5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34144210 Feuerwehrfahrzeuge
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Alle Optionen müssen von allen Bietern angeboten werden und im Grundendpreis berücksichtigt werden. Im Falle einer Budgetüberschreitung oder bei Änderungen am Bedarf behält sich die Auftraggeberin vor, einzelne Optionen nicht zu beauftragen. Der Auftragswert wird dann um den angegebenen Nettobetrag an der Option gekürzt. Bei der Berechnung von Optionspreisen, sind alle damit zusammenhängenden Kosten (z.B. zusätzliche Montagearbeiten, Umbauten, leistungsstärkere Aggregate, usw.) in dem Optionspreis mit einzuberechnen. Eine Preiserhöhung durch den Wegfall einer Option nach Angebotsende ist ausgeschlossen. Als Optionen sind vorgesehen: Lieferung und Einbau eines Spannungswandlers sowie Lieferung und Einbau eines zweiten Lichtmasts.
5.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort muss technisch beding angegeben werden. Es gilt für den Auftrag als Erfüllungsort der Standort des Herstellerwerkes des erfolgreichen Bieters. Die Überführung des Fahrzeuges an den Standort der Auftraggeberin erfolgt nach mangelfreier Endabnahme durch die Feuerwehr.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Einsatz neuester Abgastechnologie bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Ersatz eines Altfahrzeuges
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Einhaltung der gesetzlichen Mindeststandards
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen, Sonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Berücksichtigung des Preises durch die Wertungsmethode "Preis-Quotient-Methode"
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 65
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Einbau Kraftstofftank
Beschreibung: Es ist ein Kraftstofftank mit mind. 100 l Nutzvolumen einzubauen. Dabei ist auf einen möglichst geringen Aufbaunutzvolumenverlust zu achten.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,005
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Einbauort der maschinellen Zugeinrichtung
Beschreibung: Zur Verringerung der Fahrtätigkeiten und zugunsten einer flexibleren Produktionsplanung sollte die maschinelle Zugeinrichtung idealerweise im Herstellerwerk des Bieters eingebaut werden können. Je weniger Unternehmen Kontakt haben bzw. desto weniger Werke das Fahrgestell anfahren muss, umso besser.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,005
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Aufbauhilfsrahmen
Beschreibung: Aufbauten, die ohne einen Hilfsrahmen aufgesetzt werden, und somit das Aufbaunutzvolumen erhöht wird, werden entsprechend bevorzugt
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 9,975
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Belastung Bordwandklappen
Beschreibung: Alle Trittstufen sind auf mind. 250 kg Belastung ausgelegt, höhere Belastbarkeiten werden bevorzugt. Bei unterschiedlichen Belastungen über die 4 Bordwandklappen gelten die Angaben für G1/G3 und G2/G4 (vor der Hinterachse)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,005
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Belastung Bordwandklappen
Beschreibung: Alle Trittstufen sind auf mind. 250 kg Belastung ausgelegt, höhere Belastbarkeiten werden bevorzugt. Bei unterschiedlichen Belastungen über die 4 Bordwandklappen gelten die Angaben für G1/G3 und G2/G4 (vor der Hinterachse)
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Mindestpunktzahl
Zuschlagskriterium — Zahl: 250
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Einbau von Schwenkwänden
Beschreibung: Schwenkwände im Aufbau werden bevorzugt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,005
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Traglast Dach
Beschreibung: Die Dachtraglast sollen insgesamt möglichst hoch sein
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,005
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich insbesondere aus § 160 Abs. 3 GWB. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten im Übrigen u.a. die Regelungen der §§ 134, 135, 160 GWB (vgl. vorstehend). Der AG ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge und Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Gemäß § 165 GWB haben die Verfahrensbeteiligten unter Umständen Anspruch auf Akteneinsicht und können sich ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen. Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist. Es ist daher im Interesse des Bieters/der Bietergemeinschaft, bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags oder Angebots eine entsprechende Kennzeichnung der Stellen vorzunehmen, die Betriebs-, Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Samtgemeinde Rodenberg