1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Betriebsärztliche Betreuung gem. DGUV V2 in der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Beschreibung: Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von arbeitsmedizinischen Leistungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der NLStBV in ganz Niedersachsen. Der Auftrag umfasst gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG -) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus § 3 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Kennung des Verfahrens: 115e5acd-0453-407a-bb8a-a0baac526949
Interne Kennung: 0051-DLG/2026-03.234
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71317200 Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit
Zusätzliche Einstufung (cpv): 85120000 Dienstleistungen von Arztpraxen und zugehörige Dienstleistungen, 85141000 Dienstleistungen von medizinischem Personal, 71317210 Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit, 85147000 Betriebliche Gesundheitsfürsorge, 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Erfüllungsorte sind die zentralen und regionalen Geschäftsbereiche sowie die Meistereien der NLStBV.
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 700 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1 800 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHRA0M#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Betriebsärztliche Betreuung gem. DGUV V2 in der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Beschreibung: Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von arbeitsmedizinischen Leistungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der NLStBV in ganz Niedersachsen. Der Auftrag umfasst gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG -) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus § 3 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung: 0051-DLG/2026-03.234
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71317200 Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit
Zusätzliche Einstufung (cpv): 85120000 Dienstleistungen von Arztpraxen und zugehörige Dienstleistungen, 85141000 Dienstleistungen von medizinischem Personal, 71317210 Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit, 85147000 Betriebliche Gesundheitsfürsorge, 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Erfüllungsorte sind die zentralen und regionalen Geschäftsbereiche sowie die Meistereien der NLStBV.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01.10.2026. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt die Vertragslaufzeit an dem auf den Tag der Zuschlagserteilung folgenden Werktag. Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 24 Monaten sowie optional zwei einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf. Für die ersten sechs (6) Monate gilt eine Probezeit. Während dieser Zeit kann das Vertragsverhältnis vom Auftraggeber [ohne die Angabe von Gründen] jeweils zum Monatsende unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen gekündigt werden.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Auftragnehmer entspricht in seiner Ausstattung den "Grundsätzen über Ärzte, Hilfspersonal, Räume, Einrichtungen, Geräte und Mittel für überbetriebliche arbeitsmedizinische Dienste" (BGG 963). Der Auftragnehmer ist im Besitz einer mobilen Ausstattung für augenärztliche Untersuchungen (G37). Diese stellt der Auftragnehmer für die Durchführung der augenärztlichen Untersuchungen in den Räumen des Auftraggebers zur Verfügung. Der Auftragnehmer versichert, dass die eingesetzte Betriebsärztin (BÄ) oder der eingesetzte Betriebsarzt (BA) neben der Fachkunde nach § 3 DGUV Vorschrift 2 auch über die erforderlichen Ermächtigungen für die vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen verfügt. Eine entsprechende Eigenerklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt und dem Angebot beizufügen. Der Bieter hat für jede betreuende BÄ / jeden betreuenden BA einen Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) der Approbation als Ärztin / Arzt sowie eine Urkunde über die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" oder die Facharzturkunde für Arbeitsmedizin vorzulegen. Diese Nachweise sind auch im Falle eines Arztwechsels, der während der Vertragslaufzeit von dem Auftragnehmer oder vom Auftraggeber veranlasst wurde, vorzulegen. Die betreuende BÄ / der betreuende BA verfügt über eine mindestens einjährige Berufserfahrung als BÄ / BA. Darüber hinaus müssen die betreuenden Ärztinnen / Ärzte zur Durchführung der in der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) genannten Aufgaben befähigt sein. Eine entsprechende Eigenerklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Darüber hinaus müssen die betreuenden Ärzte mindestens zur Durchführung der folgenden arbeitsmedizinischen Untersuchungen befähigt sein: Arbeitsmedizinische Eignung "Lärm" (vormals G 20) Arbeitsmedizinische Vorsorge "Haut" (vormals G 24) Arbeitsmedizinische Eignung "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten" (vormals G 25) Arbeitsmedizinische Vorsorge "Bildschirmarbeitsplätze" (vormals G 37) Arbeitsmedizinische Vorsorge "Schweißrauche" (vormals G 39) Arbeitsmedizinische Vorsorge "Krebserzeugende und erbgutverändernde Gefahrstoffe - allgemein" (Vormals G 40) Arbeitsmedizinische Eignung "Arbeiten mit Absturzgefahr" (vormals G 41) Arbeitsmedizinische Vorsorge "Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung" (vormals G 42) Arbeitsmedizinische Vorsorge "Belastung des Muskel- und Skelettsystems einschließlich Vibration" (vormals G 46) Arbeitsmedizinische Vorsorge "Pflanzenschutzmittel" (vormals H 2) Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen (in Abhängigkeit der geplanten Verwendung) Untersuchungen nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Durchführung von arbeitsmedizinischen Gutachten zur Arbeits- und Einsatzfähigkeit von Beschäftigten Durchführung von Titer Untersuchungen und Impfungen Eine entsprechende Eigenerklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die arbeitsmedizinische Betreuung kann auch durch Weiterbildungsassistentinnen / Weiterbildungsassistenten (Ärztinnen / Ärzten in Weiterbildung zur Arbeitsmedizinerin / zum Arbeitsmediziner) erbracht werden. Hierbei sind die Bestimmungen der Weiterbildungsordnung der zuständigen Ärztekammer in der aktuellen Fassung zu beachten. Sollten Weiterbildungsassistentinnen / Weiterbildungsassistenten eingesetzt werden, ist für jede dieser Ärztinnen / jeden dieser Ärzte in Weiterbildung die Approbation als Ärztin / Arzt vorzulegen. Des Weiteren ist in den Angebotsunterlagen der Name der / des jeweiligen Weiterbildungsberechtigten anzugeben und für diese / diesen zusätzlich der Nachweis über die Ermächtigung zur Weiterbildung durch die zuständige Ärztekammer vorzulegen. Sollte aufgrund der Firmenstruktur des Bieters, z. B. mehrere Gesundheitszentren, etc., zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht genau feststehen, wer bei Auftragserteilung als betreuende BÄ / betreuender BA für den jeweiligen Standort eingesetzt würde, so ist es ausreichend, wenn der Bieter die Zusicherung der geforderten Qualifikation aller eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß Nrn. 7 bis 9 der Auflistung der Bieternachweise bei Angebotsabgabe einreicht und die Unterlagen für die einzelnen einzusetzenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erst im Nachgang bei eventueller Auftragserteilung nachreicht.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Durchschnittspreis pro Einsatzstunde für die arbeitsmedizinische Betreuung
Beschreibung: (Arbeitsmedizinische Betreuung i.S.d. Anlage 2 der DGUV Vorschrift 2 - Pos. 1 des Angebotsvordrucks; Preis für zusätzliche Zeitstunde der Betriebsärztin bzw. des Betriebsarztes - Pos. 2 des Angebotsvordrucks) Das Angebot mit dem niedrigsten Durchschnittspreis pro Einsatzstunde erhält 600 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis. Beispiel: Bei einem um 10 % höheren Durchschnittspreis als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält bei der Wertung des Durchschnittspreises 540 Punkte von 600 möglichen Punkten. Der Durchschnittspreis errechnet sich, indem die Summe der jeweiligen Positionen durch die Anzahl der in die Wertung einbezogenen Positionen geteilt wird. Beispiel: 100,00 EUR + 120,00 EUR + 145,00 EUR + 115,00 EUR = 480,00 EUR 480,00 EUR / 4 = 120,00 EUR Durchschnittspreis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Durchschnittspreis pro Person für die Durchführung von folgenden Vorsorgeuntersuchungen
Beschreibung: (Arbeitsmedizinische Eignung "Lärm" - Pos. 3 des Angebotsvordrucks; Arbeitsmedizinische Vorsorge "Haut"- Pos. 4 des Angebotsvordrucks; Arbeitsmedizinische Eignung "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten"- Pos. 5 des Angebotsvordrucks; Arbeitsmedizinische Vorsorge "Bildschirmarbeitsplätze"- Pos. 6 des Angebotsvordrucks) Das Angebot mit dem niedrigsten Durchschnittspreis pro Person für die Durchführung von v. g. Vorsorgeuntersuchungen erhält 250 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis. Beispiel: Bei einem um 10 % höheren Durchschnittspreis als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält bei der Wertung des Durchschnittspreises 225 Punkte von 250 möglichen Punkten. Der Durchschnittspreis errechnet sich, indem die Summe der jeweiligen Positionen durch die Anzahl der in die Wertung einbezogenen Positionen geteilt wird. Beispiel: 100,00 EUR + 120,00 EUR + 145,00 EUR + 115,00 EUR = 480,00 EUR 480,00 EUR / 4 = 120,00 EUR Durchschnittspreis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 25
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Durchschnittspreis pro Person für die Durchführung von folgenden Vorsorgeuntersuchungen
Beschreibung: (Arbeitsmedizinische Vorsorge "Schweißrauche" - Pos. 7 des Angebotsvordrucks; Arbeitsmedizinische Vorsorge "Krebserzeugende und erbgutverändernde Gefahrstoffe - allgemein" - Pos. 8 des Angebotsvordrucks; Arbeitsmedizinische Eignung "Arbeiten mit Absturzgefahr" - Pos. 9 des Angebotsvordrucks; Arbeitsmedizinische Vorsorge "Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung"- Pos. 10 des Angebotsvordrucks; Arbeitsmedizinische Vorsorge "Belastung des Muskel- und Skelettsystems einschließlich Vibration" - Pos. 11 des Angebotsvordrucks; Arbeitsmedizinische Vorsorge "Pflanzenschutzmittel" - Pos. 12 des Angebotsvordrucks) Das Angebot mit dem niedrigsten Durchschnittspreis pro Person für die Durchführung von v. g. Vorsorgeuntersuchungen erhält 150 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis. Beispiel: Bei einem um 10 % höheren Durchschnittspreis als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält bei der Wertung des Durchschnittspreises 135 Punkte von 150 möglichen Punkten. Der Durchschnittspreis errechnet sich, indem die Summe der jeweiligen Positionen durch die Anzahl der in die Wertung einbezogenen Positionen geteilt wird. Beispiel: 100,00 EUR + 120,00 EUR + 145,00 EUR + 115,00 EUR = 480,00 EUR 480,00 EUR / 4 = 120,00 EUR Durchschnittspreis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 23/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 67 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 23/06/2026 10:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: -Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) -Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor. -Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands. Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Registrierungsnummer: Leitweg-ID 03-0025000000-57
Postanschrift: Göttinger Chaussee 76A
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30453
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Telefon: +49 51189848102
Fax: +49 51189848199
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Registrierungsnummer: 03-7075700000-96
Postanschrift: Podbielskistraße 166
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30177
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131153308
Fax: +49 4131152943
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 51f87401-5653-4ba7-ae24-e872cebcc5d7 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 20/05/2026 14:18:33 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 347615-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 97/2026
Datum der Veröffentlichung: 21/05/2026