5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45240000 Wasserbauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45262000 Spezialbauarbeiten, außer Dachbauten, 45220000 Ingenieur- und Hochbauarbeiten, 45112000 Aushub- und Erdbewegungsarbeiten
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angabe zur Eintragung in das Handelsregister unter Angaben der Handelsregister-Nummer.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Beschreibung: Der Bewerber kann nach § 6d VOB/A EU (Eignungsleihe) im Hinblick auf seine erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie auf seine erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen (Nachunternehmerverpflichtungserklärung) jeweils vorlegt. Der Bewerber, muss angeben dass er von der vorstehend dargestellten Möglichkeit der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen Gebrauch macht und beabsichtigt im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe und im Falle der späteren Zuschlagserteilung Nachunternehmern für anzugebende Teilleistungen beauftragt.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Bereits vor dem 9. April 2022 geschlossene Verträge mit solchen Personen oder Unternehmen mit Bezug zu Russland dürfen nur bis zum 10. Oktober 2022 fortgeführt werden. Ein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht: a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 Prozent, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und /oder b zutreffen. 1) Der Bewerber erklärt, dass für sein Unternehmen keiner der in den Buchstaben a) bis c) genannten Fälle zutrifft. 2) Der Bewerber erklärt, dass er zur Ausführung des Auftrags für Teile der Leistung - nicht die Kapazitäten der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen in Anspruch nehmen wird / genommen hat (Eignungsleihe). - folgende Kapazitäten der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen in Anspruch nehmen wird / genommen hat (Eignungsleihe). und - keine der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Nachunternehmen beauftragt hat. - folgende der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Nachunternehmen beauftragen wird / beauftragt hat. und - keine der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Lieferanten beauftragt hat. - folgende der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Lieferanten beauftragen wird /beauftragt hat.
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Zur Erklärung der wirtschaftlichen Stabilität und finanziellen Leistungsfähigkeit nach § 6 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 VOB/A EU in Verbindung mit § 122 Abs. 2 GWB ist vom Bewerber/von der Bewerbergemeinschaft gemäß § 6a Nr. 2 Satz 1 Buchst. c) VOB/A EU der spezifische Umsatz des Unternehmens für die nachstehend aufgeführten relevanten Leistungsbereiche in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024) in € netto anzugeben. Dabei muss ein Mindestumsatz von jährlich mindestens 10 Mio. € netto in den relevanten Leistungsbereichen kumuliert erreicht worden sein. Bewerber/ Bewerbergemeinschaften, die diesen Mindestumsatz nicht nachweisen können oder deren Angaben unvollständig oder formell mangelhaft sind, können gem. § 16 Nr. 1 bis Nr. 4 VOB/A EU vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Relevante Leistungsbereiche des Vergabepaket 3 sind: - Spezialtiefbauleistungen, einschließlich: Baugrubenumschließungen mit Spundwänden, Rückverankerungen, Verbaukonstruktionen unter Grundwasserbedingungen, Dichtwände und Unterfangungen. - Erd- und Wasserbaumaßnahmen, insbesondere: Massenbewegungen, Geländemodellierung, Planumsarbeiten, Sohlsicherungen, Ufer- und Böschungssicherungen, Arbeiten im tidebeeinflussten oder grundwasserführenden Bereich. - Rückbau- und Abbruchmaßnahmen, einschließlich: Rückbau wasserbaulicher Anlagen, Schleusenkammern, Spundwände, Abbruch von Beton-, Stahl- und Hybridkonstruktionen unter betrieblichen Einschränkungen, Kampfmittel- und Altlastenfreimachung (sofern integraler Projektbestandteil). - Infrastrukturbaumaßnahmen, wie z. B.: Herstellung von Betriebswegen, provisorischen Baustellenzufahrten und Kabeltrassen, Entwässerungseinrichtungen und Oberflächenbefestigungen, Integration in wasserbauliche Bestandsinfrastruktur. - Massivbau Ergänzender Hinweis: - Umsätze aus nicht relevanten Bereichen (z. B. Wohn- oder Gewerbebau, reine Bauüberwachung, Consulting ohne Planungsverantwortung) werden NICHT berücksichtigt.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Beschreibung: Zur Erklärung der wirtschaftlichen Stabilität und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß § 6 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 VOB/A EU in Verbindung mit § 122 Abs. 2 GWB erklärt der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft gemäß § 6a Nr. 2 Satz 1 Buchst. a) VOB/A EU in Verbindung mit § 6b Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 VOB/A EU in Form einer Eigenerklärung, dass eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung besteht, die folgende Mindestinhalte aufweist: Es liegt eine Versicherung vor, die sämtliche vom Bewerber/Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Rahmen des VP 3 zu erbringenden Leistungen Wasserbau, Spezialtiefbau, Konstruktiver Ingenieurbau und Erdbau abdeckt und die Deckungssummen von mindestens: - 5 Mio. € für Personenschäden je Schadensfall - 1,5 Mio. € für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall beträgt. Die Versicherungssumme muss zweifach maximiert sein, d. h. die genannten Summen müssen mindestens zweimal pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen (sog. Jahres-Höchstleistung). Besteht zum Zeitpunkt der Bewerbung keine Police mit den vorgenannten Anforderungen, ist durch den Bewerber zu erklären, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine Versicherung mit den genannten Mindestanforderungen abgeschlossen wird.
Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Gemäß § 122 GWB in Verbindung mit § 6 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 VOB/A EU ist der öffentliche Auftraggeber berechtigt, von den Bewerbern Nachweise über deren technische und berufliche Leistungsfähigkeit zu verlangen, sofern diese zur ordnungsgemäßen Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen erforderlich sind. Vor diesem Hintergrund hat der Bewerber im Rahmen seines Teilnahmeantrages zu erklären, dass ihm die zur Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen erforderliche technische Ausstattung sowie eine geeignete Baustellen- und Produktionsinfrastruktur dauerhaft zur Verfügung stehen. Der Bewerber erklärt, dass ihm gem. § 122 GWB in Verbindung mit § 6a Nr. 3 Buchst. c) und h) VOB/A EU die zur Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen erforderliche technische Ausstattung sowie eine geeignete Produktions- und Planungsinfrastruktur dauerhaft zur Verfügung stehen. Die Erklärung bezieht sich insbesondere auf die folgenden Bereiche: a) Spezialtiefbau- und Verbautechnik: - Spundwandrüttler, Verpressgeräte, Bohrpfahlgeräte, Hydraulikpressen, - Ankerbohrgeräte, Spannpressen sowie Systeme zur temporären oder dauerhaften Verankerung, - Ausrüstung für Unterwasserbetoneinbau, Trägerbohlwände oder andere abschnittsweise Baugrubenumschließungen. b) Erd- und Wasserbautechnik: - Hydraulisch betriebene Ketten- und Mobilbagger mit entsprechender Reichweite, - GPS-gesteuerte Planiergeräte (z. B. Grader, Raupen), - Schwimmgeräte, Arbeitspontons oder temporäre Baubrücken (sofern Uferbereiche in Eigenleistung bearbeitet werden sollen), - Geräte für Sohlstabilisierung und Wasserbausteinverlegung, inkl. Vibrationsplatten, Geogitter-Verlegemaschinen. c) Rückbau- und Demontagetechnik: - Abbruchgeräte wie Betonbrecher, Scheren, Schwergutgreifer, ggf. mit Unterwasserschneidtechnik, - Anlagen zur selektiven und schadstoffarmen Demontage wasserbaulicher Altbauwerke, - Einsatzplanung für temporäre Hebegeräte (z. B. Schwimmkräne) bei Demontagearbeiten im Wasserbereich. d) Infrastruktur- und Tiefbaugeräte: - Maschinen zur Leitungsverlegung (Kabelschutzrohre, Kanäle), z. B. Kabelpflug/ -fräse, Horizontalspülbohrsysteme, - Straßenbauausrüstung: Pflastermaschinen, Mischanlagen, Betonpumpen, Walzenzüge, - Geräte für Fugenschneidarbeiten, Verdichtungsgeräte und Transportlogistik. e) Umwelt-, Entwässerungs- und Wasserhaltungsanlagen: - Anlagen zur Grundwasserabsenkung (Vakuumanlagen, Brunnenfelder, Filterpumpen), - Mobile Sedimentationsanlagen, Absetzbecken, Öl- und Schlammsperren für kontaminiertes Wasser, - Ausrüstung zur temporären Sicherung vor Tideeinwirkungen (z. B. Dämmelemente, mobile Dichtsysteme). f) Baustellenlogistik und Sicherheit: - Containeranlagen (Material, Werkzeug, Sozialcontainer), mobile Werkstätten, - Ausleuchtungssysteme, Bauzaunsysteme, Zugangskontrollen, - Sicherheits-, Mess- und Überwachungseinrichtungen für die Bauzeitsteuerung (z. B. Bauzeitüberwachung, Zugangserfassung, Sensorik). Hinweis für Bewerbergemeinschaften: Im Falle einer Bewerbung durch eine Bewerbergemeinschaft gemäß § 6 Absatz 3 Nr. 2 VOB/A EU gilt die Erklärung dieses Kapitels für die Bewerbergemeinschaft.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die Erklärung zur personellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft stellt ein zentrales Element der technischen Eignung im Sinne von § 122 Abs. 2 GWB i. V. m. § 6a Nr. 3 Buchst. b), e) und g) VOB/A EU dar. Mindestanforderungen: Die Erklärung zum Personalbestand ist zwingend in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) abzugeben, um unterschiedliche Beschäftigungsmodelle (z. B. Teilzeit, freie Mitarbeit) vergleichbar zu machen. Die Mindestanforderungen umfassen: - Erforderliche Gesamtmindestgröße des Bewerbers: 35 VZÄ im Bereich der Bauausführung, Projektsteuerung, Arbeitsvorbereitung, Kalkulation, Terminplanung, Abrechnung und Bau-/Projektleitung für Infrastrukturvorhaben mit dem Leistungsschwerpunkt des VP 3. - Es sind ausschließlich dauerhaft beschäftigte, qualifizierte Fachkräfte zu berücksichtigen. - Die Darstellung hat unternehmensweit und unter Berücksichtigung der jeweiligen VZÄ-Faktoren (bei Teilzeitmodellen, projektbezogenen Einsätzen oder Werkverträgen) zu erfolgen. Fachlich differenzierter Mindestpersonalbestand: Die personelle Leistungsfähigkeit umfasst folgende Kernbereiche, die mit entsprechender Fachkompetenz und personeller Tiefe abgedeckt werden müssen: - Spezialtiefbau / Baugrubenumschluss: Herstellung von Spundwandkonstruktionen, Verbau- und Verankerungssystemen unter Grundwasserbedingungen, ggf. Dichtungssysteme oder DSV-Verfahren. - Erd- und Wasserbau: Profilierung, Sohlsicherung, Geländemodellierung, Ufer- und Böschungssicherung, Ausführung wasserbaulicher Infrastruktur bei tidebeeinflussten oder hydraulisch anspruchsvollen Verhältnissen. - Rückbau wasserbaulicher Altanlagen: Rückbau und selektiver Abbruch von Schleusenbauwerken, Wasserbaukörpern oder Fundamentstrukturen; Rückbau unter Auflagen (z. B. Naturschutz, Betriebsschutz, Kampfmittelverdacht). - Infrastrukturmaßnahmen im Verkehrs- und Leitungsbau: Herstellung von Betriebswegen, Kabeltrassen, Entwässerungseinrichtungen, Schachtbauwerken und baubetrieblicher Infrastruktur. - Bauleitung und Koordination: Bauleitung, Poliere, Oberbauleitung zur Steuerung komplexer Baustellen mit mehreren parallel arbeitenden Gewerken und hoher Schnittstellenlast. - Arbeitsvorbereitung/Kalkulation: Personal mit Erfahrung in bauablaufbezogener Planung und ressourcengerechter Kalkulation im Großprojektkontext. - Qualitätssicherung / SiGeKo / Umweltmanagement: Fachkräfte zur Umsetzung von Sicherheitskonzepten, ITP-gesteuerter Eigenüberwachung, Baubegleitung mit Umweltauflagen und Gewässerschutzbezug. Zugrundeliegende Umrechnung von Teilzeitkräften (40h/Woche): 30 Stunden = 0,75 VZÄ 25 Stunden = 0,625 VZÄ 20 Stunden = 0,5 VZÄ 15 Stunden = 0,375 VZÄ 10 Stunden = 0,25 VZÄ Hinweis für Bewerbergemeinschaften: Im Falle einer Bewerbung durch eine Bewerbergemeinschaft gemäß § 6 Absatz 3 Nr. 2 VOB/A EU sind die personellen Kapazitäten der einzelnen Mitglieder additiv zu berücksichtigen. Rechtlicher Hinweis: Gemäß § 16 Nr. 1 bis 4 VOB/A EU können Angebote vom weiteren Verfahren ausgeschlossen, wenn die in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen geforderten Nachweise und Erklärungen – hier zur personellen Leistungsfähigkeit – nicht vollständig und formgerecht erbracht werden. Nachforderungen der Vergabestelle sind nur im Rahmen des § 16a VOB/A EU möglich und zulässig. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass ein Bewerber, der die vorstehend beschriebenen Mindestanforderungen jedenfalls auch nach einer ggf. zulässigen Nachforderung nicht nachweisen kann oder will, vom Vergabeverfahren ausgeschlossen wird.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die Auswahlentscheidung basiert auf einer gewichteten Bewertung zusätzlicher Eignungskriterien, die über die bloße Erfüllung der Mindestvoraussetzungen hinausgehen (§ 3b Absatz 2 VOB/A EU). Ziel dieses Verfahrensschritts ist es, diejenigen Bewerber zu identifizieren, die im Hinblick auf die spezifischen Anforderungen des Projekts „Ersatz der Schleuse Herbrum“ die höchste Leistungsfähigkeit erwarten lassen. Der Bewerber erklärt gemäß § 6b Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 VOB/A EU anhand von drei geeigneten Projektreferenzen entsprechend § 6a Nr. 3 Buchst. a) VOB/A EU seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit, die über die Mindestanforderungen hinausgeht. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch Bauleistungen berücksichtigt werden, die mehr als fünf Jahre zurückliegen Diese Referenzen werden inhaltlich und qualitativ bewertet. Die Beurteilung erfolgt anhand einer einheitlichen Bewertungsmatrix (siehe Anlage 260327_HER_VG_VP3_Auswahlmatrix Eignungskriterien). Mindestanforderungen: Es sind mindestens und höchstens drei (3) technisch einschlägige und eigenständig erbrachte Referenzprojekte einzureichen. Jedes Referenzprojekt muss in den letzten zehn (10) Jahren (zwischen dem 01.03.2016 und 01.03.2026) abgeschlossen oder im Wesentlichen abgeschlossen worden sein (maßgeblich: Fertigstellung oder Inbetriebnahme). - Jede Referenz muss mindestens zwei (2) der folgenden Teilleistungen umfassen: 1) Spezialtiefbau unter Grundwasserbedingungen, 2) Wasserbau in tidebeeinflussten Gewässern, 3) Rückbau wasserbaulicher Anlagen, 4) Massivbau, 5) Infrastrukturmaßnahmen (z. B. Kabeltrassen, Betriebswege) Insgesamt müssen mit den drei vorzulegenden Referenzen alle fünf (5) Teilleistungen mindestens 1-mal abgedeckt werden. Die Konstellation mit welcher Referenz, welche und wie viele Teilleistungen abgedeckt werden, ist dabei variabel. Das heißt, sollte eine Referenz bereits alle 5 Teilleistungen abbilden, wäre diese Anforderung erfüllt. Die Anforderung, dass jede der drei Referenzen mindestens zwei (2) der Teilleistungen umfassen muss, bleibt davon unberührt. - Das Projekt muss in einem wasserbaulichen Kontext realisiert worden sein (z. B. Schleusen, Wehranlagen, Sperrwerke, Hafeninfrastruktur), idealerweise mit Integration in bestehende Bauwerke oder bei laufendem Betrieb. - Die wesentlichen Leistungen (mindestens Spezialtiefbau, Massivbau) müssen vom Bieter selbst oder in einer führenden Rolle (z. B. als Generalunternehmer, ARGE-Führer) erbracht worden sein. Reine Teilleistungen im Unterauftrag ohne Gesamtverantwortung reichen nicht aus. - Das an den Bewerber vergebene Auftragsvolumen (Gesamtbauleistung) muss je Referenzprojekt mindestens 5 Mio. € netto betragen haben. Für die Erklärung der Projektreferenzen sind die Referenzformblätter zu nutzen. § 6b Absatz 1 Satz 2 VOB/A EU bleibt unberührt. Bewertungssystematik: Jede der drei eingereichten Referenzen wird separat bewertet. Der Gesamtwert ergibt sich aus der Summe der Einzelbewertungen; insgesamt können maximal 309 Punkte erreicht werden. Die Bewertung erfolgt projektbezogen. Jedes eingereichte Projekt wird anhand der u. g. Kriterien einzeln bewertet. Die Referenzen müssen in die Referenzformblätter eingetragen werden. § 6b Absatz 1 Satz 2 VOB/A EU bleibt unberührt. Für Unterkriterien ohne klare Beschreibung (z. B. nur Behauptung) wird kein Punkt vergeben. Bei widersprüchlichen oder nicht belegbaren Angaben erfolgt Abwertung auf 0 Punkte im Teilkriterium. Zur Angebotsabgabe werden die Bewerber mit den höchsten Gesamtpunktzahlen eingeladen. Die Anzahl der Einzuladenden wird in den Vergabeunterlagen gemäß § 3b Absatz 2 Nr. 3 VOB/A EU bekanntgegeben. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los (entsprechend § 75 Absatz 6 VgV). Die folgenden Eignungskriterien gehen mit differenzierter Gewichtung in die Bewertung ein: K1 – Technische Vergleichbarkeit (max. 18 Punkte) Es wird bewertet, in welchem Umfang die Leistungen des Referenzprojekts dem Bauleistungsbild des Vergabepakets VP 3 entsprechen. Berücksichtigt werden dabei insbesondere die Art der ausgeführten Gewerke, eingesetzte Bauverfahren und die technische Vergleichbarkeit zu den geplanten Maßnahmen an der Schleuse Herbrum. Punkte werden verteilt für: K1.1 Spezialtiefbau unter Grundwasser (Spundwand, Verbau, Rückverankerung) - 8 Pkt. K1.2 Wasserbauliche Leistungen (Sohlsicherung, Uferbau, tidebeeinflusste Maßnahmen) - 6 Pkt. K1.3 Rückbau wasserbaulicher Anlagen oder Infrastrukturmaßnahmen (Kabeltrassen, Betriebswege) - 4 Pkt. K2 – Komplexität der technischen Anforderungen (max. 15 Punkte) Dieses Kriterium bewertet die Komplexität der ausgeführten Bauleistungen, insbesondere unter erschwerten Randbedingungen. Maßgeblich sind Arbeiten im Bestand, unter Betrieb, bei Tideeinfluss, unter Wasserhaltung oder besonderen Sicherheitsanforderungen. Punkte werden verteilt für: K2.1 Bauausführung unter tidebeeinflussten Bedingungen oder bei laufendem Betrieb - 5 Pkt. K2.2 Technisch komplexe Gründungsbedingungen, z. B. weiche Sedimente, schwierige Baugruben - 5 Pkt. K2.3 Kampfmittelverdacht, Altlasten, Logistik unter beengten Bedingungen - 5 Pkt.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: K3 – Leistungsumfang (max. 15 Punkte) Hier wird beurteilt, inwieweit der Bieter im Projekt die Bauleistungen vollständig eigenverantwortlich ausgeführt hat, inkl. Koordination von Nachunternehmern, Qualitätssicherung, Umwelt- und Arbeitsschutz sowie Baustellendokumentation. Punkte werden verteilt für: K3.1 Ausführung aller Hauptgewerke in Eigenleistung - 8 Pkt. K3.2 Koordination und Verantwortung für Nachunternehmer - 5 Pkt. K3.3 Eigene Umsetzung von SiGeKo, Umweltmanagement oder Qualitätssicherung - 2 Pkt. K4 - Projektvolumen & Koordinationsrolle (max. 10 Punkte) Bewertet wird die wirtschaftliche Relevanz des Referenzprojekts (Anteil des Bewerbers am Gesamtprojektvolumen) und die Position des Bieters innerhalb der Projektorganisation. Höher gewertet werden große Projekte mit Führungsrolle (z. B. als GU, ARGE-Führer, koordinierender Hauptunternehmer). Punkte werden verteilt für: K4.1 Anteil am Gesamtprojektvolumen <= 7,5 Mio. € netto - 2 Pkt. Anteil am Gesamtprojektvolumen <= 15 Mio. € netto - 3 Pkt. Anteil am Gesamtprojektvolumen <= 30 Mio. € netto - 4 Pkt. Anteil am Gesamtprojektvolumen <= 60 Mio. € netto - 5 Pkt. Anteil am Gesamtprojektvolumen > 60 Mio. € netto - 6 Pkt. K4.2 Rolle des Bieters im Projekt: Der Bieter war federführend (z. B. GU, ARGE-Leiter, technischer Koordinator) und trug Gesamtverantwortung bzw. war federführend in der Planung/Ausführung. - 2 Pkt. K5 – Vertrags- und Organisationsform / IPA-Erfahrung (max. 20 Punkte) Gegenstand der Bewertung ist die Form der Projektabwicklung, nach der das Referenzprojekt durchgeführt wurde, sowie die Rolle und Verantwortung des Bieters in dieser Struktur. Die Bewertung berücksichtigt sowohl klassische als auch kooperative/integrierte Modelle. Projekte mit IPA-Merkmalen werden vorrangig bewertet. Die Bewertung erfolgt projektbezogen, mehrere Unterkriterien können kumulativ erfüllt werden. Punkte werden verteilt für: K5.1 - Vertragsstruktur: IPA / Allianzmodell: Projekt wurde im Rahmen eines IPA- oder Allianzmodells mit Mehrparteienvertrag, gemeinsamer Zielverfolgung und geteilter Verantwortung abgewickelt - 5 Pkt. - Kooperationsstruktur bei klassischen Modellen: Projekt wurde in einem GU-, TU- oder ARGE-Modell mit interner Koordination und Schnittstellensteuerung durch den Bieter durchgeführt - 2 Pkt. - Einzelvergabe / konventionelle Abwicklung: Projekt wurde in klassischer Einzelvergabe durchgeführt, der Bieter agierte als Einzelauftragnehmer mit Standard-VOB/B-Regelwerk - 1 Pkt. K5.2 Frühe Einbindung in Planung / ECI (Early Contractor Involvement): Der Bieter wurde vor Baubeginn oder bereits in Leistungsphasen 2, 3 oder 5 in die Projektentwicklung eingebunden (z. B. als ECI-Partner) - 4 Pkt. K5.3 Zielkostenmodell / anreizbasierte Vergütung: Beteiligung an Zielkostenmodell, Bonus-Malus-Regelungen, Deckungsbeitragsvereinbarungen oder Leistungsteilung - 4 Pkt. K5.4 Gemeinsames Projektcontrolling und Risiko-/Kostenmanagement: Nachweis projektintern abgestimmter Controllingstrukturen, gemeinsames Risikobudget, Open-Book-Kalkulation oder Lean-Methoden - 3 Pkt. K5.5 Best-for-Project-Prinzip / kollektive Entscheidungsfindung: Gemeinsame Entscheidungen (z. B. im PMT = Projektmanagement Team) statt Einzelentscheidungen, Projektziele im Mittelpunkt des Handelns - 2 Pkt. K5.6 Integration von Planungs- und Bauverantwortung (Design & Build / EPC Engineering, Procurement and Construction): Bieter übernahm Verantwortung sowohl für Planung als auch für Ausführung (z. B. im Design-and-Build-Vertrag) - 1 Pkt. K5.7 Verantwortung für externe Schnittstellen / Behörden / AG-Kommunikation: Bieter war primärer Ansprechpartner für den AG und koordinierte externe Abstimmungen (z. B. BAW, WSV, Gutachter, Genehmigungsbehörden) - 1 Pkt. K6 – Integration mehrerer Fachdisziplinen (max. 5 Punkte) Dieses Kriterium bewertet die Fähigkeit des Bieters, in interdisziplinären Zusammenhängen zu arbeiten. Gemeint ist hier insbesondere die Abstimmung mit benachbarten Gewerken wie EMSR, Maschinenbau, Stahlwasserbau oder Planungspartnern im Rahmen komplexer Infrastrukturbauten. Punkte werden verteilt für: K6.1 Enge Koordination mit mindestens zwei angrenzenden Gewerken - 3 Pkt. K6.2 Erfahrung mit baubetrieblichen Schnittstellen in wasserbaulichen oder industriellen Großprojekten - 2 Pkt.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: K7 – Digitale Methoden und technischer Reifegrad (max. 10 Punkte) Im Rahmen des integrierten Projektabwicklungsmodells (IPA) für das Vorhaben Ersatz der Schleuse Herbrum misst der öffentliche Auftraggeber dem Einsatz digitaler Methoden zur Prozessoptimierung im Planungs- und Bauablauf eine besondere Bedeutung bei. Dies betrifft sowohl den planungsbegleitenden Einsatz modellbasierter Werkzeuge als auch die strukturierte Anwendung digitaler Systeme zur Bauausführung und -überwachung. Im Rahmen der Angebotswertung dient dieses Zuschlagskriterium der qualitativen Beurteilung, inwieweit der Bieter über nachweisbare Kompetenz und praktische Erfahrung in der Anwendung digitaler Werkzeuge und Methoden verfügt. Bewertet wird insbesondere die Fähigkeit, digitale Technologien wie Bauablaufsimulationen (4D-Simulationen), digitale Baustellendokumentation, systemgestütztes Mängelmanagement sowie modellgestützte Koordinierungs- und Prüfprozesse (z. B. digitale Kollisionsprüfungen) effektiv, nachvollziehbar und in projektspezifischer Weise einzusetzen. Zudem wird die Verfügbarkeit und Anwendung von digitalen Planungsmethoden wie Building Information Modeling (BIM) einschließlich der Nutzung von 3D-/4D-Modellen, simulationsgestützten Planungselementen und der Integration modellbasierter Daten in den Gesamtprozess der Planung und Ausführung (z. B. durch CDE – Common Data Environments) berücksichtigt. Voraussetzung für eine positive Bewertung ist, dass der Einsatz dieser Methoden im Angebotskonzept plausibel beschrieben, durch geeignete Referenzprojekte oder Systemnachweise belegt und im Sinne einer integrativen Projektabwicklung schlüssig auf das konkrete Projekt bezogen wird. Punkte werden verteilt für: K7.1 Nutzung von modellbasierten Bauwerksdaten zur Unterstützung der Ausführung (BIM-Ausführungsmodelle, 3D-Tiefbaumodelle): Darstellung von Gründungselementen, Baugrubenumschließungen, Leitungsführung, Infrastrukturmaßnahmen (z. B. Weg- und Liegeplatzbau) auf Basis von 3D-Modellen. Visualisierung von Schnitten, Bauabschnitten, Bodenprofilen. - 4 Pkt. K7.2 Einsatz von digitalen Werkzeugen zur Ablauf- und Bauphasenplanung (z. B. 4D-Simulationen, Ablaufmodelle, Bauablaufkalender mit BIM-Integration): Berücksichtigung von Bagger-, Ramm- und Wasserhaltungsphasen. Anwendung zur Terminkoordination, Ressourcenplanung, Sperrphasenabstimmung. - 3 Pkt. K7.3 Verwendung mobiler Systeme zur digitalen Baudokumentation (z. B. Bautagebuch, Mängelprotokoll, Zustandsnachweise, Einmessungen): Nutzung mobiler Endgeräte zur Echtzeitdokumentation, Synchronisation mit Plattformen (z. B. PlanRadar, Thinkproject, eigene Portale), Fotodokumentation mit Georeferenzierung. - 2 Pkt. K7.4 Anwendung digitaler Tools zur Mängelverfolgung, Prüf- und Abnahmeprozesse (z. B. digitalisierte Checklisten, Abnahmeprotokolle, Prüfpläne): Schnittstellen zu Planungsmodellen oder Leistungsverzeichnissen, QR-/Barcodesysteme zur Bauteilidentifikation. - 1 Pkt. K8 - Projektkoordination und Steuerungskompetenz (max. 5 Punkte) Bewertet wird die strukturierte Durchführung und Dokumentation qualitätssichernder Maßnahmen. Dazu zählen insbesondere die Anwendung von ITPs (Inspection and Test Plans), strukturierte Abnahmeprozesse und die digitale Übermittlung von Bau- und Prüfunterlagen. Punkte werden verteilt für: K8.1 Nachweis ITP-basierter Ausführungskontrolle (inkl. Prüfpläne, Checklisten) - 3 Pkt. K8.2 Digitale, systemgestützte Übergabe der Dokumentation an den Auftraggeber - 2 Pkt. K9 – Aktualität der Referenz (max. 5 Punkte) Bewertet die Referenz hinsichtlich ihrer Aktualität, um den Stand der Technik im umgesetzten Projekt zu berücksichtigen. Das Referenzprojekt muss abgeschlossen oder im Wesentlichen abgeschlossen worden sein (maßgeblich: Fertigstellung oder Inbetriebnahme). K9.1 - Abschluss des Referenzprojektes vor 10 bis 6 Jahren (zwischen 01.03.2016 und 29.02.2020) 1 Pkt. - Abschluss des Referenzprojektes vor 3 bis 6 Jahren (zwischen 01.03.2020 und 28.02.2023) - 3 Pkt. - Abschluss des Referenzprojektes in den letzten 3 Jahren (zwischen 01.03.2023 und 01.03.2026) - 5 Pkt.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: A.1 Personal- und Organisationkonzept - 8,75% A.2 Planungs- und Managementkonzepte - 21,25% B Kooperations- & Kollaborationskultur (Assessment Center) - 20% C.1 Beteiligungsquote – 10,00% C.2 Deckungsbeitrag (AGK + G) – 17,50% C.3 Verhältnis BQ zu DB (BQ/DB) – 8,50% C.4 Stundensatz – 4,00% C.5 BGL Satz – 10,00% Eine detaillierter Aufstellung der Zuschlagskriterien ist in den Vergabeunterlagen zu finden (siehe Dokument: 260327_HER_VG_VP3_Wertungsmatrix Zuschlagskriterien)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 11/05/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung richtet sich nach § 16 a VOB /A EU.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes -
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Wasserstraßen- und Schifffartsamt Ems-Nordsee
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Wasserstraßen- und Schifffartsamt Ems-Nordsee
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Wasserstraßen- und Schifffartsamt Ems-Nordsee
Organisation, die Angebote bearbeitet: Wasserstraßen- und Schifffartsamt Ems-Nordsee