VgV abgewichen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Der Ausschluss erfolgt nach Maßgabe der §§ 123-125 GWB.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB i.V.m. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), auch i.V. m. § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB i.V.m. § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: § 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB i.V.m. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB GWB i.V.m. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)
Betrug: § 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB i.V.m. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. § 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB i.V.m. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Korruption: § 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB i.V.m. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB i.V.m. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), § 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB i.V.m. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), § 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB i.V.m. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB i.V.m. den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels); Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: § 123 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 2 GWB: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung wenn dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer entsprechenden Verpflichtung nachweisen kann. Dies gilt nicht, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: §123 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 2 GWB: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung wenn dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer entsprechenden Verpflichtung nachweisen kann.Dies gilt nicht, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: §124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Ein öffentlicher Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: §124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Ein öffentlicher Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: §124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Ein öffentlicher Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. l S. 2959) bleiben unberührt.
Zahlungsunfähigkeit: §124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Ein öffentlicher Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: §124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Ein öffentlicher Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: §124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Ein öffentlicher Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: §124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Ein öffentlicher Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: §124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: Ein öffentlicher Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber auf geeignete Weise nachweisen kann, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: §124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: Ein öffentlicher Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: §124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: Ein öffentlicher Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Ein öffentlicher Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Ein öffentlicher Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Erfüllung einer wesentlichen Anforderung im Rahmen eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erhebliche oder fortdauernde Mängel erkennen lassen hat, die die Erklärung einer vorzeitigen Beendigung dieses früheren Auftrags, die Forderung nach Schadenersatz oder andere vergleichbare Rechtsfolgen nach sich gezogen haben.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: §124 Abs. 1 Nr. 8 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB: Ein öffentlicher Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu dem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a.) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b.) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c.) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggeber erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Vergabeverfahren zur Beschaffung von Seitenladerfahrzeugen und Zubehör
Beschreibung: Es werden zwei Seitenladerfahrzeuge inkl. Lieferung in einem Los ausgeschrieben. Von einer Losaufteilung wurde abgesehen, da dies technisch und wirtschaftlich nicht sinnvoll wäre.
Interne Kennung: 112-26
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34144510 Fahrzeuge für Abfall
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34144511 Müllfahrzeuge, 34144512 Müllverdichtungsfahrzeuge
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Gadenstedter Weg 19
Stadt: Oberg
Postleitzahl: 31246
Land, Gliederung (NUTS): Peine (DE91A)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbegrenzt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Beschaffung von Müllsammelfahrzeugen
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Kauf, Leasing oder Miete von Fahrzeugen
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Einen aktuellen Handelsregisterauszug (nicht älter als sechs Monate), oder, sofern keine Eintragung besteht, eine Gewerberegisterauskunft oder entsprechende Bescheinigung nach Maßgabe des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (nicht älter als sechs Monate)

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Gesonderte Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB nach dem Formular Anlage 12.2

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eine Eigenerklärung zum Unternehmensprofil (Historie, Schwerpunkte, Standorte, Struktur, Konzernverflechtungen, Leistungsfähigkeit)

Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nettoumsatz des Unternehmens in den Jahren 2023, 2024 und 2025 im Bereich der hier ausgeschriebenen Leistung (Lieferung und Montage von schweren Nutzfahrzeugen der Klasse N3 der Klassifizierung EU VO 2018/858 Art. 4 Abs.1 Ziff. b) mit Aufbauten zur Sammlung von Abfällen) und, sofern hiervon abweichend: Nettoumsatz der bewerbenden Niederlassung, die mit der Leistungserbringung betraut sein wird. Mindestanforderung: Der Jahresumsatz 2025 des Unternehmens bzw. der bewerbenden Niederlassung, die mit der Leistungserbringung betraut sein wird, muss im Bereich der hier ausgeschriebenen Leistung (Lieferung und Montage von schweren Nutz-fahrzeugen der Klasse N3 oder höher der Klassifizierung EU VO 2018/858 Art. 4 Abs. 1 Ziff. b) mit Aufbauten zur Müllentsorgung) mindestens 650.000 Euro netto betragen. Die Aufstellung muss den Nettoumsatz jedes Mitglieds bzw. jedes zur Eignungsleihe herangezogene Unternehmen einzeln aufführen. Neu gegründete Bewerber, die den Anforderungen nach nicht oder nicht im vollen Umfang nachkommen können, können ihre finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit durch andere geeignet erscheinende Belege nachweisen. Die Möglichkeit, die Eignung durch Abgabe der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung abzugeben, bleibt unberührt.

Kriterium: Finanzkennzahlen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eine Bankauskunft zur Finanz- und Liquiditätssituation des Unternehmens Für Bietergemeinschaften: Die Auskunft ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. jeden Eignungsleihgeber gesondert beizufügen.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Einen aktuellen Nachweis eines Versicherers über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung in dem für den Auftrag erforderlichen Umfang (Mindestversicherungssumme pro Schadensereignis für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von 1 Mio. Euro, maximal 2 Mio. Euro pro Versicherungsjahr bzw. eine eigene unwiderrufliche Verpflichtungserklärung zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Zum Nachweis der Eignung ist mindestens ein Referenzprojekt einzureichen, mit dem die nachstehend genannten Mindestanforderungen, erfüllt werden: a. Das Lieferdatum eines jeden eingereichten Referenzprojekts darf nicht länger als 3 Jahre zum Zeitpunkt der Bekanntmachung des Verfahrens zurückliegen. b.Gegenstand eines jeden Referenzprojekts muss die Lieferung mindestens eines zur Abfallentsorgung geeigneten Nutzfahrzeuges der Klasse N3 entsprechend der Klassifizierung EU VO 2018/858 Art. 4 Abs. 1 Ziff. b) mit einem seitlich an Fahrzeug befestigten Hebearm für Müllsammelbehälter ("Seitenlader") sein, das die Anforderungen der DIN 1501-2 erfüllt. c. Gegenstand eines jeden Referenzprojekts muss mindestens die Erbringung von Serviceleistungen (Wartung, Inspektion, Lieferung und Montage von Ersatzteilen) an dem Liefer-gegenstand nach Auslieferung sein. Zur Auswahl der geeigneten Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, sind drei Referenzprojekte einzureichen. Zur Auswahl werden die nachstehend aufgeführten Angaben (siehe Referenzbogen unter Nr. 10 - 11) bewertet. Dabei erhält jedes eingereichte Referenzprojekt für die Erfüllung der i Anforderungen, bis zu 5 Punkte je erfüllter Anforderung: a. Einhaltung bzw. Überschreitung des vereinbarten Termins zur Übergabe des Liefergegenstandes: Termin eingehalten = 5 Punkte; Termin um sieben oder weniger Kalendertage über-schritten = 3 Punkte; Termin um mehr als sieben, aber weniger als 14 Kalendertage überschritten = 1 Punkt; Termin um 14 Kalendertage oder mehr überschritten = 0 Punkte b. Mögliche Zuladung einer Abfallmenge von mind. 15.500 kg bei dem/den gelieferten Seitenlader/n: Ja = 5 Punkte; Nein = 0 Punkte Die Gesamtpunktzahl wird nach dem arithmetischen Mittelwert der vorgenannten Bewertungspunkte über alle Anforderungen in allen nachgewiesenen Referenzprojekten ermittelt. Es steht den Bewerbern frei, mehr als drei Referenzprojekte nachzuweisen. Anzahl und Auswahl der Re-ferenzprojekte liegen in der Verantwortung der Bewerber. Maximal kann ein Bewerber somit insgesamt 5,0 Punkte erreichen. Werden weniger als drei Referenzprojekte eingereicht, so ge-hen diese Referenzprojekte mit jeweils 0 Bewertungspunkten in den arithmetischen Mittelwert ein.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 5,00
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Gesamtangebotspreis
Beschreibung: Die Zuschlagskriterien nebst Gewichtung sind dem Dokument B02_ab_slfz-Leistungsverzeichnis ausgefüllt zu entnehmen. Die Darstellung hier erfolgt aus technischen Gründen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Liefertermin
Beschreibung: Die Zuschlagskriterien nebst Gewichtung sind dem Dokument B02_ab_slfz-Leistungsverzeichnis ausgefüllt zu entnehmen. Die Darstellung hier erfolgt aus technischen Gründen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Inspektionsservice für Aufbau
Beschreibung: Die Zuschlagskriterien nebst Gewichtung sind dem Dokument B02_ab_slfz-Leistungsverzeichnis ausgefüllt zu entnehmen. Die Darstellung hier erfolgt aus technischen Gründen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 3
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Garantieverlängerung
Beschreibung: Die Zuschlagskriterien nebst Gewichtung sind dem Dokument B02_ab_slfz-Leistungsverzeichnis ausgefüllt zu entnehmen. Die Darstellung hier erfolgt aus technischen Gründen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 4
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Nähe des nächstgelegenen Service-Stützpunktes
Beschreibung: Die Zuschlagskriterien nebst Gewichtung sind dem Dokument B02_ab_slfz-Leistungsverzeichnis ausgefüllt zu entnehmen. Die Darstellung hier erfolgt aus technischen Gründen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 2
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Nachstellbare Bolzenlagerung am Lifter
Beschreibung: Die Zuschlagskriterien nebst Gewichtung sind dem Dokument B02_ab_slfz-Leistungsverzeichnis ausgefüllt zu entnehmen. Die Darstellung hier erfolgt aus technischen Gründen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 7
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Behälterwandstärke mind. 4mm
Beschreibung: Die Zuschlagskriterien nebst Gewichtung sind dem Dokument B02_ab_slfz-Leistungsverzeichnis ausgefüllt zu entnehmen. Die Darstellung hier erfolgt aus technischen Gründen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 7
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Dreistufiger Einstieg Fahrerhaus
Beschreibung: Die Zuschlagskriterien nebst Gewichtung sind dem Dokument B02_ab_slfz-Leistungsverzeichnis ausgefüllt zu entnehmen. Die Darstellung hier erfolgt aus technischen Gründen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 2
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 24/07/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4WMJ6Y/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 21/08/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4WMJ6Y
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 10/08/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Ermessensausübung der Vergabestelle erfolgt im Rahmen des § 56 Abs. 2 - 4 VgV.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Vertraulichkeitserklärung nach Maßgabe des Dokuments T01_ab_slfz-Teilnahmeantrag Eigenerkläzung zu russischen Unternehmen gemäß VO (EU) 833/2014 nach Maßgabe des Dokuments T01_ab_slfz-Teilnahmeantrag
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Interessent/Bewerber/Bieter hat einen erkannten Verstoß gegen Vergabevorschrift innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Niedersachsen kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Die Kontaktdaten zur Vergabekammer Niedersachsen finden Sie in dieser Bekanntmachung. Eine wirksame Zuschlagserteilung setzt voraus, dass der Auftraggeber die unterlegenen Bieter unverzüglich über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage) vergangen sind (§ 134 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5) ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe Landkreis Peine KAöR
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe Landkreis Peine KAöR

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe Landkreis Peine KAöR
Registrierungsnummer: 030-0000000118-87
Postanschrift: Woltorfer Str. 57/59
Stadt: Peine
Postleitzahl: 31224
Land, Gliederung (NUTS): Peine (DE91A)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: +495171779116
Fax: +495171779160
Internetadresse: http://www.ab-peine.de
Profil des Erwerbers: http://www.ab-peine.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: +494131153308
Fax: +494131152943
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: fc2294ab-fd58-4d21-924d-c4ec2938bea4 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 09/07/2026 10:26:03 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 479392-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 131/2026
Datum der Veröffentlichung: 10/07/2026