5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 30213200 Tablettcomputer
Zusätzliche Einstufung (cpv): 30200000 Computeranlagen und Zubehör, 30210000 Datenverarbeitungsgeräte (Hardware), 30213000 Personalcomputer, 30213100 Tragbare Computer
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Es wird "Apple Care for Enterprise" als optional abrufbare Leistung ausgeschrieben.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Lieferung kann sich über ganz Niedersachsen erstrecken.
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate. Es besteht die zweimalige Möglichkeit für eine Verlängerung der Laufzeit um jeweils 12 Monate.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 209 334 034,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Bezugsberechtigt aus dieser Rahmenvereinbarung sind: - das Land Niedersachsen, vertreten durch den Landesbetrieb IT.Niedersachsen als zentralen IT-Dienstleister für das Niedersächsische Kultusministerium, - Institutionen, die für die Bereitstellung von IT-Ausstattung im schulischen Kontext zuständig sind (öffentliche Schulen und Schulen in freier Trägerschaft in Niedersachsen bzw. deren Schulträger oder IT-Dienstleister). Abrufe erfolgen ausschließlich für Zwecke der Bildung. Die Finanzierung erfolgt grundsätzlich durch das Niedersächsische Kultusministerium, das Eigentümer der beschafften Geräte bleibt. Das Kultusministerium ist berechtigt, die Geräte an die genannten Einrichtungen weiterzugeben und ggf. das Eigentum an die Schulträger zu übertragen oder zur Wiedervermarktung an geeig-nete Unternehmen zu überlassen. Die Bedarfsschätzung berücksichtigt die Abrufe der genannten Bezugsberechtigten. Eine Erwei-terung des Kreises der Bezugsberechtigten über die genannten funktionalen Gruppen hinaus ist ausgeschlossen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Verpflichtung zur Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards in der öffentlichen Beschaffung
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Verpflichtung zur Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards in der öffentlichen Beschaffung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Klimaschutz, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Gefördertes soziales Ziel: Gleichstellung von ethnischen Gruppen, Gleichstellung der Geschlechter, Sorgfaltspflicht im Bereich der Menschenrechte in globalen Wertschöpfungsketten, Faire Arbeitsbedingungen, Sonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Wertungsmethode wurde bereits mit Bekanntmachung zum Start der Vergabe veröffentlicht. Eine detaillierte Aufschlüsselung des Preises würde die Geschäftsdaten des bezuschlagten Bieters allen anderen Bieter zugänglich machen, ohne dass dieser die der unterlegenen Bieter erhält. Dies widerspricht dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung und Gleichbehandlung. Zudem handelt es sich hierbei um vertrauliche Angaben eines Wirtschaftsteilnehmers.
Bezeichnung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Wertungsmethode wurde bereits mit Bekanntmachung zum Start der Vergabe veröffentlicht. Eine detaillierte Aufschlüsselung des Preises würde die Geschäftsdaten des bezuschlagten Bieters allen anderen Bieter zugänglich machen, ohne dass dieser die der unterlegenen Bieter erhält. Dies widerspricht dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung und Gleichbehandlung. Zudem handelt es sich hierbei um vertrauliche Angaben eines Wirtschaftsteilnehmers.
Beschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Wertungsmethode wurde bereits mit Bekanntmachung zum Start der Vergabe veröffentlicht. Eine detaillierte Aufschlüsselung des Preises würde die Geschäftsdaten des bezuschlagten Bieters allen anderen Bieter zugänglich machen, ohne dass dieser die der unterlegenen Bieter erhält. Dies widerspricht dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung und Gleichbehandlung. Zudem handelt es sich hierbei um vertrauliche Angaben eines Wirtschaftsteilnehmers.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Wertungsmethode wurde bereits mit Bekanntmachung zum Start der Vergabe veröffentlicht. Eine detaillierte Aufschlüsselung des Preises würde die Geschäftsdaten des bezuschlagten Bieters allen anderen Bieter zugänglich machen, ohne dass dieser die der unterlegenen Bieter erhält. Dies widerspricht dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung und Gleichbehandlung. Zudem handelt es sich hierbei um vertrauliche Angaben eines Wirtschaftsteilnehmers.
Zuschlagskriterium — Zahl: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Wertungsmethode wurde bereits mit Bekanntmachung zum Start der Vergabe veröffentlicht. Eine detaillierte Aufschlüsselung des Preises würde die Geschäftsdaten des bezuschlagten Bieters allen anderen Bieter zugänglich machen, ohne dass dieser die der unterlegenen Bieter erhält. Dies widerspricht dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung und Gleichbehandlung. Zudem handelt es sich hierbei um vertrauliche Angaben eines Wirtschaftsteilnehmers.
Kriterium:
Art: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Wertungsmethode wurde bereits mit Bekanntmachung zum Start der Vergabe veröffentlicht. Eine detaillierte Aufschlüsselung des Preises würde die Geschäftsdaten des bezuschlagten Bieters allen anderen Bieter zugänglich machen, ohne dass dieser die der unterlegenen Bieter erhält. Dies widerspricht dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung und Gleichbehandlung. Zudem handelt es sich hierbei um vertrauliche Angaben eines Wirtschaftsteilnehmers.
Bezeichnung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Wertungsmethode wurde bereits mit Bekanntmachung zum Start der Vergabe veröffentlicht. Eine detaillierte Aufschlüsselung des Preises würde die Geschäftsdaten des bezuschlagten Bieters allen anderen Bieter zugänglich machen, ohne dass dieser die der unterlegenen Bieter erhält. Dies widerspricht dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung und Gleichbehandlung. Zudem handelt es sich hierbei um vertrauliche Angaben eines Wirtschaftsteilnehmers.
Beschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Wertungsmethode wurde bereits mit Bekanntmachung zum Start der Vergabe veröffentlicht. Eine detaillierte Aufschlüsselung des Preises würde die Geschäftsdaten des bezuschlagten Bieters allen anderen Bieter zugänglich machen, ohne dass dieser die der unterlegenen Bieter erhält. Dies widerspricht dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung und Gleichbehandlung. Zudem handelt es sich hierbei um vertrauliche Angaben eines Wirtschaftsteilnehmers.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Wertungsmethode wurde bereits mit Bekanntmachung zum Start der Vergabe veröffentlicht. Eine detaillierte Aufschlüsselung des Preises würde die Geschäftsdaten des bezuschlagten Bieters allen anderen Bieter zugänglich machen, ohne dass dieser die der unterlegenen Bieter erhält. Dies widerspricht dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung und Gleichbehandlung. Zudem handelt es sich hierbei um vertrauliche Angaben eines Wirtschaftsteilnehmers.
Zuschlagskriterium — Zahl: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Wertungsmethode wurde bereits mit Bekanntmachung zum Start der Vergabe veröffentlicht. Eine detaillierte Aufschlüsselung des Preises würde die Geschäftsdaten des bezuschlagten Bieters allen anderen Bieter zugänglich machen, ohne dass dieser die der unterlegenen Bieter erhält. Dies widerspricht dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung und Gleichbehandlung. Zudem handelt es sich hierbei um vertrauliche Angaben eines Wirtschaftsteilnehmers.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; die Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Land Niedersachsen vertreten durch IT.Niedersachsen FG 24 - Zentrale Vergabestelle IT