1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: "Diverse Dienstleistungen für den Betrieb der Notunterkunft (NUK) Ahlhorn der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) in dem Objekt "Wohnpark Ahlhorn""
Beschreibung: Für die LAB NI soll der Betrieb der NUK Ahlhorn mit bis zu 500 Unterkunftsplätzen nach Maßgabe und Vorgabe der LAB NI in diversen Losen vergeben werden. Die Auftragnehmer sollen die Landesaufnahmebehörde als Dienstleister bei dem Betrieb der NUK Ahlhorn mit den in der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) - zu den Losen 1 bis 6 genannten Leistungen unterstützen. Die Organisation und Verwaltung der Einrichtung sowie die Koordination sämtlicher in der Notunterkunft eingesetzter Dienstleister erfolgt entweder direkt durch Mitarbeiten-de der LAB NI oder einen externen Auftragnehmer, so dass sich diverse Schnittstellen ergeben. Die Notunterkunft hat eine maximale Unterbringungskapazität von 500 Personen. In begründeten Ausnahmefällen können Vorgaben des Landes darüber hinaus dazu führen, dass weitere Personen über die maximale Aufnahmekapazität hinaus aufgenommen werden. Aufgrund von regelmäßigen Schwankungen kann keine genaue Angabe zur täglichen Anzahl von Zugängen und Abgängen und somit zur Anzahl der regelmäßig zu versorgenden Personen gemacht werden. Die zu vergebenden Dienstleistungen umfassen: Los 1 - Betrieb eines Infopoints sowie die Durchführung des Belegungsmanagements - optional mit Unterkunftsleitung (Koordination und Organisation) Los 2 - Soziale Dienste, Freizeitpädagogisches Angebot und optional Wegweiserkurse Los 3 - Med. Versorgung in Form einer Sanitätsstation mit ärztlicher Versorgung analog einer hausärztlichen Versorgung, ggf. unter Einsatz von Telemedizin Los 4 - Ganztägliche Verpflegung in Form von Anlieferung und Ausgabe der Verpflegung sowie Betrieb des Speisesaals Los 5 - Dienstleistungen im Bereich der Textilreinigung (Haus- und Objektwäsche) Los 6 - Stellung eines Brandschutzbeauftragten Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung sind den jeweiligen Leistungsbeschreibungen - Fachlicher Teil (Teil B) zu den Losen 1 bis 6 zu entnehmen. Eine Versorgung ist auch bei temporärer Überbelegung (vorübergehende Überschreitung der Unterbringungskapazität um max. 5 % für bis zu zwei Wochen) und/oder in besonderen Fällen zu gewähr-leisten. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf eine höhere Vergütung. Ein Anspruch auf höhere Vergütung besteht erst nach Überschreitung der o. g. Grenzen (5%/zwei Wochen).
Kennung des Verfahrens: ca91013b-be84-4c33-8dd0-1ffc6e6d501a
Interne Kennung: 0026-DLG/2026-03.232
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75110000 Dienstleistungen der allgemeinen öffentlichen Verwaltung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens, 55500000 Kantinen- und Verpflegungsdienste, 85311300 Kinder- und Jugendfürsorgeleistungen, 98312000 Textilreinigung
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Am Scheidewald 1
Stadt: Großenkneten
Postleitzahl: 26197
Land, Gliederung (NUTS): Oldenburg, Landkreis (DE94D)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHRLWQ#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 6
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 6
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Betrieb eines Infopoints sowie die Durchführung des Belegungsmanagements -optional mit Unterkunftsleistung (Koordination und Organisation)
Beschreibung: Für die LAB NI soll der Betrieb der NUK Ahlhorn mit bis zu 500 Unterkunftsplätzen nach Maßgabe und Vorgabe der LAB NI in diversen Losen vergeben werden. Die Auftragnehmer sollen die Landesaufnahmebehörde als Dienstleister bei dem Betrieb der NUK Ahlhorn mit den in der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) - zu den Losen 1 bis 6 genannten Leistungen unterstützen. Die Organisation und Verwaltung der Einrichtung sowie die Koordination sämtlicher in der Notunterkunft eingesetzter Dienstleister erfolgt entweder direkt durch Mitarbeiten-de der LAB NI oder einen externen Auftragnehmer, so dass sich diverse Schnittstellen ergeben. Die Notunterkunft hat eine maximale Unterbringungskapazität von 500 Personen. In begründeten Ausnahmefällen können Vorgaben des Landes darüber hinaus dazu führen, dass weitere Personen über die maximale Aufnahmekapazität hinaus aufgenommen werden. Aufgrund von regelmäßigen Schwankungen kann keine genaue Angabe zur täglichen Anzahl von Zugängen und Abgängen und somit zur Anzahl der regelmäßig zu versorgenden Personen gemacht werden. Die zu vergebenden Dienstleistungen umfassen: Los 1 - Betrieb eines Infopoints sowie die Durchführung des Belegungsmanagements - optional mit Unterkunftsleitung (Koordination und Organisation) Los 2 - Soziale Dienste, Freizeitpädagogisches Angebot und optional Wegweiserkurse Los 3 - Med. Versorgung in Form einer Sanitätsstation mit ärztlicher Versorgung analog einer hausärztlichen Versorgung, ggf. unter Einsatz von Telemedizin Los 4 - Ganztägliche Verpflegung in Form von Anlieferung und Ausgabe der Verpflegung sowie Betrieb des Speisesaals Los 5 - Dienstleistungen im Bereich der Textilreinigung (Haus- und Objektwäsche) Los 6 - Stellung eines Brandschutzbeauftragten Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung sind den jeweiligen Leistungsbeschreibungen - Fachlicher Teil (Teil B) zu den Losen 1 bis 6 zu entnehmen. Eine Versorgung ist auch bei temporärer Überbelegung (vorübergehende Überschreitung der Unterbringungskapazität um max. 5 % für bis zu zwei Wochen) und/oder in besonderen Fällen zu gewähr-leisten. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf eine höhere Vergütung. Ein Anspruch auf höhere Vergütung besteht erst nach Überschreitung der o. g. Grenzen (5%/zwei Wochen).
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75110000 Dienstleistungen der allgemeinen öffentlichen Verwaltung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Am Scheidewald 1
Stadt: Großenkneten
Postleitzahl: 26197
Land, Gliederung (NUTS): Oldenburg, Landkreis (DE94D)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/10/2026
Enddatum der Laufzeit: 15/07/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsbeginn für die Lose 1 bis 6 ist voraussichtlich der 01.10.2026. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt die Vertragslaufzeit eine Woche nach dem auf den Tag der Zuschlagserteilung folgenden Werktag. In diesem Zusammenhang ist es für die Lose 1, 3 und 4 unabdingbar, dass die Vertragslaufzeit am selben Tag beginnt. Für die Lose 2, 5 und 6 gilt daher: Sollte der Zuschlag für eines der Lose später erfolgen, beginnt die Dienstleistung für diese Lose insgesamt sieben Tage nach letzter Zuschlagserteilung. Das Vertragsverhältnis für Los 1-5 endet mit Wirkung zum Ablauf des 15.07.2028, soweit der Auftraggeber nicht von seinem einseitigen, in seinem freien Belieben stehenden Optionsrecht (Gestaltungsrecht) zur zweimaligen Verlängerung des Vertrages um jeweils bis zu einem Jahr Gebrauch macht. Die Ausübung des Vertragsverlängerungsoptionsrechts seitens des Auftraggebers bedarf der Schriftform und wird spätestens sechs Monate vor dem jeweiligen Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit ausgeübt. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung des Vertrages. Der Vertrag endet somit spätestens mit Ablauf des 15.07.2030 ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das Vertragsverhältnis für Los 6 endet zunächst entsprechend dem Mietvertrag mit Wirkung zum Ablauf des 31.07.2028. Die o.g. Verlängerungsoptionen gelten analog, wobei die max. Vertragslaufzeit zum Ablauf des 31.07.2030 endet. In diesem Zusammenhang wird explizit auf die unter Ziff. 3.5.5 erwähnte Rückbauplanung mit der sich daraus ergebenen Phase mit der Möglichkeit ersparter Aufwendungen hingewiesen.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# Gemäß den Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Fachkunde) Lose 1 bis 4 und 6 Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde) hat der Bieter für die Lose 1 bis 4 und 6 jeweils mindestens drei Referenzen einer vergleichbaren Tätigkeit des Unternehmens und der vor Ort eingesetzten Führungskräfte (Arbeit mit Flüchtlingen, Asylbegehrenden oder mit Personen mit sonstigem Migrationshintergrund) in den letzten drei Jahren, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer zu benennen. Hierbei werden einzelne Referenzschreiben und keine tabellarische Aufstellung verlangt. Darüber hinaus müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden: Lose 1 bis 6 Darüber hinaus ist zur Erfüllung der Leistung nur qualifiziertes/ausgebildetes, erfahrenes und zuverlässiges Personal in dem Umfang entsprechend der Vorgaben der jeweiligen Leistungsbeschreibung -Fachlicher Teil (Teil B) einzusetzen. Dies hat der Bieter in dem Vordruck "Eigenerklärung zum Personal, zum Versicherungsschutz und zur Schweigepflicht" für das/die angebotene/n Los/e verbindlich zuzusichern. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt vorzulegen. Berücksichtigung finden nur Angebote von Bietern, die alle in der jeweiligen Eigenerklärung aufgeführten Punkte erfüllen. Bei Nichterfüllung von nur einer Anforderung wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Näheres dazu ist den jeweiligen Leistungsbeschreibungen -Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. Die folgenden Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen: Los 4: - HACCP-Zertifikat oder gleichwertiges Zertifikat oder Eigenerklärung, dass das HACCP-Konzept eingehalten wird - Bestätigung über die Einhaltung der Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung, die für die Zubereitung der Speisen zu beachten sind (DGE-Qualitätsstandard). - Qualifizierungsnachweis Hygienebeauftragter Lebensmittelbranche (Qualifizierung nach HACCP). Der Hygienebeauftragte muss nur auf Abruf zur Verfügung stehen Los 5: - Eigenerklärung zur sachgemäßen Textilreinigung - Hygienekonzept und Hygieneplan des Betriebes Die folgenden Nachweise sind nicht mit dem Angebot, sondern nach Zuschlagserteilung und vor Aufnahme der Dienstleistung durch den Auftragnehmer einzureichen: Lose 1 bis 4 und 6 - erweiterte Führungszeugnisse (Belegart "OE" zur Vorlage bei einer Behörde) für das gesamte in der Liegenschaft eingesetzte Personal (Die LAB NI behält sich vor, Mitarbeitende mit Eintragungen im Führungszeugnis von der Dienstleistung auszuschließen.). Näheres ist unter Ziff. 3.3.4 geregelt. - Nachweis über das Vorliegen eines Masernschutzes entsprechend Ziff. 3.3.6 Los 5: Der Auftragnehmer muss während der gesamten Vertragsdauer einen Hygienebeauftragten im Bereich Textilpflege zur Verfügung stellen. Die Beauftragung eines externen Hygienebeauftragten im Bereich Textilpflege wird als ausreichend angesehen. - Zertifikat über die Qualifizierung eines Hygienebeauftragten im Bereich der Textilpflege
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegen-stand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen. Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Der Bieter hat für das/die angebotene/n Los/e 1 bis 6 in dem Vordruck "Eigenerklärung zum Personal, zum Versicherungsschutz und zur Schweigepflicht" verbindlich zu erklären, dass er über eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgender Mindestdeckung verfügt oder im Falle einer Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abschließen wird. - Los 1: 5.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden sowie 1.500.000,00 EUR für Vermögensschäden - Los 2: 3.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden sowie 100.000,00 EUR für Vermögensschäden - Los 3: 5.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden sowie 1.500.000,00 EUR für Vermögensschäden - Los 4: 3.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden sowie 100.000,00 EUR für Vermögensschäden - Los 5: 3.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden sowie 100.000,00 EUR für Vermögensschäden - Los 6: 3.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden sowie 100.000,00 EUR für Vermögensschäden Darüber hinaus versichert der Bieter, dass bei einer bereits bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung die Höchstersatzleistung der Haftpflichtversicherung bisher nicht über die genannte Deckungssumme in Anspruch genommen wurde. Der Versicherungsschutz ist unverzüglich nach Zuschlagserteilung nachzuweisen. Bei Angebotsabgabe reicht die Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung, die im o. g. Vordruck enthalten ist. Im Übrigen wird hinsichtlich des Versicherungsschutzes auch auf Ziff. 2.6 dieser Leistungsbeschreibung verwiesen. Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen.
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1, 5 und Nr. 6 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Be-darf) sowie 7, 9, 10 (Eigenerklärung Textilreinigung), 16, 17 und 18 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Der Bieter hat einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes in der europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, vorzulegen, oder einen gleichwertigen Nachweis zum Gewerbebetrieb einzureichen, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser - unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Abgabe der Angebote wiedergibt. Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind, einzureichen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Los 1
Beschreibung: Los 1: 100 % Preis Der Zuschlag wird im Vergabefall jeweils auf das Angebot mit dem niedrigsten kombinierten Pauschal-preis (brutto) pro Monat gemäß Angebotsvordruck erteilt. Gewichtung: Teilbereich 1.1 - 40% Teilbereich 1.2 - 40% Teilbereich 1.2.1 - 10% Teilbereich 1.3 - 10% Bei Preisgleichheit erhält das Angebot den Zuschlag welches den niedrigsten Gesamtpauschalpreis (brutto) der Teilbereiche 1.1 und 1.2 aufweist. Sollte dieser wiederum gleich hoch sein, entscheidet das Los. Los 2: 50 % Preis und 50 % Konzept 1. Preis 50 % (500 Punkte) Pos 1. (250 Punkte) Pos 2. (150 Punkte) Pos 3. (100 Punkte) Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der unter den oben angegebenen Gewichtungen zu den Positionen 1 bis 3 des Angebotsblattes (brutto). Das Angebot mit dem niedrigsten Preis in der jeweiligen Position erhält die volle Punktzahl. Ausgehend hiervon erfolgt für alle anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je ein Prozent höherem Bewertungspreis. 2. Konzept 50 % (500 Punkte) Unterkriterium Pos. 1: (200 Punkte) Unterkriterium Pos. 2: (100 Punkte) Unterkriterium Pos. 3: (100 Punkte) Unterkriterium Pos. 4: (100 Punkte) Die Bewertung mit 0 Punkten bei einem Wertungsbereich im Rahmenkonzept führt zum Ausschluss des Angebots. Angebote, bei denen die Summe der Punkte nicht mindestens 50% der Gesamtpunkt-zahl beträgt (das entspricht 250 Punkte in der Bewertung des Rahmenkonzeptes), werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Beispiel Unterkriterium 3: Die Bewertung mit 0 Punkten bei einem Unterkriterium im Rahmenkonzept führt zum Ausschluss des Angebots. Angebote, bei denen die Summe der Punkte nicht mindestens 50% der Gesamtpunktzahl beträgt (das entspricht 250 Punkte in der Bewertung des Rahmenkonzeptes), werden von der weite-ren Wertung ausgeschlossen. Die Bewertung erfolgt durch eine Jury von mind. 3 Personen aus unterschiedlichen Bereichen der LAB NI. Aus den Einzelbewertungen wird kein Durchschnitt gebildet, sondern die bewertenden Personen finden in einer Beratung einen Konsens und einigen sich auf eine abschließende Gesamtbewertung. Los 3: 60 % Preis und 40 % Konzept 1. Preis: 60% (600 Punkte) Unterkriterium Pos. 1a: 50% (300 Punkte) Unterkriterium Pos. 1b: 33% (200 Punkte) Unterkriterium Pos. 2: 17% (100 Punkte) Die Gewichtung des Zuschlagskriterium Preis beträgt 60% mit einer maximalen Punktevergabe von 600 Punkten. Innerhalb der Gewichtung des Zuschlagskriterium Preis erfolgt die Bewertung in drei Unterkriterien: Das Angebot mit dem niedrigsten Pauschalpreis (brutto) erhält für: Position 1a: 300 Punkte Position 1b: 200 Punkte Position 2: 100 Punkte Ausgehend hiervon erfolgt (je Position) für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je ein Prozent höherem Bewertungspreis. Beispiel: Bei einem um 10 % höheren Bewertungspreis als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält als Bsp. für Pos. 1a bei der Wertung des Bewertungspreises 270 Punkte von 300 möglichen Punkten. 2. Konzept: 40% (400 Punkte) Unterkriterium a. "Umgang mit Krisensituationen": 25% (100 Punkte) Unterkriterium b. "Med. Versorgung infektiöser Personen": 25% (100 Punkte) Unterkriterium c. "Qualitätssicherung": 50% (200 Punkte) Sollten die Unterkriterien a, b oder c des Konzepts in der Bewertung 0 Punkte erhalten, wird das An-gebot gänzlich von der Bewertung ausgeschlossen. Die Bewertung erfolgt durch eine Jury von mind. 3 Personen aus unterschiedlichen Bereichen der LAB NI. Aus den Einzelbewertungen wird kein Durchschnitt gebildet, sondern die bewertenden Personen finden in einer Beratung einen Konsens und einigen sich auf eine abschließende Gesamtbewertung. Los 4: 100 % Preis Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (brutto) pro Tag aus Pos. 1 (Einzelpreis Frühstück + Einzelpreis Mittagessen + Einzelpreis Abendessen + Preis für die Versorgung pro Personen mit Ge-tränken pro Tag) erhält den Zuschlag. Sollte dieser wiederum gleich hoch sein, entscheidet das Los. Los 5: 100 % Preis Der Zuschlag wird im Vergabefall jeweils auf das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (brutto) erteilt. Der Gesamtpreis (brutto) berechnet sich durch Addition der Einzelpositionen des Teilbereiches 1 (Pos. 1.1 bis 1.12), wobei dafür der jeweilige Stückpreis mit der Menge zu multiplizieren ist und des Teilbereiches 2 (Pos. 2.1), wobei der Gesamtpreis aus dem Teilbereich 1 mit 90 % und der Position 2.1 mit 10 % bewertet wird. Bei Gleichheit von Gesamtpreisen wird der Zuschlag im Vergabefall auf das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (brutto) für eine Garnitur (Pos. 1.5+Pos. 1.7+Pos. 1.9) des Angebotsvordrucks erteilt. Sollte dieser wiederum gleich hoch sein, entscheidet das Los. Los 6: 100 % Preis Der Zuschlag wird im Vergabefall auf das Angebot mit den niedrigsten gewichteten Gesamtpreis (brutto) erteilt. Die Monatspreise (brutto) werden für die Angebotsauswertung wie folgt gewichtet: 1. Jahr: 60%, ab dem 2. Jahr: 40%. Bei Gleichheit des Preises wird der Zuschlag im Vergabefall auf das Angebot mit dem niedrigsten gewichteten Gesamtpreis für das 1. Jahr erteilt. Sollte dieser wiederum gleich hoch sein, entscheidet das Los. Für alle Lose gilt: Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen. Der Zuschlag erfolgt voraussichtlich bis zum 03. Juli 2026. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben die Bieter an ihr Angebot gebunden. Die Vergabestelle behält sich vor, das Vergabeverfahren nach § 63 Abs. 1 Nr. 4 VgV insgesamt aufzuheben, wenn für die Lose 3-5 für die NUK Ahlhorn insgesamt oder vereinzelt keine wertbaren Angebote abgegeben werden oder der Zuschlag aus anderen Gründen nicht zeitnah erteilt werden kann. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass die Unterbringung und Versorgung der anspruchsberechtigten Personen nur mit einer zeitgleichen Beauftragung der ......
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/04/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 21/04/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 73 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 21/04/2026 10:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) - Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor. - Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Soziale Dienste, Freizeitpädagogisches Angebot und optional Wegweiserkurse
Beschreibung: Für die LAB NI soll der Betrieb der NUK Ahlhorn mit bis zu 500 Unterkunftsplätzen nach Maßgabe und Vorgabe der LAB NI in diversen Losen vergeben werden. Die Auftragnehmer sollen die Landesaufnahmebehörde als Dienstleister bei dem Betrieb der NUK Ahlhorn mit den in der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) - zu den Losen 1 bis 6 genannten Leistungen unterstützen. Die Organisation und Verwaltung der Einrichtung sowie die Koordination sämtlicher in der Notunterkunft eingesetzter Dienstleister erfolgt entweder direkt durch Mitarbeiten-de der LAB NI oder einen externen Auftragnehmer, so dass sich diverse Schnittstellen ergeben. Die Notunterkunft hat eine maximale Unterbringungskapazität von 500 Personen. In begründeten Ausnahmefällen können Vorgaben des Landes darüber hinaus dazu führen, dass weitere Personen über die maximale Aufnahmekapazität hinaus aufgenommen werden. Aufgrund von regelmäßigen Schwankungen kann keine genaue Angabe zur täglichen Anzahl von Zugängen und Abgängen und somit zur Anzahl der regelmäßig zu versorgenden Personen gemacht werden. Die zu vergebenden Dienstleistungen umfassen: Los 1 - Betrieb eines Infopoints sowie die Durchführung des Belegungsmanagements - optional mit Unterkunftsleitung (Koordination und Organisation) Los 2 - Soziale Dienste, Freizeitpädagogisches Angebot und optional Wegweiserkurse Los 3 - Med. Versorgung in Form einer Sanitätsstation mit ärztlicher Versorgung analog einer hausärztlichen Versorgung, ggf. unter Einsatz von Telemedizin Los 4 - Ganztägliche Verpflegung in Form von Anlieferung und Ausgabe der Verpflegung sowie Betrieb des Speisesaals Los 5 - Dienstleistungen im Bereich der Textilreinigung (Haus- und Objektwäsche) Los 6 - Stellung eines Brandschutzbeauftragten Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung sind den jeweiligen Leistungsbeschreibungen - Fachlicher Teil (Teil B) zu den Losen 1 bis 6 zu entnehmen. Eine Versorgung ist auch bei temporärer Überbelegung (vorübergehende Überschreitung der Unterbringungskapazität um max. 5 % für bis zu zwei Wochen) und/oder in besonderen Fällen zu gewähr-leisten. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf eine höhere Vergütung. Ein Anspruch auf höhere Vergütung besteht erst nach Überschreitung der o. g. Grenzen (5%/zwei Wochen).
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85311300 Kinder- und Jugendfürsorgeleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Am Scheidewald 1
Stadt: Großenkneten
Postleitzahl: 26197
Land, Gliederung (NUTS): Oldenburg, Landkreis (DE94D)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/10/2026
Enddatum der Laufzeit: 15/07/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsbeginn für die Lose 1 bis 6 ist voraussichtlich der 01.10.2026. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt die Vertragslaufzeit eine Woche nach dem auf den Tag der Zuschlagserteilung folgenden Werktag. In diesem Zusammenhang ist es für die Lose 1, 3 und 4 unabdingbar, dass die Vertragslaufzeit am selben Tag beginnt. Für die Lose 2, 5 und 6 gilt daher: Sollte der Zuschlag für eines der Lose später erfolgen, beginnt die Dienstleistung für diese Lose insgesamt sieben Tage nach letzter Zuschlagserteilung. Das Vertragsverhältnis für Los 1-5 endet mit Wirkung zum Ablauf des 15.07.2028, soweit der Auftraggeber nicht von seinem einseitigen, in seinem freien Belieben stehenden Optionsrecht (Gestaltungsrecht) zur zweimaligen Verlängerung des Vertrages um jeweils bis zu einem Jahr Gebrauch macht. Die Ausübung des Vertragsverlängerungsoptionsrechts seitens des Auftraggebers bedarf der Schriftform und wird spätestens sechs Monate vor dem jeweiligen Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit ausgeübt. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung des Vertrages. Der Vertrag endet somit spätestens mit Ablauf des 15.07.2030 ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das Vertragsverhältnis für Los 6 endet zunächst entsprechend dem Mietvertrag mit Wirkung zum Ablauf des 31.07.2028. Die o.g. Verlängerungsoptionen gelten analog, wobei die max. Vertragslaufzeit zum Ablauf des 31.07.2030 endet. In diesem Zusammenhang wird explizit auf die unter Ziff. 3.5.5 erwähnte Rückbauplanung mit der sich daraus ergebenen Phase mit der Möglichkeit ersparter Aufwendungen hingewiesen.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# Gemäß den Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Fachkunde) Lose 1 bis 4 und 6 Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde) hat der Bieter für die Lose 1 bis 4 und 6 jeweils mindestens drei Referenzen einer vergleichbaren Tätigkeit des Unternehmens und der vor Ort eingesetzten Führungskräfte (Arbeit mit Flüchtlingen, Asylbegehrenden oder mit Personen mit sonstigem Migrationshintergrund) in den letzten drei Jahren, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer zu benennen. Hierbei werden einzelne Referenzschreiben und keine tabellarische Aufstellung verlangt. Darüber hinaus müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden: Lose 1 bis 6 Darüber hinaus ist zur Erfüllung der Leistung nur qualifiziertes/ausgebildetes, erfahrenes und zuverlässiges Personal in dem Umfang entsprechend der Vorgaben der jeweiligen Leistungsbeschreibung -Fachlicher Teil (Teil B) einzusetzen. Dies hat der Bieter in dem Vordruck "Eigenerklärung zum Personal, zum Versicherungsschutz und zur Schweigepflicht" für das/die angebotene/n Los/e verbindlich zuzusichern. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt vorzulegen. Berücksichtigung finden nur Angebote von Bietern, die alle in der jeweiligen Eigenerklärung aufgeführten Punkte erfüllen. Bei Nichterfüllung von nur einer Anforderung wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Näheres dazu ist den jeweiligen Leistungsbeschreibungen -Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. Die folgenden Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen: Los 4: - HACCP-Zertifikat oder gleichwertiges Zertifikat oder Eigenerklärung, dass das HACCP-Konzept eingehalten wird - Bestätigung über die Einhaltung der Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung, die für die Zubereitung der Speisen zu beachten sind (DGE-Qualitätsstandard). - Qualifizierungsnachweis Hygienebeauftragter Lebensmittelbranche (Qualifizierung nach HACCP). Der Hygienebeauftragte muss nur auf Abruf zur Verfügung stehen Los 5: - Eigenerklärung zur sachgemäßen Textilreinigung - Hygienekonzept und Hygieneplan des Betriebes Die folgenden Nachweise sind nicht mit dem Angebot, sondern nach Zuschlagserteilung und vor Aufnahme der Dienstleistung durch den Auftragnehmer einzureichen: Lose 1 bis 4 und 6 - erweiterte Führungszeugnisse (Belegart "OE" zur Vorlage bei einer Behörde) für das gesamte in der Liegenschaft eingesetzte Personal (Die LAB NI behält sich vor, Mitarbeitende mit Eintragungen im Führungszeugnis von der Dienstleistung auszuschließen.). Näheres ist unter Ziff. 3.3.4 geregelt. - Nachweis über das Vorliegen eines Masernschutzes entsprechend Ziff. 3.3.6 Los 5: Der Auftragnehmer muss während der gesamten Vertragsdauer einen Hygienebeauftragten im Bereich Textilpflege zur Verfügung stellen. Die Beauftragung eines externen Hygienebeauftragten im Bereich Textilpflege wird als ausreichend angesehen. - Zertifikat über die Qualifizierung eines Hygienebeauftragten im Bereich der Textilpflege
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegen-stand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen. Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Der Bieter hat für das/die angebotene/n Los/e 1 bis 6 in dem Vordruck "Eigenerklärung zum Personal, zum Versicherungsschutz und zur Schweigepflicht" verbindlich zu erklären, dass er über eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgender Mindestdeckung verfügt oder im Falle einer Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abschließen wird. - Los 1: 5.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden sowie 1.500.000,00 EUR für Vermögensschäden - Los 2: 3.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden sowie 100.000,00 EUR für Vermögensschäden - Los 3: 5.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden sowie 1.500.000,00 EUR für Vermögensschäden - Los 4: 3.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden sowie 100.000,00 EUR für Vermögensschäden - Los 5: 3.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden sowie 100.000,00 EUR für Vermögensschäden - Los 6: 3.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden sowie 100.000,00 EUR für Vermögensschäden Darüber hinaus versichert der Bieter, dass bei einer bereits bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung die Höchstersatzleistung der Haftpflichtversicherung bisher nicht über die genannte Deckungssumme in Anspruch genommen wurde. Der Versicherungsschutz ist unverzüglich nach Zuschlagserteilung nachzuweisen. Bei Angebotsabgabe reicht die Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung, die im o. g. Vordruck enthalten ist. Im Übrigen wird hinsichtlich des Versicherungsschutzes auch auf Ziff. 2.6 dieser Leistungsbeschreibung verwiesen. Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen.
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1, 5 und Nr. 6 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Be-darf) sowie 7, 9, 10 (Eigenerklärung Textilreinigung), 16, 17 und 18 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Der Bieter hat einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes in der europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, vorzulegen, oder einen gleichwertigen Nachweis zum Gewerbebetrieb einzureichen, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser - unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Abgabe der Angebote wiedergibt. Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind, einzureichen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Los 1
Beschreibung: Los 1: 100 % Preis Der Zuschlag wird im Vergabefall jeweils auf das Angebot mit dem niedrigsten kombinierten Pauschal-preis (brutto) pro Monat gemäß Angebotsvordruck erteilt. Gewichtung: Teilbereich 1.1 - 40% Teilbereich 1.2 - 40% Teilbereich 1.2.1 - 10% Teilbereich 1.3 - 10% Bei Preisgleichheit erhält das Angebot den Zuschlag welches den niedrigsten Gesamtpauschalpreis (brutto) der Teilbereiche 1.1 und 1.2 aufweist. Sollte dieser wiederum gleich hoch sein, entscheidet das Los. Los 2: 50 % Preis und 50 % Konzept 1. Preis 50 % (500 Punkte) Pos 1. (250 Punkte) Pos 2. (150 Punkte) Pos 3. (100 Punkte) Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der unter den oben angegebenen Gewichtungen zu den Positionen 1 bis 3 des Angebotsblattes (brutto). Das Angebot mit dem niedrigsten Preis in der jeweiligen Position erhält die volle Punktzahl. Ausgehend hiervon erfolgt für alle anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je ein Prozent höherem Bewertungspreis. 2. Konzept 50 % (500 Punkte) Unterkriterium Pos. 1: (200 Punkte) Unterkriterium Pos. 2: (100 Punkte) Unterkriterium Pos. 3: (100 Punkte) Unterkriterium Pos. 4: (100 Punkte) Die Bewertung mit 0 Punkten bei einem Wertungsbereich im Rahmenkonzept führt zum Ausschluss des Angebots. Angebote, bei denen die Summe der Punkte nicht mindestens 50% der Gesamtpunkt-zahl beträgt (das entspricht 250 Punkte in der Bewertung des Rahmenkonzeptes), werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Beispiel Unterkriterium 3: Die Bewertung mit 0 Punkten bei einem Unterkriterium im Rahmenkonzept führt zum Ausschluss des Angebots. Angebote, bei denen die Summe der Punkte nicht mindestens 50% der Gesamtpunktzahl beträgt (das entspricht 250 Punkte in der Bewertung des Rahmenkonzeptes), werden von der weite-ren Wertung ausgeschlossen. Die Bewertung erfolgt durch eine Jury von mind. 3 Personen aus unterschiedlichen Bereichen der LAB NI. Aus den Einzelbewertungen wird kein Durchschnitt gebildet, sondern die bewertenden Personen finden in einer Beratung einen Konsens und einigen sich auf eine abschließende Gesamtbewertung. Los 3: 60 % Preis und 40 % Konzept 1. Preis: 60% (600 Punkte) Unterkriterium Pos. 1a: 50% (300 Punkte) Unterkriterium Pos. 1b: 33% (200 Punkte) Unterkriterium Pos. 2: 17% (100 Punkte) Die Gewichtung des Zuschlagskriterium Preis beträgt 60% mit einer maximalen Punktevergabe von 600 Punkten. Innerhalb der Gewichtung des Zuschlagskriterium Preis erfolgt die Bewertung in drei Unterkriterien: Das Angebot mit dem niedrigsten Pauschalpreis (brutto) erhält für: Position 1a: 300 Punkte Position 1b: 200 Punkte Position 2: 100 Punkte Ausgehend hiervon erfolgt (je Position) für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je ein Prozent höherem Bewertungspreis. Beispiel: Bei einem um 10 % höheren Bewertungspreis als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält als Bsp. für Pos. 1a bei der Wertung des Bewertungspreises 270 Punkte von 300 möglichen Punkten. 2. Konzept: 40% (400 Punkte) Unterkriterium a. "Umgang mit Krisensituationen": 25% (100 Punkte) Unterkriterium b. "Med. Versorgung infektiöser Personen": 25% (100 Punkte) Unterkriterium c. "Qualitätssicherung": 50% (200 Punkte) Sollten die Unterkriterien a, b oder c des Konzepts in der Bewertung 0 Punkte erhalten, wird das An-gebot gänzlich von der Bewertung ausgeschlossen. Die Bewertung erfolgt durch eine Jury von mind. 3 Personen aus unterschiedlichen Bereichen der LAB NI. Aus den Einzelbewertungen wird kein Durchschnitt gebildet, sondern die bewertenden Personen finden in einer Beratung einen Konsens und einigen sich auf eine abschließende Gesamtbewertung. Los 4: 100 % Preis Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (brutto) pro Tag aus Pos. 1 (Einzelpreis Frühstück + Einzelpreis Mittagessen + Einzelpreis Abendessen + Preis für die Versorgung pro Personen mit Ge-tränken pro Tag) erhält den Zuschlag. Sollte dieser wiederum gleich hoch sein, entscheidet das Los. Los 5: 100 % Preis Der Zuschlag wird im Vergabefall jeweils auf das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (brutto) erteilt. Der Gesamtpreis (brutto) berechnet sich durch Addition der Einzelpositionen des Teilbereiches 1 (Pos. 1.1 bis 1.12), wobei dafür der jeweilige Stückpreis mit der Menge zu multiplizieren ist und des Teilbereiches 2 (Pos. 2.1), wobei der Gesamtpreis aus dem Teilbereich 1 mit 90 % und der Position 2.1 mit 10 % bewertet wird. Bei Gleichheit von Gesamtpreisen wird der Zuschlag im Vergabefall auf das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (brutto) für eine Garnitur (Pos. 1.5+Pos. 1.7+Pos. 1.9) des Angebotsvordrucks erteilt. Sollte dieser wiederum gleich hoch sein, entscheidet das Los. Los 6: 100 % Preis Der Zuschlag wird im Vergabefall auf das Angebot mit den niedrigsten gewichteten Gesamtpreis (brutto) erteilt. Die Monatspreise (brutto) werden für die Angebotsauswertung wie folgt gewichtet: 1. Jahr: 60%, ab dem 2. Jahr: 40%. Bei Gleichheit des Preises wird der Zuschlag im Vergabefall auf das Angebot mit dem niedrigsten gewichteten Gesamtpreis für das 1. Jahr erteilt. Sollte dieser wiederum gleich hoch sein, entscheidet das Los. Für alle Lose gilt: Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen. Der Zuschlag erfolgt voraussichtlich bis zum 03. Juli 2026. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben die Bieter an ihr Angebot gebunden. Die Vergabestelle behält sich vor, das Vergabeverfahren nach § 63 Abs. 1 Nr. 4 VgV insgesamt aufzuheben, wenn für die Lose 3-5 für die NUK Ahlhorn insgesamt oder vereinzelt keine wertbaren Angebote abgegeben werden oder der Zuschlag aus anderen Gründen nicht zeitnah erteilt werden kann. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass die Unterbringung und Versorgung der anspruchsberechtigten Personen nur mit einer zeitgleichen Beauftragung der ......
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/04/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 21/04/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 73 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 21/04/2026 10:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) - Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor. - Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Med. Versorgung in Form einer Sanitätsstation mit ärztlicher Versorgung analog einer hausärztlichen Versorgung
Beschreibung: Für die LAB NI soll der Betrieb der NUK Ahlhorn mit bis zu 500 Unterkunftsplätzen nach Maßgabe und Vorgabe der LAB NI in diversen Losen vergeben werden. Die Auftragnehmer sollen die Landesaufnahmebehörde als Dienstleister bei dem Betrieb der NUK Ahlhorn mit den in der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) - zu den Losen 1 bis 6 genannten Leistungen unterstützen. Die Organisation und Verwaltung der Einrichtung sowie die Koordination sämtlicher in der Notunterkunft eingesetzter Dienstleister erfolgt entweder direkt durch Mitarbeiten-de der LAB NI oder einen externen Auftragnehmer, so dass sich diverse Schnittstellen ergeben. Die Notunterkunft hat eine maximale Unterbringungskapazität von 500 Personen. In begründeten Ausnahmefällen können Vorgaben des Landes darüber hinaus dazu führen, dass weitere Personen über die maximale Aufnahmekapazität hinaus aufgenommen werden. Aufgrund von regelmäßigen Schwankungen kann keine genaue Angabe zur täglichen Anzahl von Zugängen und Abgängen und somit zur Anzahl der regelmäßig zu versorgenden Personen gemacht werden. Die zu vergebenden Dienstleistungen umfassen: Los 1 - Betrieb eines Infopoints sowie die Durchführung des Belegungsmanagements - optional mit Unterkunftsleitung (Koordination und Organisation) Los 2 - Soziale Dienste, Freizeitpädagogisches Angebot und optional Wegweiserkurse Los 3 - Med. Versorgung in Form einer Sanitätsstation mit ärztlicher Versorgung analog einer hausärztlichen Versorgung, ggf. unter Einsatz von Telemedizin Los 4 - Ganztägliche Verpflegung in Form von Anlieferung und Ausgabe der Verpflegung sowie Betrieb des Speisesaals Los 5 - Dienstleistungen im Bereich der Textilreinigung (Haus- und Objektwäsche) Los 6 - Stellung eines Brandschutzbeauftragten Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung sind den jeweiligen Leistungsbeschreibungen - Fachlicher Teil (Teil B) zu den Losen 1 bis 6 zu entnehmen. Eine Versorgung ist auch bei temporärer Überbelegung (vorübergehende Überschreitung der Unterbringungskapazität um max. 5 % für bis zu zwei Wochen) und/oder in besonderen Fällen zu gewähr-leisten. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf eine höhere Vergütung. Ein Anspruch auf höhere Vergütung besteht erst nach Überschreitung der o. g. Grenzen (5%/zwei Wochen).
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Am Scheidewald 1
Stadt: Großenkneten
Postleitzahl: 26197
Land, Gliederung (NUTS): Oldenburg, Landkreis (DE94D)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/10/2026
Enddatum der Laufzeit: 15/07/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsbeginn für die Lose 1 bis 6 ist voraussichtlich der 01.10.2026. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt die Vertragslaufzeit eine Woche nach dem auf den Tag der Zuschlagserteilung folgenden Werktag. In diesem Zusammenhang ist es für die Lose 1, 3 und 4 unabdingbar, dass die Vertragslaufzeit am selben Tag beginnt. Für die Lose 2, 5 und 6 gilt daher: Sollte der Zuschlag für eines der Lose später erfolgen, beginnt die Dienstleistung für diese Lose insgesamt sieben Tage nach letzter Zuschlagserteilung. Das Vertragsverhältnis für Los 1-5 endet mit Wirkung zum Ablauf des 15.07.2028, soweit der Auftraggeber nicht von seinem einseitigen, in seinem freien Belieben stehenden Optionsrecht (Gestaltungsrecht) zur zweimaligen Verlängerung des Vertrages um jeweils bis zu einem Jahr Gebrauch macht. Die Ausübung des Vertragsverlängerungsoptionsrechts seitens des Auftraggebers bedarf der Schriftform und wird spätestens sechs Monate vor dem jeweiligen Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit ausgeübt. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung des Vertrages. Der Vertrag endet somit spätestens mit Ablauf des 15.07.2030 ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das Vertragsverhältnis für Los 6 endet zunächst entsprechend dem Mietvertrag mit Wirkung zum Ablauf des 31.07.2028. Die o.g. Verlängerungsoptionen gelten analog, wobei die max. Vertragslaufzeit zum Ablauf des 31.07.2030 endet. In diesem Zusammenhang wird explizit auf die unter Ziff. 3.5.5 erwähnte Rückbauplanung mit der sich daraus ergebenen Phase mit der Möglichkeit ersparter Aufwendungen hingewiesen.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# Gemäß den Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Fachkunde) Lose 1 bis 4 und 6 Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde) hat der Bieter für die Lose 1 bis 4 und 6 jeweils mindestens drei Referenzen einer vergleichbaren Tätigkeit des Unternehmens und der vor Ort eingesetzten Führungskräfte (Arbeit mit Flüchtlingen, Asylbegehrenden oder mit Personen mit sonstigem Migrationshintergrund) in den letzten drei Jahren, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer zu benennen. Hierbei werden einzelne Referenzschreiben und keine tabellarische Aufstellung verlangt. Darüber hinaus müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden: Lose 1 bis 6 Darüber hinaus ist zur Erfüllung der Leistung nur qualifiziertes/ausgebildetes, erfahrenes und zuverlässiges Personal in dem Umfang entsprechend der Vorgaben der jeweiligen Leistungsbeschreibung -Fachlicher Teil (Teil B) einzusetzen. Dies hat der Bieter in dem Vordruck "Eigenerklärung zum Personal, zum Versicherungsschutz und zur Schweigepflicht" für das/die angebotene/n Los/e verbindlich zuzusichern. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt vorzulegen. Berücksichtigung finden nur Angebote von Bietern, die alle in der jeweiligen Eigenerklärung aufgeführten Punkte erfüllen. Bei Nichterfüllung von nur einer Anforderung wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Näheres dazu ist den jeweiligen Leistungsbeschreibungen -Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. Die folgenden Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen: Los 4: - HACCP-Zertifikat oder gleichwertiges Zertifikat oder Eigenerklärung, dass das HACCP-Konzept eingehalten wird - Bestätigung über die Einhaltung der Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung, die für die Zubereitung der Speisen zu beachten sind (DGE-Qualitätsstandard). - Qualifizierungsnachweis Hygienebeauftragter Lebensmittelbranche (Qualifizierung nach HACCP). Der Hygienebeauftragte muss nur auf Abruf zur Verfügung stehen Los 5: - Eigenerklärung zur sachgemäßen Textilreinigung - Hygienekonzept und Hygieneplan des Betriebes Die folgenden Nachweise sind nicht mit dem Angebot, sondern nach Zuschlagserteilung und vor Aufnahme der Dienstleistung durch den Auftragnehmer einzureichen: Lose 1 bis 4 und 6 - erweiterte Führungszeugnisse (Belegart "OE" zur Vorlage bei einer Behörde) für das gesamte in der Liegenschaft eingesetzte Personal (Die LAB NI behält sich vor, Mitarbeitende mit Eintragungen im Führungszeugnis von der Dienstleistung auszuschließen.). Näheres ist unter Ziff. 3.3.4 geregelt. - Nachweis über das Vorliegen eines Masernschutzes entsprechend Ziff. 3.3.6 Los 5: Der Auftragnehmer muss während der gesamten Vertragsdauer einen Hygienebeauftragten im Bereich Textilpflege zur Verfügung stellen. Die Beauftragung eines externen Hygienebeauftragten im Bereich Textilpflege wird als ausreichend angesehen. - Zertifikat über die Qualifizierung eines Hygienebeauftragten im Bereich der Textilpflege
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegen-stand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen. Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Der Bieter hat für das/die angebotene/n Los/e 1 bis 6 in dem Vordruck "Eigenerklärung zum Personal, zum Versicherungsschutz und zur Schweigepflicht" verbindlich zu erklären, dass er über eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgender Mindestdeckung verfügt oder im Falle einer Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abschließen wird. - Los 1: 5.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden sowie 1.500.000,00 EUR für Vermögensschäden - Los 2: 3.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden sowie 100.000,00 EUR für Vermögensschäden - Los 3: 5.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden sowie 1.500.000,00 EUR für Vermögensschäden - Los 4: 3.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden sowie 100.000,00 EUR für Vermögensschäden - Los 5: 3.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden sowie 100.000,00 EUR für Vermögensschäden - Los 6: 3.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden sowie 100.000,00 EUR für Vermögensschäden Darüber hinaus versichert der Bieter, dass bei einer bereits bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung die Höchstersatzleistung der Haftpflichtversicherung bisher nicht über die genannte Deckungssumme in Anspruch genommen wurde. Der Versicherungsschutz ist unverzüglich nach Zuschlagserteilung nachzuweisen. Bei Angebotsabgabe reicht die Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung, die im o. g. Vordruck enthalten ist. Im Übrigen wird hinsichtlich des Versicherungsschutzes auch auf Ziff. 2.6 dieser Leistungsbeschreibung verwiesen. Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen.
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1, 5 und Nr. 6 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Be-darf) sowie 7, 9, 10 (Eigenerklärung Textilreinigung), 16, 17 und 18 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Der Bieter hat einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes in der europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, vorzulegen, oder einen gleichwertigen Nachweis zum Gewerbebetrieb einzureichen, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser - unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Abgabe der Angebote wiedergibt. Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind, einzureichen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Los 1
Beschreibung: Los 1: 100 % Preis Der Zuschlag wird im Vergabefall jeweils auf das Angebot mit dem niedrigsten kombinierten Pauschal-preis (brutto) pro Monat gemäß Angebotsvordruck erteilt. Gewichtung: Teilbereich 1.1 - 40% Teilbereich 1.2 - 40% Teilbereich 1.2.1 - 10% Teilbereich 1.3 - 10% Bei Preisgleichheit erhält das Angebot den Zuschlag welches den niedrigsten Gesamtpauschalpreis (brutto) der Teilbereiche 1.1 und 1.2 aufweist. Sollte dieser wiederum gleich hoch sein, entscheidet das Los. Los 2: 50 % Preis und 50 % Konzept 1. Preis 50 % (500 Punkte) Pos 1. (250 Punkte) Pos 2. (150 Punkte) Pos 3. (100 Punkte) Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der unter den oben angegebenen Gewichtungen zu den Positionen 1 bis 3 des Angebotsblattes (brutto). Das Angebot mit dem niedrigsten Preis in der jeweiligen Position erhält die volle Punktzahl. Ausgehend hiervon erfolgt für alle anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je ein Prozent höherem Bewertungspreis. 2. Konzept 50 % (500 Punkte) Unterkriterium Pos. 1: (200 Punkte) Unterkriterium Pos. 2: (100 Punkte) Unterkriterium Pos. 3: (100 Punkte) Unterkriterium Pos. 4: (100 Punkte) Die Bewertung mit 0 Punkten bei einem Wertungsbereich im Rahmenkonzept führt zum Ausschluss des Angebots. Angebote, bei denen die Summe der Punkte nicht mindestens 50% der Gesamtpunkt-zahl beträgt (das entspricht 250 Punkte in der Bewertung des Rahmenkonzeptes), werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Beispiel Unterkriterium 3: Die Bewertung mit 0 Punkten bei einem Unterkriterium im Rahmenkonzept führt zum Ausschluss des Angebots. Angebote, bei denen die Summe der Punkte nicht mindestens 50% der Gesamtpunktzahl beträgt (das entspricht 250 Punkte in der Bewertung des Rahmenkonzeptes), werden von der weite-ren Wertung ausgeschlossen. Die Bewertung erfolgt durch eine Jury von mind. 3 Personen aus unterschiedlichen Bereichen der LAB NI. Aus den Einzelbewertungen wird kein Durchschnitt gebildet, sondern die bewertenden Personen finden in einer Beratung einen Konsens und einigen sich auf eine abschließende Gesamtbewertung. Los 3: 60 % Preis und 40 % Konzept 1. Preis: 60% (600 Punkte) Unterkriterium Pos. 1a: 50% (300 Punkte) Unterkriterium Pos. 1b: 33% (200 Punkte) Unterkriterium Pos. 2: 17% (100 Punkte) Die Gewichtung des Zuschlagskriterium Preis beträgt 60% mit einer maximalen Punktevergabe von 600 Punkten. Innerhalb der Gewichtung des Zuschlagskriterium Preis erfolgt die Bewertung in drei Unterkriterien: Das Angebot mit dem niedrigsten Pauschalpreis (brutto) erhält für: Position 1a: 300 Punkte Position 1b: 200 Punkte Position 2: 100 Punkte Ausgehend hiervon erfolgt (je Position) für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je ein Prozent höherem Bewertungspreis. Beispiel: Bei einem um 10 % höheren Bewertungspreis als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält als Bsp. für Pos. 1a bei der Wertung des Bewertungspreises 270 Punkte von 300 möglichen Punkten. 2. Konzept: 40% (400 Punkte) Unterkriterium a. "Umgang mit Krisensituationen": 25% (100 Punkte) Unterkriterium b. "Med. Versorgung infektiöser Personen": 25% (100 Punkte) Unterkriterium c. "Qualitätssicherung": 50% (200 Punkte) Sollten die Unterkriterien a, b oder c des Konzepts in der Bewertung 0 Punkte erhalten, wird das An-gebot gänzlich von der Bewertung ausgeschlossen. Die Bewertung erfolgt durch eine Jury von mind. 3 Personen aus unterschiedlichen Bereichen der LAB NI. Aus den Einzelbewertungen wird kein Durchschnitt gebildet, sondern die bewertenden Personen finden in einer Beratung einen Konsens und einigen sich auf eine abschließende Gesamtbewertung. Los 4: 100 % Preis Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (brutto) pro Tag aus Pos. 1 (Einzelpreis Frühstück + Einzelpreis Mittagessen + Einzelpreis Abendessen + Preis für die Versorgung pro Personen mit Ge-tränken pro Tag) erhält den Zuschlag. Sollte dieser wiederum gleich hoch sein, entscheidet das Los. Los 5: 100 % Preis Der Zuschlag wird im Vergabefall jeweils auf das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (brutto) erteilt. Der Gesamtpreis (brutto) berechnet sich durch Addition der Einzelpositionen des Teilbereiches 1 (Pos. 1.1 bis 1.12), wobei dafür der jeweilige Stückpreis mit der Menge zu multiplizieren ist und des Teilbereiches 2 (Pos. 2.1), wobei der Gesamtpreis aus dem Teilbereich 1 mit 90 % und der Position 2.1 mit 10 % bewertet wird. Bei Gleichheit von Gesamtpreisen wird der Zuschlag im Vergabefall auf das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (brutto) für eine Garnitur (Pos. 1.5+Pos. 1.7+Pos. 1.9) des Angebotsvordrucks erteilt. Sollte dieser wiederum gleich hoch sein, entscheidet das Los. Los 6: 100 % Preis Der Zuschlag wird im Vergabefall auf das Angebot mit den niedrigsten gewichteten Gesamtpreis (brutto) erteilt. Die Monatspreise (brutto) werden für die Angebotsauswertung wie folgt gewichtet: 1. Jahr: 60%, ab dem 2. Jahr: 40%. Bei Gleichheit des Preises wird der Zuschlag im Vergabefall auf das Angebot mit dem niedrigsten gewichteten Gesamtpreis für das 1. Jahr erteilt. Sollte dieser wiederum gleich hoch sein, entscheidet das Los. Für alle Lose gilt: Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen. Der Zuschlag erfolgt voraussichtlich bis zum 03. Juli 2026. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben die Bieter an ihr Angebot gebunden. Die Vergabestelle behält sich vor, das Vergabeverfahren nach § 63 Abs. 1 Nr. 4 VgV insgesamt aufzuheben, wenn für die Lose 3-5 für die NUK Ahlhorn insgesamt oder vereinzelt keine wertbaren Angebote abgegeben werden oder der Zuschlag aus anderen Gründen nicht zeitnah erteilt werden kann. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass die Unterbringung und Versorgung der anspruchsberechtigten Personen nur mit einer zeitgleichen Beauftragung der ......
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/04/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 21/04/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 73 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 21/04/2026 10:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) - Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor. - Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Ganztägliche Verpflegung in Form von Anlieferung und Ausgabe der Verpflegung sowie Betrieb des Speisesaals
Beschreibung: Für die LAB NI soll der Betrieb der NUK Ahlhorn mit bis zu 500 Unterkunftsplätzen nach Maßgabe und Vorgabe der LAB NI in diversen Losen vergeben werden. Die Auftragnehmer sollen die Landesaufnahmebehörde als Dienstleister bei dem Betrieb der NUK Ahlhorn mit den in der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) - zu den Losen 1 bis 6 genannten Leistungen unterstützen. Die Organisation und Verwaltung der Einrichtung sowie die Koordination sämtlicher in der Notunterkunft eingesetzter Dienstleister erfolgt entweder direkt durch Mitarbeiten-de der LAB NI oder einen externen Auftragnehmer, so dass sich diverse Schnittstellen ergeben. Die Notunterkunft hat eine maximale Unterbringungskapazität von 500 Personen. In begründeten Ausnahmefällen können Vorgaben des Landes darüber hinaus dazu führen, dass weitere Personen über die maximale Aufnahmekapazität hinaus aufgenommen werden. Aufgrund von regelmäßigen Schwankungen kann keine genaue Angabe zur täglichen Anzahl von Zugängen und Abgängen und somit zur Anzahl der regelmäßig zu versorgenden Personen gemacht werden. Die zu vergebenden Dienstleistungen umfassen: Los 1 - Betrieb eines Infopoints sowie die Durchführung des Belegungsmanagements - optional mit Unterkunftsleitung (Koordination und Organisation) Los 2 - Soziale Dienste, Freizeitpädagogisches Angebot und optional Wegweiserkurse Los 3 - Med. Versorgung in Form einer Sanitätsstation mit ärztlicher Versorgung analog einer hausärztlichen Versorgung, ggf. unter Einsatz von Telemedizin Los 4 - Ganztägliche Verpflegung in Form von Anlieferung und Ausgabe der Verpflegung sowie Betrieb des Speisesaals Los 5 - Dienstleistungen im Bereich der Textilreinigung (Haus- und Objektwäsche) Los 6 - Stellung eines Brandschutzbeauftragten Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung sind den jeweiligen Leistungsbeschreibungen - Fachlicher Teil (Teil B) zu den Losen 1 bis 6 zu entnehmen. Eine Versorgung ist auch bei temporärer Überbelegung (vorübergehende Überschreitung der Unterbringungskapazität um max. 5 % für bis zu zwei Wochen) und/oder in besonderen Fällen zu gewähr-leisten. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf eine höhere Vergütung. Ein Anspruch auf höhere Vergütung besteht erst nach Überschreitung der o. g. Grenzen (5%/zwei Wochen).
Interne Kennung: 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55500000 Kantinen- und Verpflegungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Am Scheidewald 1
Stadt: Großenkneten
Postleitzahl: 26197
Land, Gliederung (NUTS): Oldenburg, Landkreis (DE94D)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/10/2026
Enddatum der Laufzeit: 15/07/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsbeginn für die Lose 1 bis 6 ist voraussichtlich der 01.10.2026. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt die Vertragslaufzeit eine Woche nach dem auf den Tag der Zuschlagserteilung folgenden Werktag. In diesem Zusammenhang ist es für die Lose 1, 3 und 4 unabdingbar, dass die Vertragslaufzeit am selben Tag beginnt. Für die Lose 2, 5 und 6 gilt daher: Sollte der Zuschlag für eines der Lose später erfolgen, beginnt die Dienstleistung für diese Lose insgesamt sieben Tage nach letzter Zuschlagserteilung. Das Vertragsverhältnis für Los 1-5 endet mit Wirkung zum Ablauf des 15.07.2028, soweit der Auftraggeber nicht von seinem einseitigen, in seinem freien Belieben stehenden Optionsrecht (Gestaltungsrecht) zur zweimaligen Verlängerung des Vertrages um jeweils bis zu einem Jahr Gebrauch macht. Die Ausübung des Vertragsverlängerungsoptionsrechts seitens des Auftraggebers bedarf der Schriftform und wird spätestens sechs Monate vor dem jeweiligen Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit ausgeübt. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung des Vertrages. Der Vertrag endet somit spätestens mit Ablauf des 15.07.2030 ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das Vertragsverhältnis für Los 6 endet zunächst entsprechend dem Mietvertrag mit Wirkung zum Ablauf des 31.07.2028. Die o.g. Verlängerungsoptionen gelten analog, wobei die max. Vertragslaufzeit zum Ablauf des 31.07.2030 endet. In diesem Zusammenhang wird explizit auf die unter Ziff. 3.5.5 erwähnte Rückbauplanung mit der sich daraus ergebenen Phase mit der Möglichkeit ersparter Aufwendungen hingewiesen.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# Gemäß den Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Fachkunde) Lose 1 bis 4 und 6 Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde) hat der Bieter für die Lose 1 bis 4 und 6 jeweils mindestens drei Referenzen einer vergleichbaren Tätigkeit des Unternehmens und der vor Ort eingesetzten Führungskräfte (Arbeit mit Flüchtlingen, Asylbegehrenden oder mit Personen mit sonstigem Migrationshintergrund) in den letzten drei Jahren, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer zu benennen. Hierbei werden einzelne Referenzschreiben und keine tabellarische Aufstellung verlangt. Darüber hinaus müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden: Lose 1 bis 6 Darüber hinaus ist zur Erfüllung der Leistung nur qualifiziertes/ausgebildetes, erfahrenes und zuverlässiges Personal in dem Umfang entsprechend der Vorgaben der jeweiligen Leistungsbeschreibung -Fachlicher Teil (Teil B) einzusetzen. Dies hat der Bieter in dem Vordruck "Eigenerklärung zum Personal, zum Versicherungsschutz und zur Schweigepflicht" für das/die angebotene/n Los/e verbindlich zuzusichern. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt vorzulegen. Berücksichtigung finden nur Angebote von Bietern, die alle in der jeweiligen Eigenerklärung aufgeführten Punkte erfüllen. Bei Nichterfüllung von nur einer Anforderung wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Näheres dazu ist den jeweiligen Leistungsbeschreibungen -Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. Die folgenden Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen: Los 4: - HACCP-Zertifikat oder gleichwertiges Zertifikat oder Eigenerklärung, dass das HACCP-Konzept eingehalten wird - Bestätigung über die Einhaltung der Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung, die für die Zubereitung der Speisen zu beachten sind (DGE-Qualitätsstandard). - Qualifizierungsnachweis Hygienebeauftragter Lebensmittelbranche (Qualifizierung nach HACCP). Der Hygienebeauftragte muss nur auf Abruf zur Verfügung stehen Los 5: - Eigenerklärung zur sachgemäßen Textilreinigung - Hygienekonzept und Hygieneplan des Betriebes Die folgenden Nachweise sind nicht mit dem Angebot, sondern nach Zuschlagserteilung und vor Aufnahme der Dienstleistung durch den Auftragnehmer einzureichen: Lose 1 bis 4 und 6 - erweiterte Führungszeugnisse (Belegart "OE" zur Vorlage bei einer Behörde) für das gesamte in der Liegenschaft eingesetzte Personal (Die LAB NI behält sich vor, Mitarbeitende mit Eintragungen im Führungszeugnis von der Dienstleistung auszuschließen.). Näheres ist unter Ziff. 3.3.4 geregelt. - Nachweis über das Vorliegen eines Masernschutzes entsprechend Ziff. 3.3.6 Los 5: Der Auftragnehmer muss während der gesamten Vertragsdauer einen Hygienebeauftragten im Bereich Textilpflege zur Verfügung stellen. Die Beauftragung eines externen Hygienebeauftragten im Bereich Textilpflege wird als ausreichend angesehen. - Zertifikat über die Qualifizierung eines Hygienebeauftragten im Bereich der Textilpflege
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegen-stand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen. Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Der Bieter hat für das/die angebotene/n Los/e 1 bis 6 in dem Vordruck "Eigenerklärung zum Personal, zum Versicherungsschutz und zur Schweigepflicht" verbindlich zu erklären, dass er über eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgender Mindestdeckung verfügt oder im Falle einer Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abschließen wird. - Los 1: 5.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden sowie 1.500.000,00 EUR für Vermögensschäden - Los 2: 3.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden sowie 100.000,00 EUR für Vermögensschäden - Los 3: 5.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden sowie 1.500.000,00 EUR für Vermögensschäden - Los 4: 3.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden sowie 100.000,00 EUR für Vermögensschäden - Los 5: 3.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden sowie 100.000,00 EUR für Vermögensschäden - Los 6: 3.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden sowie 100.000,00 EUR für Vermögensschäden Darüber hinaus versichert der Bieter, dass bei einer bereits bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung die Höchstersatzleistung der Haftpflichtversicherung bisher nicht über die genannte Deckungssumme in Anspruch genommen wurde. Der Versicherungsschutz ist unverzüglich nach Zuschlagserteilung nachzuweisen. Bei Angebotsabgabe reicht die Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung, die im o. g. Vordruck enthalten ist. Im Übrigen wird hinsichtlich des Versicherungsschutzes auch auf Ziff. 2.6 dieser Leistungsbeschreibung verwiesen. Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen.
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1, 5 und Nr. 6 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Be-darf) sowie 7, 9, 10 (Eigenerklärung Textilreinigung), 16, 17 und 18 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Der Bieter hat einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes in der europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, vorzulegen, oder einen gleichwertigen Nachweis zum Gewerbebetrieb einzureichen, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser - unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Abgabe der Angebote wiedergibt. Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind, einzureichen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Los 1
Beschreibung: Los 1: 100 % Preis Der Zuschlag wird im Vergabefall jeweils auf das Angebot mit dem niedrigsten kombinierten Pauschal-preis (brutto) pro Monat gemäß Angebotsvordruck erteilt. Gewichtung: Teilbereich 1.1 - 40% Teilbereich 1.2 - 40% Teilbereich 1.2.1 - 10% Teilbereich 1.3 - 10% Bei Preisgleichheit erhält das Angebot den Zuschlag welches den niedrigsten Gesamtpauschalpreis (brutto) der Teilbereiche 1.1 und 1.2 aufweist. Sollte dieser wiederum gleich hoch sein, entscheidet das Los. Los 2: 50 % Preis und 50 % Konzept 1. Preis 50 % (500 Punkte) Pos 1. (250 Punkte) Pos 2. (150 Punkte) Pos 3. (100 Punkte) Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der unter den oben angegebenen Gewichtungen zu den Positionen 1 bis 3 des Angebotsblattes (brutto). Das Angebot mit dem niedrigsten Preis in der jeweiligen Position erhält die volle Punktzahl. Ausgehend hiervon erfolgt für alle anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je ein Prozent höherem Bewertungspreis. 2. Konzept 50 % (500 Punkte) Unterkriterium Pos. 1: (200 Punkte) Unterkriterium Pos. 2: (100 Punkte) Unterkriterium Pos. 3: (100 Punkte) Unterkriterium Pos. 4: (100 Punkte) Die Bewertung mit 0 Punkten bei einem Wertungsbereich im Rahmenkonzept führt zum Ausschluss des Angebots. Angebote, bei denen die Summe der Punkte nicht mindestens 50% der Gesamtpunkt-zahl beträgt (das entspricht 250 Punkte in der Bewertung des Rahmenkonzeptes), werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Beispiel Unterkriterium 3: Die Bewertung mit 0 Punkten bei einem Unterkriterium im Rahmenkonzept führt zum Ausschluss des Angebots. Angebote, bei denen die Summe der Punkte nicht mindestens 50% der Gesamtpunktzahl beträgt (das entspricht 250 Punkte in der Bewertung des Rahmenkonzeptes), werden von der weite-ren Wertung ausgeschlossen. Die Bewertung erfolgt durch eine Jury von mind. 3 Personen aus unterschiedlichen Bereichen der LAB NI. Aus den Einzelbewertungen wird kein Durchschnitt gebildet, sondern die bewertenden Personen finden in einer Beratung einen Konsens und einigen sich auf eine abschließende Gesamtbewertung. Los 3: 60 % Preis und 40 % Konzept 1. Preis: 60% (600 Punkte) Unterkriterium Pos. 1a: 50% (300 Punkte) Unterkriterium Pos. 1b: 33% (200 Punkte) Unterkriterium Pos. 2: 17% (100 Punkte) Die Gewichtung des Zuschlagskriterium Preis beträgt 60% mit einer maximalen Punktevergabe von 600 Punkten. Innerhalb der Gewichtung des Zuschlagskriterium Preis erfolgt die Bewertung in drei Unterkriterien: Das Angebot mit dem niedrigsten Pauschalpreis (brutto) erhält für: Position 1a: 300 Punkte Position 1b: 200 Punkte Position 2: 100 Punkte Ausgehend hiervon erfolgt (je Position) für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je ein Prozent höherem Bewertungspreis. Beispiel: Bei einem um 10 % höheren Bewertungspreis als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält als Bsp. für Pos. 1a bei der Wertung des Bewertungspreises 270 Punkte von 300 möglichen Punkten. 2. Konzept: 40% (400 Punkte) Unterkriterium a. "Umgang mit Krisensituationen": 25% (100 Punkte) Unterkriterium b. "Med. Versorgung infektiöser Personen": 25% (100 Punkte) Unterkriterium c. "Qualitätssicherung": 50% (200 Punkte) Sollten die Unterkriterien a, b oder c des Konzepts in der Bewertung 0 Punkte erhalten, wird das An-gebot gänzlich von der Bewertung ausgeschlossen. Die Bewertung erfolgt durch eine Jury von mind. 3 Personen aus unterschiedlichen Bereichen der LAB NI. Aus den Einzelbewertungen wird kein Durchschnitt gebildet, sondern die bewertenden Personen finden in einer Beratung einen Konsens und einigen sich auf eine abschließende Gesamtbewertung. Los 4: 100 % Preis Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (brutto) pro Tag aus Pos. 1 (Einzelpreis Frühstück + Einzelpreis Mittagessen + Einzelpreis Abendessen + Preis für die Versorgung pro Personen mit Ge-tränken pro Tag) erhält den Zuschlag. Sollte dieser wiederum gleich hoch sein, entscheidet das Los. Los 5: 100 % Preis Der Zuschlag wird im Vergabefall jeweils auf das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (brutto) erteilt. Der Gesamtpreis (brutto) berechnet sich durch Addition der Einzelpositionen des Teilbereiches 1 (Pos. 1.1 bis 1.12), wobei dafür der jeweilige Stückpreis mit der Menge zu multiplizieren ist und des Teilbereiches 2 (Pos. 2.1), wobei der Gesamtpreis aus dem Teilbereich 1 mit 90 % und der Position 2.1 mit 10 % bewertet wird. Bei Gleichheit von Gesamtpreisen wird der Zuschlag im Vergabefall auf das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (brutto) für eine Garnitur (Pos. 1.5+Pos. 1.7+Pos. 1.9) des Angebotsvordrucks erteilt. Sollte dieser wiederum gleich hoch sein, entscheidet das Los. Los 6: 100 % Preis Der Zuschlag wird im Vergabefall auf das Angebot mit den niedrigsten gewichteten Gesamtpreis (brutto) erteilt. Die Monatspreise (brutto) werden für die Angebotsauswertung wie folgt gewichtet: 1. Jahr: 60%, ab dem 2. Jahr: 40%. Bei Gleichheit des Preises wird der Zuschlag im Vergabefall auf das Angebot mit dem niedrigsten gewichteten Gesamtpreis für das 1. Jahr erteilt. Sollte dieser wiederum gleich hoch sein, entscheidet das Los. Für alle Lose gilt: Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen. Der Zuschlag erfolgt voraussichtlich bis zum 03. Juli 2026. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben die Bieter an ihr Angebot gebunden. Die Vergabestelle behält sich vor, das Vergabeverfahren nach § 63 Abs. 1 Nr. 4 VgV insgesamt aufzuheben, wenn für die Lose 3-5 für die NUK Ahlhorn insgesamt oder vereinzelt keine wertbaren Angebote abgegeben werden oder der Zuschlag aus anderen Gründen nicht zeitnah erteilt werden kann. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass die Unterbringung und Versorgung der anspruchsberechtigten Personen nur mit einer zeitgleichen Beauftragung der ......
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/04/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 21/04/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 73 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 21/04/2026 10:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) - Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor. - Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Dienstleistungen im Bereich der Textilreinigung (Haus- und Objektwäsche)
Beschreibung: Für die LAB NI soll der Betrieb der NUK Ahlhorn mit bis zu 500 Unterkunftsplätzen nach Maßgabe und Vorgabe der LAB NI in diversen Losen vergeben werden. Die Auftragnehmer sollen die Landesaufnahmebehörde als Dienstleister bei dem Betrieb der NUK Ahlhorn mit den in der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) - zu den Losen 1 bis 6 genannten Leistungen unterstützen. Die Organisation und Verwaltung der Einrichtung sowie die Koordination sämtlicher in der Notunterkunft eingesetzter Dienstleister erfolgt entweder direkt durch Mitarbeiten-de der LAB NI oder einen externen Auftragnehmer, so dass sich diverse Schnittstellen ergeben. Die Notunterkunft hat eine maximale Unterbringungskapazität von 500 Personen. In begründeten Ausnahmefällen können Vorgaben des Landes darüber hinaus dazu führen, dass weitere Personen über die maximale Aufnahmekapazität hinaus aufgenommen werden. Aufgrund von regelmäßigen Schwankungen kann keine genaue Angabe zur täglichen Anzahl von Zugängen und Abgängen und somit zur Anzahl der regelmäßig zu versorgenden Personen gemacht werden. Die zu vergebenden Dienstleistungen umfassen: Los 1 - Betrieb eines Infopoints sowie die Durchführung des Belegungsmanagements - optional mit Unterkunftsleitung (Koordination und Organisation) Los 2 - Soziale Dienste, Freizeitpädagogisches Angebot und optional Wegweiserkurse Los 3 - Med. Versorgung in Form einer Sanitätsstation mit ärztlicher Versorgung analog einer hausärztlichen Versorgung, ggf. unter Einsatz von Telemedizin Los 4 - Ganztägliche Verpflegung in Form von Anlieferung und Ausgabe der Verpflegung sowie Betrieb des Speisesaals Los 5 - Dienstleistungen im Bereich der Textilreinigung (Haus- und Objektwäsche) Los 6 - Stellung eines Brandschutzbeauftragten Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung sind den jeweiligen Leistungsbeschreibungen - Fachlicher Teil (Teil B) zu den Losen 1 bis 6 zu entnehmen. Eine Versorgung ist auch bei temporärer Überbelegung (vorübergehende Überschreitung der Unterbringungskapazität um max. 5 % für bis zu zwei Wochen) und/oder in besonderen Fällen zu gewähr-leisten. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf eine höhere Vergütung. Ein Anspruch auf höhere Vergütung besteht erst nach Überschreitung der o. g. Grenzen (5%/zwei Wochen).
Interne Kennung: 5
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 98312000 Textilreinigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Am Scheidewald 1
Stadt: Großenkneten
Postleitzahl: 26197
Land, Gliederung (NUTS): Oldenburg, Landkreis (DE94D)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/10/2026
Enddatum der Laufzeit: 15/07/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsbeginn für die Lose 1 bis 6 ist voraussichtlich der 01.10.2026. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt die Vertragslaufzeit eine Woche nach dem auf den Tag der Zuschlagserteilung folgenden Werktag. In diesem Zusammenhang ist es für die Lose 1, 3 und 4 unabdingbar, dass die Vertragslaufzeit am selben Tag beginnt. Für die Lose 2, 5 und 6 gilt daher: Sollte der Zuschlag für eines der Lose später erfolgen, beginnt die Dienstleistung für diese Lose insgesamt sieben Tage nach letzter Zuschlagserteilung. Das Vertragsverhältnis für Los 1-5 endet mit Wirkung zum Ablauf des 15.07.2028, soweit der Auftraggeber nicht von seinem einseitigen, in seinem freien Belieben stehenden Optionsrecht (Gestaltungsrecht) zur zweimaligen Verlängerung des Vertrages um jeweils bis zu einem Jahr Gebrauch macht. Die Ausübung des Vertragsverlängerungsoptionsrechts seitens des Auftraggebers bedarf der Schriftform und wird spätestens sechs Monate vor dem jeweiligen Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit ausgeübt. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung des Vertrages. Der Vertrag endet somit spätestens mit Ablauf des 15.07.2030 ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das Vertragsverhältnis für Los 6 endet zunächst entsprechend dem Mietvertrag mit Wirkung zum Ablauf des 31.07.2028. Die o.g. Verlängerungsoptionen gelten analog, wobei die max. Vertragslaufzeit zum Ablauf des 31.07.2030 endet. In diesem Zusammenhang wird explizit auf die unter Ziff. 3.5.5 erwähnte Rückbauplanung mit der sich daraus ergebenen Phase mit der Möglichkeit ersparter Aufwendungen hingewiesen.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# Gemäß den Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Fachkunde) Lose 1 bis 4 und 6 Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde) hat der Bieter für die Lose 1 bis 4 und 6 jeweils mindestens drei Referenzen einer vergleichbaren Tätigkeit des Unternehmens und der vor Ort eingesetzten Führungskräfte (Arbeit mit Flüchtlingen, Asylbegehrenden oder mit Personen mit sonstigem Migrationshintergrund) in den letzten drei Jahren, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer zu benennen. Hierbei werden einzelne Referenzschreiben und keine tabellarische Aufstellung verlangt. Darüber hinaus müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden: Lose 1 bis 6 Darüber hinaus ist zur Erfüllung der Leistung nur qualifiziertes/ausgebildetes, erfahrenes und zuverlässiges Personal in dem Umfang entsprechend der Vorgaben der jeweiligen Leistungsbeschreibung -Fachlicher Teil (Teil B) einzusetzen. Dies hat der Bieter in dem Vordruck "Eigenerklärung zum Personal, zum Versicherungsschutz und zur Schweigepflicht" für das/die angebotene/n Los/e verbindlich zuzusichern. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt vorzulegen. Berücksichtigung finden nur Angebote von Bietern, die alle in der jeweiligen Eigenerklärung aufgeführten Punkte erfüllen. Bei Nichterfüllung von nur einer Anforderung wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Näheres dazu ist den jeweiligen Leistungsbeschreibungen -Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. Die folgenden Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen: Los 4: - HACCP-Zertifikat oder gleichwertiges Zertifikat oder Eigenerklärung, dass das HACCP-Konzept eingehalten wird - Bestätigung über die Einhaltung der Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung, die für die Zubereitung der Speisen zu beachten sind (DGE-Qualitätsstandard). - Qualifizierungsnachweis Hygienebeauftragter Lebensmittelbranche (Qualifizierung nach HACCP). Der Hygienebeauftragte muss nur auf Abruf zur Verfügung stehen Los 5: - Eigenerklärung zur sachgemäßen Textilreinigung - Hygienekonzept und Hygieneplan des Betriebes Die folgenden Nachweise sind nicht mit dem Angebot, sondern nach Zuschlagserteilung und vor Aufnahme der Dienstleistung durch den Auftragnehmer einzureichen: Lose 1 bis 4 und 6 - erweiterte Führungszeugnisse (Belegart "OE" zur Vorlage bei einer Behörde) für das gesamte in der Liegenschaft eingesetzte Personal (Die LAB NI behält sich vor, Mitarbeitende mit Eintragungen im Führungszeugnis von der Dienstleistung auszuschließen.). Näheres ist unter Ziff. 3.3.4 geregelt. - Nachweis über das Vorliegen eines Masernschutzes entsprechend Ziff. 3.3.6 Los 5: Der Auftragnehmer muss während der gesamten Vertragsdauer einen Hygienebeauftragten im Bereich Textilpflege zur Verfügung stellen. Die Beauftragung eines externen Hygienebeauftragten im Bereich Textilpflege wird als ausreichend angesehen. - Zertifikat über die Qualifizierung eines Hygienebeauftragten im Bereich der Textilpflege
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegen-stand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen. Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Der Bieter hat für das/die angebotene/n Los/e 1 bis 6 in dem Vordruck "Eigenerklärung zum Personal, zum Versicherungsschutz und zur Schweigepflicht" verbindlich zu erklären, dass er über eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgender Mindestdeckung verfügt oder im Falle einer Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abschließen wird. - Los 1: 5.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden sowie 1.500.000,00 EUR für Vermögensschäden - Los 2: 3.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden sowie 100.000,00 EUR für Vermögensschäden - Los 3: 5.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden sowie 1.500.000,00 EUR für Vermögensschäden - Los 4: 3.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden sowie 100.000,00 EUR für Vermögensschäden - Los 5: 3.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden sowie 100.000,00 EUR für Vermögensschäden - Los 6: 3.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden sowie 100.000,00 EUR für Vermögensschäden Darüber hinaus versichert der Bieter, dass bei einer bereits bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung die Höchstersatzleistung der Haftpflichtversicherung bisher nicht über die genannte Deckungssumme in Anspruch genommen wurde. Der Versicherungsschutz ist unverzüglich nach Zuschlagserteilung nachzuweisen. Bei Angebotsabgabe reicht die Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung, die im o. g. Vordruck enthalten ist. Im Übrigen wird hinsichtlich des Versicherungsschutzes auch auf Ziff. 2.6 dieser Leistungsbeschreibung verwiesen. Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen.
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1, 5 und Nr. 6 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Be-darf) sowie 7, 9, 10 (Eigenerklärung Textilreinigung), 16, 17 und 18 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Der Bieter hat einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes in der europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, vorzulegen, oder einen gleichwertigen Nachweis zum Gewerbebetrieb einzureichen, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser - unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Abgabe der Angebote wiedergibt. Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind, einzureichen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Los 1
Beschreibung: Los 1: 100 % Preis Der Zuschlag wird im Vergabefall jeweils auf das Angebot mit dem niedrigsten kombinierten Pauschal-preis (brutto) pro Monat gemäß Angebotsvordruck erteilt. Gewichtung: Teilbereich 1.1 - 40% Teilbereich 1.2 - 40% Teilbereich 1.2.1 - 10% Teilbereich 1.3 - 10% Bei Preisgleichheit erhält das Angebot den Zuschlag welches den niedrigsten Gesamtpauschalpreis (brutto) der Teilbereiche 1.1 und 1.2 aufweist. Sollte dieser wiederum gleich hoch sein, entscheidet das Los. Los 2: 50 % Preis und 50 % Konzept 1. Preis 50 % (500 Punkte) Pos 1. (250 Punkte) Pos 2. (150 Punkte) Pos 3. (100 Punkte) Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der unter den oben angegebenen Gewichtungen zu den Positionen 1 bis 3 des Angebotsblattes (brutto). Das Angebot mit dem niedrigsten Preis in der jeweiligen Position erhält die volle Punktzahl. Ausgehend hiervon erfolgt für alle anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je ein Prozent höherem Bewertungspreis. 2. Konzept 50 % (500 Punkte) Unterkriterium Pos. 1: (200 Punkte) Unterkriterium Pos. 2: (100 Punkte) Unterkriterium Pos. 3: (100 Punkte) Unterkriterium Pos. 4: (100 Punkte) Die Bewertung mit 0 Punkten bei einem Wertungsbereich im Rahmenkonzept führt zum Ausschluss des Angebots. Angebote, bei denen die Summe der Punkte nicht mindestens 50% der Gesamtpunkt-zahl beträgt (das entspricht 250 Punkte in der Bewertung des Rahmenkonzeptes), werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Beispiel Unterkriterium 3: Die Bewertung mit 0 Punkten bei einem Unterkriterium im Rahmenkonzept führt zum Ausschluss des Angebots. Angebote, bei denen die Summe der Punkte nicht mindestens 50% der Gesamtpunktzahl beträgt (das entspricht 250 Punkte in der Bewertung des Rahmenkonzeptes), werden von der weite-ren Wertung ausgeschlossen. Die Bewertung erfolgt durch eine Jury von mind. 3 Personen aus unterschiedlichen Bereichen der LAB NI. Aus den Einzelbewertungen wird kein Durchschnitt gebildet, sondern die bewertenden Personen finden in einer Beratung einen Konsens und einigen sich auf eine abschließende Gesamtbewertung. Los 3: 60 % Preis und 40 % Konzept 1. Preis: 60% (600 Punkte) Unterkriterium Pos. 1a: 50% (300 Punkte) Unterkriterium Pos. 1b: 33% (200 Punkte) Unterkriterium Pos. 2: 17% (100 Punkte) Die Gewichtung des Zuschlagskriterium Preis beträgt 60% mit einer maximalen Punktevergabe von 600 Punkten. Innerhalb der Gewichtung des Zuschlagskriterium Preis erfolgt die Bewertung in drei Unterkriterien: Das Angebot mit dem niedrigsten Pauschalpreis (brutto) erhält für: Position 1a: 300 Punkte Position 1b: 200 Punkte Position 2: 100 Punkte Ausgehend hiervon erfolgt (je Position) für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je ein Prozent höherem Bewertungspreis. Beispiel: Bei einem um 10 % höheren Bewertungspreis als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält als Bsp. für Pos. 1a bei der Wertung des Bewertungspreises 270 Punkte von 300 möglichen Punkten. 2. Konzept: 40% (400 Punkte) Unterkriterium a. "Umgang mit Krisensituationen": 25% (100 Punkte) Unterkriterium b. "Med. Versorgung infektiöser Personen": 25% (100 Punkte) Unterkriterium c. "Qualitätssicherung": 50% (200 Punkte) Sollten die Unterkriterien a, b oder c des Konzepts in der Bewertung 0 Punkte erhalten, wird das An-gebot gänzlich von der Bewertung ausgeschlossen. Die Bewertung erfolgt durch eine Jury von mind. 3 Personen aus unterschiedlichen Bereichen der LAB NI. Aus den Einzelbewertungen wird kein Durchschnitt gebildet, sondern die bewertenden Personen finden in einer Beratung einen Konsens und einigen sich auf eine abschließende Gesamtbewertung. Los 4: 100 % Preis Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (brutto) pro Tag aus Pos. 1 (Einzelpreis Frühstück + Einzelpreis Mittagessen + Einzelpreis Abendessen + Preis für die Versorgung pro Personen mit Ge-tränken pro Tag) erhält den Zuschlag. Sollte dieser wiederum gleich hoch sein, entscheidet das Los. Los 5: 100 % Preis Der Zuschlag wird im Vergabefall jeweils auf das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (brutto) erteilt. Der Gesamtpreis (brutto) berechnet sich durch Addition der Einzelpositionen des Teilbereiches 1 (Pos. 1.1 bis 1.12), wobei dafür der jeweilige Stückpreis mit der Menge zu multiplizieren ist und des Teilbereiches 2 (Pos. 2.1), wobei der Gesamtpreis aus dem Teilbereich 1 mit 90 % und der Position 2.1 mit 10 % bewertet wird. Bei Gleichheit von Gesamtpreisen wird der Zuschlag im Vergabefall auf das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (brutto) für eine Garnitur (Pos. 1.5+Pos. 1.7+Pos. 1.9) des Angebotsvordrucks erteilt. Sollte dieser wiederum gleich hoch sein, entscheidet das Los. Los 6: 100 % Preis Der Zuschlag wird im Vergabefall auf das Angebot mit den niedrigsten gewichteten Gesamtpreis (brutto) erteilt. Die Monatspreise (brutto) werden für die Angebotsauswertung wie folgt gewichtet: 1. Jahr: 60%, ab dem 2. Jahr: 40%. Bei Gleichheit des Preises wird der Zuschlag im Vergabefall auf das Angebot mit dem niedrigsten gewichteten Gesamtpreis für das 1. Jahr erteilt. Sollte dieser wiederum gleich hoch sein, entscheidet das Los. Für alle Lose gilt: Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen. Der Zuschlag erfolgt voraussichtlich bis zum 03. Juli 2026. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben die Bieter an ihr Angebot gebunden. Die Vergabestelle behält sich vor, das Vergabeverfahren nach § 63 Abs. 1 Nr. 4 VgV insgesamt aufzuheben, wenn für die Lose 3-5 für die NUK Ahlhorn insgesamt oder vereinzelt keine wertbaren Angebote abgegeben werden oder der Zuschlag aus anderen Gründen nicht zeitnah erteilt werden kann. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass die Unterbringung und Versorgung der anspruchsberechtigten Personen nur mit einer zeitgleichen Beauftragung der ......
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/04/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 21/04/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 73 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 21/04/2026 10:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) - Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor. - Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: Stellung eines Brandschutzbeauftragten
Beschreibung: Für die LAB NI soll der Betrieb der NUK Ahlhorn mit bis zu 500 Unterkunftsplätzen nach Maßgabe und Vorgabe der LAB NI in diversen Losen vergeben werden. Die Auftragnehmer sollen die Landesaufnahmebehörde als Dienstleister bei dem Betrieb der NUK Ahlhorn mit den in der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) - zu den Losen 1 bis 6 genannten Leistungen unterstützen. Die Organisation und Verwaltung der Einrichtung sowie die Koordination sämtlicher in der Notunterkunft eingesetzter Dienstleister erfolgt entweder direkt durch Mitarbeiten-de der LAB NI oder einen externen Auftragnehmer, so dass sich diverse Schnittstellen ergeben. Die Notunterkunft hat eine maximale Unterbringungskapazität von 500 Personen. In begründeten Ausnahmefällen können Vorgaben des Landes darüber hinaus dazu führen, dass weitere Personen über die maximale Aufnahmekapazität hinaus aufgenommen werden. Aufgrund von regelmäßigen Schwankungen kann keine genaue Angabe zur täglichen Anzahl von Zugängen und Abgängen und somit zur Anzahl der regelmäßig zu versorgenden Personen gemacht werden. Die zu vergebenden Dienstleistungen umfassen: Los 1 - Betrieb eines Infopoints sowie die Durchführung des Belegungsmanagements - optional mit Unterkunftsleitung (Koordination und Organisation) Los 2 - Soziale Dienste, Freizeitpädagogisches Angebot und optional Wegweiserkurse Los 3 - Med. Versorgung in Form einer Sanitätsstation mit ärztlicher Versorgung analog einer hausärztlichen Versorgung, ggf. unter Einsatz von Telemedizin Los 4 - Ganztägliche Verpflegung in Form von Anlieferung und Ausgabe der Verpflegung sowie Betrieb des Speisesaals Los 5 - Dienstleistungen im Bereich der Textilreinigung (Haus- und Objektwäsche) Los 6 - Stellung eines Brandschutzbeauftragten Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung sind den jeweiligen Leistungsbeschreibungen - Fachlicher Teil (Teil B) zu den Losen 1 bis 6 zu entnehmen. Eine Versorgung ist auch bei temporärer Überbelegung (vorübergehende Überschreitung der Unterbringungskapazität um max. 5 % für bis zu zwei Wochen) und/oder in besonderen Fällen zu gewähr-leisten. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf eine höhere Vergütung. Ein Anspruch auf höhere Vergütung besteht erst nach Überschreitung der o. g. Grenzen (5%/zwei Wochen).
Interne Kennung: 6
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75110000 Dienstleistungen der allgemeinen öffentlichen Verwaltung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Am Scheidewald 1
Stadt: Großenkneten
Postleitzahl: 26197
Land, Gliederung (NUTS): Oldenburg, Landkreis (DE94D)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/10/2026
Enddatum der Laufzeit: 15/07/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsbeginn für die Lose 1 bis 6 ist voraussichtlich der 01.10.2026. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt die Vertragslaufzeit eine Woche nach dem auf den Tag der Zuschlagserteilung folgenden Werktag. In diesem Zusammenhang ist es für die Lose 1, 3 und 4 unabdingbar, dass die Vertragslaufzeit am selben Tag beginnt. Für die Lose 2, 5 und 6 gilt daher: Sollte der Zuschlag für eines der Lose später erfolgen, beginnt die Dienstleistung für diese Lose insgesamt sieben Tage nach letzter Zuschlagserteilung. Das Vertragsverhältnis für Los 1-5 endet mit Wirkung zum Ablauf des 15.07.2028, soweit der Auftraggeber nicht von seinem einseitigen, in seinem freien Belieben stehenden Optionsrecht (Gestaltungsrecht) zur zweimaligen Verlängerung des Vertrages um jeweils bis zu einem Jahr Gebrauch macht. Die Ausübung des Vertragsverlängerungsoptionsrechts seitens des Auftraggebers bedarf der Schriftform und wird spätestens sechs Monate vor dem jeweiligen Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit ausgeübt. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung des Vertrages. Der Vertrag endet somit spätestens mit Ablauf des 15.07.2030 ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das Vertragsverhältnis für Los 6 endet zunächst entsprechend dem Mietvertrag mit Wirkung zum Ablauf des 31.07.2028. Die o.g. Verlängerungsoptionen gelten analog, wobei die max. Vertragslaufzeit zum Ablauf des 31.07.2030 endet. In diesem Zusammenhang wird explizit auf die unter Ziff. 3.5.5 erwähnte Rückbauplanung mit der sich daraus ergebenen Phase mit der Möglichkeit ersparter Aufwendungen hingewiesen.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# Gemäß den Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Fachkunde) Lose 1 bis 4 und 6 Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde) hat der Bieter für die Lose 1 bis 4 und 6 jeweils mindestens drei Referenzen einer vergleichbaren Tätigkeit des Unternehmens und der vor Ort eingesetzten Führungskräfte (Arbeit mit Flüchtlingen, Asylbegehrenden oder mit Personen mit sonstigem Migrationshintergrund) in den letzten drei Jahren, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer zu benennen. Hierbei werden einzelne Referenzschreiben und keine tabellarische Aufstellung verlangt. Darüber hinaus müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden: Lose 1 bis 6 Darüber hinaus ist zur Erfüllung der Leistung nur qualifiziertes/ausgebildetes, erfahrenes und zuverlässiges Personal in dem Umfang entsprechend der Vorgaben der jeweiligen Leistungsbeschreibung -Fachlicher Teil (Teil B) einzusetzen. Dies hat der Bieter in dem Vordruck "Eigenerklärung zum Personal, zum Versicherungsschutz und zur Schweigepflicht" für das/die angebotene/n Los/e verbindlich zuzusichern. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt vorzulegen. Berücksichtigung finden nur Angebote von Bietern, die alle in der jeweiligen Eigenerklärung aufgeführten Punkte erfüllen. Bei Nichterfüllung von nur einer Anforderung wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Näheres dazu ist den jeweiligen Leistungsbeschreibungen -Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. Die folgenden Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen: Los 4: - HACCP-Zertifikat oder gleichwertiges Zertifikat oder Eigenerklärung, dass das HACCP-Konzept eingehalten wird - Bestätigung über die Einhaltung der Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung, die für die Zubereitung der Speisen zu beachten sind (DGE-Qualitätsstandard). - Qualifizierungsnachweis Hygienebeauftragter Lebensmittelbranche (Qualifizierung nach HACCP). Der Hygienebeauftragte muss nur auf Abruf zur Verfügung stehen Los 5: - Eigenerklärung zur sachgemäßen Textilreinigung - Hygienekonzept und Hygieneplan des Betriebes Die folgenden Nachweise sind nicht mit dem Angebot, sondern nach Zuschlagserteilung und vor Aufnahme der Dienstleistung durch den Auftragnehmer einzureichen: Lose 1 bis 4 und 6 - erweiterte Führungszeugnisse (Belegart "OE" zur Vorlage bei einer Behörde) für das gesamte in der Liegenschaft eingesetzte Personal (Die LAB NI behält sich vor, Mitarbeitende mit Eintragungen im Führungszeugnis von der Dienstleistung auszuschließen.). Näheres ist unter Ziff. 3.3.4 geregelt. - Nachweis über das Vorliegen eines Masernschutzes entsprechend Ziff. 3.3.6 Los 5: Der Auftragnehmer muss während der gesamten Vertragsdauer einen Hygienebeauftragten im Bereich Textilpflege zur Verfügung stellen. Die Beauftragung eines externen Hygienebeauftragten im Bereich Textilpflege wird als ausreichend angesehen. - Zertifikat über die Qualifizierung eines Hygienebeauftragten im Bereich der Textilpflege
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegen-stand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen. Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Der Bieter hat für das/die angebotene/n Los/e 1 bis 6 in dem Vordruck "Eigenerklärung zum Personal, zum Versicherungsschutz und zur Schweigepflicht" verbindlich zu erklären, dass er über eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgender Mindestdeckung verfügt oder im Falle einer Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abschließen wird. - Los 1: 5.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden sowie 1.500.000,00 EUR für Vermögensschäden - Los 2: 3.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden sowie 100.000,00 EUR für Vermögensschäden - Los 3: 5.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden sowie 1.500.000,00 EUR für Vermögensschäden - Los 4: 3.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden sowie 100.000,00 EUR für Vermögensschäden - Los 5: 3.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden sowie 100.000,00 EUR für Vermögensschäden - Los 6: 3.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden sowie 100.000,00 EUR für Vermögensschäden Darüber hinaus versichert der Bieter, dass bei einer bereits bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung die Höchstersatzleistung der Haftpflichtversicherung bisher nicht über die genannte Deckungssumme in Anspruch genommen wurde. Der Versicherungsschutz ist unverzüglich nach Zuschlagserteilung nachzuweisen. Bei Angebotsabgabe reicht die Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung, die im o. g. Vordruck enthalten ist. Im Übrigen wird hinsichtlich des Versicherungsschutzes auch auf Ziff. 2.6 dieser Leistungsbeschreibung verwiesen. Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen.
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1, 5 und Nr. 6 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Be-darf) sowie 7, 9, 10 (Eigenerklärung Textilreinigung), 16, 17 und 18 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Der Bieter hat einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes in der europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, vorzulegen, oder einen gleichwertigen Nachweis zum Gewerbebetrieb einzureichen, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser - unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Abgabe der Angebote wiedergibt. Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind, einzureichen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Los 1
Beschreibung: Los 1: 100 % Preis Der Zuschlag wird im Vergabefall jeweils auf das Angebot mit dem niedrigsten kombinierten Pauschal-preis (brutto) pro Monat gemäß Angebotsvordruck erteilt. Gewichtung: Teilbereich 1.1 - 40% Teilbereich 1.2 - 40% Teilbereich 1.2.1 - 10% Teilbereich 1.3 - 10% Bei Preisgleichheit erhält das Angebot den Zuschlag welches den niedrigsten Gesamtpauschalpreis (brutto) der Teilbereiche 1.1 und 1.2 aufweist. Sollte dieser wiederum gleich hoch sein, entscheidet das Los. Los 2: 50 % Preis und 50 % Konzept 1. Preis 50 % (500 Punkte) Pos 1. (250 Punkte) Pos 2. (150 Punkte) Pos 3. (100 Punkte) Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der unter den oben angegebenen Gewichtungen zu den Positionen 1 bis 3 des Angebotsblattes (brutto). Das Angebot mit dem niedrigsten Preis in der jeweiligen Position erhält die volle Punktzahl. Ausgehend hiervon erfolgt für alle anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je ein Prozent höherem Bewertungspreis. 2. Konzept 50 % (500 Punkte) Unterkriterium Pos. 1: (200 Punkte) Unterkriterium Pos. 2: (100 Punkte) Unterkriterium Pos. 3: (100 Punkte) Unterkriterium Pos. 4: (100 Punkte) Die Bewertung mit 0 Punkten bei einem Wertungsbereich im Rahmenkonzept führt zum Ausschluss des Angebots. Angebote, bei denen die Summe der Punkte nicht mindestens 50% der Gesamtpunkt-zahl beträgt (das entspricht 250 Punkte in der Bewertung des Rahmenkonzeptes), werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Beispiel Unterkriterium 3: Die Bewertung mit 0 Punkten bei einem Unterkriterium im Rahmenkonzept führt zum Ausschluss des Angebots. Angebote, bei denen die Summe der Punkte nicht mindestens 50% der Gesamtpunktzahl beträgt (das entspricht 250 Punkte in der Bewertung des Rahmenkonzeptes), werden von der weite-ren Wertung ausgeschlossen. Die Bewertung erfolgt durch eine Jury von mind. 3 Personen aus unterschiedlichen Bereichen der LAB NI. Aus den Einzelbewertungen wird kein Durchschnitt gebildet, sondern die bewertenden Personen finden in einer Beratung einen Konsens und einigen sich auf eine abschließende Gesamtbewertung. Los 3: 60 % Preis und 40 % Konzept 1. Preis: 60% (600 Punkte) Unterkriterium Pos. 1a: 50% (300 Punkte) Unterkriterium Pos. 1b: 33% (200 Punkte) Unterkriterium Pos. 2: 17% (100 Punkte) Die Gewichtung des Zuschlagskriterium Preis beträgt 60% mit einer maximalen Punktevergabe von 600 Punkten. Innerhalb der Gewichtung des Zuschlagskriterium Preis erfolgt die Bewertung in drei Unterkriterien: Das Angebot mit dem niedrigsten Pauschalpreis (brutto) erhält für: Position 1a: 300 Punkte Position 1b: 200 Punkte Position 2: 100 Punkte Ausgehend hiervon erfolgt (je Position) für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je ein Prozent höherem Bewertungspreis. Beispiel: Bei einem um 10 % höheren Bewertungspreis als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält als Bsp. für Pos. 1a bei der Wertung des Bewertungspreises 270 Punkte von 300 möglichen Punkten. 2. Konzept: 40% (400 Punkte) Unterkriterium a. "Umgang mit Krisensituationen": 25% (100 Punkte) Unterkriterium b. "Med. Versorgung infektiöser Personen": 25% (100 Punkte) Unterkriterium c. "Qualitätssicherung": 50% (200 Punkte) Sollten die Unterkriterien a, b oder c des Konzepts in der Bewertung 0 Punkte erhalten, wird das An-gebot gänzlich von der Bewertung ausgeschlossen. Die Bewertung erfolgt durch eine Jury von mind. 3 Personen aus unterschiedlichen Bereichen der LAB NI. Aus den Einzelbewertungen wird kein Durchschnitt gebildet, sondern die bewertenden Personen finden in einer Beratung einen Konsens und einigen sich auf eine abschließende Gesamtbewertung. Los 4: 100 % Preis Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (brutto) pro Tag aus Pos. 1 (Einzelpreis Frühstück + Einzelpreis Mittagessen + Einzelpreis Abendessen + Preis für die Versorgung pro Personen mit Ge-tränken pro Tag) erhält den Zuschlag. Sollte dieser wiederum gleich hoch sein, entscheidet das Los. Los 5: 100 % Preis Der Zuschlag wird im Vergabefall jeweils auf das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (brutto) erteilt. Der Gesamtpreis (brutto) berechnet sich durch Addition der Einzelpositionen des Teilbereiches 1 (Pos. 1.1 bis 1.12), wobei dafür der jeweilige Stückpreis mit der Menge zu multiplizieren ist und des Teilbereiches 2 (Pos. 2.1), wobei der Gesamtpreis aus dem Teilbereich 1 mit 90 % und der Position 2.1 mit 10 % bewertet wird. Bei Gleichheit von Gesamtpreisen wird der Zuschlag im Vergabefall auf das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (brutto) für eine Garnitur (Pos. 1.5+Pos. 1.7+Pos. 1.9) des Angebotsvordrucks erteilt. Sollte dieser wiederum gleich hoch sein, entscheidet das Los. Los 6: 100 % Preis Der Zuschlag wird im Vergabefall auf das Angebot mit den niedrigsten gewichteten Gesamtpreis (brutto) erteilt. Die Monatspreise (brutto) werden für die Angebotsauswertung wie folgt gewichtet: 1. Jahr: 60%, ab dem 2. Jahr: 40%. Bei Gleichheit des Preises wird der Zuschlag im Vergabefall auf das Angebot mit dem niedrigsten gewichteten Gesamtpreis für das 1. Jahr erteilt. Sollte dieser wiederum gleich hoch sein, entscheidet das Los. Für alle Lose gilt: Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen. Der Zuschlag erfolgt voraussichtlich bis zum 03. Juli 2026. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben die Bieter an ihr Angebot gebunden. Die Vergabestelle behält sich vor, das Vergabeverfahren nach § 63 Abs. 1 Nr. 4 VgV insgesamt aufzuheben, wenn für die Lose 3-5 für die NUK Ahlhorn insgesamt oder vereinzelt keine wertbaren Angebote abgegeben werden oder der Zuschlag aus anderen Gründen nicht zeitnah erteilt werden kann. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass die Unterbringung und Versorgung der anspruchsberechtigten Personen nur mit einer zeitgleichen Beauftragung der ......
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/04/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 21/04/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 73 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 21/04/2026 10:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) - Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor. - Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Registrierungsnummer: 03-0003300000-59
Postanschrift: Petzvalstraße 18
Stadt: Braunschweig
Postleitzahl: 38104
Land, Gliederung (NUTS): Braunschweig, Kreisfreie Stadt (DE911)
Land: Deutschland
Telefon: +49 51189848102
Fax: +49 51189848199
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131153308
Fax: +49 4131152943
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 932edb8c-5538-47e1-b4ba-c5839edd0afe - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/03/2026 10:04:16 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 195143-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 56/2026
Datum der Veröffentlichung: 20/03/2026