2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45231000 Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45231600 Bauarbeiten für Übertragungsnetz, 45314300 Kabelinfrastruktur, 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen, 71351200 Geologische und geophysikalische Beratung, 71351000 Geologische, geophysikalische und sonstige wissenschaftliche Prospektionstätigkeiten, 71351500 Bodenuntersuchungen, 45231600 Bauarbeiten für Übertragungsnetz, 45231000 Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, 45255500 Bohrungs- und Explorationsarbeiten, 76300000 Bohrungen, 45231000 Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, 45231000 Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, 45231400 Bauarbeiten für Starkstromleitungen, 45221250 Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen, 45231000 Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, 45100000 Baureifmachung, 71351500 Bodenuntersuchungen, 45111000 Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung, 45112000 Aushub- und Erdbewegungsarbeiten, 90523100 Beseitigung von Waffen und Munition
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Borkum
Postleitzahl: 26757
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Kreisfreie Stadt (DE944)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Seekabelverbindungen zwischen dem Festland und den in dieser Bekanntmachung angegebenen ostfriesischen Inseln
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4YRVMNRD# Interessierte Unternehmen können sich für ein oder mehrere der in dieser Bekanntmachung genannten Leistungsbereiche qualifizieren und einen Teilnahmeantrag abgeben. Der Teilnahmeantrag nebst Anlagen wird vom Auftraggeber anhand der gestellten Eignungsanforderungen geprüft wird. Nach erfolgreicher Qualifizierung für den jeweiligen Leistungsbereich besteht die Möglichkeit, an Ausschreibungen im Rahmen des Projekts "InselPuls" teilzunehmen. Die im "Teilnahmeantrag zum Qualifizierungssystem InselPuls" (s. Teilnahmeunterlagen) abgefragten Informationen dienen zur Überprüfung der Eignung von Bewerbern (interessierten Unternehmen) sowie zur Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen für die Zulassung im Rahmen des Qualifizierungssystems. Die Prüfung der Eignung eines Bewerbers erfolgt auf Grundlage der in der Bekanntmachung bzw. in der Anlage 3 (a bis d) "Teilnahmeantrag zum Qualifizierungssystem InselPuls" aufgeführten Zulassungskriterien, die in diesem Qualifizierungssystem auch "Eignungskriterien" genannt werden. Die Abgabe des ausgefüllten Teilnahmeantrags führt nicht automatisch zum Status eines zugelassenen Bewerbers. Zunächst findet eine formale Prüfung der Qualifizierungsunterlagen (formale Richtigkeit, Vollständigkeit, Vorliegen von Ausschlussgründen) statt. Bewerber, deren Anträge die formalen Anforderungen erfüllen, werden sodann hinsichtlich ihrer Eignung anhand der genannten Eignungskriterien bewertet. Nach Abschluss der Eignungsprüfung teilt der Auftraggeber dem Bewerber seine Entscheidung hinsichtlich seiner Qualifizierung mit. War der Aufnahmeantrag erfolgreich, wird der Bewerber in das Verzeichnis der qualifizierten Unternehmen des Auftraggebers aufgenommen. Nach Abschluss der Prüfung wird der AG jedem Bewerber das Ergebnis mitteilen und ihn im Falle einer erfolgreichen Prüfung als "zugelassenen Bewerber" für den entsprechenden Leistungsbereich, der Gegenstand dieses Qualifizierungssystems ist, in das vom AG geführte Unternehmerverzeichnis aufnehmen. Für die Vergabe von Aufträgen erfolgt eine separate Aufforderung zur Angebotsabgabe an geeignete, zugelassene Bewerber gemäß den Bestimmungen dieses Qualifizierungssystems. Beteiligt sich ein Bewerber nach Aufforderung nicht an zwei aufeinander folgenden Vergabeverfahren, behält sich der AG das Recht vor, die Zulassung des betreffenden Bewerbers vollständig abzuerkennen. Der Teilnahmeantrag zum Qualifizierungssystem des Bewerbers (s. Teilnahmeunterlagen) muss eindeutig, verständlich, plausibel und glaubwürdig die Erfüllung der Anforderungen darlegen. Änderungen des Bewerbers an eigenen Angaben/Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Eine erfolgreiche Zulassung für einen oder mehrere Leistungsbereiche setzt die Abgabe aller vollständig ausgefüllten Qualifizierungsunterlagen sowie die Vorlage aller geforderten Nachweise und Dokumente in der vorgegebenen Struktur der Anlage 3 (a bis d) "Teilnahmeantrag zum Qualifizierungssystem InselPuls" voraus. Fehlende oder unvollständige Angaben bzw. Unterlagen können zum Ausschluss des Bewerbers führen, wenn verbindlich (entsprechend dem Anlagenstatus) geforderte Angaben bzw. Unterlagen betroffen sind. Der AG behält sich vor, die Bewerber zur Nachreichung fehlender Angaben oder Unterlagen aufzufordern. Des Weiteren kann das Vorliegen eines Ausschlusskriteriums oder die Nichterfüllung einer Mindestanforderung von Seiten des Bewerbers zum Ausschluss des Bewerbers vom weiteren Verfahren oder zur Aberkennung der Zulassung führen. Ausschlusskriterien ergeben sich insbesondere aus §§ 123, 124 GWB oder aus diesen Qualifizierungsunterlagen (in der Anlage 3 a bis d "Teilnahmeantrag zum Qualifizierungssystem" als Ausschlusskriterium / Mindestanforderung mit einem Kreuz "x" gekennzeichnet). Der AG behält sich vor, bei einzelnen Ausschreibungen zusätzliche Eignungskriterien aufzustellen. Bestimmte Dokumente sind von qualifizierten Unternehmen unaufgefordert einmal jährlich zu aktualisieren (siehe Bewerberinformation Punkt 5.5). Der Auftraggeber hat darüber hinaus das Recht, aus Gründen der Aktualität vom zugelassenen Bewerber auch die Erneuerung weiterer bereits vorgelegter Nachweise zu fordern. In diesem Falle müssen die aktualisierten Nachweise bis spätestens zum Zeitpunkt der nächstfolgenden Aufforderung zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber eingegangen sein. Die Präqualifikation von Bauunternehmen nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) wird bei Bauleistungen als Nachweisführung im Rahmen der Aktualisierung für bestimmte Nachweise (siehe Anlagen 3 a bis c) anerkannt. Der AG behält sich vor, qualifizierte Unternehmen, deren Qualifizierungsnachweise unvollständig geworden oder veraltet sind, nicht bei Angebotsaufforderungen zu berücksichtigen sowie diese Unternehmen aus dem Qualifizierungssystem auszuschließen. Hinweise und Fragen der Bewerber zum Qualifizierungssystem können über den Bereich "Kommunikation" im DTVP gestellt werden. Die Antworten werden allen aktuellen und künftigen Bewerbern in anonymisierter Form über das DTVP zur Verfügung gestellt. Es wird darum gebeten, die Fragen so zu formulieren, dass diese zusammen mit den Antworten allen Bewerbern zur Verfügung gestellt werden können, ohne dass der Auftraggeber diese zwecks Anonymisierung umformulieren muss. Nur durch eine Registrierung bzw. Freischaltung zu dem Verfahren haben interessierte Unternehmen Zugriff auf sämtliche Bewerberinformationen bzw. auf Änderungen an den Vergabeunterlagen oder neu eingestellte Bewerberinformationen. Auch für die Abgabe eines Teilnahmeantrags in elektronischer Form muss eine Registrierung erfolgen. Des Weiteren bitten wir darum, von einer Löschung Ihrer Freischaltung zu dem Verfahren abzusehen, bis Sie dazu aufgefordert werden bzw. Sie eine Absage zu dem weiteren Verfahren erhalten, da das anschließende Angebotsverfahren über das Deutsche Vergabeportal fortgeführt werden soll. Der Aufraggeber behält sich vor, die oben genannten Leistungen auch außerhalb des Projektes "InselPuls" für andere Projekte auf Basis des Qualifizierungssystems auszuschreiben.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Verstöße gegen §§ 123, 124 GWB i. V. m. WRegG, Verstöße gegen § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Straftaten nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) bestehen
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Straftat nach § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) bestehen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte). Straftat nach § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen.
Betrug: Straftat nach § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Straftat nach § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Korruption: Straftat nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), Straftat nach § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), Straftat nach den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Straftat nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Straftat nach §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Wenn in Bezug auf das Unternehmen innerhalb der letzten drei Jahre ein rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße belegt worden ist (Ausschlussgrund gemäß § 22 LkSG).
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Zahlungsunfähigkeit: Wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Wenn das Unternehmen die berufliche Tätigkeit eingestellt hat.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder wenn das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.