Achim
Adendorf
Aerzen
Alfeld (Leine)
Altenmedingen
Amelinghausen
Amt Neuhaus
Ankum
Apen
Auetal
Aurich
Bad Bederkesa
Bad Bentheim
Bad Bevensen
Bad Eilsen
Bad Essen
Bad Fallingbostel
Bad Gandersheim
Bad Grund (Harz)
Bad Harzburg
Bad Iburg
Bad Lauterberg im Harz
Bad Münder am Deister
Bad Nenndorf
Bad Pyrmont
Bad Rothenfelde
Bad Sachsa
Bad Salzdetfurth
Bad Zwischenahn
Bakum
Baltrum
Bardowick
Barendorf
Barßel
Barsinghausen
Bassum
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Bersenbrück
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Beverstedt
Bienenbüttel
Bispingen
Bissendorf
Bleckede
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Bockhorn (Friesland)
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Brome
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Buchholz in der Nordheide
Bückeburg
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Weyhe
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Wurster Nordseeküste
Zeven

Deutschland – Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung – Vergabe von Dienstleistungen zur Betriebsführung des Abwassernetzes der Samtgemeinde Ilmenau

204311-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung – Vergabe von Dienstleistungen zur Betriebsführung des Abwassernetzes der Samtgemeinde Ilmenau
OJ S 59/2026 25/03/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Abwassergesellschaft Ilmenau mbH
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Vergabe von Dienstleistungen zur Betriebsführung des Abwassernetzes der Samtgemeinde Ilmenau
Beschreibung: Die Samtgemeinde Ilmenau plant die Neuausschreibung der technischen und kaufmännischen Betriebsführung des Abwassernetzes für das gesamte Samtgemeindegebiet. Dieses umfasst das Gebiet der Gemeinden Barnstedt, Deutsch-Evern, Embsen und Melbeck. Vor circa 20 Jahren ist im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens ein Public-Private-Partnership (PPP) -Modell für die Aufgabe der Abwasserbeseitigung in der Samtgemeinde Ilmenau ausgeschrieben worden. Abwasserbeseitigung im hiesigen Sinne umfasst lediglich die Beseitigung von Misch- und Schmutzwasser. Die Beseitigung des Niederschlagswassers verbleibt weiterhin als Aufgabe der einzelnen Mitgliedsgemeinde. In dieser Struktur wird die Betriebsführung des Abwassernetzes der Samtgemeinde Ilmenau von der Abwassergesellschaft Ilmenau mbH (AGI) erbracht. An der AGI hält die Samtgemeinde Ilmenau 51 % der Gesellschaftsanteile, während der private Partner 49 % der Gesellschaftsanteile besitzt. Ebenso wurde im Rahmen dieser Vergabe das Anlagevermögen, wie Leitungen und Pumpwerke, auf die AGI übertragen. Zwischen der AGI und der Samtgemeinde besteht ein entsprechender Dienstleistungsvertrag, durch den sich die AGI zur Wahrnehmung der der Samtgemeinde obliegenden Pflichten zur Abwasserbeseitigung verpflichtet. Die zur Betriebsführung erforderlichen Dienstleistungen werden von einem Dienstleister für die AGI erbracht. Dieser Dienstleistungsvertrag soll nun neu vergeben werden. Im gleichen Zuge wird die AGI zu einer 100 % kommunalen Gesellschaft werden. Das bisherige PPP-Modell wird nicht weiter fortgesetzt. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens wird daher nicht erneut ein Gesellschaftsanteil der AGI ausgeschrieben. Der Leistungsumfang der hier ausgeschriebenen Dienstleistungen beschränken sich auf die Betriebsführung des Abwassernetzes.
Kennung des Verfahrens: 058acdc7-e3f4-41a5-89de-b94ea887ea36
Interne Kennung: 154-23
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: HINWEIS: Auftraggeber im Rahmen dieses Vergabeverfahrens ist die Abwassergesellschaft Ilmenau mbH (AGI), am Diemel 2, 21406 Melbeck. Diese wird in diesem Vergabeverfahren durch die Samtgemeinde Ilmenau, Am Diemel 2 21406 Melbeck vertreten! Die in der Auftragsbekanntmachung für die AGI aufgeführten Kontaktdaten beziehen sich daher auf die Kontaktdaten der Samtgemeinde Ilmenau, da diese das Vergabeverfahren für die AGI durchführt und damit einziger Ansprechpartner ist. Davon unberührt bleibt der Grundsatz der elektronischen Kommunikation. Die Abwicklung das gesamte Vergabeverfahren erfolgt in elektronischer Form über die Vergabeplattform DTVP (https://dtvp.de/). Insbesondere erfolgen die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bewerbern/Bietern sowie die Einreichung von Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten ausschließlich in elektronischer Form über den Projektraum des Verfahrens. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Teil A Verfahrensbedingungen.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90400000 Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90713100 Beratung in Sachen Wasserversorgung und Abwasser in anderen Bereichen als dem Bausektor, 45232400 Bauarbeiten für Abwasserkanäle
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Samtgemeinde Ilmenau
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort betrifft das gesamte Gebiet der Samtgemeinde Ilmenau. Zu ihr gehören die Gemeinden Barnstedt, Deutsch Evern, Embsen und Melbeck.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4YBLM06C# 1) Nachunternehmer: Bewerber haben in dem Nachunternehmerverzeichnis (Teil D, Anlage C02) mit dem Teilnahmeantrag anzugeben, ob und ggf. welche Teile der Leistung sie an Nachunternehmer weitergeben wollen. Die Anlage C02 ist auch dann ausgefüllt abzugeben, wenn kein Nachunternehmereinsatz beabsichtigt ist. 2) Eignungsleihe Sollte ein Bewerber die Eignungskriterien nur dadurch erfüllen können, dass er ein anderes Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), so hat er mit Abgabe des Teilnahmeantrags seine Verfügung über die Ressourcen des anderen Unternehmens und dessen Eignung sowie das Nichtvorliegen gesetzlicher Ausschlussgründe beim anderen Unternehmen mittels einer Verpflichtungserklärung (Teil D, Anlage C03) nachzuweisen. 3) Bewerber-/Bietergemeinschaften Für Bewerbergemeinschaften muss ein gemeinsamer Teilnahmeantrag abgegeben werden. Der Name der Bewerbergemeinschaft sowie ein bevollmächtigter Vertreter sind anzugeben (siehe Teil D der Vergabeunterlagen). Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von einer (späteren) Bietergemeinschaft eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. Hierzu ist ggf. mit dem Teilnahmeantrag die Bewerbergemeinschaftserklärung (Teil D, Anlage D04) in von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben. Mit der Abgabe eines Erstangebotes durch den Auftraggeber wird die Bewerbergemeinschaft zur Bietergemeinschaft. Für Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebot abgegeben werden. Änderungen an der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft gegenüber der Zusammensetzung als Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und können zum Ausschluss des Angebots vom Vergabeverfahren führen. Der in der Bekanntmachung genannte Termin zum Versand der Aufforderung zur Angebotsabgabe entspricht der aktuellen Planung. Die Aufforderung kann auch früher oder zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Es ist eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB und zu etwaigen Selbstreinigungsmaßnahmen abzugeben; ferner eine Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576. Verstöße gegen § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen.
Betrug: § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Korruption: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung),
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: § 232, 232a Absatz 1 bis 5, §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Zahlungsunfähigkeit: wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: wenn Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: bei Einstellung der beruflichen Tätigkeit.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: wenn Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: wenn das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Vergabe von Dienstleistungen zur Betriebsführung des Abwassernetzes der Samtgemeinde Ilmenau
Beschreibung: Im Rahmen der technischen Betriebsführungsaufgaben soll der Auftragnehmer im Wesentlichen folgende Dienstleistungen erbringen: - Die regelmäßige Wartung der Kanäle und Schächte der Schmutz- und Mischwasserkanalisation, Durchführung von Kanalinspektionen mit Kameraaufnahmen, Anpassung von Schachtabdeckungen an das Straßenniveau sowie ein 24/7-Störungs- und Havariedienst mit einer Reaktionszeit von maximal einer Stunde. - Die Wartung und Instandhaltung der Pumpwerke einschließlich Maschinen- und Elektrotechnik, die Erfassung und Übermittlung von Verbrauchsstatistiken, die regelmäßige Entfettung und Reinigung der Speicherräume sowie die Spülungen der Druckleitungen nach Bedarf. - Die Wartung und Instandsetzung elektrischer Anlagen (z.B. Elt-Anlagen, Trafoanlagen, Blitzschutzanlagen), die Pflege der Außenanlagen, die Entleerung von Kleinkläranlagen sowie die Sicherstellung eines 24-Stunden-Bereitschaftsdienstes für Störfälle. Im Rahmen der kaufmännischen Betriebsführung soll der Auftragnehmer im Wesentlichen folgende Dienstleistungen erbringen: - Die Durchführung der Anlagenbuchhaltung, Grundstücksverwaltung und Investitionsabrechnungen für die AGI. - Die Koordination des jährlichen Wirtschaftsplanprozesses mit der Samtgemeinde und der AGI-Geschäftsführung. Erstellung von Erfolgs-, Finanz- und Investitionsplan sowie langfristiger Finanzierungskonzepte. - Die Erstellung der handels- und steuerrechtlichen Jahresabschlüsse und Betreuung externer Prüfer und Behörden. Überwachung der Kosten, Erstellung der Berichte und quartalsweise Abstimmung mit der AGI. Bei Abweichungen vom Wirtschaftsplan Erarbeitung entsprechender Anpassungsvorschläge. - Die Samtgemeinde setzt Gebühren und Beiträge fest, während die Erhebung durch den WBV erfolgt. Der Auftragnehmer liefert hierfür erforderliche Daten und unterstützt bei der Beitragskalkulation. Er pflegt die Grundstückskartei und wirkt bei Erschließungs- und Ablöseverträgen mit. In Klageverfahren stellt er die relevanten Informationen bereit. Zudem bearbeitet er Bürgeranfragen nach Vorgaben der AGI. Im Rahmen der ingenieurstechnischen Betriebsführung soll der Auftragnehmer im Wesentlichen folgende Dienstleistungen erbringen: - Die Beratung der AGI in Belangen der Abwasserbeseitigung bei Infrastrukturmaßnahmen (z.B. Straßensanierungen), bezüglich der Erschließung von Neubaugebieten durch fachliche Stellungnahmen zur Bauleitplanungen, die Planungen bezüglich des Kapazitätsbedarfs des Abwassernetzes und der zugehörigen Infrastruktur, z.B. die Prüfung der Erforderlichkeit eines zusätzlichen Pumpwerks für ein Neubaugebiet zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit. - Die Projektsteuerung für Investitionsvorhaben der AGI einschließlich der technischen Ingenieurleistungen und kaufmännischen Abwicklung. Dabei unterstützt der Auftragnehmer die AGI durch die Erstellung der Vergabeunterlagen, betreut Ausschreibungen und erstellt einen Vergabevorschlag für die AGI. Zudem pflegt er eine Vertrags-Datenbank zur Verwaltung bestehender Verträge. - Die Bearbeitung von Neuanschlüssen, Entwässerungsanträgen und Kundenanfragen. Wegen der weiteren Einzelheiten der zu erbringenden Dienstleistungen wird auf die ausführliche Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) verwiesen.
Interne Kennung: 154-23
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90400000 Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90713100 Beratung in Sachen Wasserversorgung und Abwasser in anderen Bereichen als dem Bausektor, 45232400 Bauarbeiten für Abwasserkanäle
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Samtgemeinde Ilmenau
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort betrifft das gesamte Gebiet der Samtgemeinde Ilmenau. Zu ihr gehören die Gemeinden Barnstedt, Deutsch Evern, Embsen und Melbeck.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2032
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Auftragnehmer übernimmt die Verpflichtung zur operativen Betriebsführung des Abwassernetzes ab dem 01.01.202 7 Die Grundlaufzeit der operativen Betriebsführung beträgt fünf Jahre. Der Auftraggeber hat das Recht, die Grundlaufzeit zwei Mal, um jeweils fünf Jahre durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer zu verlängern (Optionen). Die Optionen sind durch den Auftraggeber spätestens ein Jahr vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit auszuüben (bis zum 01.01.2031 und 01.01.2036). Eine einseitige Verlängerung durch den Auftragnehmer ist ausgeschlossen.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den Jahren 2023 bis 2025. Der Auftraggeber behält sich vor, zum Nachweis der Richtigkeit der Angaben ergänzende Unterlagen anzufordern, z. B. (testierte) Jahresabschlüsse oder Bestätigungen eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters.

Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den Jahren 2023 bis 2025 aus dem Bereich der Abwasserbeseitigung). Der Auftraggeber behält sich vor, zum Nachweis der Richtigkeit der Angaben ergänzende Unterlagen anzufordern, z. B. (testierte) Jahresabschlüsse oder Bestätigungen eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters.

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zum Personalstand im Jahresdurchschnitt in den Jahren 2023 bis 2025, gegliedert nach Büroinhabern/Geschäftsführern, Architekten/Ingenieure und kaufmännischen/technischen Mitarbeitern.

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Projektleitung: Eigenerklärung zum vorgesehenen Projektleiter unter Angabe von Name, beruflicher Qualifikation und Berufserfahrung in Jahren. Mindestanforderung: Der Projektleiter muss über eine nachgewiesene Qualifikation im Abwasserbereich (Qualifikation als Ab-wassermeister, Tiefbauingenieur oder gleichwertig) und mindestens fünf Jahren Berufserfahrung verfügen. Dieses Kriterium wird für die Auswahlentscheidung für die zweite Stufe wie folgt berücksichtigt: Dauer der im Teilnahmeantrag angegebenen Berufserfahrung des vorgesehenen Projektleiters (in Jahren): 5 bis 7 Jahre = 20 Punkte 7 bis 10 Jahre = 35 Punkte Über 10 Jahre = 50 Punkte
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 50,00

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung dazu, ob und ggf. welche Leistungen an Nachunternehmer übertragen werden sollen.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Referenzleistung "technische Betriebsführung": Eigenerklärungen über Dienstleistungen in Bezug auf die technische Betriebsführung eines kommunalen Abwassernetzes. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Nachfrage bei den als Referenz genannten Auftraggebern zu überprüfen. Nicht überprüfbare Referenzen werden nicht berücksichtigt. Mindestanforderung: Es ist mindestens eine vergleichbare Referenz über die technische Betriebsführung eines Abwassernetzes vorzulegen. Eine Referenz ist als vergleichbar anzusehen, wenn alle nachfolgenden Anforderungen erfüllt sind. - Erbringung der Leistungen für ein Anschlussgebiet mit mindestens 5.000 Einwohnern. - Die Referenzleistung muss eine ununterbrochen Leistungserbringung über einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten zum Gegenstand haben. - Der Umfang der übernommenen Dienstleistungen muss eine Vergleichbarkeit zu dem in Teil B Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungsspektrum zulassen. - Die Referenzleistung muss seit dem 01.01.2021 erbracht worden sein. Dieses Kriterium wird für die Auswahlentscheidung für die zweite Stufe wie folgt berücksichtigt: Anzahl der vom Bewerber vorgelegten vergleichbaren Referenzen entsprechend der Anlage A01, Kriterium Nr. 2: 2 = 120 Punkte, 3 = 240 Punkte, 4 = 360 Punkte, 5 = 480 Punkte, 6 oder mehr = 600 Punkte.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 600,00

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Referenzleistung "ingenieurtechnische Leistungen": Eigenerklärungen über Dienstleistungen in Bezug auf die ingenieurtechnische Betriebsführung eines kommunalen Abwassernetzes. Der Auftraggeber behält sich vor, die An-gaben durch Nachfrage bei den als Referenz genannten Auftraggebern zu überprüfen. Nicht überprüfbare Referenzen werden nicht berücksichtigt. Es ist mindestens eine vergleichbare Referenz über ingenieurtechnische Leistungen vorzulegen. Eine Referenz ist als vergleichbar anzusehen, wenn alle nachfolgenden Anforderungen erfüllt sind: - Erbringung von Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke Abwasserentsorgung gemäß § 41 Nr. 2 HOAI. - Abgeschlossene und erbrachten Leistungsphasen 1 bis 8. - Die Planungsleistung bezog sich auf eine Anlage der kommunalen Abwasserentsorgung. - Die Referenzleistung muss seit dem 01.01.2021 erbracht worden sein. Dieses Kriterium wird für die Auswahlentscheidung für die zweite Stufe wie folgt berücksichtigt: Anzahl der vom Bewerber vorgelegten vergleichbaren Referenzen entsprechend der Anlage A01, Kriterium Nr. 3: 2 = 50 Punkte, 3 = 100 Punkte, 4 = 150 Punkte, 5 oder mehr = 200 Punkte
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 200,00

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Referenzleistung "kaufmännische Betriebsführung": Eigenerklärungen über Dienstleistungen in Bezug auf die kaufmännische Betriebsführung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Nachfrage bei den als Referenz genannten Auftraggebern zu überprüfen. Nicht überprüfbare Referenzen wer-den nicht berücksichtigt. Mindestanforderung: Es ist mindestens eine Referenz über einen vergleichbaren früheren Auftrag erforderlich. Eine Referenz ist als vergleichbar anzusehen, wenn alle nachfolgenden Anforderungen erfüllt sind. -Übernahme der kaufmännischen Betriebsführung für eine Kapitalgesellschaft betrifft, die zumindest folgende Bereiche abdeckt: die laufende Finanzbuchhaltung einschließlich Anlagenbuchhaltung sowie ein kaufmännisches Controlling mit regelmäßiger Berichterstattung an die Geschäftsführung. - Im Rahmen der Referenzleistung ist an der Erstellung der Jahresabschlüsse - einschließlich handels- und steuerrechtlicher Abschlüsse - mitgewirkt oder diese sind selbst erstellt worden. - Die Referenzleistung muss seit dem 01.01.2021 erbracht worden sein. Dieses Kriterium wird für die Auswahlentscheidung für die zweite Stufe wie folgt berücksichtigt: Anzahl der vom Bewerber vorgelegten vergleichbaren Referenzen entsprechend der Anlage A01, Kriterium Nr. 4: 2 = 50 Punkte, 3 = 100 Punkte, 4 oder mehr = 150 Punkte.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 150,00
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 14/04/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBLM06C/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 04/05/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBLM06C
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 23/04/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber kann unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigieren lassen oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote betreiben. Eine solche Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur ist gemäß § 56 Abs. 3 S. 1 VgV unzulässig, soweit es sich um leistungsbezogene Unterlagen handelt, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand von Zuschlagskriterien betreffen. Es besteht kein Anspruch des Bieters auf Nachforderung fehlender Unterlagen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Abwassergesellschaft Ilmenau mbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Abwassergesellschaft Ilmenau mbH

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Abwassergesellschaft Ilmenau mbH
Registrierungsnummer: 00000
Postanschrift: Am Diemel 2
Stadt: Melbeck
Postleitzahl: 21406
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: +49 4134-9080
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: DAGEFÖRDE Öffentliches Wirtschaftsrecht Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Registrierungsnummer: 000
Postanschrift: Podbielskistraße 344
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30655
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen
Registrierungsnummer: 000
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: +49 413115-3306
Fax: +49 413115-2943
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b805f23a-977b-467b-ae2d-4926d15e5163 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 23/03/2026 19:08:36 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 204311-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 59/2026
Datum der Veröffentlichung: 25/03/2026