2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34139000 Fahrgestelle
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34139100 Fahrgestelle mit Führerhaus
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Oldenburger Fleischmehlfabrik GmbH
Stadt: Friesoythe-Kampe
Postleitzahl: 26169
Land, Gliederung (NUTS): Cloppenburg (DE948)
Land: Deutschland
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 3
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 3
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des elektronisch ausgefüllten Fragebogens zur Eignungsprüfung (aidf-Datei) geführt.
Korruption: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des elektronisch ausgefüllten Fragebogens zur Eignungsprüfung (aidf-Datei) geführt.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des elektronisch ausgefüllten Fragebogens zur Eignungsprüfung (aidf-Datei) geführt.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des elektronisch ausgefüllten Fragebogens zur Eignungsprüfung (aidf-Datei) geführt.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des elektronisch ausgefüllten Fragebogens zur Eignungsprüfung (aidf-Datei) geführt.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des elektronisch ausgefüllten Fragebogens zur Eignungsprüfung (aidf-Datei) geführt.
Betrug: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des elektronisch ausgefüllten Fragebogens zur Eignungsprüfung (aidf-Datei) geführt.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des elektronisch ausgefüllten Fragebogens zur Eignungsprüfung (aidf-Datei) geführt.
Zahlungsunfähigkeit: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des elektronisch ausgefüllten Fragebogens zur Eignungsprüfung (aidf-Datei) geführt.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des elektronisch ausgefüllten Fragebogens zur Eignungsprüfung (aidf-Datei) geführt.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des elektronisch ausgefüllten Fragebogens zur Eignungsprüfung (aidf-Datei) geführt.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des elektronisch ausgefüllten Fragebogens zur Eignungsprüfung (aidf-Datei) geführt.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des elektronisch ausgefüllten Fragebogens zur Eignungsprüfung (aidf-Datei) geführt.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des elektronisch ausgefüllten Fragebogens zur Eignungsprüfung (aidf-Datei) geführt.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des elektronisch ausgefüllten Fragebogens zur Eignungsprüfung (aidf-Datei) geführt.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des elektronisch ausgefüllten Fragebogens zur Eignungsprüfung (aidf-Datei) geführt.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des elektronisch ausgefüllten Fragebogens zur Eignungsprüfung (aidf-Datei) geführt.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des elektronisch ausgefüllten Fragebogens zur Eignungsprüfung (aidf-Datei) geführt.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des elektronisch ausgefüllten Fragebogens zur Eignungsprüfung (aidf-Datei) geführt.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des elektronisch ausgefüllten Fragebogens zur Eignungsprüfung (aidf-Datei) geführt.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des elektronisch ausgefüllten Fragebogens zur Eignungsprüfung (aidf-Datei) geführt.