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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Niedersächsisches Kultusministerium
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Weiterentwicklung und Inbetriebnahme der Schulcloud-Verbund-Software (SVS)
Beschreibung: Weiterentwicklung und Inbetriebnahme der Schulcloud-Verbund-Software (SVS)
Kennung des Verfahrens: fb6ef56f-2565-4d04-b817-0de55e9c9aed
Interne Kennung: 54-80 260/7.1
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72250000 Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Hans-Böckler-Allee 5
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30173
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Werner-Seelenbinder-Straße 7
Stadt: Erfurt
Postleitzahl: 99096
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXQ6YD7R9PF# Der Vertrag mit dem Auftragnehmer wurde noch nicht geschlossen. Der Vertragsschluss wird erst nach Ablauf der 10-tägigen Wartefrist gem. § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB erfolgen. Statt des Datums des Vertragsschlusses ist das Datum der Absendung dieser Bekanntmachung angegeben. Die Ursache dafür liegt darin, dass die technischen Vorgaben der Formularplattform keine Eintragung von in der Zukunft liegenden Daten zulässt, andererseits eine Angabe aber zwingend erfolgen muss.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Weiterentwicklung und Inbetriebnahme der Schulcloud-Verbund-Software (SVS)
Beschreibung: 1. Weiterentwicklung der SVS als pädagogisches Lernmanagement-Systems (LMS) in einer zukunftsfähigen Architektur 2. Zurverfügungstellung eines für die Entwicklung erforderlichen Erprobungsbetriebs der SVS 3. Verzahnung mit anderen länderübergreifenden Vorhaben und Nutzung von Synergieeffekten
Interne Kennung: 54-80 260/7.1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72250000 Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Hans-Böckler-Allee 5
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30173
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Werner-Seelenbinder-Straße 7
Stadt: Erfurt
Postleitzahl: 99096
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 33 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: s. vorherigen Kommentar
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Inhouse-Vergabe gem. § 108 GWB, insofern kann ein gängiges Bewertungssystem nicht zur Anwendung kommen; der Preis wurde auf Angemessenheit geprüft.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr u nd Bauen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Auftraggeber ist im Rahmen dieser freiwilligen Ex-ante-Transparenzbekanntmachung gem. § 135 Abs. 3 GWB verpflichtet, vor dem hiermit angekündigten, beabsichtigten Abschluss des Vertrages mit dem Auftragnehmer eine Wartefrist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, einzuhalten. Innerhalb dieser Zeit ist die vergaberechtliche Überprüfung des angekündigten Vertragsschlusses bei der zuständigen Vergabekammer im Wege eines Nachprüfungsverfahrens möglich, soweit dieses zulässig ist. Das Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Ein Nachprüfungsverfahren wird nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschrift ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Dieser Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Niedersächsisches Kultusministerium
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 1,00 EUR
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Öffentliche Aufträge zwischen Einrichtungen des öffentlichen Sektors („intern“), Auftragsvergabe an verbundene Unternehmen oder Auftragsvergabe an ein Gemeinschaftsunternehmen oder innerhalb eines Gemeinschaftsunternehmens
Sonstige Begründung: Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach Maßgabe des § 135 Absatz 3 GWB. Die drei beauftragenden Bundesländer Niedersachsen, Thüringen und Brandenburg sind der Ansicht, dass die betreffenden Dienstleistungen ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union an ein Inhouse-Unternehmen vergeben werden können. Eine Inhouse-Vergabe an die FWU Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht gGmbH nach § 108 Abs. 4 GWB ist zulässig, da die drei auftraggebenden Bundesländer zusammen mit den weiteren 13 Bundesländern alleinige Gesellschafter dieses Unternehmens sind und über ihre Mitbestimmungsrechte in dessen Gremien die Kontrolle über dieses ausüben. Alle Bundesländer gehören mit gleicher Stimme dem beschlussfassenden Organ - der Gesellschafterversammlung - an und leisten gleichermaßen das Stammkapital. Mehr als 80 % der Tätigkeiten des Unternehmens dient der Ausführung von Aufgaben, mit denen es von den Bundesländern betraut wurde. Des Weiteren besteht auch keine direkte private Kapitalbeteiligung an dem Unternehmen.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: FWU Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht gemeinnützige GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 54-80 260/7.1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 1,00 EUR
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 54-80 260/7.1
Titel: Weiterentwicklung und Inbetriebnahme der Schulcloud-Verbund-Software (SVS)
Datum der Auswahl des Gewinners: 08/04/2026
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Niedersächsisches Kultusministerium
Registrierungsnummer: 03-0170000000-49
Postanschrift: Hans-Böckler-Allee 5
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30173
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Referat 15.4, Zentrale Vergabestelle
Telefon: 05111207339
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
Registrierungsnummer: 12-121096894462846-86
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Telefon: 03318663917
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Registrierungsnummer: 16900401-0001-63
Postanschrift: Werner-Seelenbinder-Straße 7
Stadt: Erfurt
Postleitzahl: 99096
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
Land: Deutschland
Telefon: 03645856319
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr u nd Bauen
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: FWU Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht gemeinnützige GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: UStID DE12951719
Stadt: Grünwald
Postleitzahl: 82031
Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis (DE21H)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: bcaf1da2-cacd-4659-b79b-ab878caa6fa8 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 08/04/2026 13:53:15 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 241404-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 69/2026
Datum der Veröffentlichung: 09/04/2026