1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Lieferung von PE-Rohr
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
Tätigkeit des Auftraggebers: Tätigkeiten im Bereich der Wasserwirtschaft
2.1.
Verfahren
Titel: Lieferung von PE-Rohr
Beschreibung: Lieferung von PE-Rohre in Ringbund oder Stange in verschiedenen Nennweiten, u.a. mit Zertifizierung nach DVGW oder gleichwertig.
Kennung des Verfahrens: 79bf798f-5b4d-4a54-bbc7-b934c339b047
Interne Kennung: 2026-09992
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 44163100 Leitungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 44163000 Rohrleitungen und Formstücke, 44162500 Trinkwasserrohrleitungen, 44162000 Rohrleitungssysteme
2.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Haupt-Lieferadresse ist das OOWV-Lager in Oldenburg (Bloher Landstraße 33, 26160 Bad Zwischenahn) sowie bei Bedarf alle Baustellen des OOWV innerhalb seines Versorgungsgebietes sowie seine Außenstellen innerhalb des Versorgungsgebiets.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4YYNMZ00# Diese Erstregistrierung als Bewerber*in führen interessierte Unternehmen über das Deutsche Vergabeportal oder per E-Mail an vergabe@oowv.de durch. Hierfür wird das in der Ausschreibung hinterlegte Formular "2026-09992_Fragebogen_Registrierung_Qualifizierung_PE Rohr" ausgefüllt. Die dort eingegebenen Daten (Allgemeine Informationen zum Unternehmen, Ansprechpartnerdetails, Produktkategorie, Sicherheitscode, Datenschutzerklärung und Nutzungsbedingungen, etc.) werden über das Deutsche Vergabeportal oder per E-Mail an den OOWV gesendet und von diesem geprüft. Bei Erfüllung der gestellten Eignungsanforderungen bzw. bei erfolgreicher Qualifizierung wird das Unternehmen als geeignetes Unternehmen beim OOWV geführt und hierüber informiert. Der OOWV teilt den Unternehmen seine Entscheidung hinsichtlich der Eignung/Qualifizierung innerhalb von sechs Monaten nach Eingang des ausgefüllten und vollständigen Fragebogens (nebst Nachweisen/Unterlagen) mit. Eine Ablehnung ist dem Unternehmen innerhalb von 15 Tagen nach der Entscheidung unter Angabe der Gründe mitzuteilen. Ein aufgrund mangelnder Qualifizierung abgelehntes Unternehmen kann erst nach Ablauf von drei Monaten erneut einen Antrag auf Aufnahme in das Qualifizierungssystem stellen. Nähere Details zum Ablauf sind den Informationen auf dem Beschaffungsportal des OOWV zu entnehmen: https://www.oowv.de/service/fuer-unternehmen/beschaffung/ Wurde die Eignung im Rahmen des Qualifizierungssystems bejaht, kommt das Unternehmen für zukünftige Vergabeverfahren als Bieter*in in Frage und wird bei entsprechenden Vergaben einbezogen. Die konkrete Vergabe der Aufträge zur Lieferung von PE-Rohr erfolgt unter ausschließlicher Teilnahme derjenigen Wirtschaftsteilnehmer*innen, die im genannten Qualifizierungssystem als geeignet zugelassen und gelistet sind.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Lieferung von PE-Rohr
Beschreibung: Lieferung von PE-Rohre in Ringbund oder Stange in verschiedenen Nennweiten, u.a. mit Zertifizierung nach DVGW oder gleichwertig.
Interne Kennung: 2026-09992
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 44163100 Leitungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 44163000 Rohrleitungen und Formstücke, 44162500 Trinkwasserrohrleitungen, 44162000 Rohrleitungssysteme
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Haupt-Lieferadresse ist das OOWV-Lager in Oldenburg (Bloher Landstraße 33, 26160 Bad Zwischenahn) sowie bei Bedarf alle Baustellen des OOWV innerhalb seines Versorgungsgebietes sowie seine Außenstellen innerhalb des Versorgungsgebiets.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbegrenzt
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit werden im Dokument "2026-09992_Fragebogen_Registrierung_Qualifizierung PE-Rohr" beschrieben und abgefragt.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 31/12/2050 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen zur Qualifizierung können nachgereicht werden.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Zur Qualifizierung als Lieferant und Aufnahme in das Qualifizierungssystem des OOWV ist das Dokument "2026-09992_Fragebogen_Registrierung_Qualifizierung PE-Rohr" vollständig auszufüllen und unterzeichnet einzureichen. Ohne die Erfüllung aller Anforderungen sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Aufnahme in das Qualifizierungssystem nicht möglich.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, der Vergabekammer zur Verfügung zu stellen. Gemäß § 165 GWB haben die Verfahrensbeteiligten unter Umständen Anspruch auf Akteneinsicht und können sich ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen. Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen, geboten ist. Es ist daher im Interesse des Bieters oder Bieters, bereits mit der Abgabe des Angebotes eine entsprechende Kennzeichnung der Stellen vorzunehmen, die Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Lieferung von PE-Rohr
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Lieferung von PE-Rohr
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Lieferung von PE-Rohr
Registrierungsnummer: DE117404343
Postanschrift: Georgstraße 4
Stadt: Brake
Postleitzahl: 26919
Land, Gliederung (NUTS): Wesermarsch (DE94G)
Land: Deutschland
Kontaktperson: BW-EL Einkauf & Logistik
Telefon: +49 4401 916 0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen
Registrierungsnummer: +49 4131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131151334
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 694be0be-b222-4fe9-915a-3579fb2eab4d - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung über das Bestehen eines Prüfungssystems
Unterart der Bekanntmachung: 15
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 04/06/2026 15:43:32 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 389480-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 108/2026
Datum der Veröffentlichung: 08/06/2026