2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 15811200 Brötchen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: siehe Anlage 2 Muster-Rahmenvertrag
Stadt: Rheine
Postleitzahl: 48432
Land, Gliederung (NUTS): Steinfurt (DEA37)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 959 000,00 EUR
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Korruption:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Betrug:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Zahlungsunfähigkeit:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Die Ausschlussgründe ergeben sich aus den gesetzlichen Bestimmungen, insb. §§ 123 ff. GWB. Der Bewerber/Bieter muss in seinem Angebot die unterzeichnete Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (05 Bietereigenerklärung) und die RUS-Erklärung (06 Eigenerklärung Art. 5k VO 833_2014) vorlegen. Es wird darauf hingewiesen, dass vor der Zuschlagserteilung gemäß § 6 Wettbewerbsregister (WRegG) i.V.m. § 99 und § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Auskünfte beim Wettbewerbsregister über etwaige Verstöße gegen § 2 WRegGdurch durch den öffentlichen Auftraggeber (AG) angefordert werden. Auf die Möglichkeit des AG zur Anforderung eines Auszuges gemäß § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG) i.V.m. § 150 a) Gewerbeordnung beim Gewerbezentralregister wird hingewiesen.