2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50232100 Wartung von Straßenbeleuchtungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34928500 Straßenbeleuchtungseinrichtungen, 34928510 Straßenbeleuchtungsmasten, 34928520 Laternenpfähle, 34928530 Straßenlaternen, 34993000 Straßenbeleuchtung, 45316110 Installation von Straßenbeleuchtungsanlagen, 50232100 Wartung von Straßenbeleuchtungen, 50232110 Betriebsbereitmachung von öffentlichen Beleuchtungsanlagen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Hauptstraße 1-2
Stadt: Wennigsen (Deister)
Postleitzahl: 30974
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Erfüllungsort ist das gesamte Gebiet der Gemeinde Wennigsen (Deister).
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 3 051 413,70 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4WM0WV#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angabe in T01_Teilnahmeantrag.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Angabe in T01_Teilnahmeantrag. Ggf. Nachweis einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Angabe in T01_Teilnahmeantrag. Ggf. Nachweis einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Betrug: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Angabe in T01_Teilnahmeantrag. Ggf. Nachweis einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Korruption: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Angabe in T01_Teilnahmeantrag. Ggf. Nachweis einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Angabe in T01_Teilnahmeantrag. Ggf. Nachweis einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Angabe in T01_Teilnahmeantrag. Ggf. Nachweis einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Angabe in T01_Teilnahmeantrag. Ggf. Nachweis einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Angabe in T01_Teilnahmeantrag. Ggf. Nachweis einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Angabe in T01_Teilnahmeantrag. Ggf. Nachweis einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Angabe in T01_Teilnahmeantrag. Ggf. Nachweis einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Zahlungsunfähigkeit: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Angabe in T01_Teilnahmeantrag. Ggf. Nachweis einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Angabe in T01_Teilnahmeantrag. Ggf. Nachweis einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Angabe in T01_Teilnahmeantrag. Ggf. Nachweis einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Angabe in T01_Teilnahmeantrag. Ggf. Nachweis einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Angabe in T01_Teilnahmeantrag. Ggf. Nachweis einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Angabe in T01_Teilnahmeantrag. Ggf. Nachweis einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Angabe in T01_Teilnahmeantrag. Ggf. Nachweis einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Angabe in T01_Teilnahmeantrag. Ggf. Nachweis einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Angabe in T01_Teilnahmeantrag. Ggf. Nachweis einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Angabe in T01_Teilnahmeantrag. Ggf. Nachweis einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.