2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34144210 Feuerwehrfahrzeuge
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Ravensberger Str. 20
Stadt: 49377
Postleitzahl: Vechta
Land, Gliederung (NUTS): Vechta (DE94F)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Kommunikation erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 3
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 3
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Es handelt sich hierbei um und es gelten hier die gesetzlich vorgeschriebenen Ausschlussgründe entsprechend § 42 VgV i. V. m. §§ 123 und 124 GWB.
Korruption: Es handelt sich hierbei um und es gelten hier die gesetzlich vorgeschriebenen Ausschlussgründe entsprechend § 42 VgV i. V. m. §§ 123 und 124 GWB.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Es handelt sich hierbei um und es gelten hier die gesetzlich vorgeschriebenen Ausschlussgründe entsprechend § 42 VgV i. V. m. §§ 123 und 124 GWB.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Es handelt sich hierbei um und es gelten hier die gesetzlich vorgeschriebenen Ausschlussgründe entsprechend § 42 VgV i. V. m. §§ 123 und 124 GWB.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Es handelt sich hierbei um und es gelten hier die gesetzlich vorgeschriebenen Ausschlussgründe entsprechend § 42 VgV i. V. m. §§ 123 und 124 GWB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Es handelt sich hierbei um und es gelten hier die gesetzlich vorgeschriebenen Ausschlussgründe entsprechend § 42 VgV i. V. m. §§ 123 und 124 GWB.
Betrug: Es handelt sich hierbei um und es gelten hier die gesetzlich vorgeschriebenen Ausschlussgründe entsprechend § 42 VgV i. V. m. §§ 123 und 124 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Es handelt sich hierbei um und es gelten hier die gesetzlich vorgeschriebenen Ausschlussgründe entsprechend § 42 VgV i. V. m. §§ 123 und 124 GWB.
Zahlungsunfähigkeit: Es handelt sich hierbei um und es gelten hier die gesetzlich vorgeschriebenen Ausschlussgründe entsprechend § 42 VgV i. V. m. §§ 123 und 124 GWB.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es handelt sich hierbei um und es gelten hier die gesetzlich vorgeschriebenen Ausschlussgründe entsprechend § 42 VgV i. V. m. §§ 123 und 124 GWB.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Es handelt sich hierbei um und es gelten hier die gesetzlich vorgeschriebenen Ausschlussgründe entsprechend § 42 VgV i. V. m. §§ 123 und 124 GWB.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Es handelt sich hierbei um und es gelten hier die gesetzlich vorgeschriebenen Ausschlussgründe entsprechend § 42 VgV i. V. m. §§ 123 und 124 GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Es handelt sich hierbei um und es gelten hier die gesetzlich vorgeschriebenen Ausschlussgründe entsprechend § 42 VgV i. V. m. §§ 123 und 124 GWB.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Es handelt sich hierbei um und es gelten hier die gesetzlich vorgeschriebenen Ausschlussgründe entsprechend § 42 VgV i. V. m. §§ 123 und 124 GWB.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Es handelt sich hierbei um und es gelten hier die gesetzlich vorgeschriebenen Ausschlussgründe entsprechend § 42 VgV i. V. m. §§ 123 und 124 GWB.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Es handelt sich hierbei um und es gelten hier die gesetzlich vorgeschriebenen Ausschlussgründe entsprechend § 42 VgV i. V. m. §§ 123 und 124 GWB.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Es handelt sich hierbei um und es gelten hier die gesetzlich vorgeschriebenen Ausschlussgründe entsprechend § 42 VgV i. V. m. §§ 123 und 124 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Es handelt sich hierbei um und es gelten hier die gesetzlich vorgeschriebenen Ausschlussgründe entsprechend § 42 VgV i. V. m. §§ 123 und 124 GWB.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Es handelt sich hierbei um und es gelten hier die gesetzlich vorgeschriebenen Ausschlussgründe entsprechend § 42 VgV i. V. m. §§ 123 und 124 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Es handelt sich hierbei um und es gelten hier die gesetzlich vorgeschriebenen Ausschlussgründe entsprechend § 42 VgV i. V. m. §§ 123 und 124 GWB.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Es handelt sich hierbei um und es gelten hier die gesetzlich vorgeschriebenen Ausschlussgründe entsprechend § 42 VgV i. V. m. §§ 123 und 124 GWB.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Es handelt sich hierbei um und es gelten hier die gesetzlich vorgeschriebenen Ausschlussgründe entsprechend § 42 VgV i. V. m. §§ 123 und 124 GWB.