5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen, 71322000 Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau, 71322200 Planung von Rohrleitungen, 71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen, 71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung, 71337000 Dienstleistungen im Bereich Korrosionsschutz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Braunschweig, Kreisfreie Stadt (DE911)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz (Mindestkriterium): Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz machen. Gefordert sind die folgenden Angaben: Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten, Niederlassungen, Unternehmensgröße, Rechtsform, Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintragung, Berufsregistereintragung, Kammermitgliedschaften.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erlaubnis zur Berufsausübung (Mindestkriterium): Als Berufsqualifikation werden die Berufe des Ingenieurs und des Landschaftsarchitekten gefordert. Zugelassen wird, wer berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen werden als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorbezeichneten Sinn (d. i., wer berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden) benennen. Die Berufsqualifikation ist nachzuweisen. Als Nachweis werden akzeptiert: - eine Eintragung der betreffenden Person bzw. des benannten verantwortlichen Berufsangehörigen in die Liste der Ingenieure der Ingenieurkammer bzw. in die Liste der jeweils zuständigen Architektenkammer i. S. d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.03.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in derselben Richtlinie wird ausdrücklich hingewiesen; - bei juristischen Personen – zusätzlich zur Berufsregistereintragung für den benannten verantwortlichen Berufsangehörigen – einen aktuellen Handelsregisterauszug i. S. d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.03.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in derselben Richtlinie wird ausdrücklich hingewiesen; - der Nachweis im vorstehenden Sinne darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als zwölf Monate sein. Bei Einsatz eines Unterauftragnehmers oder bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft sind die vorgenannten Eintragungen bzw. Auszüge für jeden der beteiligten Unternehmensträger bzw. jede der beteiligten Personen bzw. jeden benannten verantwortlichen Berufsangehörigen nachzuweisen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Unternehmensumsatz im Tätigkeitsbereich gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV (Mindestkriterium): Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen sowohl seinen/ihren jeweiligen Gesamtumsatz (netto) als auch seinen/ihren jeweiligen Umsatz (netto) in den Tätigkeitsbereichen Objektplanung Verkehrsanlagen, Objektplanung Freianlagen, Objektplanung Ingenieurbauwerke: Kanal, Objektplanung Ingenieurbauwerke: Regenrückhaltebecken, Objektplanung Ingenieurbauwerke: Lärmschutzwand in den Geschäftsjahren 2023, 2024 und 2025 (dies sind die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre) angeben. Falls für das Geschäftsjahr 2025 noch kein testierter Umsatz vorliegt, genügt für das Jahr 2024 die Angabe gemäß vorläufigem Jahresabschluss, EÜR, BWA oder Ähnlichem. Bei einem unterjährig endenden Geschäftsjahr kommt es auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor der Absendung der EU-weiten Bekanntmachung an. Der Auftraggeber verlangt einen durchschnittlichen spezifischen Umsatzerlös in den letzten drei Geschäftsjahren von mindestens 500.000 € netto pro Jahr in der Summe für alle vier Leistungsbilder. Berechnungshinweis: Der Jahresdurchschnittsumsatz errechnet sich, indem die Umsatzerlöse aller vier Leistungsbilder für die drei anzugebenden Jahre addiert und durch 3 geteilt werden. Bei Bewerbergemeinschaften werden die Jahresumsatzerlöse der jeweiligen Mitglieder addiert. Bei einer Eignungsleihe in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht muss die gesamtschuldnerische Haftung von Bewerber und Eignungsleihgeber erklärt werden, vgl. die Erklärung nach B.7_Vordruck Teilnahmeantrag, Teil I.E.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Versicherungsnachweis gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV (Mindestkriterium): Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen das Bestehen einer Haftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgender Deckung nachweisen: Personenschäden mindestens 1.500.000 €, Sach- und Vermögensschäden mindestens 1.500.000 €. Als versicherte Risiken müssen alle wesentlichen Tätigkeiten umfasst sein, die der Auftragnehmer nach dem ausgeschriebenen Vertrag erbringt.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 4.1 Referenzen - § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV (Mindestkriterium): Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen in ihrer Gesamtheit für jedes Leistungsbild mindestens zwei Referenzaufträge aus den letzten zehn Jahren, gerechnet ab dem Tag der Absendung der EU-weiten Veröffentlichung, nachweisen. Zu diesem Zweck muss er bzw. müssen sie Angaben zum Referenznehmer (wer hat die vergleichbaren Leistungen erbracht?), zum Referenzgeber (an wen wurden die vergleichbaren Leistungen erbracht?) und zum Referenzinhalt (worin bestanden die vergleichbaren Leistungen?) machen. Im Einzelnen wird verlangt, das Projekt und die erbrachte Leistung dem Inhalt, dem Zeitraum, dem Umfang und dem Wert nach, zu beschreiben und einen Lageplan je Referenz beizufügen. 4.1.1 Mindestanforderung an die Referenz(en) (Mindestkriterium): a) Erbringungszeitraum der Leistung Der Beginn der Leistungserbringung muss nach dem 01.01.2016 erfolgt sein. Die Leistung muss – mit Ausnahme der LPH 9 – spätestens bis zum Schlusstermin der Abgabe der Teilnahmeanträge vollständig erbracht worden sein. b) Leistungsumfang der Referenzen Leistungsbild 1: Objektplanung Verkehrsanlagen, mindestens zwei Referenzen - Der Bewerber muss seine Erfahrung mit mindestens zwei Referenzaufträgen nachweisen, bei welchen die Planungsleistung die Erbringung von Objektplanung Verkehrsanlagen i. S. d. § 46 HOAI i. V. m. Anlage 13 Nr. 13.1 zur HOAI für ein Vorhaben eines öffentlichen Auftraggebers über mindestens 4.000 m² Erschließung oder 4.000 m² gestaltete Fläche im innerstädtischen Bereich gewesen ist. Leistungsbild 2: Objektplanung Freianlagen, mindestens zwei Referenzen - Der Bewerber muss seine Erfahrung mit mindestens zwei Referenzaufträgen nachweisen, bei welchen die Planungsleistung die Erbringung von Objektplanung Freianlagen i. S. d. § 39 HOAI i. V. m. Anlage 11 Nr. 11.1 zur HOAI für ein Vorhaben eines öffentlichen Auftraggebers über mindestens 10.000 m² qualifizierte Grünfläche inkl. Spiel- und Bewegungsangeboten gewesen ist. Leistungsbild 3: Objektplanung Ingenieurbauwerke: Kanal und Regenrückhaltebecken, mindestens zwei Referenzen - Der Bewerber muss seine Erfahrung mit mindestens einem Referenzauftrag nachweisen, bei welchen die Planungsleistung die Erbringung von Objektplanung Ingenieurbauwerke i. S. d. § 42 HOAI i. V. m. Anlage 12 Nr. 12.1 zur HOAI für ein Vorhaben eines öffentlichen Auftraggebers für mindestens 650 m Kanalnetz als Erschließung gewesen ist. - Zudem muss der Bewerber seine Erfahrung mit mindestens einem Referenzauftrag nachweisen, bei welchen die Planungsleistung die Erbringung von Objektplanung Ingenieurbauwerke i. S. d. § 42 HOAI i. V. m. Anlage 12 Nr. 12.1 zur HOAI für ein Vorhaben eines öffentlichen Auftraggebers für Regenrückhaltebecken mit einem Speichervolumen von mindestens 400 m³ gewesen ist. Leistungsbild 4: Objektplanung Ingenieurbauwerke: Lärmschutzwand, mindestens zwei Referenzen - Der Bewerber muss seine Erfahrung mit mindestens zwei Referenzaufträgen nachweisen, bei welchen die Planungsleistung die Erbringung von Objektplanung Ingenieurbauwerke i. S. d. § 42 HOAI i. V. m. Anlage 12 Nr. 12.1 zur HOAI für ein Vorhaben eines öffentlichen oder privaten Auftraggebers für eine Lärmschutzwand mit einer Länge von mindestens 50 m gewesen ist. Der Nachweis für jede Referenz erfolgt durch Eigenerklärungen und einen Lageplan der Referenz, wobei sich der AG auch die Anforderung von Referenzbestätigungen vorbehält. 4.1.2 Bewertung der Referenzen (B-Kriterium - Diese Kriterien sind Bewertungskriterien, anhand derer die Eignung des Bewerbers gewertet wird. Mindestens drei und höchstens fünf Bewerber werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Anhand der B-Kriterien wird die Wertungsreihenfolge aller Teilnahmeanträge bestimmt.): Als wertungsfähige Referenzleistungen werden die Leistungen anerkannt, die den Mindestanforderungen nach Ziffer 4.1.1 entsprechen. Für die je zwei Mindestreferenzen pro Leistungsbild werden im Rahmen des B-Kriteriums keine Punkte vergeben. Für eine über die je zwei Mindestreferenzen pro Leistungsbild hinausgehende wertungsfähige Referenz werden 10 Punkte vergeben. Es wird pro Leistungsbild maximal eine Referenz bewertet, d. h. insgesamt werden maximal vier Referenzen für den gesamten Teilnahmeantrag bewertet. (mögliche Punkte 0 - 40, Höchstpunktzahl 40) Hinweise: Jeder Bewerber kann so viele Referenzen nachweisen, wie er möchte. Der Teilnahmeantrag ist nur dann wertungsfähig, wenn mindestens zwei wertungsfähige Unternehmensreferenzen pro Leistungsbild eingereicht werden, welche das für die Eignungsprüfung erforderliche A-Kriterium, also die Mindestvoraussetzungen nach Ziffer 4.1.1, erfüllen. Der Auftraggeber wird im B-Kriterium nach Ziffer 4.1.2 höchstens eine Referenz pro Leistungsbild bewerten. Die zwei Mindestreferenzen pro Leistungsbild werden im Rahmen des B-Kriteriums nicht bewertet. Durch die Auswertung der Teilnahmeanträge ergibt sich eine Wertungsreihenfolge, anhand derer sich die Platzierung der Teilnehmer ergibt. Der Auftraggeber wird mindestens die drei bestplatzierten (höchstens fünf) Teilnehmer zur Abgabe der Erstangebote auffordern. Werden mehr als die drei Bestplatzierten aufgefordert, so erfolgt dies unter Beachtung der Wertungsreihenfolge. Bei Punktegleichheit entscheidet das Los.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: technische Fachkräfte und technische Stellen, hier: Ingenieure (Mindestkriterium): Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen mindestens technische Fachkräfte und technische Stellen nachweisen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und welche die folgenden Anforderungen erfüllen: drei Ingenieure für jedes Leistungsbild, vgl. Ziffer 4.1.1
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl (Mindestkriterium): Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen mindestens eine durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren nachweisen, welche die folgenden Anforderungen erfüllen: sechs Ingenieure
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Informationssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Verschwiegenheitspflicht (Mindestkriterium): Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer müssen alle ihm/ihnen seitens des Auftraggebers mündlich, schriftlich oder elektronisch zur Verfügung gestellten, nicht allgemein zugänglichen Daten vertraulich behandeln (Verschwiegenheitspflicht) und dürfen sie nur zur Durchführung dieses Vergabeverfahrens sowie des sich ggf. anschließenden Auftrags und/oder zur Erfüllung rechtlicher Pflichten zu verarbeiten. „Russland-Erklärung“ (Mindestkriterium): Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betroffen sein („Russland-Erklärung“). Belehrung gemäß Verpflichtungsgesetz (Mindestkriterium): Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer müssen die für den Auftrag eingesetzten Mitarbeiter verpflichten, an der Belehrung gemäß Verpflichtungsgesetz mitzuwirken.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Leistungen von Bewerbergemeinschaft, Unterauftragnehmer, Eignungsleihgeber (Mindestkriterium): Mitglieder und Leistungsteile der Bewerbergemeinschaft Falls das Angebot von einer Bewerbergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benennen und mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bewerbergemeinschaft voraussichtlich erbringen werden. Leistungen der Unterauftragnehmer Falls der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, muss der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft die Leistungen benennen, die er bzw. sie voraussichtlich an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Leistungen der Eignungsleihgeber Falls eine Eignungsleihe vorgesehen ist, muss der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft angeben, wofür und in welchem Umfang dies vorgesehen ist, und der Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht, bzw. der Eignungsleihgeber, ob und ggf. welchen Leistungsteil er übernimmt, welche Kapazitäten er verleiht, dass er die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stellt, dass er – bei Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit – den betreffenden Leistungsteil auch selbst erbringt, und dass er – bei Leihe der wirtschaftlich-finanziellen Leistungsfähigkeit – die gesamtschuldnerische Haftung übernimmt.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: Projektkoordinator und stellvertretender Projektkoordinator
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: Leistungsbilder 1-4 (Projektteam)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: Umsetzung der Planungsaufgabe
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 35
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 17/07/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 01/07/2026 10:30:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Nds. beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Braunschweig Fachbereich Bauordnung und Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Braunschweig Fachbereich Bauordnung und Zentrale Vergabestelle