5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Delmenhorst, Kreisfreie Stadt (DE941)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Für die Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb werden Unterlagen zur Verfügung gestellt, soweit Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften nicht eigenständige Dokumente und Nachweise zu erstellen und dem Teilnahmeantrag beizufügen haben. Die Bewerbung hat unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Unterlagen zu erfolgen. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Die in der Auftragsbekanntmachung geforderten Nachweise sind mit dem Antrag vorzulegen. 1. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB. 2. Aktueller Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister. 3. Angaben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist oder ob und auf welche Art er bezogen auf den konkreten Auftrag in relevanter Weise mit Dritten zusammenarbeitet. 4. Gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (nicht älter als 6 Monate). 5. Aktueller Nachweis oder Eigenerklärung, dass kein Insolvenz- oder vergleichbares Verfahren eröffnet ist bzw. eröffnet werden soll (nicht älter als 6 Monate). 6. Aktueller Nachweis oder Eigenerklärung der ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen (nicht älter als 6 Monate). 7. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18. Dezember 2023 (Russland-Sanktions-Erklärung)
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 1. Nachweis über das Bestehen eines projektangemessenen Versicherungsschutzes bzw. Eigenerklärung darüber, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten. • Es gelten folgende Mindestanforderungen: Mindestdeckungssummen je Versicherungs-fall (zweifach maximiert): EUR 3 Mio. für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. 2. Erklärungen über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre in den hier nachgefragten Leistungsbereichen und sonstige damit zusammenhängende oder ähnliche Leistungen (tätigkeitsbezogener Umsatz). • Es gelten folgende Mindestanforderungen: Der durchschnittliche tätigkeitsbezogene Umsatz beträgt mindestens EUR 350.000,00
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 1. Angaben über das Büro zur Anzahl (jährliches Mittel) der aktiven Beschäftigten in dem Unternehmensbereich der ausgeschriebenen Leistung in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. • Es gelten folgende Mindestanforderungen: Die durchschnittliche jährliche Anzahl der aktiven Beschäftigten in dem Unternehmensbereich der ausgeschriebenen Leistung beträgt mindestens 20. 2. Vorlage von mindestens drei Referenzen über die Erbringung vergleichbarer Projekte und Tätigkeiten entsprechend der spezifischen Angaben der EU-Bekanntmachung einschließlich der Angabe der Adresse, des Ansprechpartners und der Telefonnummer des Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge (so-weit datenschutzrechtlich zulässig). Eine zahlenmäßige Beschränkung der Vorlage von Referenzen findet im Rahmen der Eignungsprüfung nicht statt. Die mit den Referenzen nachgewiesenen Leistungen müssen im Zeitraum von 5 Jahren, gerechnet ab dem Datum der Teilnahmefrist dieses Vergabeverfahrens, eingeführt worden sein, um als vergleichbar bewertet werden zu können. Bei der Vergleichbarkeitsbetrachtung kommt es vor allem auf folgende Merkmale der Referenzleistung an: • Die Referenz betrifft ein im deutschen Rechtsraum operierendes Unternehmen aus dem Gesundheitswesen. • Der referenzierte Produktivbetrieb nach dem Go-Live erfolgte mindestens 6 Monate ohne Kündigung.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bewerbergemeinschaften müssen die geforderten Nachweise, Erklärungen und sonstige Angaben - mit Ausnahme der geforderten Referenzen - von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft einreichen. Der Teilnahmewettbewerb dient der abschließenden Eignungsprüfung. Ein Bewerber, der nicht selbst über die zur Ausführung eines Auftrags erforderlichen Mittel verfügt, hat in seinem Teilnahmeantrag von sich aus darzulegen und den Nachweis zu erbringen, welche Unternehmen, die solche Mittel besitzen, er sich bei der Ausführung des Auftrages in der Weise bedienen wird, dass diese Mittel als ihm tatsächlich zu Gebote stehend anzusehen sind. Die Vergabestelle wird bei sog. „eignungsvermittelnden Nachunternehmern“ eine umfassende Eignungsprüfung durchführen. Sämtliche in der EU-Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise sind auch für "eignungsvermittelnde Nachunternehmer" vorzulegen. Will sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen (Nachunternehmer) bedienen, sind die Eignungsnachweise bezogen auf den übertragenen Leitungsbereich des Nachunternehmers vollständig auch von diesem zu erbringen. Auf die Regelung in § 47 VgV wird hingewiesen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Auswahlkriterien kommen zur Anwendung, wenn mehr Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften die Eignungskriterien erfüllen, als nach den Regelungen dieser EU-Bekanntmachung für die Aufforderung zur Angebotsabgabe vorgesehen sind (mindestens 3, maximal 5). Die Auswahl derjenigen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt anhand einer Punktwertung gemäß den nachfolgend erläuterten Bewertungsmechanismen. Die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften mit der jeweils höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Insgesamt können maximal 80 Wertungspunkte vergeben werden. Die Auswahl erfolgt anhand folgender Auswahlkriterien und Bewertungsschlüssel: 1. Bewertet wird die Anzahl von Auftragnehmern (Kunden) insgesamt, bei denen im Zeitraum von 5 Jahren, gerechnet ab dem Datum der Teilnahmefrist dieses Vergabeverfahrens, eine mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Leistung eingeführt worden ist – maximal 10 Punkte. Es gilt folgender Bewertungsschlüssel: 4 bis 5 Kunden: 1 Punkt, 6 bis 10 Kunden: 3 Punkte, 11 bis 15 Kunden: 5 Punkte, 16 bis 20 Kunden: 7 Punkte, ab 20 Kunden: 10 Punkte. 2. Bewertet wird die Anzahl von Auftragnehmern (Kunden), bei denen es sich um Krankenhäuser handelt (Krankenhauskunden), bei denen im Zeitraum von 5 Jahren, gerechnet ab dem Datum der Teilnahmefrist dieses Vergabeverfahrens, eine mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Leistung eingeführt worden ist – maximal 10 Punkte. Es gilt folgender Bewertungsschlüssel: 4 bis 5 Kunden: 1 Punkt, 6 bis 7 Kunden: 3 Punkte, 8 bis 9 Kunden: 5 Punkte, 10 bis 11 Kunden: 7 Punkte, ab 12 Kunden: 10 Punkte. 3. Gewertet werden maximal 3 gemäß den Angaben dieser EU-Bekanntmachung vergleichbare Referenzen. Werden mehr als 3 Referenzen eingereicht, ist anzugeben, welche Referenzen für die Auswahlkriterien gewertet werden sollen. Damit soll sichergestellt werden, dass der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft die aus seiner/ihrer Sicht maßgebliche Entscheidungsgrundlage gegenüber der Vergabestelle bestimmt. Es werden nur Referenzen gewertet, die den entsprechenden Vermerk haben. Pro Referenz können maximal 20 Punkte erreicht werden. Insgesamt können daher 60 Punkte im Auswahlverfahren erreicht werden. Es gilt folgender Bewertungsschlüssel je Referenz: • 10 Punkte, wenn der Referenzgeber ein Krankenhaus bzw. ein Krankenhauskonzern ist. • 4 Punkte, wenn der Referenzgeber Mitarbeiter nach TVöD beschäftigt. • 4 Punkte, wenn der Referenzgeber eine Organisationsstruktur mit mehreren örtlich getrennten Standorten und einer zentralen Personalabteilung hat. • 2 Punkte, wenn der Referenzgeber mindestens 1.200 Beschäftigte aufweist. Die Leistungen werden in einem einheitlichen, europaweiten Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb an einen einzigen Auftragnehmer vergeben. Zunächst wird der mit dieser Bekanntmachung eingeleitete europaweite Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs wird die Angebots- und Verhandlungsphase mit einer begrenzten Anzahl an Bietern durchgeführt. Die Auswahl der Bewerber, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt nach den in dieser Bekanntmachung festgelegten objektiven Auswahlkriterien. Die ausgewählten Bieter geben auf Grundlage der Vergabeunterlagen ein Er-stangebot ab. Es ist beabsichtigt, die Angebote in einer Verhandlungsrunde mit dem Auftraggeber zu verhandeln. Der Auftraggeber behält sich gleichwohl vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilten. Nach Abschluss des Verhandlungsverfahrens wird der Auftrag auf das wirtschaftlichste, final von den Bietern abgegebene Angebot erteilt. Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: Die Vergabestelle stellt einen fachtechnischen Anforderungskatalog zur Verfügung, der den zu deckenden Bedarf nach Grundanforderungen (Muss-Kriterien) und darüber hinausgehenden Leistungseigenschaften (Kann-Kriterien) unterscheidet. Bewertet werden die Erfüllungsgrade, die der Bieter zu den Kann-Kriterien ausweist. Nähere Angaben sind den Vergabeunterunterlagen zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: Der Bieter erarbeitet ein schriftliches auftragsbezogenes Personaleinsatzkonzept und geht dabei auf organisatorische sowie qualitative Aspekte seiner vorgesehenen Teamzusammenstellung in Ansehung an die Aufgabenstellung ein. Nähere Angaben sind den Vergabeunterunterlagen zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 3
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: Der Bieter erarbeitet ein schriftliches auftragsbezogenes Umsetzungskonzept und geht dabei auf seine geplante Vorgehensweise in Ansehung an die Aufgabenstellung der Softwareeinführung nebst Schulung ein. Nähere Angaben sind den Vergabeunterunterlagen zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 2
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: Der Bieter erläutert schriftlich seine konzeptionelle, methodische und organisatorische Herange-hensweise zur Erreichung einer projektangemessenen Serviceabdeckung. Nähere Angaben sind den Vergabeunterunterlagen zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: Der Bieter präsentiert und erläutert seine schriftlichen Angebotsbestandteile im Rahmen eines Vorstellungstermins. Gegenstand dessen ist u.a. eine Live-Demonstration der angebotenen Lö-sung unter vorab einheitlich bekanntgegebenen Rahmenbedingungen (Use-Case). Nähere An-gaben sind den Vergabeunterunterlagen zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Beschreibung: Angebotspreise (netto) gemäß Preisblatt. Der Angebotspreis fließt in die Wirtschaftlichkeitsbe-trachtung der Angebote ein. Die Vergabestelle stellt ein Preisblatt zur Verfügung. Die dortigen Angaben sind maßgeblich für die Anwendung des Zuschlagskriteriums. Nähere Angaben sind den Vergabeunterunterlagen zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 17/05/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 08/05/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlenden Unterlagen können unter Berück-sichtigung der Regelungen der VgV nachge-reicht bzw. nachgefordert werden; auf die Re-gelung des § 56 VgV wird hingewiesen. Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter erklärt, bei der Auftragsausführung im Inland seinen Arbeitnehmern gemäß § 22 MiLoG vom 11.08.2014 (BGBl. I S. 1348), geändert durch Art. 2 Abs. 10 des Gesetzes vom 17.02.2016 (BGBl. I S. 203), in der jeweils geltenden Fassung, mindestens den gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen. Dies gilt ebenso für Arbeitnehmer, die unter Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG fallen, insbesondere bundesweit zwingende Branchentarifverträge nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) vom 20.04.2009 (BGBl. I S. 799), zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 11 des Gesetzes vom 17.02.2016 (BGBl. I S. 203). Der Bieter sichert zu, mindestens das nach diesen Regelungen jeweils geltende Mindestentgelt zu leisten. Fällt ein Bieter unter das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), verpflichtet er sich mit Angebotsabgabe, dessen Vorgaben im Auftragsfall – soweit einschlägig – einzuhalten.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB inner-halb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach §160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalender-tagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DKD Verwaltungs- und Service GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DKD Verwaltungs- und Service GmbH