Achim
Adendorf
Aerzen
Alfeld (Leine)
Altenmedingen
Amelinghausen
Amt Neuhaus
Ankum
Apen
Auetal
Aurich
Bad Bederkesa
Bad Bentheim
Bad Bevensen
Bad Eilsen
Bad Essen
Bad Fallingbostel
Bad Gandersheim
Bad Grund (Harz)
Bad Harzburg
Bad Iburg
Bad Lauterberg im Harz
Bad Münder am Deister
Bad Nenndorf
Bad Pyrmont
Bad Rothenfelde
Bad Sachsa
Bad Salzdetfurth
Bad Zwischenahn
Bardowick
Barendorf
Barßel
Barsinghausen
Bassum
Berne
Bersenbrück
Beverstedt
Bispingen
Bissendorf
Bleckede
Bockhorn (Friesland)
Boffzen
Bohmte
Borkum
Bösel
Bothel
Bovenden
Brake
Bramsche
Braunlage
Braunschweig
Bremervörde
Bruchhausen-Vilsen
Buchholz in der Nordheide
Bückeburg
Bülkau
Burgdorf
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Buxtehude
Cappeln
Celle
Clausthal-Zellerfeld
Cloppenburg
Coppenbrügge
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Essen (Oldenburg)
Esterwegen
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Friedland
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Guderhandviertel
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Hahnenklee
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Hasselt
Hatten
Helmstedt
Hemmingen
Herzberg am Harz
Herzlake
Hessisch Oldendorf
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Hodenhagen
Hohenhameln
Holzminden
Horneburg
Hoya (Weser)
Hude
Ihlienworth
Ihlow
Ilsede
Isenbüttel
Isernhagen
Jembke
Jerxheim
Jesteburg
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Krummhörn
Laatzen
Lachendorf
Langelsheim
Langenhagen
Langeoog
Langwedel (Weser)
Lastrup
Lathen
Lauenbrück
Leer
Lehre
Lehrte
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Lengerich (Emsland)
Liebenburg
Lindhorst
Lingen (Ems)
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Lohne (Oldenburg)
Löningen
Loxstedt
Lüchow
Lüneburg
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Norden
Nordenham
Norderney
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Nordstemmen
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Ottersberg
Papenburg
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Quakenbrück
Radbruch
Rastede
Reppenstedt
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Rhauderfehn
Rinteln
Rodenberg
Ronnenberg
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Salzbergen
Salzgitter
Salzhemmendorf
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Saterland
Scheeßel
Schellerten
Schiffdorf
Schneverdingen
Schöningen
Schöppenstedt
Schortens
Schüttorf
Schwaförden
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Stadland
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Südbrookmerland
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Süpplingen
Syke
Tappenbeck
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Uelsen
Uelzen
Uetze
Uplengen
Varel
Vechelde
Vechta
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Visselhövede
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Westerstede
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Weyhe
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Winsen (Luhe)
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Wittmund
Wolfenbüttel
Wolfsburg
Worpswede
Wrestedt
Wunstorf
Wurster Nordseeküste
Zeven

Deutschland – Abfallsammelbehälter – Vergabeverfahren zur Beschaffung von Abfallsammelbehältern

423043-2026 - Planung
Deutschland – Abfallsammelbehälter – Vergabeverfahren zur Beschaffung von Abfallsammelbehältern
OJ S 117/2026 19/06/2026
Vorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung zum Zweck der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Lieferleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Vergabeverfahren zur Beschaffung von Abfallsammelfahrzeugen und Zubehör
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Vergabeverfahren zur Beschaffung von Abfallsammelbehältern
Beschreibung: Beschaffung von Abfallsammelbehältern für die Sammlung von angefallenen und überlassenen Abfällen im Gebiet des Landkreises Peine.
Interne Kennung: 136-26
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Zentrale Elemente des Verfahrens: Weitergehende Angaben zum Verfahren insbesondere zur Losaufteilung sind noch nicht abschließend festgelegt und werden erst im Rahmen der späteren Auftragsbekanntmachung zu Verfahrensbeginn mitgeteilt.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 44613700 Abfallsammelbehälter
Zusätzliche Einstufung (cpv): 44613800 Abfallcontainer, 44613600 Container auf Rädern, 44616000 Tonnen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Gadenstedter Weg 19
Stadt: Oberg
Postleitzahl: 31246
Land, Gliederung (NUTS): Peine (DE91A)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Eine weitergehende Konkretisierung des Erfüllungsortes erfolgt in den mit der Auftragsbekanntmachung zur Verfügung zustellenden Vergabeunterlagen.
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 769 790,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4WMJCD#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Der Ausschluss erfolgt nach Maßgabe der §§ 123 - 125 GWB.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Bildung krimineller Vereinigungen: § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB i. V. m. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), auch i. V. m. § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Bildung terroristischer Vereinigungen: § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB i. V. m. § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), auch i. V. m. § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: § 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB i. V. m. 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB i. V. m. 261 StGB (Geldwäsche).
Betrug: § 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB i. V. m. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. § 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB i. V. m. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Korruption: Vorteilsgewährung und Bestechung: § 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB i. V. m. §§ 299 (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 299a und 299b (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) StGB § 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB i. V. m. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) § 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB i. V. m. §§ 333 (Vorteilsgewährung) und 334 (Bestechung) StGB, jeweils auch i. V. m. § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete) § 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB i. V. m. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwangsarbeit oder Ausbeutung: § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB i. V. m. §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: § 123 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 2 GWB: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung wenn dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer entsprechenden Verpflichtung nachweisen kann
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: § 123 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 2 GWB: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung wenn dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer entsprechenden Verpflichtung nachweisen kann.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: §124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Ein Öffentlicher Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: §124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Ein Öffentlicher Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: §124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Ein Öffentlicher Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt.
Zahlungsunfähigkeit: § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Ein Öffentlicher Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Ein Öffentlicher Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: : Ein Öffentlicher Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Ein Öffentlicher Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: Ein Öffentlicher Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden,
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: Ein Öffentlicher Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: Ein Öffentlicher Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Ein Öffentlicher Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: §124 Abs. 1 Nr. 7GWB: Ein Öffentlicher Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB: Ein Öffentlicher Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Vergabeverfahren zur Beschaffung von Abfallsammelbehältern
Beschreibung: Die Auftraggeberin (Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe Landkreis Peine) ist eine kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in der Woltorfer Str. 57/59 in 31224 Peine, Niedersachsen. Sie nimmt im Landkreis Peine die Aufgabe als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (§ 20 KrWG) wahr vgl. § 6 Abs. 1 NAfbG. Die Auftraggerin beabsichtigt in ihrer Funktion als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (§§17- 20 KrWG i.V.m § 6 NAfbG) die Beschaffung von Abfallsammelbehältern für die Abfallfraktionen Bioabfälle, Restabfälle und PPK (Papier, Pappe, Kartonage) zur Sammlung angefallener oder überlassener Abfälle im Gebiet des Landkreis Peine auszuschreiben. Im Einzelnen stellt sich der derzeit voraussichtliche Bedarf an Abfallsammelbehältern in Stückzahlen über einen Zeitraum von 4 Jahren wie folgt dar: Abfallsammelbehälter Bioabfälle 60L: 3000 Abfallsammelbehälter Restabfälle 60L: 2400 Abfallsammelbehälter Bioabfälle 120L: 3800 Abfallsammelbehälter Restabfälle 120L: 3800 Abfallsammelbehälter Bioabfälle 240 L: 2000 Abfallsammelbehälter Restabfälle 240L: 2200 Abfallsammelbehälter Papierabfälle 240L: 2500 Container 1100L: 1500 Container 770L: 500
Interne Kennung: 136-26
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 44613700 Abfallsammelbehälter
Zusätzliche Einstufung (cpv): 44613800 Abfallcontainer, 44613600 Container auf Rädern, 44616000 Tonnen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der zu schließende Vertrag ist als eine Rahmenvereinbarung ausgestaltet, durch die die Auftraggeberin bedarfsweise per Einzelabruf Lieferungen von Abfallsammelbehältern in verschiedenen Größen und Ausführungen für die einzelnen Abfallfraktionen Bioabfälle, Restabfälle, PPK-Abfälle (Papier, Pappe und Kartonage) unter Berücksichtigung eines gewissen Mindestumfanges verlangen kann. Ein Anspruch seitens des künftigen Auftragnehmers auf einen Einzelabruf besteht nicht.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Gadenstedter Weg 19
Stadt: Oberg
Postleitzahl: 31246
Land, Gliederung (NUTS): Peine (DE91A)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Eine weitergehende Konkretisierung des Erfüllungsortes erfolgt in den mit der Auftragsbekanntmachung zur Verfügung zustellenden Vergabeunterlagen.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Auftrag kann zweimal jeweils um ein Jahr durch die Auftraggeberin binnen einer Frist auszübende Verlängerungsoption um 1 Jahr verlängert werden. Insgesamt ist damit eine Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung von maximal 4 Jahren möglich.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# 1.) In dieser Vorinformation sind keine Informationen zu Eignungskriterien enthalten, da die Eignungskriterien seitens der Auftraggeberin noch nicht festgelegt worden sind. 2.) In dieser Vorinformation sind keine Informationen zu Zuschlagskriterien enthalten. Da die Zuschlagskriterien seitens der Auftraggeberin noch nicht festgelegt worden sind. 3.) In dieser Vorinformation sind keine Informationen zu den Einzelheiten der Losaufteilung - Zahl der Lose und Umfang des jeweiligen Loses - enthalten, da die Einzelheiten der Losaufteilung -Zahl und Umfang des jeweiligen Loses - seitens der Auftraggeberin noch nicht festgelegt worden sind. 4.) Angebote im späteren Vergabeverfahren sind sind ausschließlich in elektronischer Form zugelassen. Der Teilnahmeantrag einschließlich aller Nachweise/Erklärungen ist in elektronischer Form innerhalb der in dieser Bekanntmachung gesetzten Frist zur Abgabe von Teilnahmeanträgen ausschließlich über die E-Vergabeplattform DTVP.de einzureichen. Teilnahmeanträge und Angebote, die nicht über die E-Vergabeplattform DTVP.de eingereicht werden, bleiben unberücksichtigt. 5.) Elektronische Dokumente sind im Vergabeverfahren in Textform nach § 126b BGB und in verschlüsselter Form über die E-Vergabeplattform DTVP.de einzureichen (vgl. § 53 Abs. 1 VgV). Elektronische Dokumente müssen nicht mit einer elektronischen Signatur nach dem Vertrauensdienstegesetz (VDG) versehen sein. Elektronisch eingereichte Dokumente sind auch ohne Unterschrift rechtsgültig. Jedoch muss das Angebot die (jur.) Person, für die die Erklärung abgegeben wird, sowie Vor- und Nachnamen der vertretungsberechtigten Person, die die jeweilige Erklärung abgibt, erkennen lassen. 6.) Interessenten können bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung festzusetzenden Fragefrist Fragen zum Vergabeverfahren über die E-Vergabeplattform DTVP.de stellen. Später eingehende Fragen können ggf. nicht mehr rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist beantwortet werden. Die Fragen und die Antworten werden in einem Fragen/Antworten-Journal geführt, das auf der E-Vergabeplattform DTVP.de allen Interessenten bereitgestellt wird. Interessenten, die sich freiwillig registriert haben, erhalten per Email den Link und Hinweise auf das Journal. Nicht registrierte Interessenten müssen sich die jeweils aktuellen Informationen auf der E-Vergabeplattform selbst beschaffen. Es handelt sich insoweit um eine "Holschuld", da diese Interessenten der Vergabestelle unbekannt sind. 7.) Neben- oder mehrere Hauptangebote sind im Vergabeverfahren nicht zugelassen. 8.) Die Auftraggeberin wird frühestens ab dem 24.07.2026 mit der Eröffnung des Vergabeverfahrens beginnen. 9.) Der Vertragsbeginn der Rahmenvereinbarung ist nach derzeitiger Planung auf dem 01.10.2026 angesetzt. Der Vertrag endet ohne Verlängerungsoption voraussichtlich am 30.09.2028. Bei Ausübung aller Verlängerungsoptionen endet der Vertrag voraussichtlich am 30.09.2030. 10.) Der in dieser Vorinformation angegebene, geschätzte Auftragswert wurde unter Berücksichtigung aller Verlängerungsoptionen und bisher absehbaren Bedarfsleistungen und des jährlich zur Verfügung stehenden Budgets für Bedarfsleistungen geschätzt. Bis zu dem in dieser Vorinformation genannten Höchstwert der Rahmenvereinbarung von 200% des Auftragswertes können Leistungen aus diesem Vertrag ohne Vertragsänderung gem. § 132 GWB und ohne neues Vergabeverfahren abgerufen werden. Für den Fall, dass der bezuschlagte Gesamtwertungspreis den geschätzten, bekannt gegebenen Auftragswert überschreitet, ist der bezuschlagte Gesamtwertungspreis Grundlage zur Berechnung des abrufbaren Höchstwertes gem. Satz 1. Ausgeübte Preisanpassungen, wie Sie durch das Gesetz oder durch die Rahmenvereinbarung eingeräumt worden sind, erhöhen den hypothetischen Maximalauftragswert entsprechend. Die Regelungen der vorstehenden Sätze tangieren nicht die Verbindlichkeit der Preisangaben des Auftragnehmers in den binnen der Angebotsfrist einzureichenden Vergabeunterlagen. 11.) Die Vergabestelle behält sich vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen notwendige oder als sinnvoll erachtete Änderungen der Unterlagen im Vergabeverfahren auch während der Angebotsfrist vorzunehmen. Wirksame Angebote haben den letzten Stand der Vergabeunterlagen und ggf. die Antworten der Vergabestelle im Fragen-Antworten-Journal zu beachten.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Durch diese Ausschreibung werden Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zum Umgang mit angefallenen und überlassenen Abfällen gem. § 20 KrWG erfüllt.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die Eignungskriterien wurden noch nicht festgelegt. Eine Veröffentlichung der für das Vergabeverfahren vorgesehen Eignungskriterien im Rahmen der Vorinformationen ist daher noch nicht möglich und auch nicht erforderlich. Die vorstehende Angabe zur Art des Kriteriums ist daher gegenstandslos. Eine Abweichung der Festlegung der Art des Kriteriums zu einem späteren Zeitpunkt ist möglich. Dies gilt nicht für die Ausschlussgründe §§123- 125 GWB, da diese bereits bekannt sind und festgelegt sind.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 14/07/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4WMJCD/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4WMJCD
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Bindefrist ist bemessen ab dem Zeitpunkt der Angebotsfrist.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: In dem Vergabeverfahren wird eine Vertraulichkeitserklärung nach Maßgabe der künftigen Festlegungen in den Vergabeunterlagen abzugeben sein. In dem Vergabeverfahren wird eine Eigenerklärung zu russischen Unternehmen gem. VO 833/2014 nach Maßgabe der künftigen Vergabeunterlagen abzugeben sein.
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Interessent/Bewerber/Bieter hat einen erkannten Verstoß gegen Vergabevorschrift innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Niedersachsen kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Die Kontaktdaten zur Vergabekammer Niedersachsen finden Sie in dieser Bekanntmachung. Eine wirksame Zuschlagserteilung setzt voraus, dass der Auftraggeber die unterlegenen Bieter unverzüglich über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage) vergangen sind (§ 134 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, das gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Vergabeverfahren zur Beschaffung von Abfallsammelfahrzeugen und Zubehör
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Vergabeverfahren zur Beschaffung von Abfallsammelfahrzeugen und Zubehör

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabeverfahren zur Beschaffung von Abfallsammelfahrzeugen und Zubehör
Registrierungsnummer: 030-0000000118-87
Postanschrift: Woltorfer Str. 57/59
Stadt: Peine
Postleitzahl: 31224
Land, Gliederung (NUTS): Peine (DE91A)
Land: Deutschland
Kontaktperson: kbk Rechtsanwälte
Telefon: +49511676693-0
Fax: +4951167669311
Internetadresse: https://www.ab-peine.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: kbk Rechtsanwälte
Registrierungsnummer: USt.-ID: DE194315774
Postanschrift: Sextrostr. 1
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30169
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Annette König
Telefon: +49511676693-0
Fax: +49511676693-22
Internetadresse: https://www.kbk-anwaelte.de/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: +49413115-3306
Fax: +49413115-2943
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 6013025d-b0d4-444c-bc22-e6b44674fe9b - 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung zum Zweck der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Unterart der Bekanntmachung: 7
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 18/06/2026 08:58:19 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 423043-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 117/2026
Datum der Veröffentlichung: 19/06/2026